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Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen” und alles was damit zu tun hat.
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Schöne Grüße, Markus
Hallo zusammen,
hab jetzt seit Freitag überlegt ob ich das hier überhaupt reinschreibe oder wie ich es hier überhaupt reinschreibe. Denke aber ich sollte es erzählen damit dann jeder für sich entscheiden kann was er in so einer Situation macht.
War am Freitag gassi, da wo ich meistens gassi bin. Ich geh da eine bestimmte Strecke und dreh dann um und geh die selbe Strecke zurück damit ich dann gut 1 1/2 std gassi bin. Da Freitag schlechtes Wetter war, war das ein super Weg, weil es befestigte Straßen sind, also geteert.
So ich geh so schön gassi, geh an dem Wald vorbei, kurz danach dreh ich um und gehe zurück. Diego und Cielo waren an der Leine (es ist ja Kitzzeit) Diego ist dann an der Straße in den grünstreifen gegangen und hat dort mit der Nase etwas ins gras gebohrt, hab mir nur gedacht er hat mal wieder ein Mausloch gefunden Cielo ist dann auch hin (beide noch an der Flexileine) und dann hab ich was quietschen gehört, hab beide Hunde zurück gezogen und gesehen das einer was im Maul hatte, hab aus gesagt und er hat es fallen gelassen. Es war ein Rehkitz.
Das Reh ist noch etwas verstört getaumelt und dann hingefallen. Hab die Hunde am Baum festgebunden und als ich hingekommen bin war das Kitz Tod. Hab es abgetastet und angeschaut und gehorcht ob es nicht doch noch Atmet. Da war aber nix. War echt verwundert weil es nur einen Kratzer hatte der nicht mal großartig geblutet hat, also muss es wohl einen Herzinfarkt bekommen haben.
Meine Hunde haben das Kitz auch nicht gepackt um es zu zerfetzen sondern eher wie nen spielball den sie dann mitnehmen wollten. Und das Reh ist nicht mal einen Meter vom Straßenrand im hohen Gras gelegen.
Hab mein Handy ausgepackt und jemanden angerufen, derjenige hat gesagt: hat es jemand gesehen? Hab nein gesagt und er hat gesagt lass es liegen und geh da einfach weg, sonst handelst dir nur Ärger ein.
Naja blöd Susi hat sich gedacht oh ne das kann ich nicht machen, dann kann ich die ganze Nacht nicht schlafen und wir wollen ja das Jäger - Hundebesitzer verhältnis nicht trüben.
Also bin ich mit den Hunden zum Auto gegangen weil der Handyakku fast leer war, bin heim gefahren hab das Handy geladen und gegoogelt werd dort Jagdrevier hat, hab nix gefunden. Hab dann gegoogelt was ich jetzt machen muss, da stand drin Polizei rufen die sagen einem wer da der Jäger ist und meistens sind die Jäger ganz nett und zeigen einen garnicht an usw.
Okay also hab ich bei der Polizei angerufen, die haben mich schon mal dumm angeredet, als wäre ich nicht ganz dicht. Sie haben mir dann die Nummer vom Jäger gegeben.
Hab dann bei dem Jäger angerufen, seine Tochter ist hingegangen, der hab ich das kurz erzählt und die hat mich doch dann gleich mal saudumm von der Seite angemacht.
Ihr Vater ist jetzt gerade spazieren ich solle nochmal in 15 min anrufen.
So hab dann 15 min später angerufen, der Jäger musste erst mal seine hörgeräte reintun weil er mich nicht verstanden hat.
Er hat dann gesagt ich solle zu ihm fahren und ihn holen, gesagt getan.
Bin dann mit ihm zu dem Kitz gefahren. Er hat dann gesagt das das ein Grenzfall ist weil das an der Grenze zu seinem Revier und dem Revier des anderen Jägers sei, ich solle ihn anrufen und sagen er solle kommen, der weiß schon bescheid.
Also hab ich den Jäger angerufen die zwei haben dann Telefoniert.
Als wir auf den anderen Jäger warteten musst ich meine Adresse aufschreiben, die der alte Jäger (ca 80 Jahre) nicht mal gescheit lesen konnte, verstanden hat er mich auch nicht gescheit mit seinen Hörgeräten.
So und als wir so gewartet haben hat er mir mal gesagt was mir so droht und das er sich mit dem anderen Jäger abspricht und er glaubt sie sehen von einer Anzeige ab aber wenn sowas nochmal passiert brauche ich nicht zu glauben das ich mich nochmal aus dem Haus trauen brauche. Und das der andere Jäger schon wisse was für eine ich bin und was meine Hunde für welche wären und das ich meine Hunde nicht unter Kontrolle hätte usw.
Okay nach 15 min blödem dahergerede von dem alten Herren kam der andere Jäger der sich das alles genau angeschaut hat. Ich wurde dann gebeten etwas weg zu gehen weil sie jetzt beratschlagen müssen wie es mit mir weiter geht :schreck::schreck::schreck:
Dann haben sie mich wieder her gerufen und gesagt das sie keine Anzeige machen, aber das das nicht mehr vorkommen darf weil sonst zeigen sie mich an und dann werde ich nicht mehr aus dem Haus gehen weil ich dann so viel zahlen muss das ich nimmer froh werde. Ausserdem werden sie mich jetzt noch genauer beobachten wie sie eh schon gemacht haben. Und ich solle jetzt die Polizei rufen, die sollen ein Protokoll schreiben damit sie das schriftlich haben falls nochmal was passiert das sie mich am Ars.. haben (genauer wortlaut weiß ich nimmer aber ergebnis ist das sie mich fertig machen können). Dann haben sie mir noch erzählt das ich Bestien habe und die aus dem Dorf ihnen schon erzählt hätten das meine Hunde jemanden angesprungen haben der eine Katze retten wollte und das ein Bauer beim Holzmachen von einem großen Hund bedroht wurde. Hab dann gesagt das das keiner von meinen war und er hat gesagt oh doch ich denke schon, bei solchen Hunden kann es nur ihrer gewesen sein :hmm:
Und Verhaltensregeln hab ich aufgestellt bekommen wo ich mit meinen Hunden gassi zu gehen habe und wo nicht z.B. im Herbst habe ich nicht in der nähe von Wäldern gassi zu gehen (was bei uns ja fast nicht möglich ist) weil ich die Rehe vertreibe und sie dann Stundenlang am Hochsitz sind und sich den ***** wund sitzen und nichts schießen können :hmm::hmm::hmm:
So die Jäger sind dann, nachdem sie ihren Frust an mir ausgelassen haben, gefahren.
Dann kam die Polizei. Als sie ausgestiegen sind dachte ich mir juhu zwei relativ Junge, die werden bestimmt nicht so drauf sein. Na da hab ich mich mal getäuscht. Wurde gefragt wo die Jäger sind und warum die einfach abhauen und was sie jetzt hier machen sollen wenn mich die Jäger nicht mal anzeigen wollen. Hab dann gesagt das sie Protokoll schreiben sollen und der Jäger das haben will.
Dann wurde ich schon etwas blöd angeredet und ich wurde ausgefragt, hab gesagt das meine Hunde an der Leine waren das sie das Kitz gleich ausgelassen haben und das das Kitz am Herzinfarkt gestorben sein muss weil verletzungen hat es ja nicht großartig.
