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CC reinrassig?
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „CC reinrassig?” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!
Schöne Grüße, Markus
Hallo, also Otto wurde am 29.07.2010 in Glasin geboren.
Laut dan Vorbesitzern soller reinrassig sein, daran habe ich so meine Zweifel, da er zu groß(mind.76cm)ist und auch die Statur nicht paßt!
Nicht falsch verstehen das edle Geblüt ist uns nicht wichtig. Mischlinge haben viele Vorzüge. Ich finde es nur wichtig zu wissen, ob irgendwelche rassetypische Eigenheiten und Unarten im Zusammenleben und bei der Erziehung zu beachten sind.
Kennt vielleicht jemand Geschwister aus dem Wurf o.ä.?
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
Hast du ein Bild im stehen? Finde der Kopf schaut wie dc aus;)
Vg
sieht mir auch nach einem Mix aus - allein die Größe ist schon sehr über normal
aber hübsch is er
Evtl. CC / DC oder Deutsche Dogge mit drin
AlHambra 24.03.2012, 23:52 Für mich schaut er auch doggelig aus, dachte gleich an einen Saupacker.
Sehr hübsch jedenfalls :ok:
Meine letzte Doggenhündin sah im Profil genauso aus, ich würde anhand Deiner Größenangabe vermuten, dass DD mitgemischt hat.
Tut aber nichts zur Sache, ich finde ihn bildschön *schmacht*
Obwohl es ja auch cc in der groesse auch gibt ab und zu mal....für rein cc wäre er zu schlank.
Aber ich würde auch auf saupacker tippen und finde ihn auch sehr schöner Hund :ok:
Vg
Alano-Dennis 25.03.2012, 14:09 Nen Saupacker ist auch nur nen wilder Mix,
vom Kopf her würd ich auch eher zu DC tendieren,
zudem kenne ich einen der ähnlich groß aber etwas
kräftiger bemuskelt ist.........
Hübsch isser, keine frage, kann aber wie gesagt alles sein,
bis hin zu "reinrassig" und einfach aus der Art geschlagen.
Man darf ja auch nich vergessen, das gerade CC, DC & Co
längst nich so reinrassig wie zB nen DSH sind. Da kann zig Generationen später immer mal wieder was durchkommen.
MfG
BlackCloud 25.03.2012, 14:41 Mich persönlich erinnert der hübsche Bub auch eher an einen DC.
DC finde ich persönlich überhaupt nicht in dem Hund - aber ein Mix ist es definitiv würde ich sagen, von daher ist ja eh alles möglich...(auch mehrere Rassen vielleicht)
Wenn ich mich festlegen müsste würde ich sagen CC x DD
:lach3: Moin, er ist zwar nicht Reinrassig, dafür aber Bildschön.:ok::ok:
Danke für Eure Antworten! Mit DD oder DC können wir leben.
Hättet Ihr mit irgendwas anderem nicht leben können? :wie:
Es gibt schon Rassen, die schwierig wären. Ich habe z.B. schon mit Herdenschutzhunden, Z.B. Kangal geliebäugelt, wollte aber keine Schae anschaffen o.ä. ;-)! Unser Hof ist zwar groß, aber nicht abgeschlossen. Es gehen tagtäglich und allabendlich bekannte und unbekannte Zweibeiner ein und aus, ist schwierig mit sehr territorialen Rassen...
Ich wünsch euch alles Gute mit ihm, er gefällt mir sehr <3, ich hab selber einen DC, vom Kopf her ist er ihm sehr ähnlich, nur deiner ist wesentlich größer und schlanker. Unarten entwickelt er bei inkonsequenter Erziehung (meiner jedenfalls), Charakter ist top!
Unser Hof ist zwar groß, aber nicht abgeschlossen. Es gehen tagtäglich und allabendlich bekannte und unbekannte Zweibeiner ein und aus, ist schwierig mit sehr territorialen Rassen...
Da sehe ich aber beim CC und DC auch Probleme. Sie haben ebenfalls einen recht hohen Wachinstinkt. Solange jemand von uns den Gast herein lässt, bestehen gar keine Probleme. Aber wenn er zB allein im Garten ist und wir gerade im Haus, würde ich den Garten nicht betreten ;)
Überlegt euch nochmal, ob die Rassen passend für euch wären.
Ja das stimmt: Otto ist sehr wachsam: also Grundstück ohne Hundeverstand erobern, wenn man fremd ist, geht nicht. Soll aber auch nicht! Gewisse Anstandsregeln setze ich voraus, wenn man bei uns auf dem Hof kommt! Vorheriger Hund war (auch) Doggenmischling und hat allen, denen diese Regeln nicht bewußt waren, diese schnell erklärt. Er soll ruhig anschlagen, meinetwegen auch stellen, wenn er meint, mehr aber nicht...
