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+++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „+++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!
Schöne Grüße, Markus
In Köln hat eine Anwaltskanzlei erfolgreich gegen die allgemeine Leinenpflicht geklagt:
http://www.rae-stoecker.de/aktuell-wissenswert
Ob das nun gut oder schlecht ist... :hmm:
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
Das Maychen 25.06.2012, 17:14 Na wenn die lieben Halter wenigstens dafür Sorge tragen würden das ihr liebes Vieh in Rufweite bleibt, Rücksicht auf andere Parkbesucher genommen wird und man jederzeit in der Lage ist den Hund abzurufen, wäre es ok.
Die Realität (ich meide strikt besagten Park) ist sieht leider so aus, das Hund überall rumstöbert und auch jagt, die meisten Kanidaten nicht abrufbar sind und andere Parkbesucher auf jeden Fall gestört werden....
:sorry: Ich für meinen Teil finde diese nun gewonnene Freiheit für die Hunde nicht gut. Ich bin froh dort nicht zu wohnen und dementsprechend den zum größten Teil nicht erzogenen und freilaufenden Hunden zu begegnen! Mir reichen hier die "das hat er noch nie gemacht" Hunde... :schreck:
Susanne
bx-junkie 26.06.2012, 17:09 :sorry: Ich für meinen Teil finde diese nun gewonnene Freiheit für die Hunde nicht gut. Ich bin froh dort nicht zu wohnen und dementsprechend den zum größten Teil nicht erzogenen und freilaufenden Hunden zu begegnen! Mir reichen hier die "das hat er noch nie gemacht" Hunde... :schreck:
Susanne
:kicher: Ja...leider ist es so, man kann sich nicht darüber freuen :(
BlackCloud 26.06.2012, 19:30 Na wenn die lieben Halter wenigstens dafür Sorge tragen würden das ihr liebes Vieh in Rufweite bleibt, Rücksicht auf andere Parkbesucher genommen wird und man jederzeit in der Lage ist den Hund abzurufen, wäre es ok.
Die Realität (ich meide strikt besagten Park) ist sieht leider so aus, das Hund überall rumstöbert und auch jagt, die meisten Kanidaten nicht abrufbar sind und andere Parkbesucher auf jeden Fall gestört werden....
Jawoll Claudia, so sieht es aus.
Erst vorletzte Woche hab ich beobachten dürfen, wie ein offline Ridgeback die Wildkaninchen zu Tode hetzte :hmm: gleicher Ridgeback schoß nen paar Minuten später von hinten in Linda rein, holte sie von den Beinen - sie konnte im ersten Moment nicht mehr aufstehen dank Spondy :hmm:
Der Besitzer kam übrigens seelenruhig angeschlendert und interessierte sich nicht die Bohne dafür, dass Linda an der Leine ist und ich keinen Kontakt wünsche ... und leider laufen zu 90% nur solche Hundebesitzer in den Kölner Gebieten rum .... da bin ich immer froh, wenn ich außerhalb von Köln unterwegs bin.
In der Merheimer Heide z.B. ist es leider Gang und Gebe, dass dort immer wieder Wildkaninchen gejagt, Kinder, die Fussball spielen, belästigt werden und Heidebesucher angebellt und angesprungen werden ... da ist mir besagte Leinenpflicht wirklich lieber (zumal es in der Heide Freilaufgebiete gibt, wo die Hunde offiziell ohne Leine laufen dürfen).
cane de presa 02.07.2012, 15:37 Jeder bekommt was er verdient.
haben die Kölner schon eine Tiernotrettung ? werdet ihr dringend brauchen.
ein Hundefänger braucht ihr auch noch.in münchen sind sie dauernd unterwegs und die Halter müssen sich ein neuen bestellen weil das tierheim sie ihnen nicht zurückgibt ;)
und freilaufende "Pittbulls" (von kids aus der stadt die sowiso auf jede regelungen sch..)gibts dann auch wieder,wie in münchen.
Seltsam das im Tierheim dort nie einer zu finden ist,wobei ich es genau weiss das er dort sein müsste ;)
Das Maychen 04.07.2012, 13:59 Und es ist genauso wie schon befürchtet. Zu den Stosszeiten wimmelt es von Hunden und desinteressierten Haltern. Wenn man aus irgendeinem Grund seinen Hund nicht ableinen kann, sollte man den Park jetzt besser meiden. Es ist ein Samelplatz von Nichterzogenen. Gestern erst wurde ein Kind umgerannt und Hundebesitzerin ignorierte diese Tatsache komplett. Jogger kochen vor Wut (was ich voll und ganz verstehen kann).
Schade eigentlich, es hätte so schön sein können.......
BlackCloud 05.07.2012, 19:10 Welchen Park meinst du eigtl Claudia? Linksrheinisch oder?
Das Maychen 05.07.2012, 20:23 Links ...... Köln Sülz,am Miliring entlang. Klettenbergpark, Beethovenpark
Wenn ich das so lese, frage ich mich, wie es wohl damals so war, als die Hunde noch einfach so auf der Straße liefen und wir als Kinder einfach gespielt haben. Wir haben uns weder für die Hunde, noch die für uns interessiert.
Und die liefen frei herum. - War mal einer dabei, der bissig war, wussten das alle und keiner ist hingelaufen (außer zu den unweigerlichen Mutproben; aber nur dann, wenn er auch hinterm Zaun war).
Komisch...
Das Maychen 06.07.2012, 10:00 Oh ja, an diese Zeit kann ich mich auch erinnern. Der Familienhund begleitete mich als Kind zum Bäcker, sass vorm Laden und wartete und brachte mich wieder heim. Alles ohne Leine. Heute schickt nicht einmal mehr jemand sein Kind alleine zum Bäcker.
Oh ja, an diese Zeit kann ich mich auch erinnern. Der Familienhund begleitete mich als Kind zum Bäcker, sass vorm Laden und wartete und brachte mich wieder heim. Alles ohne Leine. Heute schickt nicht einmal mehr jemand sein Kind alleine zum Bäcker.
"German Angst" ;)
http://de.wikipedia.org/wiki/German_Angst
Das Maychen 06.07.2012, 15:18 Naja, vielleicht ist die Angst auch heute nicht ganz unbegründet wenn ich so Artikel wie heute lese, wo ein Mädchen (10) beim Warten an der Bushaltestelle ins Gebüsch gezerrt wurde. Ganz hier in der Nähe.
Naja, vielleicht ist die Angst auch heute nicht ganz unbegründet wenn ich so Artikel wie heute lese, wo ein Mädchen (10) beim Warten an der Bushaltestelle ins Gebüsch gezerrt wurde. Ganz hier in der Nähe.
Schrecklich - ohne Frage.
Aber gab's das früher nicht, oder bekommen wir nur mehr mit, wegen der Informationsmöglichkeiten?!?
Mrs. Brightside 06.07.2012, 15:42 :08:
Und dann muss man noch differenzieren, WER dir diese Informationen zukommen lässt..
BlackCloud 07.07.2012, 15:08 Naja, vielleicht ist die Angst auch heute nicht ganz unbegründet wenn ich so Artikel wie heute lese, wo ein Mädchen (10) beim Warten an der Bushaltestelle ins Gebüsch gezerrt wurde. Ganz hier in der Nähe.
Ja ... in Much ... ich hab an dieser Bushaltestelle früher immer "abgehangen" ... jetzt kann man nicht einmal mehr auf nem Kuhdorf sowas machen ohne Angst zu haben :hmm: das Mädchen hat da schliesslich nur auf ihre Mutter gewartet, die sie abholen wollte.