Dann wurde ich gefragt was für Hunde ich habe, habe gesagt italienische Doggen, sie haben dann gesagt ob das genauer auch geht, hab dann Cane Corso gesagt, ja und dann ging es los!!!!:schreck:
Ob ich mir bewußt wäre was für Hunde ich habe, das die auf der Liste stehen und ob die den bei der Gemeinde gemeldet wären und ob ich einen Wesenstest habe, hab dies alles bejat. Ja also sie melden das der Gemeinde und ich werde mich schon anschauen was dann passiert, die Gemeinde wird dann den Hunden einen Leinen und Maulkorbzwang geben und das wäre auch völlig berechtigt weil ich habe die Hunde nicht unter Kontrolle. Hab dann gesagt das sie ja an der Leine gewesen sind und das Kitz nicht zerfetzt haben usw. Sie haben gesagt das ist ja das schlimme ich hatte sie an der Leine aber trotzdem nicht unter Kontrolle.
Hab dann gefragt was gewesen wäre wenn das ein Schäferhund gemacht hätte! Dann sagt der Polizist, naja der steht ja auch auf keiner Liste wieso sollte der nen Maulkorb bekommen und wir können ja alle froh sein das das kein Kind gewesen ist. :schreck::schreck::schreck:
Und den Wesenstest muss ich ihnen auf die Wache fahren sie möchte das ganze einsehen.
Naja ging noch ne weile so weiter, ende vom Lied sie sind dann gefahren und ich hab die ganze Nacht durchgeheult. 2 std lang habe ich mich feritg machen lassen dürfen (hab nicht vor ihnen geweint) darf nix zurück sagen und jetzt kann ich warten was rauskommt bei der geschichte.
Die Frage ist, Währt Ehrlichkeit wirklich am längsten?????
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
...oh shit...
Da hast du aber jeweils 2 besondere Vertreter ihrer Zunft erwischt. Ob nun Waidmann oder eben Trachtenverein.
Louis&Coco 27.05.2013, 09:41 Die Frage ist, Währt Ehrlichkeit wirklich am längsten?????
In bestimmten Fällen: Nö. :hmm:
Ich war fertig am Freitag, so fertig kann es keinem Sagen, bin am nächsten morgen aufgestanden und musste meine Augen kühlen weil ich sie nicht aufgebracht habe.
Beim Umzug meiner Freundin haben mich alle angeschaut und gefragt was los ist weil ich ausschaue wie die ganze nacht durchgezecht.
So viel boshaftigkeit, so viele Drohungen und so viel Hass in 2 Stunden geballt, ja das nimmst nicht so leicht hin.
Schnuck-Schnuck 27.05.2013, 10:46 Shit, dass sind Situationen die man echt nicht braucht! Und in diesem Fall hast du dir mit deiner Ehrlichkeit wohl nur Ärger eingehandelt, dass macht es umso schlimmer.
Ich drück dir die Daumen,dass alles doch einigermaßen glimpflich ausgeht. Und was ich den ****** Jägern und Polizeibeamten wünsche,sage ich lieber nicht.....
Wird dir zwar kein Trost sein, aber ich hätte genau so gehandelt wie du.....
Louis&Coco 27.05.2013, 10:58 Tut mir wirklich leid für dich, kann mir vorstellen wie schlimm sowas sein muss...:(
Zur Zeit darf ich mich gar nicht beschweren *3xaufHolzklopf*, aber früher hatte ich immer wieder mal Auseinandersetzungen mit grünen Männchen.:hmm:
Im Gegensatz zu meiner Cousine oder einer meiner Freundinnen mit Hund, hab ich allerdings irgendwann einen anderen Weg eingeschlagen als zu diskutieren. Meine Taktik war fortan "totlabern" und noch vorrausschauender spazieren gehen.
Die meisten von denen die ihre "Macht" demonstrieren wollen, warten doch nur darauf dass man in ihr Schema vom verantwortungslosen und meist streitlustigen Hundehalter passt. Diese Genugtuung lasse ich ihnen erst gar nicht-dafür aber die Gelegenheit mich und meine Hunde kennen zu lernen. (...und sei es nur indem sie mich beobachteten-wenn ich es bemerkt habe, hab ich einfach zufällig gezeigt wie gut meine Süßen doch nicht folgen...;)) Auch Jäger können noch etwas dazu lernen...:kicher:
In deinem Fall ist das natürlich was anderes :(...
...um Himmelswillen-sofern einer deiner Hunde kein "Tier-Blutbad" angerichtet hat, an der Leine war und es niemand gesehen hat, hätte ich ehrlich gesagt nichts unternommen...der Mutter bringt es ihr Kitz eh nicht mehr zurück, den Jägern nur gefüllte Brieftaschen-wofür mir mein hart erarbeitetes Geld viel zu schade wäre (da spende ich es lieber dem nächsten Tierheim)- und dir und deinen Wauzis einfach nur Ärger. Solange man selbst einsichtig ist und von nun an noch mehr auf seine Hunde achtet, schei* ich ehrlich gesagt auf "Ehrlichkeit währt am längsten".:shake::sorry:
Leider kapieren (in diesem Zusammenhang) viele nicht, dass man Ehrlichkeit nicht mit Drohungen und übertriebenen Strafen entgegnen sollte-da dürfen sie sich nicht wundern wenn keiner mehr ehrlich ist...
Ach, momentan zerhäckseln viele Bauern hunderte Kitze mit ihren Mähwerken, aber egal! Von denen wird keiner zur Rechenschaft gezogen...:boese1:
Ich wünsch dir alles Gute und hoffe für dich und deine Hunde ihr bekommt keine weiteren Probleme...toi toi toi! :knuddel:
ohmenno, Ihr armen.... ich glaube dass das Rehkiz davor schon ziemich schwach war, evtl angefahren oder von einem anderen Hund geschüttelt, man muß dass nicht immer von außen sehen was dem passiert ist, denke deine Hunde habe es entdeckt wo es schon fast am sterben war, Naja und die Jäger und die Polizisten scheinen ja echt Ahnung zu haben :hmm:, kann man den die nicht wegen einer Unterstellung bzw Beschuldigung anzeigen! ?! nächstes mal bist nicht so Ehrlich, geht heut zutage eher nach hinten los !
drück Dir die Daumen dass sich alles beruhigt und gut ausgeht.;)
Schnuck-Schnuck 27.05.2013, 11:09 tut mir wirklich leid für dich, kann mir vorstellen wie schlimm sowas sein muss...:(
zur zeit darf ich mich gar nicht beschweren *3xaufholzklopf*, aber früher hatte ich immer wieder mal auseinandersetzungen mit grünen männchen.:hmm:
Im gegensatz zu meiner cousine oder einer meiner freundinnen mit hund, hab ich allerdings irgendwann einen anderen weg eingeschlagen als zu diskutieren. Meine taktik war fortan "totlabern" und noch vorrausschauender spazieren gehen.
Die meisten von denen die ihre "macht" demonstrieren wollen, warten doch nur darauf dass man in ihr schema vom verantwortungslosen und meist streitlustigen hundehalter passt. Diese genugtuung lasse ich ihnen erst gar nicht-dafür aber die gelegenheit mich und meine hunde kennen zu lernen. (...und sei es nur indem sie mich beobachteten-wenn ich es bemerkt habe, hab ich einfach zufällig gezeigt wie gut meine süßen doch nicht folgen...;)) auch jäger können noch etwas dazu lernen...:kicher:
In deinem fall ist das natürlich was anderes :(...