Du kennst aber schon das Hundegesetz, oder?
Wenn einer Euch ank*ckt, dann darfst Du den ganzen Hof einfrieden, oder den Hund anleinen/einsperren.
Also, unser Zaun ist hoch genug und am Tor ist ein Warnschild!
Trotzdem war heute ein Kartoffel-, Apfelmann auf dem Hof!
Ich stand natürlich gerade auf einer 7m hohen Leiter ganz oben...
Den Mann konnte ich vom Weglaufen abhalten und Otto war super abrufbar und legte sich, nachdem er sich den( bestimmt sich unwohl in seiner Haut fühlenden) Mann begutachtet hatte, brav zu Fuße meiner Leiter unter den Baum...
BlackCloud 29.03.2012, 08:34 Das Warnschild schützt dich aber nicht vor einer Anzeige, wenn der Hund mal jemanden verletzen sollte ....
Das ist ein Unding!
Ich hatte ja letztens näher mit der Polizei zu tun, wegen dem versuchtem Einbruch bei mir. Der Mensch hatte wohl den Zwinger in Augenschein genommen und wollte über die Zwingerelemente klettern, um von dort aus ins Haus zu gelangen, und der Hund hat ihn gestellt und verbellt. Die Frage, die ich bei der Aussage mehrfach stellte, weil ich ja über diese deutschen Gegebenheiten weiß, war: was wäre gewesen, wenn die Person tatsächlich über den Zwinger geklettert wäre und der Hund sie gebissen hätte? Antwort war: Pech für den Einbrecher. Er befindet sich erstens auf einem Privatgrundstück, wo er nichts verloren hat, und zweitens ist es hoch genug eingezäunt und drittens hängt noch ein Warnschild dort. Auf meinen Einwand "aber in Deutschland ..." haben sie gemeint, das könnten sie sich nicht vorstellen, da es dafür "europäische Gesetze" geben würde, die das einheitlich regeln. Sie hielten das für ein Internet-Gerücht. Ich hab dann zwar nicht weiter nachgefragt. Wäre aber eventuell interessant, wenn das mal offiziell bestätigt würde. Ich meine, gibt es entsprechende Präzedenzfälle? Wie waren dabei die genauen Umstände?
Natürlich ist man gekniffen, wenn man die Kontrolle über den Hund verliert und er irgendwo in der Landschaft einen Passanten verletzt, oder auch, wenn er einen flüchtenden Einbrecher, der das Grundstück bereits verlassen hat, verfolgt und verletzt - das geht nicht.
Aber dass er sein eigenes Revier verteidigt, wenn der Besitzer dafür Sorge trägt, dass der Hund es nicht einfach verlassen kann und außerdem gut sichtbar warnt, das erscheint mir doch normal. Bei mir fängt allerdings der Zwinger auch erst etwa 1o Meter hinter der Grundstücksgrenze an. Um da rein zu kommen, muss man erst durch den halben Garten laufen, sich also bewusst wo aufhalten, wo man nichts verloren hat.
Das ergibt sich aus den Gesetzen. Meines Wissens muss der Hund eigentlich ne Wachhundeausbildung haben.
Geht übrigens nur über das VDH Monopol! ;)
Beim Umbau des Hans Sachs Hauses in GE (Stadt!), wurde nachts Licht angelassen, damit sich mögliche Einbrecher nichts brechen!
Das war halt auch nicht entsprechend zu sichern.
Kann sein, dass es mit der Einfriedung zu tun hat.
Einen Pool in Deinem Garten darfst Du auch nicht so tief wie Du willst machen, oder der Zaun muss entsprechend hoch sein, weil Kinder sonst ertrinken könnten!
Wo bleibt da der Darwinismus! ;)
Gesicherte Baustellen sind schon was anderes, das ist ja klar.
Vielleicht handelt es sich bei den Anzeige erstattenden Einbrecher um Einzelfälle, wo der Zaun nicht hoch genug war oder direkt an die Straße gegrenzt hat, so dass man sozusagen im Vorbeigehen auf dem Bürgersteig gebissen werden konnte - irgendwie so etwas.
bx-junkie 30.03.2012, 08:09 Auf meinen Einwand "aber in Deutschland ..." haben sie gemeint, das könnten sie sich nicht vorstellen, da es dafür "europäische Gesetze" geben würde, die das einheitlich regeln.