Renate + Jorden 08.07.2012, 10:51 Ja, es ist auch hier bei uns. Die Tochter meiner Kollegin ist am Donnerstag nur klapp einer Entführung entgangen. Sie hatten kurz zu vor in der Schule eine Aufklärung und sie befolgte genau das was sie frisch zuvor gelernt hatte. Ein Wagen schnitt ihr den Weg ab und der Fahrer forderte sie auf einzusteigen. Sie lief in die nebenliegenden Waschstrasse und holte sich Hilfe. Gut gegangen. Doch der Weg zur Polizei eine Tortour für das 11 Jahre alte Kind. Die unfähige Beamtin kam mit dem PC nicht zurecht und bekam den Hergangsbericht nach fast einer Stunde immer noch nicht zusammen. Wie das Mädchen dann von einem Fuss auf den anderen trat, bemerkte sie, ihre Mutter hätte ihr rechts und links eine um die Ohren gehauen wenn sie so gezappelt hätte. Da fehlten mir die Worte.
Aber, auch zu einer Zeit als meine Mutter noch Kind war, gab es diese Strolche und zu den freilaufenden Hunden damlas, auch ich wurde als Kind von einem freilaufenden Hund in den Hals gebissen. Der Hund lief durch die Strassen, ich beugte mich runter und streichelte ihn und ohne Vorwarnung biss er mich 2 cm neben die Halsschlagader. Den Halter konnte man ermitteln und er kam mit einem Strauss Blumen für meine Mutter vorbei. Der schüchterte meine Mutter dann noch richtig ein, er wäre Beamter hastenichtgesehen und sie sollte fein aufpassen was sie über den Vorfall erzählen würde. Damals, Heute, wirklich ein so grosser Unteschied???
wolkenspringer 10.07.2012, 14:13 Hi,
ich würde es begrüssen, wenn ich mit Hogan ohne Leine gehen könnte, ohne Gefahr laufen zu müssen vom OA eine Knolle zu erhalten.
Ich / wir werden dafür bestraft, dass es Halter gibt, die ihre Hunde nicht im Griff haben und das empfinde ich als "Sippenhaft"!
Klar gibt es Hunde, die absolut an die Leine gehören und ich bin sofort dabei, wenn es darum geht, diese an der Leine zu lassen, nur leider kontrolliert man da viel zu wenig.
Ich kenne einen Staff, den es in NRW eingentlich gar nicht mehr geben dürfte, wenn ich mich da jetzt nicht irre. Dieser Hund ist nicht kastriert, sein Halter vorbestraft, soviel zur Haltungsgenehmigung, und absolut unverträglich mit anderen Rüden und ist auch nicht gut abrufbar, doch warum werden wir für so etwas bestraft? Doch nur weil der Staat / die Gemeinde, nicht ausreichend kontrolliert.
Es gibt einige hier, die Hogan kennen und ein solcher Hund sollte nicht an die Leine müssen.
Gruss,
Reinhold
BlackCloud 10.07.2012, 14:41 Der Hund muss nicht kastriert sein. Ist in NRW nicht Pflicht. Nur Zuchtverbot. Das mal so am Rande.
Ich kann dich verstehen Reinhold, aber ich kann nicht bestätigen, dass es zu wenig Kontrollen gäbe ... bei dir vllt nicht, aber geh mal da hin, wo sich die Hundehalter sammeln ... dort gibt es regelmäßig Kontrollen. Und wenn du als Bürger dort sogar meldest, dass dort Hunde freilaufen ohne Aufsicht oder sonst was, sind die nach so einer Meldung besonders oft am kontrollieren. Habe ich schon öfters mitbekommen (auch weil ich selbst mal gemeldet habe, dass in der Merheimer Heide ständig ein weißer Schäferhund offline ohne Besitzer die Heide unsicher macht und Leute/Hunde bedrängt :hmm:).
Davon abgesehen: es gibt in Köln genügend Orte, wo das Ordnungsamt eigtl nie kontrolliert ;) man muss nur wissen wo.
cane de presa 10.07.2012, 16:11 Ich nicht...
überall ohne Leine find ich verantwortungslos und zeigt ignoranz des halters
Dann müsste es ein Wesenstest für alle Hunde geben. da jeder gutmensch glaubt,er hat den bravsten und darum darf dann seiner freilaufen. In münchen überqueren sie am Fahrad Kreuzungen und der hund ist 20 meter dahinter .Da ist dann schon wieder Rot und der hund steht auf der strasse.oder erst mal auf dem Spielplatz schnell kacken oder andere Hunde belästigen.
Auch darum wurden wir bestrafft mit Listengesetzen.
Darf ich mal auf den Schwanztretten bei deinem hund? mal schauen ob er noch so brav ist und macht was du möchtest.Wenn ich mich da jetzt mal nicht irre, schmerz unempfindliche und Schussfeste Rasse gibt es nicht,wenn ich mich da jetzt nicht irre;)
wenn ich mich nicht irre,war dein beisspiel ein grund für die Listen.
seltsammer staff läuft frei herum,das darf nicht sein,aber meine Hund ist normal und deshalb bin ich ein guter Mensch und der ander böse und brandgefährlich und gehört an die Leine.
Auch darum wurden wir bestrafft mit Listengesetzen.
"eingentlich gar nicht mehr geben dürfte" JA diese rasse gehört zu den "sogenanten Kampfhunden" ,das sag ich immer wenn ich gefragt werde : Das ist doch ein Kampfhund? die dürfte es doch garnicht mehr geben....lol
Ich setze mich in Zukunft einfach auf den Hosenboden und fordere Schadensersatz für meine Designerjeans und Schmerzensgeld für das entstandene Trauma, gemäß §833 BGB!
§254 BGB beachten! :cop:
wolkenspringer 10.07.2012, 17:10 Sorry, aber was geht denn mit dir ab?
seltsammer staff läuft frei herum,das darf nicht sein,aber meine Hund ist normal und deshalb bin ich ein guter Mensch und der ander böse und brandgefährlich und gehört an die Leine.
Kennen wir uns, dass du glaubst so mit mir umgehen zu können?
Wenn du lesen würdest was ich geschrieben habe, hättest du folgendes gelesenIch kenne einen Staff... ich kenne sogar den Halter, so gut, dass ich etwas über sein Führungszeugnis sagen kann.
"eingentlich gar nicht mehr geben dürfte" JA diese rasse gehört zu den "sogenanten Kampfhunden" ,das sag ich immer wenn ich gefragt werde : Das ist doch ein Kampfhund? die dürfte es doch garnicht mehr geben....lolAuch das kannst du dir sparen, mach dich mal schlau, welche Rasse Hogan ist und schlag mal nach als was er in NRW zählt.
Die Rasse des Hundes, welchen ich erwähnt hatte, habe ich lediglich erwähnt, um aufzuzeigen, wie lasch die Kontrollen hier sind.
Schade, das wir so etwas nicht mal persönlich ausdiskutieren können, dann würden so manche sich am Riemen reissen mit ihrem unverschämten Getue!!!:ok:
@Angie,
du weisst genau wo ich wohne und dort triffst du ebenfalls sehr viele Hunde und ich bin hier noch nie kontrolliert worden und gerade hier laufen genug Hunde umher, wo mir sicher bin, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht.
Zum Zuchtverbot, oder dem "in NRW nicht mehr geben dürfte". Dieser Rüde ist 3 Jahre alt, stammt nicht aus dem Tierschutz (Beschlagnahmung o.Ä.), der Halter wohnt schon immer hier und ist, wie schon mal erwähnt, vorbestraft, also wie kann es dazu kommen, dass dieser Hund hier (NRW) existiert?
Gruss,
Reinhold
Das Maychen 10.07.2012, 17:17 Boxer- oder Labradormix...was soll es sonst sein ;)
BlackCloud 10.07.2012, 23:04 @Angie,
du weisst genau wo ich wohne und dort triffst du ebenfalls sehr viele Hunde und ich bin hier noch nie kontrolliert worden und gerade hier laufen genug Hunde umher, wo mir sicher bin, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht.
Ich sag ja, vllt wird bei dir nicht kontrolliert - dort, wo ich bin, schon ;) und ich find das vollkommen okay, weil ich dann mal meine Ruhe habe.
