Gebühren Rassegutachten

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Markus
27.12.2011, 16:54
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Gebühren Rassegutachten” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

jackiemaus
27.12.2011, 16:54
Hallo Leute,

kurze Vorgeschichte...mein Hund hat sich mit einem anderen gebissen darauf hin musste ich zum Ordnungsamt, wurde angeschrieben, zwecks Begutachtung des verhaltens...so alles gut...dann kam 2 monate später wieder ein Schreiben das ich zur Rassebegutachtung kommen soll da vermutet wird das der hund ein kategorie 3 hund wäre ( bullmastiff). ich also hin und jetzt das 13 lange gutachten gekommen das sie ein mischling ist ...alles gut...nun steht da, dass die Kosten für das Gutachten auf mich zu kommen , das ganze wäre gebührenpflichtig! ich staun!!! da ich das alles ja nicht wollte und quasi dazu gedrängt wurde! Wäre ich zu diesem Gutachten nicht hingegangen hätte ich 250 euro Ordnungsgeld zahlen müssen...nun meine frage:muss ich allen ernstes diese Kosten tragen obwohl ich quasi dazu gedrängt wurde?!

Vielen dank schonmal, hoffentlich kann mir jemand eine hilfreiche Antwort geben

Nadine
27.12.2011, 19:57
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Monty
27.12.2011, 19:57
Gibt es zu dieser Begutachtung einen rechtskräftigen Bescheid des Amtes?
Hattest du vorher! widersprochen?

jackiemaus
27.12.2011, 21:04
Gibt es zu dieser Begutachtung einen rechtskräftigen Bescheid des Amtes?
Hattest du vorher! widersprochen?

In dem Schreiben stand das ich der Anordnung innerhalb von 10 Tagen nachkommen muss sonst droht ein Zwangsgeld von 250 euro. Leider habe ich kein Widerspruch geleistet. Denn dort stand : Ein eventuell eingelegter Widerspruch hat gemäß §23(13) HundeG keine aufschiebende Wirkung.

Hab einen Anwalt konsultiert, dieser sagte mir das ich wohl oder übel dort hin müsste, was ich auch dann getan habe....

Hmm

Monty
28.12.2011, 09:16
Das war der falsche Anwalt und die Frist dagegen anzugehen ist zwischenzeitlich verstrichen...mit den Kosten wirst du dich abfinden müssen.

jackiemaus
28.12.2011, 12:00
Danke für deine Antwort

jackiemaus
28.12.2011, 12:16
Weißt du vielleicht wie hoch die Gebühren sind?

Peppi
28.12.2011, 12:18
Ich würde ja behaupten, das sind zwei Paar Schuhe.

1) Hingehen oder nicht
2) Gebühren tragen oder nicht.


Ich könnte mir vorstellen es ist von Interesse, ob hinterher ne andere Rasse dabei herausgekommen ist, als Du selber angegeben hattest.

jackiemaus
28.12.2011, 12:35
also das gutachten besagt das der hund ein misching ist, ich habe von anfang an auch gesagt das es ein mischling sei...die dame war ja felsenfest davon überzeugt das es sich um ein bullmastiff handelt...ist schon heavy irgendwie das man vorgeladen wird und dann auch noch zahlen muss...aber so wird es wohl sein

Peppi
28.12.2011, 13:08
1) Mischling aus was? Vorher (Deine Version)/nachher (O-Amt Version)?
2) was verlangen die denn für das Gutachten?
3) Wie wurde/n die beteiligte/n Rasse/n denn festgestellt?
4) Hast Du mal gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage Du zu diesem Termin eingladen wurdest? Ich würde nach den genauen Paragraphen fragen. Vielleicht findest Du dort schon Antwort, ob die Gebühr rechtens ist, oder einfach Abzocke.

Ich würde ja denken, wenn ich sage ich habe einen Dackel und genötigt werde das durch dubiose Rassegutachten zu belegen, ich die Kosten bei Bestätigung meiner Aussage nicht tragen würde.

Und es gibt ganz viele Behörden, die mit den HUndegesetzen überfordert sind.

Und die "im allgemeinen Verkehr übliche Frist" sind meines Wissens immer 14 Tage.

Natalie
28.12.2011, 13:47
Dem Bescheid müsste eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung beigelegen haben, aus der sich die Widerrufsfrist ergibt.

jackiemaus
28.12.2011, 14:30
1) Mischling aus was? Vorher (Deine Version)/nachher (O-Amt Version)?
2) was verlangen die denn für das Gutachten?
3) Wie wurde/n die beteiligte/n Rasse/n denn festgestellt?
4) Hast Du mal gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage Du zu diesem Termin eingladen wurdest? Ich würde nach den genauen Paragraphen fragen. Vielleicht findest Du dort schon Antwort, ob die Gebühr rechtens ist, oder einfach Abzocke.