...um himmelswillen-sofern einer deiner hunde kein "tier-blutbad" angerichtet hat, an der leine war und es niemand gesehen hat, hätte ich ehrlich gesagt nichts unternommen...der mutter bringt es ihr kitz eh nicht mehr zurück, den jägern nur gefüllte brieftaschen-wofür mir mein hart erarbeitetes geld viel zu schade wäre (da spende ich es lieber dem nächsten tierheim)- und dir und deinen wauzis einfach nur ärger. Solange man selbst einsichtig ist und von nun an noch mehr auf seine hunde achtet, schei* ich ehrlich gesagt auf "ehrlichkeit währt am längsten".:shake::sorry:
Leider kapieren (in diesem zusammenhang) viele nicht, dass man ehrlichkeit nicht mit drohungen und übertriebenen strafen entgegnen sollte-da dürfen sie sich nicht wundern wenn keiner mehr ehrlich ist...
Ach, momentan zerhäckseln viele bauern hunderte kitze mit ihren mähwerken, aber egal! Von denen wird keiner zur rechenschaft gezogen...:boese1:
Ich wünsch dir alles gute und hoffe für dich und deine hunde ihr bekommt keine weiteren probleme...toi toi toi! :knuddel:
:08:
Oh je! Das tut mir leid für Dich!
Mir wäre es genauso gegangen, weil ich auch so brav gehandelt hätte!!
Ich würde ne Dienstaufsichstbeschwerde schreiben und an die Presse gehen!
Fight Fire with Fire! :boese1:
Meiner Meinung nach (nach der Beschreibung) ist das Tier nicht wegen deinen Hunden gestorben - aber das kann man natürlich nicht mehr kontrollieren.
Ich glaube you are in trouble - hast du eine Rechtschutz ?
Vielleicht mit der Krankenversicherung im Paket oder so?
bx-junkie 27.05.2013, 12:48 ohne Worte...echt mir fällt dazu nichts mehr ein. Du arme Motte...ich kann verstehen wie furchtbar du dich gefühlt hast und noch fühlst...glaub mir das waren irgendwelche Vollpfosten die zuhause bei Mutti nichts zu sagen haben und nun den Frust und ihren Machthunger an dir ausgelassen haben. Wärst du ein Mann gewesen, glaub mir da wäre nichts gekommen...zum kotzen.
Diese D***jäger haben doch alle selber Dreck am Stecken, mehr als Otto Normalhundehalter je haben könnte, da sollten die mal schön den Ball flach halten.
Ich drück dich und kann nur sagen, so wie Peppi es vorgeschlagen hat...wehre dich, das hast du weder nötig noch verdient so behandelt zu werden!
Wende dich notfalls an einen Anwalt (Weidemann)...
Kopf hoch, weder du noch die Hunde haben was falsch gemacht, du bist einfach nur an die Falschen geraten :knuddel:
Mrs. Brightside 27.05.2013, 14:15 Ich bin da wie du, ich hätts genau so gemacht.
Das mit der Ehrlichkeit ist so ne Sache..:hmm:
Ich bin beim rückwärts einparken leicht! gegen ein parkendes Auto gestoßen, hab ne kleine Beule in das Nummernschild gehaun.
Natürlich hab ich morgens um 02:30 Uhr die Polizei gerufen, die dann über 1 1/2h gebraucht haben (im Winter und du darfst vor Ort warten).
Die haben sich tot gelacht, warum ich sie dafür hole.
Ende vom Lied, die Dame des parkenden Autos ist Versicherungskauffrau, hat einen Gutachter bestellt, der hat den Schaden auf 500€ geschätzt (Im übrigen der Wert des Autos:hmm:) und Versicherung hat gezahlt. Jetzt nehm ich meine Rechtschutzversicherung wahr und geh damit gegen die eigene Versicherung vor.
Wäre ich mal weiter gefahren..
Ich drück dir die Daumen das alles gut wird!:ok:
Das wird schon..
Ich hätte auch so gehandelt wie du ... Und mich auch genauso fertigmachen lassen ... :(
Ich haette wohl auch die Jaeger gerufen, kenne die hier aber alle und weiss dass sie nett sind.
Wie ich es in freier Wildbahn, fernab von zuhause gemacht haette?
Ehrlich, keine Ahnung. Ich weiss nicht ob ich so ehrlich gewesen waere. Ich finds aber toll dass du es gemacht hast, auch wenn dir das jetzt gerade nichts bringt.
Meiner Meinung nach (nach der Beschreibung) ist das Tier nicht wegen deinen Hunden gestorben - aber das kann man natürlich nicht mehr kontrollieren.
Ich glaube you are in trouble - hast du eine Rechtschutz ?
Vielleicht mit der Krankenversicherung im Paket oder so?
Ich habe ne Private Rechtschutzversicherung, hilft die mir auch weiter?
Die sollen mich bloß in Ruhe lassen, ich hoffe die haben sich einfach nur aufgeblasen
Ich haette wohl auch die Jaeger gerufen, kenne die hier aber alle und weiss dass sie nett sind.
Wie ich es in freier Wildbahn, fernab von zuhause gemacht haette?
Ehrlich, keine Ahnung. Ich weiss nicht ob ich so ehrlich gewesen waere. Ich finds aber toll dass du es gemacht hast, auch wenn dir das jetzt gerade nichts bringt.
Ich sag nur so viel, ich habe daraus gelernt, und nein ich werde dies nie wieder tun, wäre ich ja blöd so einen Ärger wegen nix und wieder nix.
Bin leider zu ehrlich und somit auch oft zu dumm, ist ja nicht das erstemal das ich ehrlich war und damit aufs Maul fliege.
Louis&Coco 27.05.2013, 15:52 Leidet ein Tier und muss erlöst werden muss man selbstverständlich die zuständige Jagdaufsicht rufen-sonst darf das ja keiner.
Ist ein Hund ausgebüchst (man hat seine Aufsichtspflicht verletzt usw.) und reißt ein Reh oder ein anderes Tier, sollte man dazu stehen-ja, ABER wenn sich der Fall so zugetragen hat, war es eben ein wirklich blöder, wenn auch sehr tragischer, Unfall.
Warum also sich bedrohen und dumm anquatschen lassen?! :twink:
Dem Hund eines Freundes wollte -ohne Schei*!- ein Hase aus Panik zwischen den Beinen durch...falsche Entscheidung. :schreck:
Fällt für mich in die Kategorie "Dumm gelaufen"...(auch wenn ich sicher heulen würde um das arme Ding :traurig:)
Ich habe schon schlimmere Dinge gesehen, die Jäger Tieren angetan haben, die auch sehr viel länger gelitten haben.:(:hmm:
Solltest du die Kraft dazu haben-wehre dich! Sonst meinen die sie können in Zukunft alles mit dir machen-und das wegen einem blöden Unfall!
Zumindest würde ich deine Chancen auf Erfolg bei einem Anwalt abklären.
Hast du heute schon bei der Gemeinde nachgefragt ob sich diesbezüglich dort jemand gemeldet hat?