Claudia: ich wage zu bezweifeln, dass der Hund überhaupt irgendwo gemeldet ist ;)
Ist das Zuchtverbot nicht aufgehoben worden in NRW?
wolkenspringer 11.07.2012, 13:03 Hi,
Ich sag ja, vllt wird bei dir nicht kontrolliert - dort, wo ich bin, schon ;)Das ist doch Irrsinn, in der Merheimer Heide wird zu hauf kontrolliert, laut deiner Aussage und im 15Min. Fussweg entfernten Neubrück nicht, obwohl es hier viele Hunde gibt und es sich zudem noch um ein dichtbesiedeltes Wohngebiet handelt!!! Sorry, aber das geht mir nicht in den Kopf:sorry:
Claudia: ich wage zu bezweifeln, dass der Hund überhaupt irgendwo gemeldet ist ;)Genau so ist es wohl und das bleibt schon seit etwas über 3 Jahren unentdeckt!!!
Wenn man mehr / gezielter kontrollieren würde, Sachkundetest und Wesenstest für alle Halter bzw. Hunde einführen würde, könnte man die Leinenpflicht aufheben. Das man dabei Rücksicht auf andere Halter, deren Hunde angeleint sind, Passanten mit Kindern und Passanten die zu erkennen geben, dass sie Angst haben usw., ist natürlich vorausgesetzt.
Gruss,
Reinhold
Ich versteh immernoch nicht warum es den Staff nicht geben sollte... :35:
cane de presa 11.07.2012, 15:08 das ist der Punkt den ich herausfinden wollte ;)
staffi aus dem Tierschutz bei einem "vorbestraften" in seiner Nähe wo zu lasch kontroliert wird und ja eigendlich verboten gehört und auch noch als labrador gemeldet sein könnte (liest sich nicht sehr glaubhaft)
aber sein 70 kg mastiff ohne Leine wo er spazieren geht,kontroliert man zuviel und das wäre sippenhaft.
versteh nicht auf was er hinaus will,ausser die übliche Kampfhunde leiher was man mit mir nicht persönlich besprechen sollte;)
BlackCloud 11.07.2012, 15:39 Ist das Zuchtverbot nicht aufgehoben worden in NRW?
Nö. Wenn dem so wäre, würde es keine Beschlagnahmungen diesbezüglich mehr geben. Die Welpen im Bonner Tierheim jedoch zeigen, dass das Zuchtverbot gilt.
Das ist doch Irrsinn, in der Merheimer Heide wird zu hauf kontrolliert, laut deiner Aussage und im 15Min. Fussweg entfernten Neubrück nicht, obwohl es hier viele Hunde gibt und es sich zudem noch um ein dichtbesiedeltes Wohngebiet handelt!!! Sorry, aber das geht mir nicht in den Kopf:sorry:
Reinhold, ich gebe nur das wieder, was ich mitbekomme. Da du nicht 24 Std am Tag dort spazieren gehst, weiß man nicht, ob die vllt kontrollieren, wenn du gerade dort nicht unterwegs bist.
Nö. Wenn dem so wäre, würde es keine Beschlagnahmungen diesbezüglich mehr geben. Die Welpen im Bonner Tierheim jedoch zeigen, dass das Zuchtverbot gilt.
:boese3:
Auf bundesebene als verfassungswidrig abgeschmettert (16.03.2004)
http://www.spiegel.de/panorama/urteil-verfassungsgericht-kippt-zuchtverbot-fuer-kampfhunde-a-290838.html
Folgendes fand man laut KSG seinerzeit bei wdr.de (also vor dem 02.05.2004):
Was bedeutet das Urteil für NRW?
Fünf Fragen, fünf Antworten
1) Gilt in NRW jetzt kein Zuchtverbot für gefährliche Hunde mehr?
Doch, es gilt weiterhin ein Zuchtverbot für "im Einzelfall gefährliche Hunde". Das sind zum Beispiel Hunde, die einen Menschen angesprungen oder gebissen haben, die einen anderen Hund oder Wild gebissen haben oder die mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität ausgebildet wurden.
2) Spielt die Rasse für das Zuchtverbot keine Rolle mehr?
Nein, das rasseabhängige, generelle Zuchtverbot für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (bisher vom Bundesgesetz abgedeckt) gilt nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes nicht mehr.
3) Wurde auch das Importverbot für Hunde dieser vier Rassen gekippt?
Nein, Hunde dieser Rassen dürfen laut Bundesgesetz auch künftig nicht importiert werden.
4) Warum stehen die vier gefährlichen Rassen im Landeshundegesetz?
Weil dort für ihre Haltung in NRW bestimmte Auflagen vorgesehen sind, zum Beispiel die ausdrückliche Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Ein Zuchtverbot - begründet in der Rasse - beinhaltet das Landesgesetz nicht.
5) Wollen sich die Länder auf ein einheitliches Zuchtverbot gefährlicher Rassen einigen?
Das NRW-Umweltministerium hofft, dass sich die Länder bald auf einheitliche Landesgesetze verständigen, nach der die Zucht der vier Rassen verboten wird. Wie lange das dauert, ist nicht absehbar, da nicht alle Bundesländer ein Hundegesetz haben.
Quelle: http://forum.ksgemeinde.de/pit-bull-staff-andere-kampfschmuser/37898-zucht-bw.html
Das LHundG NRW ist aus 2003!!!
Mal in die Gesetze geschaut:
In den Verwaltungsvorschriften steht hierzu:
"9.1 § 9 Satz 1 normiert lediglich für im Einzelfall gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 3 ein Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot. Für gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 besteht ein im Bereich des Tierschutzrechts bundesrechtlich geregeltes Zuchtverbot (§ 11 b Abs. 2 Buchst. a TierSchG in Verbindung mit § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung). Für Hunde bestimmter Rassen im Sinne von § 10 Abs. 1 gilt kein Zuchtverbot."
Weil das Bundesgesetz gekippt wurde (2004!), bedeutet dies Zuchtverbot für im Einzelfall gefährliche Hunde:
§3 Abs. 3: "Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,"
Weiterhin Bestand hat das Importverbot!
:cop:
wolkenspringer 11.07.2012, 17:28 Hi,
so so, du verstehst also nur Bahnhof? Ist auch ken Wunder, denn du liesst auch nur Unsinn!!!
staffi aus dem Tierschutz bei einem "vorbestraften" in seiner Nähe wo zu lasch kontroliert wird und ja eigendlich verboten gehört und auch noch als labrador gemeldet sein könnte (liest sich nicht sehr glaubhaft)zitier doch bitte mal wo ich das geschrieben habe, ich kann mich weder daran erinnern, das ich gepostet habe, dass der Staff aus dem Tierschutz ist, noch dass er als Labrador gemeldet ist.
Genau so könntest du mir mal hiermit auf die Sprünge helfen, wo habe ich dieses gepostet?
aber sein 70 kg mastiff ohne Leine wo er spazieren geht,kontroliert man zuviel und das wäre sippenhaft.
Tja, das hier kann ich dir erklären
versteh nicht auf was er hinaus will,ausser die übliche Kampfhunde leiher was man mit mir nicht persönlich besprechen sollte;)eben weil du nur Mist liesst, meinst du, du könntest unverschämt abledern:lach3: Eine übliche Kampfhundeleier hört sich für mich anders an, denn dann würde ich etwas anderes fordern!!!;)
Ich versuche es gerne noch mal zu erklären, worum es mir geht.
-Alle Halter müssten einen Sachkundetest ablegen (ich weiss, dass ist gibt auch keine 100%ige Sicherheit, aber mehr als jetzt).
-Jeder Hund, egal welcher Rasse, Gewicht etc. müsste einen Wesenstet machen, auch hier gibt es keine 100%ige Sicherheit, dass das Tier sich immer "korrekt" verhält, aber man hätte mehr Hunde kontrolliert und eben nicht nur die meisstens zu unrecht "stigmatisierten" Rassen.
-Die Kontrollen durch das OA werden vermehrt vorgenommen, um die Einhaltung der oben genannten Punkte sicherzustellen und man könnte auch gerne die jetzigen Hürden bzgl. der Vorstrafen für potenzielle Halter von bestimmten Rassen einhalten und auch die Rücksichtnahme, welche ich vorher schon mal angesprochen hatte, sollte irgendwie mit eingebunden werden.