Ich würde ja denken, wenn ich sage ich habe einen Dackel und genötigt werde das durch dubiose Rassegutachten zu belegen, ich die Kosten bei Bestätigung meiner Aussage nicht tragen würde.

Und es gibt ganz viele Behörden, die mit den HUndegesetzen überfordert sind.

Und die "im allgemeinen Verkehr übliche Frist" sind meines Wissens immer 14 Tage.

Also ich habe angegeben das der Hund ein Mischling ist und zwar ist das Muttertier ein American Bulldog/ Olde Englisch Bulldog Mix und der Vater n Broholmer (wurde mir so gesagt) . Den Hund habe ich als Olde English/American Bulldog Mix angemeldet, sowie es im Kaufvertrag und dem Impfpass steht( liegt alles dem Ordnungsamt vor). Jetzt das Ergebnis von der Amtstierärtzin: Zunächste hat sie den Hund mit allen Rassen der Kategorie 1 UND 3 verglichen ( 13 Seiten!!), dann das Ergebnis. Zitat: "Nach meiner Auffassung handelt es sich bei Jackie um einen Mischling. Eine Zugehörgkeit des Hundes zu einer der in § 2(1) und (3) des HundeG gelisteten Rassen/Gruppen bzw. Kreuzungen kann unter Berücksichtigung der phänotypischen Merkmale von mir nicht mit hinreichender Sicherheit bestätigt werden."

Also bei dem Gutachten kam quasi nix raus..und wenn mich das jetzt Hunderte Euros kosten soll, naja...

jackiemaus
28.12.2011, 14:35
Also ich habe angegeben das der Hund ein Mischling ist und zwar ist das Muttertier ein American Bulldog/ Olde Englisch Bulldog Mix und der Vater n Broholmer (wurde mir so gesagt) . Den Hund habe ich als Olde English/American Bulldog Mix angemeldet, sowie es im Kaufvertrag und dem Impfpass steht( liegt alles dem Ordnungsamt vor). Jetzt das Ergebnis von der Amtstierärtzin: Zunächste hat sie den Hund mit allen Rassen der Kategorie 1 UND 3 verglichen ( 13 Seiten!!), dann das Ergebnis. Zitat: "Nach meiner Auffassung handelt es sich bei Jackie um einen Mischling. Eine Zugehörgkeit des Hundes zu einer der in § 2(1) und (3) des HundeG gelisteten Rassen/Gruppen bzw. Kreuzungen kann unter Berücksichtigung der phänotypischen Merkmale von mir nicht mit hinreichender Sicherheit bestätigt werden."

Also bei dem Gutachten kam quasi nix raus..und wenn mich das jetzt Hunderte Euros kosten soll, naja...

bzw. kam ja nur das raus was ich sagte..ein Mischling!

Natalie
28.12.2011, 15:05
Mal davon abgesehen, dass diese ganze Aktion bestimmt anders hätte laufen können / müssen, kannst Du Dich doch nunmehr glücklich schätzen, dass das gutachterliche Ergebnis eben so ausgefallen ist.

Was hätte es für Folgen haben können, wenn eine "richtig böse Rasse" herausgekommen wäre und Du laut Gutachter(in) beim O-Amt falsche Angaben gemacht hast? Das mag ich mir gar nicht vorstellen. :hmm:

Peppi
28.12.2011, 15:42
Verstehe ich auch nicht - was soll das denn jetzt kosten?

jackiemaus
28.12.2011, 16:04
Verstehe ich auch nicht - was soll das denn jetzt kosten?

Weiß ich noch nicht... warte auf den Gebührenbescheid...wurde angekündigt in nem angefügten Schreiben. Ist jetzt auch alles nicht so wichtig da ich so oder so das ja zahlen muss. Trotzdem unverschämt aber so ist das hier in diesem Land!

Danke für die Infos:)

BlackCloud
28.12.2011, 16:07
Ich hätte nicht einmal angegeben, dass es ein AB-Mix sei, denn je nach Bundesland stehen die auch auf der Liste.

Monty
28.12.2011, 16:14
...aber so ist das hier in diesem Land!

So einfach ist es nicht und stimmt auch so nicht. Es gibt schon Möglichkeiten sich zu wehren.Man muss es nur auch beizeiten tuen.