Ja das mit der Gemeinde hab ich mir erst gedacht das ich hinfahre und ihnen das gleich sage und erkläre bevor die da irgendwas falsches erzählt bekommen. Aber jetzt ist die Frage sollte ich das vorher schon beichten und dann hätten die Polizisten garnix gesagt und ich leg mir wieder selber ein EI?!
Ich klär das mal ob das meine Rechtschutzversicherung übernimmt.
Kann ich das von der Polizei fordern das sie mir das Protokoll auch aushändigen?
Das mit dem Hasen hatte ich auch schon, aber der Hase war gottseidank schneller wie Cielo seinen Kopf unten hatte. Die Tierchen sind schon manchmal auch etwas dumm
https://itunes.apple.com/de/app/audio-memos-das-diktiergerat/id338550388?mt=8
:pfeiff:
Ja das ist leider zu spät Peppi! Vorallem denkst du in so einem Moment an alles nur nicht an sowas
Ja das ist leider zu spät Peppi! Vorallem denkst du in so einem Moment an alles nur nicht an sowas
Für's nächste Mal! ;)
Bei sowas bin ich komischerweise noch Herr meiner Sinne... im Gegensatz zu nervigen Hundehaltern... :hmm:
Für's nächste Mal! ;)
Bei sowas bin ich komischerweise noch Herr meiner Sinne... im Gegensatz zu nervigen Hundehaltern... :hmm:
was möchtest du mir damit sagen ???????
Expect the Unexpected!
Mit Kampfhunden muss man auf alles vorbereitet sein! ;)
Hallo Lucy, das ist ja mal eine Geschichte und es zeigt, wie es "falsch" gehen kann, auch wenn man subjektiv alles richtig gemacht hat. Der Knackpunkt ist, einer Deiner Hunde hat das Kitz aufgenommen und genau darauf steigen die diversen Herren nun ein. Man weiss es nicht - hat der "aufnehmende Hund" nun, oder hat er nicht. Eine Autopsie des Kitz' wird mutmasslich nicht stattfinden.
Mein Rat: die Füsse still halten. Gebe Du keine weiteren Erklärungen ab, geschweige renne "proaktiv" zu irgendwelchen Polizeistationen etc. - Es gibt im Moment, m.E. für Dich nichts mehr zu tun. Warte ab, auch wenn es schwerfällt. Die Gegenseite hat den Beweis für Schuld zu erbringen. Wobei, und das sage ich immer: man ist mit bestimmten Rassen immer im Nachteil. Die andere Frage, die sich zwanglos stellt: wie kommt es zu der "Presse", die Du offenbar in dem Ort, Gemeinde hast? Oder war das alles aus dem hohlen Bauch erwähnt - der alte Mann, die Polizei? Etwa, man wissse ja schon um Deine Hunde etc.?
Wovon ich wirklich abrate, ist, dass Du da jetzt losfährst, und bei Leuten (incl. Polizei) irgendwas richtig stellen willst. Wer nicht will, verdreht Dir jedes Wort im Mund und je mehr Mühe, die Du Dir machst, umso mehr - in deren Augen - haben die ins Schwarze getroffen. Richtigstellung ? Frühestens vor Gericht, wenn es je dazu kommen sollte. Also ruhig Blut.
Mein Rat: Füsse still halten.
Naja das sie mich angeblich kennen keine Ahnung woher das kommt und falls du damit meinst meine Hunde hätten schon was angestellt neeee haben sie nicht.
Die Kinder aus dem Dorf klingeln bei mir und fragen ob sie mit meinen Hunden spielen dürfen, das ist aber auch schon das einzige was dieses Dorf je mit meinen Hunden zu tun hatte.
Meine Hunde sind hinterm Zaun, waren noch nie im alleingang unterwegs oder sonste was. Bin ja brav und hab mich um alles gekümmert, alles eingezäunt und sperr immer alles ab. Im Wald waren sie auch noch nie allein unterwegs usw.
Aber wir haben ja 4 Dorfhunde und ein Hund der in nem Bauernhof lebt der an dem Wald ist. Die im Dorf sind ein Goldi, ein Goldi Mix, ein Schäfermix und ein Terrier und der von dem Bauernhof ist ein Bernhardiner und die laufen frei rum, vielleicht wurde ja der Bauer von einem der Hunde erschreckt und weil sie groß sind werden jetzt einfach mal meine Beschuldigt
@ Donata, die "Presse" generiert sich manchmal von selber. Ich glaube, die "Presse" recherchiert da einfach nicht sorgfältig und geht mehr so auf Tratsch und / oder Vorurteile.
Mit dem "vorauseilenden Gehorsam", der vermieden werden sollte, geb ich dir aber Recht, das bringt nix, höchstens das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung.
Ich klär das mal ob das meine Rechtschutzversicherung übernimmt.
Kann ich das von der Polizei fordern das sie mir das Protokoll auch aushändigen?
Frag doch einfach mal, mit dem Hinweis, dass Du die Geschichte an einen Rechtsanwalt weitergibst und frag gleich an welche Stelle die Dienstaufsichtsbeschwerde zu gehen hat! :D
Lass Dir doch nix gefallen von den Möchtegern-Cowboys! Was meinst Du was denen der Zapfen geht, wenn einer sich plötzlich nicht von dem Gewäsch einschüchtern lässt!
So hat das damals auch angefangen! Runterschlucken und verstecken... never! ;)
Den Jägern drückst du das nächste mal das Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ausgedrückt in die Hand, vielleicht sieht der alte Herr, besser als er noch hören kann.
Und der Polizei musst du überhaupt nichts zeigen, die sollen sich mit den Ordnungsamt in Verbindung setzten und dort die Akten einsehen, wenn Sie unbedingt wollen (werden Sie aber nicht, weil ihnen die Zeit dazu fehlen wird.
Die Zeit welche du dir "sparst" setze dich hin und schreibst ein paar Zeilen an den Vorgesetzten der Polizisten , Chef des Reviers sollte ausreichen http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-PolGBYrahmen&doc.part=X) und der Jäger, das ist die oberste Jagdbehörde im Landkreis Eichstätt:
( http://www.landkreis-eichstaett.de/BuergerserviceA-Z/Formulare.aspx?view=~/kxp/orgdata/default&orgid=453e11a4-8213-401d-8e0e-0d9e2bb4d6ae)
Rechtliche Hinweise zum Hundeausführen in der freien Natur
Damit Sie die Schönheiten der Natur genießen und sich erholen können - aber nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen! Was sollten Sie allgemein wissen ?
Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf grundsätzlich jeder zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung alle Teile der freien Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich betreten (Art. 27 Abs. 1 und 2 BayNatSchG).
Dieses so genannte Betretungsrecht gilt nur für Betätigungen im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung, die dem Naturgenuss und der Erholung dienen. Betätigungen, die primär wirtschaftlichen oder ausschließlich sportlichen Intereressen wie etwa bei Wettkämpfen dienen, werden dagegen nicht vom Betretungsrecht umfasst; für diese ist stets die Zustimmung des Grundstücksberechtigten erforderlich.
Das Betretungsrecht schließt auch das Hundeausführen ein.
Wo dürfen Sie in der Regel Hunde ausführen?