Ist jetzt alles ganz graue Theorie, doch wenn man dadurch ein höheres Sicherheitsgefühl bei der breiten Masse erzielen könnte, wäre es evtl. auch wieder möglich, so wie früher, Hunde generell ohne Leinenpflicht zu halten. Hunde die auffällig werden, oder beim Wesenstest bereits sind, werden halt mit Ausnahmen von der Leinenbefreiung belegt und müssten halt Nachweise erbriingen um evtl. noch einmal geprüft zu werden.
Also etwas ganz anderes als die "übliche Kampfhundeleier" und das von mir genannte Beispiel ist nur aufgeführt worden, um zu zeigen, wie ernst die Kontrollen zu nehmen sind und nicht um eine Rasse "böse" zu reden, welche ich nur mal so nebenbei bemerkt, vor gut 28 Jahren selber gehalten habe und zum Glück noch frei laufen lassen konnte und auch nicht angefeindet wurde, weil die meissten ihn für einen Boxermix hielten, da diese Rasse erst später "populär" wurde, wenn auch auf unschöne Art.
Hoffe das war jetzt verständlich und alle können sich wieder beruhigen :kicher:
Gruss,
Reinhold
P.S.: Holland hat doch gezeigt, dass der Schritt zurück von dieser Vorverurteilung sehr gut funktioniert, wenn alle mitspielen.
BlackCloud 11.07.2012, 17:29 Und Peppi?
Schick das doch an die Behörden aus Bonn. Von mir aus auch an das Bonner Tierheim.
Dort sitzen dennoch Welpen von ner Tussi, die ihre Hündin decken liess.
Und selbst wenn es kein Zuchtverbot gibt: in NRW ist es verboten Hunde dieser Rassen aus privater Hand zu erwerben. Also ist demnach die Zucht nicht erlaubt, weil man die Welpen als Privatperson nicht verkaufen darf.
So what?
Und Peppi?
Schick das doch an die Behörden aus Bonn. Von mir aus auch an das Bonner Tierheim.
Dort sitzen dennoch Welpen von ner Tussi, die ihre Hündin decken liess.
Und selbst wenn es kein Zuchtverbot gibt: in NRW ist es verboten Hunde dieser Rassen aus privater Hand zu erwerben. Also ist demnach die Zucht nicht erlaubt, weil man die Welpen als Privatperson nicht verkaufen darf.
So what?
Du schlussfolgerst wiederholt falsch.
Vielleicht sollte Deine Freundin sich einfach mal einen Rechtsbeistand gönnen.
Die besten Berater scheint sie nicht zu haben! :lach4:
weil man die Welpen als Privatperson nicht verkaufen darf.
Wo steht denn das schon wieder? Das stimmt nicht. Du trägst Unwahrheiten in die Welt!
So what?
Ist jetzt alles ganz graue Theorie, doch wenn man dadurch ein höheres Sicherheitsgefühl bei der breiten Masse erzielen könnte, wäre es evtl. auch wieder möglich, so wie früher, Hunde generell ohne Leinenpflicht zu halten.
Gesetzliche Regelungen gab es und gibt es fernab der populistischen Hundegesetze.
Wie Waldi 11.07.2012, 18:09 Genau so könntest du mir mal hiermit auf die Sprünge helfen, wo habe ich dieses gepostet?
Das kommt aus einem anderen fred und war nicht explizit an dich gerichtet. Eher generell.
*mal aushelf*
Jason schrei mich an, wenn ich mich da raushalten soll ;)
BlackCloud 11.07.2012, 18:52 Wo steht denn das schon wieder? Das stimmt nicht. Du trägst Unwahrheiten in die Welt!
So what?
Steht in der Verordnung. Wer einen §3 Hund haben will, muss ein öffentliches berechtiges Interesse nachweisen und das ist das Tierheim. Privates Interesse wird nur in Ausnahmen genehmigt.
Und das ist nicht meine Freundin. Davon abgesehen habe ich ja nirgends geschrieben, dass sie die Hündin nicht wiederbekommt. Nur die Welpen nicht, weil es verboten ist.
Steht in der Verordnung. Wer einen §3 Hund haben will, muss ein öffentliches berechtiges Interesse nachweisen und das ist das Tierheim. Privates Interesse wird nur in Ausnahmen genehmigt.
Weil Du's bist nochmal:
Wo steht, dass man keine Hunde irgendwelcher Rassen verkaufen darf?
wolkenspringer 11.07.2012, 19:20 Och mensch Peppi,
nur für dich und jetzt bitte keine Erbsenzählerei ;)
http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/tiere/haltungserlaubnis-fuer-einen-gefaehrlichen-hund/
Auszüge daraus:
Was ist ein "öffentliches oder privates Interesse" ?
Wer ein "öffentliches Interesse" nachweisen muss, der muss belegen können, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem gewissen Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist. Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihren Hund aus einem Tierheim übernommen haben.
__________________________________________________ _______
Einfuhr- und Verbringungsverbot
Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämfung gefährlicher Hunde).
Warum also sollte man Hunde nicht einführen dürfen, was als Straftat gelten würde, aber Züchten und verkaufen darf man, nach deinen Worten?
Alleine der Link, der diesem Thread eingänglich zu Grunde liegt, zeigt doch auf, dass sich die Stadt Köln und mit Sicherheit nicht nur die, nicht an geltende Rechtssprechung hält!
Gruss,
Reinhold
Lieber Reinold,
ich versteh nicht warum Du Dich über CDP aufregst, selber aber anderen Menschen Erbsenzählerei vorwirfst.
Das wiederholen des falschen Paragraphen macht die Aussagen zum Zuchtverbot allerdings nicht richtiger.
Wenn man Gesetze nicht versteht, bzw. sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt sie zu verstehen, darf man sich aber auch nicht beschweren, wenn die Behörden einen verarschen.
Da zähl ich wahrlich lieber Erbsen und bin in der Lage mich zur Wehr zu setzen! ;)
cane de presa 11.07.2012, 19:51 Zum Zuchtverbot, oder dem "in NRW nicht mehr geben dürfte". Dieser Rüde ist 3 Jahre alt, stammt nicht aus dem Tierschutz (Beschlagnahmung o.Ä.), der Halter wohnt schon immer hier und ist, wie schon mal erwähnt, vorbestraft, also wie kann es dazu kommen, dass dieser Hund hier (NRW) existiert?
Gruss,
Reinhold
sorry haste recht. NICHT aus dem Tierschutz.
wolkenspringer 11.07.2012, 19:53 Ich bestreite ja gar nicht, dass das Urteil welches du gepostet hast, korrekt ist, Fakt ist aber nun mal, dass die Stadt Köln bzw. das Land NRW, es anders handhabt. Und jetzt mal Hand aufs Herz, gehst du mit allem was deine Kommune so ungesetzliches macht und es dich nicht betrifft zum Anwalt und zerrst diese Kommune bzw. das Bundesland vor den Kadi? Ich für meinen Teil habe besseres mit meiner wenigen Zeit vor (z.B. Familie, Hund usw.)
Ich könnte dir einige Urteile des Bundeverwaltungsgerichts aufzeigen, wo der Bundesregierung per Urteil aufgezeigt wurde, dass es nicht rechtens ist, was sie so hinlegt (z.B. Solidaritätszuschlag) und das Ende vom Lied ist dann, dass die gesetzl. Gegebenheiten so angepasst werden, dass es wieder rechtens ist, was hat man also gewonnen? Wenn wir nur mal bei den Listenhunden, was für ein Ausdruck, bleiben, sieht man doch, dass diese wirklich "Gummiparagraphen" gleichkommt, die wohl jedes Bundesland anders auslegt / auslegen darf.