Vielleicht meinte damit der Beamte auch das Jedermannrecht?
Da ist auch geregelt das man Einbrecher "festnehmen" darf ohne das man deswegen wegen Freiheitsberaubung z.B. angezeigt werden kann. Eventuell betrifft das auch die Zuhilfenahme eines Hundes? Die Gesetze sind ja manchmal so kompliziert...da aber dieses Jedermannsrecht in fast allen europäischen Staaten vorhanden ist, dachte ich das der Polizist das eventuell mit seiner Aussage meinen könnte?
Jedermann-Festnahme
Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen), eine Person festzunehmen.[1]
Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme
ja, Claudia, ich weiß es nicht. Wie gesagt, zu den "europäischen Gesetzen" habe ich nicht weiter nachgefragt.
Aber die Auffassung, man könne meterhohe Zäune ziehen und riesige Warnschilder aufhängen und davor noch dichte Dornenhecken pflanzen und das würde alles nichts nützen und in Anzeigen oder Schlimmerem enden, wenn ein Einbrecher beschließt, das alles zu ignorieren und trotzdem einzudringen ... das kann doch nicht sein!
Weil es aber von BlackCloud hier zum Beispiel angedeutet wurde und ich das auch schon sehr oft in ähnlicher Form in Hundeforen gelesen habe, würden mich die genaue rechtliche Grundlage beziehungsweise die Präzedenzfälle interessieren.
Ich bitte darum, mich nicht misszuverstehen. Ich suche keine Rechtfertigung oder Entschuldigung für den Fall, dass mein Hund jemanden beißen würde. Ich hinterfrage nur gern :35:
bx-junkie 30.03.2012, 12:18 ja, Claudia, ich weiß es nicht. Wie gesagt, zu den "europäischen Gesetzen" habe ich nicht weiter nachgefragt.
Aber die Auffassung, man könne meterhohe Zäune ziehen und riesige Warnschilder aufhängen und davor noch dichte Dornenhecken pflanzen und das würde alles nichts nützen und in Anzeigen oder Schlimmerem enden, wenn ein Einbrecher beschließt, das alles zu ignorieren und trotzdem einzudringen ... das kann doch nicht sein!
Weil es aber von BlackCloud hier zum Beispiel angedeutet wurde und ich das auch schon sehr oft in ähnlicher Form in Hundeforen gelesen habe, würden mich die genaue rechtliche Grundlage beziehungsweise die Präzedenzfälle interessieren.
Ich bitte darum, mich nicht misszuverstehen. Ich suche keine Rechtfertigung oder Entschuldigung für den Fall, dass mein Hund jemanden beißen würde. Ich hinterfrage nur gern :35:
Ich denke für eine seriöse Auskunft wirst du einen Anwalt befragen müßen ;)
@Claudia, das sowieso ...
hoffe, dass es nie nötig sein wird.
Also ein Jahr später: Otto ist mit Sicherheit ein CC-Mischling, Tendenz zum Saupacker!
Bildschön(liegt immer im Sinne des Betrachters, ich weiß!) und ein Prachtkerl!
Uns hat Brhégos Züchterin damals erklärt, dass es in der deutschen CC-Zucht mittlerweile die Tendenz gäbe, die Hunde kurzschnäuziger, kompakter zu züchten.
Nicht mehr den Doggentyp.
Angesichts der Größe vieler CC (auch unser Wurf http://www.romaner-antikdogge.de/j-wurf.htm ist ja in Wahrheit CC und die Rüden sind alle deutlich über 70cm.
Ohne mich groß auszukennen, würd ich behaupten, dass die deutsche CC-Zucht kräftig andere Rassen eingekreuzt hat.
Kurzum: Von Einkreuzungen unter den Vorfahren abgesehen, kann es durchaus ein echter CC sein.
Und last but not least: Ein superschöner Hund! Meine Frau und ich sind ja gar keine Fans der Kurzschnauzen und dementsprechend froh, dass sich Tosca (s. Link) bei Brhégo durchgesetzt hat.
Grüße!
OK, jetzt bin ich ganz sicher: Wir haben einen Molosser! ;-)
Die Rasse ist uns inzwischen unwichtig! Interessierten Passanten gegenüber deklarieren wir Otto als typisch "Ostdeutsche Dogge", gemäß seines ersten Zuhauses...
DerSchwabe 03.04.2013, 09:27 Also ich finde auf dem 2. Foto, wo man ihn im Profil sieht, kommt meiner Meinung nach deutlich der DC durch. Der ist im Profil fast wie meiner, und das ist ein "reiner". Also ein DC ist da schon drin.
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