Auf nach der StVO beschilderten öffentlichen Straßen und Wegen sowie Privatwegen in der freien Natur ohne Beschränkung für Fußgänger, auf nicht nach der StVO beschilderten, aber öffentlich benutzten Privatwegen in der freien Natur (Art. 28 Abs. 1 BayNatSchG), auf landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen(Art. 27 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG), auf landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Nutzzeit (Art. 27 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG), im Wald (Art. 27 Abs. 1 BayNatSchG), in Jagdrevieren, wenn die Hunde unter Aufsicht sind, also der Einwirkung ihres Besitzers unterstehen.
Wo dürfen Sie nicht Hunde ausführen?
Auf nach der StVO beschilderten öffentlichen Straßen und Wegen sowie Privatwegen in der freien Natur mit Verbot für Fußgänger (auch auf Sonderwegen für Radfahrer oder Reiter), auf nicht nach der StVO beschilderten, aber durch den Grundstücksberechtigten gesperrten Privatwegen in der freien Natur (Art. 27 Abs. 3 BayNatSchG) ohne dessen Zustimmung, auf Wegen und Flächen in Schutzgebieten oder Bereichen mit behördlichen Beschränkungen für das Betreten (§ 22ff. BNatSchG, Art. 12ff., Art. 31 BayNatSchG, Art. 21 BayJG), auf vom Grundstücksberechtigten gesperrten Flächen in der freien Natur (Art. 27 Abs. 3 BayNatSchG) ohne dessen Zustimmung, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzzeit (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG) ohne Zustimmung des Grundstücksberechtigten, in gesperrten Forstkulturen oder Forstpflanzgärten (Art. 57 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG), in Jagdrevieren, wenn die Hunde unbeaufsichtigt frei laufen gelassen werden (Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 BayJG).
Wo müssen Sie Hunde an der Leine führen?
in Naturschutzgebieten und Nationalparken mit Leinenzwang nach der Schutzgebietsverordnung (§§ 23 Abs. 2, 24 Abs. 3 BNatSchG), in Gebieten mit Leinenzwang im Rahmen einer behördlichen Beschränkung der Erholung (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG), auf kommunalen Grün- und Erfolungsflächen mit Leinenzwang nach der Benutzungssatzung (Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO, Art. 18 Abs. 1 Nr. 1 LkrO), bei Gefahr, dass frei laufende Hunde artenschutzrechtlich besonders geschützten Tierarten nachstellen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Wo dürfen Hunde ihr Geschäft nicht verrichten?
Auf Wegen und Flächen in der freien Natur, auf welchen Sie ohnehin nicht Hunde ausführen dürfen, auf kommunalen Grün- und Erholungsflächen mit entsprechendem Verbot nach der Benutzungssatzung (Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO, Art. 18 Abs. 1 Nr. 1 LkrO).
Wo sollen Hunde ihr Geschäft nicht verrichten?
Auf Flächen, die der Freizeitgestaltung und Sportausübung dienen, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, einschließlich der Randstreifen an Straßen und Wegen, auf Grünflächen, die häufig gemäht werden, einschließlich der Randstreifen an Straßen und Wegen.
Empfehlung: Entfernen Sie Hundekot mit Hundeset oder Tüte und entsorgen Sie ihn in Hundetoiletten oder in Ihrer Mülltonne.
Was sollten Sie als Einzelner, mit Familie oder Bekannten beachten?
Auch beim erlaubten Ausführen und Laufenlassen von Hunden in der freien Natur hat jeder folgende Pflichten einzuhalten:
(Art. 26 Abs. 2 BayNatSchG): Mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen (Grundsatz der Naturverträglichkeit), auf die Belange der Grundstücksberechtigten Rücksicht zu nehmen (Grundsatz der Eigentümerverträglichkeit), Naturgenuss und Erholung anderer nicht zu verhindern oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu beeinträchtigen (Grundsatz der Gemeinverträglichkeit).
Nicht erlaubt ist daher das Ausführen und Laufenlassen von Hunden in der freien Natur, wenn diese Pflichten nicht eingehalten werden.
Dies ist dann der Fall, wenn ein Hundebesitzer es zulässt, dass sein frei laufender Hund dem Wild oder geschützten Tierarten nachstellt, dass sein Hund wiederholt auf einem bestimmten Grundstück seinen Kot ablegt und damit das Grundstück verunreinigt.
Was sollten Sie als Teilnehmer einer organisierten Veranstaltung beachten?
Bei organisierten Veranstaltungen - das sind Veranstaltungen, die auf einen gemeinsam gefassten oder von einem Veranstalter stammenden Entschluss zurückgehen und nicht auf den engeren Familien- oder Bekanntenkreis begrenzt sind - ist außerdem Folgendes zu beachten: Die einzelnen Teilnehmer haben nur dann ein Betretungsrecht an Privatwegen und Flächen in der freien Natur, wenn nach Art und Umfang der Veranstaltung (Zweck, Zahl der Teilnehmer, Dauer und Intensität des Aufenthalts bzw. der Benutzung, zu erwartende Verunreinigungen) und nach den örtlichen Gegebenheiten (Beschaffenheit der Grundstücke) eine Beeinträchtigung der Grundstücke nicht zu erwarten ist (Art. 32 BayNatSchG). Ohne Zustimmung des Grundstücksberechtigten nicht erlaubt ist daher das Betreten bei organisierten Veranstaltungen, wenn eine Beeinträchtigung der Grundstücke zu erwarten ist, bei gewerbsmäßigen Veranstaltungen für den Organisator, für den im Gegensatz zu den Teilnehmern nicht Naturgenuss und Erholung, sondern wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, bei Wettkampfveranstaltungen für den Organisator und die Teilnehmer, für die nicht Naturgenuss und Erholung, sondern ausschließlich sportliche Interessen im Vordergrund stehen. Wer gegen die verkehrs-, naturschutz-, jagd- oder forst- oder kommunalrechtlichen Regelungen verstößt, insbesondere gesperrte Forstkulturen oder Forstpflanzgärten betritt, Vorrichtungen zum Sperren von Wegen oder zum Schutz von Forstkulturen und anderen verhängten Waldorten in einem fremden Wald unbefugt öffnet oder offen stehen lässt, bei Ausübung des Betretungsrechts Grundstücke verunreinigt oder beschädigt, Hunde in Jagdrevieren unbeaufsichtigt frei laufen oder allgemein artenschutzrechtlich besonders geschützten Tierarten nachstellen lässt, Leinenzwang oder Vorschriften gegen Hundekot missachtet, handelt ordnungswidrig und kann mit Geldbuße belegt werden.
Rechtsgrundlagen sind: § 49 Abs. 3 Nr. 4 in Verbindung mit § 41 StVO; Art. 57 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 BayNatSchG in Verbindung mit § 69 Abs. 3 Nr. 5 BNatSchG sowie Art. 57 Absatz 2 Nr.2 bis 4 und Abs. 8 BayNatSchG; §§ 69 Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nrn. 18 und 19 BNatSchG; Art. 56 Abs. 1 Nrn. 1 und 15, Absatz 2 Nr. 9 BayJG; Art. 46 Abs. 4 Nr. 2 BayWaldG, Art. 24 Abs. 2 GO, Art. 18 Abs. 2 LkrO
Lasse dich bitte nicht ins Bockshorn jagen, einschüchtern oder verrückt machen. IHR habt NICHTS falsch gemacht.