Erbsenzählerei habe ich dir vorgeworfen, weil du offensichtlich nicht erkennen willst, dass das Land NRW und auch die Stadt Köln an dem Zuchtverbot für Hunde gefährlicher Rassen, wie immer sie diese definieren und wie immer eine aktuelle Rechtssprechung ausfällt, festhält und das ist es doch was Angie und ich aus Köln kennen.
Wenn du den Ausdruck "Erbsenzählerei" so schwer gewichtest wie ich den Ton den CDP an den Tag gelegt hat, tut es mir leid, denn es war von mir nicht wirklich böse gemeint:keks:
Gruss,
Reinhold
BlackCloud 12.07.2012, 09:11 Ich schreibe gern nochmal:
Man bekommt nur dann eine Haltergenehmigung für einen §3-Hund, wenn man diesen aufgrund eines öffentlichen Interesses halten will, sprich Tierschutz/Tierheim. Der Kauf von Privatperson wird NICHT für eine Haltung genehmigt.
Ergo ist auch somit eine Zucht mit §3-Hunden sinnfrei, weil die Abnehmer keine Haltergenehmigung bekommen. Deswegen werden diese Welpen beschlagnahmt.
Jetzt verstanden? Kann doch nicht so schwer sein :hmm:
Ich schreibe gern nochmal:
Man bekommt nur dann eine Haltergenehmigung für einen §3-Hund, wenn man diesen aufgrund eines öffentlichen Interesses halten will, sprich Tierschutz/Tierheim. Der Kauf von Privatperson wird NICHT für eine Haltung genehmigt.
Ergo ist auch somit eine Zucht mit §3-Hunden sinnfrei, weil die Abnehmer keine Haltergenehmigung bekommen. Deswegen werden diese Welpen beschlagnahmt.
Jetzt verstanden? Kann doch nicht so schwer sein :hmm:
Anscheinend doch! ;)
Der interessierte Leser hat ja nun den Hinweis, sich korrekt zu informieren. :lach4:
Wie Waldi 12.07.2012, 13:19 Ergo ist auch somit eine Zucht mit §3-Hunden sinnfrei, weil die Abnehmer keine Haltergenehmigung bekommen. Deswegen werden diese Welpen beschlagnahmt.
Das versteh ich einfach nicht. Ich dachte es gibt nur ein Importverbot.
Das versteh ich einfach nicht. Ich dachte es gibt nur ein Importverbot.
Und damit hast Du auch Recht. Diskussion allerdings zwecklos...
BlackCloud 13.07.2012, 10:24 Das versteh ich einfach nicht. Ich dachte es gibt nur ein Importverbot.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass man in NRW für die Haltung eines §3-Hundes ein öffentliches Interesse nachweisen muss. Und das ist kein "ich kauf mir den Welpen beim Züchter, weil die so süß sind".
Wie Waldi 13.07.2012, 12:59 Du raffst das wirklich nicht, oder?
Du raffst das wirklich nicht, oder?
Muss an den Geisterfahrer Witz denken... :kicher:
wolkenspringer 13.07.2012, 21:31 Hi,
anscheinend verstehen wir in NRW / Köln alle nicht was ihr meint!:lach4:
Versucht im Internet doch einfach mal einen Staff-Züchter in NRW zu finden, NUR einen einzigen. Wenn ihr einen gefunden habt, sagt mir bescheid und ich bin dann gerne bereit mich von diesem Züchter mal beraten zu lassen, was es mit der Verordnung so auf sich hat.
Ich kann keinen Züchter finden und wenn es so ist, wie Peppi schreibt, frage ich mich, warum kein Züchter o. Zuchtinteressierter gegen das aktuelle Landeshundegesetz, so wie es in NRW umgesetzt wird, klagt, denn die hätten doch ein berechtigtes Interesse daran aktuell geltendes Recht durchzusetzen.
Für meinen Teil, kenne ich es auch nur so, dass die Zucht und die Einfuhr in NRW verboten ist und wenn man einen haben möchte, dann nur aus dem Tierschutz.
Werde am Montag mal beim OA hier in Köln anrufen und nachfragen, ob es da einen Änderung gibt! ;)
Gruss,
Reinhold
Reinold, zeig mir doch mal wo geregelt ist, dass man nicht züchten darf! Nach dem Urteil auf Bundesebene aber bitte!
Und Du musst auch nach keiner Änderung fragen. Das ist seitdem so!
In NRW find ich gerade auch keine, aber vielleicht gelten ja andere BL mit vermeindlich ähnlichen Gesetzen:
http://www.deine-tierwelt.de/kleinanzeigen/wurfplanung-reinrassige-american-staffordshire-terrier-und-staffordshire-bullterrier-welpen-a73936889/
In der Wuff stehen auch regelmäßig Wurfankündigungen.
Und könnt Ihr das mit dem Haltungsverbot bitte nochmal schreiben! ;)
BlackCloud 14.07.2012, 10:36 Großfehn liegt in Niedersachsen. Niedersachsen hat keine Rassenliste. In Niedersachsen gibt es jede Menge Staff-Züchter.
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV14-2232.pdf
S.6 bzw in der Datei S.8 :hmm:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV14-2232.pdf
S.6 bzw in der Datei S.8 :hmm:
Was meinst Du? Weil es im "Nachbarland" legal ist? Den Satz?
Für alle die heute Langeweile und/oder Lust zu diskutieren haben, hier mal der komplette Text der Entscheidung vom 16.03.2004
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20040316_1bvr177801.html
Für alle die heute Langeweile und/oder Lust zu diskutieren haben, hier mal der komplette Text der Entscheidung vom 16.03.2004
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20040316_1bvr177801.html
Die Entscheidung auf Bundesebene ist ja klar, oder was möchtest Du untermauern.
Interessant wäre ja, ob das Land NRW nachgebessert hat. Ich finde allerdings dazu nichts. :35:
Die Entscheidung auf Bundesebene ist ja klar, oder was möchtest Du untermauern.
Interessant wäre ja, ob das Land NRW nachgebessert hat. Ich finde allerdings dazu nichts. :35:
Ich möchte gar nichts untermauern ;).
Ich bin lediglich mit meinem übermüdeten Spatzenhirn auf der Suche nach dem Passus, der das züchten der Anlage 1 Hunde in NRW wieder legalisiert.
Soll ja angeblich irgendwo in diesem Urteil verankert sein :hmm:.
Aber ich find nix und du offensichtlich auch nicht. Liegt wahrscheinlich daran das es keine Änderung diesbezüglich in NRW gibt :35:. Ich lass mich aber gerne (mit entsprechendem Gesetzestext) vom Gegenteil überzeugen.
Solange man die Aufhebung dieses Gesetzes (NRW betreffend) nicht wirklich unwiderruflich Schwarz auf Weiß hat, sollte man vielleicht im Sinne der Hunde mit dementsprechenden Äußerungen sehr vorsichtig sein.
§3 Hunde fallen in NRW mWn automatisch in die Einzelfallregelung.
Ich möchte gar nichts untermauern ;).
Ich bin lediglich mit meinem übermüdeten Spatzenhirn auf der Suche nach dem Passus, der das züchten der Anlage 1 Hunde in NRW wieder legalisiert.
Soll ja angeblich irgendwo in diesem Urteil verankert sein :hmm:.
Aber ich find nix und du offensichtlich auch nicht. Liegt wahrscheinlich daran das es keine Änderung diesbezüglich in NRW gibt :35:. Ich lass mich aber gerne (mit entsprechendem Gesetzestext) vom Gegenteil überzeugen.
Andersrum wird doch ein Schuh draus. Das LHundG ist älter, als das Urteil auf Bundesebene...
Seh ich nicht so :35:
Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die Gefährlichkeit verschiedener Hunderassen bestätigt - gleichzeitig kippten die Richter ein Bundesgesetz, das die Zucht bestimmter, als gefährlich geltender Rassen verboten hatte - denn die Gesetzgebungskompetenz liege bei den Ländern.
Ich lese daraus nur, das es kein bundeseinheitliches mehr Gesetz ist, sondern die Entscheidung über die Handhabung bei den einzelnen Ländern liegt.