Ich klär das mal ob das meine Rechtschutzversicherung übernimmt.
Kann ich das von der Polizei fordern das sie mir das Protokoll auch aushändigen?
Rufe Lars(Weidemann) an, bei Bedarf holt er sich die Zusage deiner Rechtsschutzversicherung und ist schon informiert.
Weder die Polizei, noch das Ordnungsamt wird dir irgendetwas aushändigen oder kopieren. Akteneinsicht bekommt nur der/dein Rechtsanwalt und du indirekt durch ihn.
Die "'Besonderheit" ist halt IMO, dass die Hunde zwar angeleint waren - aber an einer Auszeihleine...als sie (angeblich) das Kitz töteten...
Ich würde auch mal mit dem Anwalt reden - gut, dass du ne RSV hast (wenn die das dann auch abdeckt natürich)
Jede Laufleine hat einen Stop - der selbstverständlich drinn war ;) und wie schon gesagt, die Hunde hätten dort auch frei laufen dürfen...
Danke danke für die ganzen Infos. Werde den Anwalt mal kontaktieren. Wo kommt der her oder habt ihr Ne Homepage von ihm. ?
Lars Weidemann ist "Der" Anwalt in Deutschland für Hunderecht.
Anwaltskanzlei
Sieger, Weidemann und Laakes
Duisburger Straße 272
45478 Mülheim an der Ruhr
Fon: 0208 - 59 433 96
Fax: 0208 - 59 433 93
[email protected]
http://www.rae-swl.de/hauptseite.html
Er ist von diesen Verein:
http://www.hund-und-halter.de/index.php?option=com_content&view=article&id=210:recht-links-rechtsanwaelte&catid=94:rechtsanwaelte&Itemid=163 und selber Halter von Standard-Bullterriern
Die Entfernung ist kein Problem. Er regelt alles per mail, Fax oder Tel.
Einfach mal anrufen und sich informieren, ist auch zu 99% kostenfrei
Die Daumen werden gedrückt...wird alles gut...
DerSchwabe 28.05.2013, 09:22 Ich schildere euch mal nen Fall aus meinem Freundeskreis.
Mein Kumpel hat nen Rottweiler, tiptop erzogen, total verspielt und hat nen Wesenstest bei der Hundestaffel einwandfrei absolviert, da er schon einmal angeschwärzt wurde, von wem, wird ja geheimgehalten. Auf jeden Fall ging er abends auf einer Wiese am Ortsrand laufen als ihm drei Jugendliche entgegenkamen. Eine davon, ein Mädel, ging gleich auf den Hund zu und wollte mit ihm spielen. War auch alles gut, hatten ihren Spaß, nix passierte und gingen dann wieder ihrer Wege. Fünf Tage später klingelte die Polizei an der Haustüre meines Kumpels es läge eine Anzeige wegen eines Beissvorfalls vor. Jetzt ist das Mädel drei (!!!!) Tage nach dem Treff auf der Wiese zum Hausarzt (!!!!!!) um sich wegen Bisswunden behandeln zu lassen. Im Protokoll des HA steht sie habe schwere Beiss- und Risswunden mit großen Hämatomen!!. Der Polizist der meinem Kumpel die Anzeige brachte hat ihm (nur mündlich) gesagt, er habe lediglich einen kleinen blauen Fleck am Arm gesehen. Es gibt bis heute keine Fotos, keine Beweise aber eine Klage wegen Schmerzensgeld. Das witzige ist, dass ich den Vater des Mädels kenne, und er Aussagen vor anderen getroffen hat wie "da klagen wir, da lässt sich was holen". Aber das ist das eine, da lässt sich schon dagegen angehen. Eine andere Baustelle ist nun der Hund. Die Polizei hat in ihrem Bericht angemerkt das die den Hund als sehr gefährlich einstuft und Maulkorb und Leinenzwang empfiehlt. Dies wurde nun 1:1 "befolgt", und der Hund ist nun als sehr gefährlich eingestuft. Unglaublich! Mein Kumpel ist natürlich stinksauer und versucht den Stempel vom Hund wieder weg zu kriegen, war mit ihm auch schon in München bei einem bekannten Gutachter. Auch der bescheinigte, dass der Hund tiptop ist, dass es eine Sauerei ist was da abgeht. Aber wenn der Hund einmal eingestuft ist, ist es sehr sehr schwer was dagegen zu machen. Da sieht man mal wie schnell in Deutschland aus einem super Hund ein sehr gefährlicher wird...
Und genau vor sowas habe ich Angst
Kollege von mir ist das auch passiert. Ist die Auflagen aber nur losgeworden, weil er dagegen angegangen ist.
DerSchwabe 28.05.2013, 14:34 Kollege von mir ist das auch passiert. Ist die Auflagen aber nur losgeworden, weil er dagegen angegangen ist.
Kannst du mir sagen wie er das geschafft hat? Würd mich interessiren, da mein Kumpel grad nach Möglichkeiten sucht....
Laut Gesetz (NRW) kann man die Gefährlichkeit eines Hundes mit Negativgutachten von offiziell anerkanntem Gutachtern widerlegen.
In GE ist das in letzter Instanz das Vet-Amt (bzw. ein Erfüllungsgehilfe), bzw. hält sich das O-Amt an die Empfehlungen des Vet-Amtes.
Man muss dazu sagen, dass die Leute beim Vet-Amt (GE) auch sehr entspannt mit der Thematik umgehen und eher über die Kollegen vom O-Amt schmunzeln...
In wieweit sich da Allgemeingültigkeit ableiten lässt (insbesondere was andere Bundesländer betrifft), kann ich Dir leider auch nicht sagen/garantieren.
Ich behaupte aber, dass die Ämter häufig im Alleingang die Gesetze "interpretieren" und das man im Härtefall mit einem guten Anwalt am besten beraten ist.
Bei dem mir bekannten Fall, war das allerdings nicht nötig.
DerSchwabe 28.05.2013, 15:26 Laut Gesetz (NRW) kann man die Gefährlichkeit eines Hundes mit Negativgutachten von offiziell anerkanntem Gutachtern widerlegen.
In GE ist das in letzter Instanz das Vet-Amt (bzw. ein Erfüllungsgehilfe), bzw. hält sich das O-Amt an die Empfehlungen des Vet-Amtes.
Man muss dazu sagen, dass die Leute beim Vet-Amt (GE) auch sehr entspannt mit der Thematik umgehen und eher über die Kollegen vom O-Amt schmunzeln...
In wieweit sich da Allgemeingültigkeit ableiten lässt (insbesondere was andere Bundesländer betrifft), kann ich Dir leider auch nicht sagen/garantieren.
Ich behaupte aber, dass die Ämter häufig im Alleingang die Gesetze "interpretieren" und das man im Härtefall mit einem guten Anwalt am besten beraten ist.
Bei dem mir bekannten Fall, war das allerdings nicht nötig.