In einigen Bundesländern gab es ja auch Änderungen, in NRW offensichtlich nicht.
Gäbe es Änderungen, stünde auch irgendwo der entsprechende Gesetzestext, ist aber anscheinend nicht so, oder hast du ihn gefunden :hmm:?
Das deckt sich dann auch mit dem Bericht der Evaluation des LHundG aus 2008.
Seh ich nicht so :35:
Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die Gefährlichkeit verschiedener Hunderassen bestätigt - gleichzeitig kippten die Richter ein Bundesgesetz, das die Zucht bestimmter, als gefährlich geltender Rassen verboten hatte - denn die Gesetzgebungskompetenz liege bei den Ländern.
Ich lese daraus nur, das es kein bundeseinheitliches mehr Gesetz ist, sondern die Entscheidung über die Handhabung bei den einzelnen Ländern liegt.
In einigen Bundesländern gab es ja auch Änderungen, in NRW offensichtlich nicht.
Weiss ich eben nicht. Ich habe es so verstanden, dass die Länder das neu hätten verifizieren müssen und oben hab ich ja das vom WDR gepostet... so hätte ich das auch interpretiert...
Und das mit der Evaluierung kann man auch anders interpretieren, hinsichtlich der Auflagen die Haltung betreffend...
Vielleicht bringt Reinold ja Licht ins Dunkel... ;)
Weiss ich eben nicht. Ich habe es so verstanden, dass die Länder das neu hätten verifizieren müssen .......
Wenn es so wäre, wäre sicher auch dies irgendwo verankert.
Ist es aber nicht (ich find zumindest nichts), also vermute ich das die Gesetze die nicht geändert wurden, automatisch weiterhin Bestand haben.
......und oben hab ich ja das vom WDR gepostet... so hätte ich das auch interpretiert...
Das ist aber ja lediglich eine Zusammenfassung/Interpretation von irgendwem und beruht ja angeblich auf dem Urteil vom 16.03.2004. Deshalb hab ich das komplette Urteil gepostet und da finden wir besagtes ja beide nicht :hmm:.
Die Geschichte von der jungen Frau mit der Staff Hündin und deren Welpen war übrigens seinerzeit auch Thema in der "aktuellen Stunde" im WDR.
Sie flog auf weil sie die Welpen inseriert hatte......
Mit diesem Bericht hätte das WDR dann seiner eigenen Aussage widersprochen :hmm:
......Und das mit der Evaluierung kann man auch anders interpretieren, hinsichtlich der Auflagen die Haltung betreffend...
Ja das könnte man, aber in Verbindung mit dem Urteil, also wenn man das Gesamtbild sieht ........ :35:
Vielleicht bringt Reinold ja Licht ins Dunkel... ;)
Ja, warten wir mal ab ;).
Die Geschichte von der jungen Frau mit der Staff Hündin und deren Welpen war übrigens seinerzeit auch Thema in der "aktuellen Stunde" im WDR.
Sie flog auf weil sie die Welpen inseriert hatte......
Mit diesem Bericht hätte das WDR dann seiner eigenen Aussage widersprochen :hmm:
Ja, aber vielleicht hatte die auch keine Haltergenehmigung... ich weiss es nicht.
Und wenn Behörden kennen manchmal die eigenen Gesetze nicht... ;)
Ja, aber vielleicht hatte die auch keine Haltergenehmigung... ich weiss es nicht.
Beides ;), sie hatte einen Wurf den es nicht hätte geben dürfen und sie hatte für die Hündin keine Haltergenehmigung. Da man ihr aber ihre Unwissenheit und Gutgläubigkeit abgenommen hat, hat sie nach erfüllen der Auflagen die Hündin wiederbekommen. Die Welpen wurden über den Tieschutz vermittelt ;).
Und wenn Behörden kennen manchmal die eigenen Gesetze nicht... ;)
Das ist leider tatsächlich sehr häufig so, in diesem Fall war aber wohl alles gesetzeskonform.
Lass uns auf Reinold warten und das Licht das er evtl mitbringt (falls er denn jemanden mit Kompetenz ans Telefon kriegt ;)).
Für alle die heute Langeweile und/oder Lust zu diskutieren haben, hier mal der komplette Text der Entscheidung vom 16.03.2004
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20040316_1bvr177801.html
Jetzt hab ich's.
Die Dikussion hatten wir nämlich vor Jahren schonmal! ;)
Es gibt hier wegen kein Zuchtverbot:
"Art. 72 Abs. 2 GG"
Solange nicht alle Länder eine einheitliche Regelung gefunden haben! Und das haben sie nicht! Deshalb ist der Paragraph in jedem Landesgesetz nichtig! :p
Es ist natürlich sinnfrei, in Verbindung mit den Haltungsauflagen und düfte im Laufe der Jahre auf das gleiche Ergebnis herauslaufen!
BlackCloud 16.07.2012, 18:53 Beides ;), sie hatte einen Wurf den es nicht hätte geben dürfen und sie hatte für die Hündin keine Haltergenehmigung.
Stimmt nicht. Die Frau hat eine Haltergenehmigung für die Hündin. Sie soll sie ja sogar wiederkriegen :hmm:
Stimmt nicht. Die Frau hat eine Haltergenehmigung für die Hündin. Sie soll sie ja sogar wiederkriegen :hmm:
In dem Fall den ich meine stimmt das mWn schon. Die junge Frau hat allerdings wie ich oben schon erwähnte die Haltergenehmigung im nachhinein bekommen und die Hündin längst zurück ;).
Aber trotzdem nett von dir das du mir in den Rücken fällst, obwohl ich bemüht war dir deinen zu stärken :lach4:.
Jetzt hab ich's.
Die Dikussion hatten wir nämlich vor Jahren schonmal! ;)
Es gibt hier wegen kein Zuchtverbot:
"Art. 72 Abs. 2 GG"
Solange nicht alle Länder eine einheitliche Regelung gefunden haben! Und das haben sie nicht! Deshalb ist der Paragraph in jedem Landesgesetz nichtig! :p
Es ist natürlich sinnfrei, in Verbindung mit den Haltungsauflagen und düfte im Laufe der Jahre auf das gleiche Ergebnis herauslaufen!
Boah, du machst mich feddich :kicher:, sooo viel zu lesen und :sorry: ich hab keinen Bock auf die nächste Nachtschicht. Irgendwann muss auch ich mal die Äugelein zumachen *gähn*.
Aber ich werde mich nicht totquatschen lassen, sondern bei Gelegenheit mal alles lesen und versuchen zu begreifen.
Irgendjemand hier muss doch Plan haben und etwas konkretes beitragen können :35:?
Auf den ersten Blick find ich den Knackpunkt in Art. 72 nicht, denn hier in diesem Fall würde es ja wenn es nach dem Bund ging vermutlich ein einheitliches Zuchtverbot geben und genau dies ist ja agbeschmettert worden :hmm:.
Vermutlich müssen wir schon dankbar sein das die Gesetzgebungskompetenz den Ländern zugesprochen wurde.
:35:
Mir wird langsam schwindelig :crazy:
REINHOLD :03:
:10:
Das steht ganz am Anfang - brauchst Du nicht viel lesen! Punkt 3:
Die strafrechtliche Sanktionierung sehr unterschiedlicher landesrechtlicher Verbote, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, in § 143 Abs. 1 StGB genügt nicht den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG.
Es gibt auch ein einheitliches Zuchtverbot für die individuell gefährliche Hunde, unabhängig von der Rasse!
a) Die Regelung verstößt gegen Art. 12 Abs. 1 GG. Sie greift wie das Einfuhr- und Verbringungsverbot des § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG (vgl. dazu oben unter C I 1 b) in das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführer ein, welche die Zucht von Hunden der genannten Art berufsmäßig ausüben. Dieser Eingriff genügt den an eine Berufsausübungsregelung zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil dem Bundesgesetzgeber hierfür die Gesetzgebungskompetenz fehlt.