Die Gefährlichkeit eines Hundes mit einem Wesenstest zu wiederlegen, geht nur, wenn es ein Listenhund ist. Der Witz an der Sache ist der, dass sobald ein Nicht-Listenhund als gefährlich eingestuft wurde dies nicht möglich ist. Ist die Aussage eines freundlichen Mitarbeiters der Gemeinde gewesen. Wenn dies so einfach wäre, hätte er natürlich den Test schon lang gemacht. Das selbe mit dem Gutachter bei dem er war. Breitsamer aus München mein ich, bin mir nicht sicher. Das Gutachten wird wahrscheinlich in BW gar nicht erst anerkannt, warum? Keine Ahnung. Also sieht es seitens der Gemeinde so aus, dass er nix machen kann. Der Hund wurde so eingestuft und fertig.
Die Gefährlichkeit eines Hundes mit einem Wesenstest zu wiederlegen, geht nur, wenn es ein Listenhund ist. Der Witz an der Sache ist der, dass sobald ein Nicht-Listenhund als gefährlich eingestuft wurde dies nicht möglich ist. Ist die Aussage eines freundlichen Mitarbeiters der Gemeinde gewesen. Wenn dies so einfach wäre, hätte er natürlich den Test schon lang gemacht. Das selbe mit dem Gutachter bei dem er war. Breitsamer aus München mein ich, bin mir nicht sicher. Das Gutachten wird wahrscheinlich in BW gar nicht erst anerkannt, warum? Keine Ahnung. Also sieht es seitens der Gemeinde so aus, dass er nix machen kann. Der Hund wurde so eingestuft und fertig.
Also ich will ja nicht sagen, dass ich mir das nicht vorstellen kann, bei unseren schlauen Gesetzen, aber Promi-Kampfhund Sugar (Hamburg) hat zwei oder drei Wesenstests abgelegt, bei Hund Katze Maus, war auch mal so ein Fall, wo ein Goldi jemand angesprungen hat, Anzeige, Maulkorb-Pflicht, etc. pp. und das Mädel musste dann zum WT. Danach alles wie vorher.
So wie ich es bisher verstanden habe, wird durch solch einen Vorfall die Gefährlichkeit zunächst unterstellt (= Nicht-Listenhund wird vorm Gesetz zum "gefährlichen Hund", incl. entsprechender Auflagen) und muss dann der Behörde, bzw. einem Sachverständigen vorgestellt werden.
Das liest man doch sogar zeitweise in den Zeitungsartikeln so, dass Hunde zunächst "be-auflagt" werden, dann aber einem Test unterzogen werden.
Ich würde im Zweifelsfall auch hier zu Weidemann (siehe Montys Post oben) raten.
Der Schwabe: na, das ist ja eine fürchterliche Geschichte. Ich sehe aber eigentlich nicht das Hemmnis, die Sache zu regeln. Unterstellt, der Amtsschimmel ist schon so weit geloppiert und das mit Rechtskraft: dann wird es wohl einen Anwalt brauchen. Aber was ich mich frage: das Vortäuschen einer (Straf)Tat ist eine Straftat. Wenn Leute bekannt sind, vor denen die Äusserung, sinngemäss: da gibts was zu holen, da klagen wir auf Schmerzensgeld, bekannt sind: Anzeige gegen die Haupt"täterin". Ohne Wenn und Aber und Benennung der Zeugen - ob die möchten oder nicht ist nachrangig und in der Regel sind Schwätzer und Tratscher nicht hartleibig genug einer Vernehmung standzuhalten. Am Ende siegt da doch die Angst - und das ist auch gut so.
Lucy, 27.5. "Naja das sie mich angeblich kennen keine Ahnung woher das kommt und falls du damit meinst meine Hunde hätten schon was angestellt neeee haben sie nicht."
Nein Lucy, das meine ich nicht. Meine Frage lautete, ob Du Dir vorstellen kannst, woher eine solche Aussage kommt? Du hast den alten Mann gut geschildert, möglicherweise schwätzt er nur daher. Ich weiss es nicht und es sei ferne, dass ich "glaube" - "meine" - Deine Hunde "hätten schon was angestellt".
Die Frage ist doch immer nur die: wo kommt so etwas her und dann muss man solchen Leuten kurz und nachhaltig auf das Maul hauen. Im übertragenen Sinn! Die direkte Konfrontation ist mühsam, und ja, es stellt sich ein gewisser Widerwille sehr schnell ein, nur: es geht ja darum, dass Du inskünftig nicht Spiessruten läufst. Lass' Dich da nicht einschüchtern, sonder gehe höflich und proaktiv mit dem Gerücht um. Nicht mit den etwaigen Sorgen, was diese Herrschaften nun anrichten könnten. Wenn es zum Schwur kommt, gfs. - auch mit RA - richtig Aufwand verursacht, sind diese "Berichter" und "Wisser" sehr rasch von Bord. Ein sehr schönes Beispiel sind ja bspw. diese Menschen, die sich masslos erregen, wenn einmal jemand in der UBahn geschlagen wird, bis sprichwörtlich das Hirn aus der Nase läuft und - man eben wegschaut. Sei nur getrost.
Noch ein Nachsatz an Der Schwabe: die Angelegenheit ist keine Kleinigkeit, vor allem für das inskünftige Leben des Hundes. Vor vielen, vielen Jahren hatte ich eine ähnliche Begebenheit, allerdings ging es um Pferde. Ich habe mich hingesetzt und nachgedacht, was mich der Spass kosten könnte und habe dann eine Belohnung für Hinweise ausgesetzt. Das funktionierte so formidabel, wie Du es Dir gfs. nicht vorstellen kannst.
Als Zweites: der Hausarzt, auch jener ist ein Zeuge: wenn Verletzungen "drei Tage später" sind, als das freundliche Zusammentreffen zwischen Deinem Freund-Hund, und der Person, so ist das nachweisbar. Also nur Mut. Man muss nicht jedem Müll antworten, aber mancher Müll verdient die vollständige Abfuhr.
Die Gefährlichkeit eines Hundes mit einem Wesenstest zu wiederlegen, geht nur, wenn es ein Listenhund ist. Der Witz an der Sache ist der, dass sobald ein Nicht-Listenhund als gefährlich eingestuft wurde dies nicht möglich ist. Ist die Aussage eines freundlichen Mitarbeiters der Gemeinde gewesen. Wenn dies so einfach wäre, hätte er natürlich den Test schon lang gemacht. Das selbe mit dem Gutachter bei dem er war. Breitsamer aus München mein ich, bin mir nicht sicher. Das Gutachten wird wahrscheinlich in BW gar nicht erst anerkannt, warum? Keine Ahnung. Also sieht es seitens der Gemeinde so aus, dass er nix machen kann. Der Hund wurde so eingestuft und fertig.
Du irrst das geht in Bayern auch. Hier greift zuerst die die §37
In der Kategorie 1 (§1 Abs. 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) sind die Rassen aufgeführt, denen die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt werden.
Die Kategorie 2 (§1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) enthält die Rassen, denen diese Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Das bedeutet, dem Halter ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit Auflagen verbunden werden.
Im § 1 Absatz 3 der Verordnung ist festgelegt, dass ein Hund einer nicht gelisteten Rasse) auch aufgrund seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit zum Kampfhund werden kann.
Er muss also bewusst und gezielt "scharf gemacht" worden sein – Hunde die im Hundesport (Schutzdienst) gearbeitet werden oder die sich aus sonstigen Gründen (Deprivationsdefekte, physiologische Erkrankungen usw.) aggressiv zeigen, sind hier nicht erfasst.