Das Maychen 17.07.2012, 09:41 Ähhh, wir sind hier aber schon meilenweit vom eigentlichen Thema entfernt.... Meint ihr nicht es ist jetzt genug mit Gesetzes-Halbwissen rumgeworfen worden???? Ein Ergebnis wird diese abschweifende Diskussion sowieso nicht bringen.... :peace:
Ähhh, wir sind hier aber schon meilenweit vom eigentlichen Thema entfernt.... Meint ihr nicht es ist jetzt genug mit Gesetzes-Halbwissen rumgeworfen worden???? Ein Ergebnis wird diese abschweifende Diskussion sowieso nicht bringen.... :peace:
Geht! (find ich zumindest)
1) Vor dem Hintergrund, dass die Landeshundegsetze den Kommunen/Städten dahingehend "Handlungsspielraum" eingeräumt haben, die Gesetze teilweise noch enger zu fassen, aber auf keinen Fall zu lockern, kann man hier eventuell verstehen, dass auch Behörden teilweise weg vom Gesetz, bzw. willkürlich handeln. Ich bin mir nicht sicher, ob Köln den Leinenzwang überhaupt aufheben darf, weil es sich um eine Lockerung der Auflagen handelt.
2) Hab ich persönlich mehr Interesse an gestütztem Wissen, als an Halbwissen und bin guter Dinge, dass wir das noch geklärt bekommen.
Wenn Dich das aber in Deinen Lesegepflogenheiten einschränkt, kannst Du vielleicht einen Mod/Admin bitten, dass Thema zu teilen, z.B. In "Zuchtverbot in NRW: Ja oder Nein?!?"
:lach4:
BlackCloud 17.07.2012, 15:32 Aber trotzdem nett von dir das du mir in den Rücken fällst, obwohl ich bemüht war dir deinen zu stärken :lach4:.
Bitte?!
Ich fall dir nicht in den Rücken. Das war lediglich die Info, die ich hatte diesbezüglich. Hat doch sogar die Tierheimmitarbeiterin im WDR gesagt, dass sie ne Haltergenehmigung hat ...
Wobei ich nicht einmal weiß, ob wir gerade von dem gleichen Fall reden. Denn das Muttertier ist noch im Tierheim und nicht bei der Besitzerin, da die Welpen ja nicht einmal 5 Wochen alt sind.
Davon abgesehen ist das hier sinnfrei, Peppi hat doch immer recht und wir unsere Ruhe ...
wolkenspringer 17.07.2012, 15:34 Hi,
so, habe mit dem Ordnungsamt telefoniert und "wir" können uns drehen und wenden wie wir wollen, laut Herrn Cz... des kölner OA, gibt es in NRW keine Möglichkeit, offiziell, einen Staff von einem priv. Züchter zu bekommen, da die Zucht in NRW verboten ist, weil man damit bezweckt, diese Rasse in NRW aussterben zu lassen. Der Erwerb von einem Züchter in einem anderen Bundesland ist zwar möglich, doch das Einführen dieses Hundes nach NRW ist untersagt. Habe ihm dann auch gesagt, dass diese Handlungsweise doch wohl geltender Rechtssprechung widerspricht, worauf er hinterfragte: "Welcher denn"?
Ich habe ihm dann die von Peppi aufgeführten Paragraphen zitiert und er hat mir erwidert, dass es genug Urteile gäbe, die die Vorgehensweise in NRW decken würde und erst kürzlich sei dies wieder bestätigt worden.
Allerdings bin ich doch etwas schlauer geworden, denn die Kastration dieser Hunde ist keine Pflicht, sondern eher dem Tierschutz zu verdanken, der dieses in den aller meissten Fällen selbst veranlasst, bevor ein Tier vermittelt wird.
Herr Cz... war sehr nett und hilfsbereit!
Ich gebe euch gerne die Telefonnr. per PN, damit ihr euch das selbst mal anhören könnt um dann zu entscheiden, ob ihr dagegen gerichtl. vorgehen wollt:kicher:
Gruss,
Reinhold
BlackCloud 17.07.2012, 15:40 Allerdings bin ich doch etwas schlauer geworden, denn die Kastration dieser Hunde ist keine Pflicht, sondern eher dem Tierschutz zu verdanken, der dieses in den aller meissten Fällen selbst veranlasst, bevor ein Tier vermittelt wird.
Was ich ein paar Seiten vorher schon schrieb - wusste das bis vor Kurzem aber auch nicht ;)
Und danke dir Reinhold.
Wir sehen uns :)
Die Freude einiger verstehe ich zwar nicht, aber das wäre ein anderes Thema... über die Motivation in Diskussionen! ;)
Habe ihm dann auch gesagt, dass diese Handlungsweise doch wohl geltender Rechtssprechung widerspricht, worauf er hinterfragte: "Welcher denn"?
Ich habe ihm dann die von Peppi aufgeführten Paragraphen zitiert und er hat mir erwidert, dass es genug Urteile gäbe, die die Vorgehensweise in NRW decken würde und erst kürzlich sei dies wieder bestätigt worden.
Also konnte er aber kein Gesetz nennen, in dem dies geregelt ist und kann sich nur auf Fälle berufen?
Ich glaube nicht, dass das durchgeht, wenn einer seiner zitierten Fälle dagegen geklagt hätte. Siehe Hundesteuer. 1000 Leute zahlen, einer klagt und bekommt Recht. Das liegt einfach an der Mentalität der Menschen!
Die Verfassungswidrigkeit hat mit der Existenzgrundlage zu tun. Wenn ich Züchter in NRW bin, darf ich überall hin exportieren, wo keine Haltungsbeschränkungen gelten.
Da bleibe ich bei.
Klagen würde ich nicht Reinold, warum auch. Ich züchte ja nicht. :lach4:
wolkenspringer 17.07.2012, 16:26 Hi Peppi,
Die Verfassungswidrigkeit hat mit der Existenzgrundlage zu tun. Wenn ich Züchter in NRW bin, darf ich überall hin exportieren, wo keine Haltungsbeschränkungen gelten.
Da bleibe ich bei.
Klagen würde ich nicht Reinold, warum auch. Ich züchte ja nicht. :lach4: Ich denke mal, dass auch dort ein Grund zu finden ist, warum niemand klagt! Laut VDH / FCI o.Ä. Institutionen darf es in ihren Reihen, m.W. nach, ja nur Hobbyzüchter (!!!) geben und da dieses ja dann ein Hobby wäre, würde die Vorschrift ja auch nicht gegen die Freiheit der Berufswahl verstossen, worauf sich das Urteil des Bundesverfassungsgericht, unter anderem, beruft. Warum die übrigen, berufsmässigen "Vermehrer" nicht klagen, bliebe mir aber immer noch ein Rätsel? ;)
Gruss,
Reinhold
Ich denke mal, dass auch dort ein Grund zu finden ist, warum niemand klagt! Laut VDH / FCI o.Ä. Institutionen darf es in ihren Reihen, m.W. nach, ja nur Hobbyzüchter (!!!) geben
Ne, dass entsprechende ist beim VDH im Kleingedruckten zu lesen. Vielleicht kann WW das nochmal raussuchen! Hatten wir unlängst! Keine Lust mehr zu suchen. ;)
Und ein Pitbull Züchter in der FCI wird sicher auch schwer zu finden... ;)
wolkenspringer 17.07.2012, 16:58 Hi,
Ne, dass entsprechende ist beim VDH im Kleingedruckten zu lesen. Vielleicht kann WW das nochmal raussuchen! Hatten wir unlängst! Keine Lust mehr zu suchen. ;)
Und ein Pitbull Züchter in der FCI wird sicher auch schwer zu finden... ;)Pitbulls als Rasse, gibt es ja auch nur in den Rasselisten unsere Bundesländer ;), darum hatte ich ja "Staff", für Staffordshire Bullterrier gewählt, die gibt es wohl beim FCI.
Aber bzgl. des Kleingedruckten beim VDH machst du mich jetzt aber neugierig :lach4:, darf es dort etwa nicht NUR Hobbyzüchter geben?
Ohne daraus jetzt wieder eien Diskussion entstehen lassen zu wollen, die das Thema hier dann vollends sprengen würde:D
Gruss,
Reinhold
Hi,
Pitbulls als Rasse, gibt es ja auch nur in den Rasselisten unsere Bundesländer ;), darum hatte ich ja "Staff", für Staffordshire Bullterrier gewählt, die gibt es wohl beim FCI.
Aber bzgl. des Kleingedruckten beim VDH machst du mich jetzt aber neugierig :lach4:, darf es dort etwa nicht NUR Hobbyzüchter geben?
Ohne daraus jetzt wieder eien Diskussion entstehen lassen zu wollen, die das Thema hier dann vollends sprengen würde:D
Gruss,
Reinhold
Ja, die hat jemand hier auch vor kurzem gepostet. Aber ich hab ganz ehrlich gesagt keine Lust das zu suchen... hab' ich nämlich schon erfolglos versucht. ;)
Sieh doch mal das Marketing beim VDH. Es geht doch in der Formulierung "Hobbyzüchter" einzig und allein darum, sich von allen "ausserhalb des VHD Züchtenden" abzugrenzen und nebenbei alle als böse Vermehrer da stehen zu lassen - weil sie Hunde "gewerblich" züchten.
Im Endeffekt entscheidet das aber das Finanzamt, bzw. gibt's da genaue Regelungen ab wieviel Hunden man eine weiter Person einstellen muss, die Hunde versorgt, etc., etc.
Das ist leider, leider mehr Schein als Sein.
Mickey48 17.07.2012, 18:11 Das erinnert mich irgendwie an diese Versicherungswerbung von Ergo, die mit der Privatpatientenbrille.
Der Inspekteur legt sie an, setzt sich in den Stuhl und sieht eine nett lächelnde Zahnartzthelferin mit einem Instrument näherkommen, dann stürtzt die Simulation der Brille ab und aus der Dame wird dieser Professorschleifstein, der sich genüsslich kauend mit einem Mettbrot in der Hand über ihn beugt.
"Aber die Idee ist gut!"
wolkenspringer 17.07.2012, 20:37 Hi,
Sieh doch mal das Marketing beim VDH. Es geht doch in der Formulierung "Hobbyzüchter" einzig und allein darum, sich von allen "ausserhalb des VHD Züchtenden" abzugrenzen und nebenbei alle als böse Vermehrer da stehen zu lassen - weil sie Hunde "gewerblich" züchten.
...
Das ist leider, leider mehr Schein als Sein.Ach das meintest du!:kicher: Ich bin ja auch anderer Meinung und hatte daher extra die drei "!" gesetzt Laut VDH / FCI o.Ä. Institutionen darf es in ihren Reihen, m.W. nach, ja nur Hobbyzüchter (!!!) geben...
Gruss,
Reinhold
Hi,
Allerdings bin ich doch etwas schlauer geworden, denn die Kastration dieser Hunde ist keine Pflicht, sondern eher dem Tierschutz zu verdanken, der dieses in den aller meissten Fällen selbst veranlasst, bevor ein Tier vermittelt wird.
Herr Cz... war sehr nett und hilfsbereit!
Gruss,
Reinhold
Die Kastration kann zur Auflage gemacht werden, wenn z.B gegen das Zuchtverbot verstoßen wurde ;).
Das steht ganz am Anfang - brauchst Du nicht viel lesen! Punkt 3:
Die strafrechtliche Sanktionierung sehr unterschiedlicher landesrechtlicher Verbote, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, in § 143 Abs. 1 StGB genügt nicht den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG.
Das hast du nicht korrekt markiert ;)
Die strafrechtliche Sanktionierung sehr unterschiedlicher landesrechtlicher Verbote, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, in § 143 Abs. 1 StGB genügt nicht den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG.
Es kann kein bundeseinheitliches Strafmaß für etwas festgelegt werden, für das es keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Denn die Gesetzgebungskompetenz liegt ja bei den Ländern :p. Dementsprechend ist §143 nichtig.
a) Die Regelung verstößt gegen Art. 12 Abs. 1 GG. Sie greift wie das Einfuhr- und Verbringungsverbot des § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG (vgl. dazu oben unter C I 1 b) in das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführer ein, welche die Zucht von Hunden der genannten Art berufsmäßig ausüben. Dieser Eingriff genügt den an eine Berufsausübungsregelung zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil dem Bundesgesetzgeber hierfür die Gesetzgebungskompetenz fehlt.
Das klingt unter Punkt 87 im Urteil anders :hmm:.
Die Verfassungswidrigkeit hat mit der Existenzgrundlage zu tun. Wenn ich Züchter in NRW bin, darf ich überall hin exportieren, wo keine Haltungsbeschränkungen gelten.
Wie gesagt das liest sich in dem Urteil anders :hmm: .
Das steht ja auch da, es hat ja jeder in NRW das Recht zu züchten, nur eben nicht mit diesen Rassen (da der Schutz des Menschen vor den ideelen Interessen einzelner Züchter steht....). Also können diese Welpen auch nicht legal exportiert werden.
Exportieren darfst du allerdings einen genehmigten Hund.
So versteh ich das.
Bitte?!
Wobei ich nicht einmal weiß, ob wir gerade von dem gleichen Fall reden. Denn das Muttertier ist noch im Tierheim und nicht bei der Besitzerin, da die Welpen ja nicht einmal 5 Wochen alt sind.
Offensichtlich reden wir nicht von dem selben Fall.
Die "Welpen" die ich meine, dürften jetzt (ich schätze mal) ca 1 Jahr alt sein.
Davon abgesehen ist das hier sinnfrei, Peppi hat doch immer recht und wir unsere Ruhe ...
:pfeiff:
Wenn's inhaltlich nicht weiter geht, wird man persönlich! :ok:
Naja, die deutsche Eiche... :kicher:
:wie: Wo bitte wurde es jetzt persönlich? *kopfkratz*
Schade, eigentlich fand ich es bisher recht interessant und fair.
Ich hatte auch nicht das Gefühl dass es inhaltlich nicht weitergeht :confused:.
Wie Waldi 18.07.2012, 12:38 Vielleicht kann WW das nochmal raussuchen! Hatten wir unlängst! Keine Lust mehr zu suchen.
Ja meinst du ich wäre es nicht leid?
Wie Waldi 18.07.2012, 12:43 Wo bitte wurde es jetzt persönlich?.
Pfeifkonzert? :D
Ja meinst du ich wäre es nicht leid?
Doch, aber ich wollte den "schwarzen Peppi" weitergeben! :D
Urlaubsreife Grüße :lach4:
Pfeifkonzert? :D
Nicht wahr oder?
Ich hab doch kein Wort gesagt, nur still vor mich hingepfiffen :hmm:.
Wie Waldi 18.07.2012, 14:54 Wenn Du meinst, dass das zuträglich war :35:
Wenn Du meinst, dass das zuträglich war :35:
OK, vielleicht hast du Recht, aber ganz so zimpelich ist er mit mir/anderen ja sonst auch nicht. Ich find da sollte man so kleine Spitzen dann auch schon mal wegstecken können :hmm:.
Ich halt alles aus, mach Dir keine Sorgen. :lach4:
Aber ich kommentiere es ebenfalls. (siehe oben)
Ich halt alles aus, mach Dir keine Sorgen. :lach4:
(siehe oben)
Nein, ich mach mir keine Sorgen :D, aber du hast auch keinen Grund gleich eingeschnappt zu sein :kiss:.
Mrs. Brightside 18.07.2012, 18:44 Ihr seid echt drollig..:D
Wie Waldi 19.07.2012, 13:35 OK, vielleicht hast du Recht, aber ganz so zimpelich ist er mit mir/anderen ja sonst auch nicht. Ich find da sollte man so kleine Spitzen dann auch schon mal wegstecken können :hmm:.
Absolut!
Wie Waldi 19.07.2012, 13:36 Ihr seid echt drollig..:D
Ja! Niedlich irgendwie ;)
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