Um dies zu widerlegen kann auch ein nicht gelisteter Hund in Bayern einen Wesenstest machen.
Dabei sollte aber immer bedacht werden bzw. beachtet werden, dass wenn das Ordnungsamt einen Bescheid erlässt, dass z.B. der DSH des Nachbarn gefährlich ist...dagegen nur innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden kann!
Bensmann 30.05.2013, 00:16 Lass Dir doch nix gefallen von den Möchtegern-Cowboys! Was meinst Du was denen der Zapfen geht, wenn einer sich plötzlich nicht von dem Gewäsch einschüchtern lässt!
So hat das damals auch angefangen! Runterschlucken und verstecken... never!
Sehe ich wie Peppi, es braucht immer zwei dazu, einer der einschüchtert und einer der sich einschüchtern lässt...:boese1:
Ich glaub der Tip, mit dem v. g. Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen und mal die weitere Vorgehensweise abzustimmen ist erst einmal das Beste.
Nicht das die Herren "Jägerschaft/Polizei" meinen, Du und Deine Hunde wären für sie jetzt Freiwild, das nach allen Regeln der Kunst bei jeder sich bietenden Gelegenheit schikaniert werden kann.
DerSchwabe 31.05.2013, 09:35 So, neues "Update"
Die ganze Sache läuft nun schon eine Weile.
Am Dienstag ist die Verhandlung. Hab gestern mit meinem Kumpel geredet. Der Gutachter kommt extra aus München angereist um an dem Prozess teilzunehmen. Das Problem ist, und dieser Ansicht ist der Gutachter auch, dass laut Gesetz in Baden Württemberg ein Hund sobald er an einem Mensch hochspringt als Gefährlich angesehen wird, auch wenn das offensichtlich im Spiel ist, und dies als Beissvorfall gewertet wird. Seiner Meinung nach sind deshalb die Gesetze in BW die dümmsten die es gibt. Klar sind in anderen BL die Listen voller als bei uns, aber da kann man die "Gefährlickeit" der Listenhunde mit einem Test Wiederlegen. In BW aber, ist der Hund, egal welche Rasse, sobald als er gefährlich eingestuft wurde nicht oder nur sehr sehr schwer davon loszubringen. Anscheinend sind jetzt vor der Verhandlung Fotos von den "Verletzungen" aufgetaucht. Diese hat mein Kumpel nun auch dem Gutachter vorgelegt der wirklich nur gelacht hat. Wenn überhaupt dann ist darauf nur ein blauer Fleck zu sehen, von Biss- und Risswunden keine Spur. Und ob der blaue Fleck vom Hund ist oder nicht, wie will man das beurteilen können? Unterm Strich lässt sich gegen die Schmerzensgeld-Klage sicherlich angehen, was mit dem Hund passiert ist aber völlig unklar. Fraglich ist auch immer noch, ob das Gutachten in BW anerkannt wird.....
Ich werde euch nach dem Prozess auf dem laufenden halten
ein Hund sobald er an einem Mensch hochspringt als Gefährlich angesehen wird,
Das steht im NRW Gesetz genauso...
(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet
oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe
begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer
strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
Vielleicht wäre ein Beistand sinnvoll, der sich auch mit den Gesetzen des Bundeslandes auskennt... ;)
DerSchwabe 31.05.2013, 09:55 Hat er ja in Form seines Anwalts.
"4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,"
Beweiss vor Gericht das Gegenteil wennd er Kläger Aggressivität unterstellt. Da ist Aussage gegen Aussage, und ich glaub nicht dass dann für den Hund geurteilt wird, vor allem dan nicht wenn es um "solche" Rassen geht...
Aber das sind alles Spekulationen, warten wir ab bis nach der "Rechtsprechung"
Ehrlich gesagt einfach schwer vorstellbar! Dann könnte ich ja jeden Hundehalter ankacken... :(
bx-junkie 31.05.2013, 10:27 Dann kommt doch ein Gutachter zum Einsatz, wenn dem Hund Aggressivität unterstellt wird...der räumt entweder den Verdacht aus oder bestätigt ihn...Aussage gegen Aussage ist da nicht...allerdings muß man diesen Gutachter als betroffener HH schon selber kontaktieren, das Gericht macht das nicht.
Edit sagt: nicht alles gelesen, sorry! Der Gutachter kommt ja...allerdings kann ich mir genauso wenig wie Peppi denken, das sein Gutachten nicht relevant ist...Daumen sind gedrückt! Notfalls in Revision gehen (sofern möglich)
DerSchwabe 31.05.2013, 10:28 "4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben"
Um das dreht sich doch das ganze. Beweiss vor Gericht das Gegenteil. Jemand spielt auf der Wiese mit nem Hund, der hüpft natürlich im Spiel mal hoch, und später heisst es er hätte es aus Aggression gemacht, keine Zeugen. Aussage gegen Aussage, da glaub ich kaum das (vor allem bei "solchen" Rassen) der Hund Recht bekommt. Das ist doch das Problem. Natürlich hat er einen fundierten Anwalt an seiner Seite, aber beweiss mal vor Gericht, dass dein Hund aus Spiel und Freude hochgesprungen ist, vor allem dann wenn es ein Rottweiler ist, und zum Spiel aufgefordert wurde.
bx-junkie 31.05.2013, 10:30 "4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben"
Um das dreht sich doch das ganze. Beweiss vor Gericht das Gegenteil. Jemand spielt auf der Wiese mit nem Hund, der hüpft natürlich im Spiel mal hoch, und später heisst es er hätte es aus Aggression gemacht, keine Zeugen. Aussage gegen Aussage, da glaub ich kaum das (vor allem bei "solchen" Rassen) der Hund Recht bekommt. Das ist doch das Problem. Natürlich hat er einen fundierten Anwalt an seiner Seite, aber beweiss mal vor Gericht, dass dein Hund aus Spiel und Freude hochgesprungen ist, vor allem dann wenn es ein Rottweiler ist, und zum Spiel aufgefordert wurde.
Es geht ja um das Gutachten welches gemacht wurde von dem Hund...wieso sollte dieses nicht anerkannt werden? Darum geht es mir...
"4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben"
Um das dreht sich doch das ganze. Beweiss vor Gericht das Gegenteil. Jemand spielt auf der Wiese mit nem Hund, der hüpft natürlich im Spiel mal hoch, und später heisst es er hätte es aus Aggression gemacht, keine Zeugen. Aussage gegen Aussage, da glaub ich kaum das (vor allem bei "solchen" Rassen) der Hund Recht bekommt. Das ist doch das Problem. Natürlich hat er einen fundierten Anwalt an seiner Seite, aber beweiss mal vor Gericht, dass dein Hund aus Spiel und Freude hochgesprungen ist, vor allem dann wenn es ein Rottweiler ist, und zum Spiel aufgefordert wurde.
Genau darum geht's doch. Hieraus folgt eine Begutachtung des Hundes... alles andere macht doch keinen Sinn...
DerSchwabe 31.05.2013, 10:47 Ehrlich gesagt einfach schwer vorstellbar! Dann könnte ich ja jeden Hundehalter ankacken... :(
Genau so sieht es erstmal aus.
Anschwärzen kannst jeden wenn keine Zeugen dabei sind, und dann bist auf jeden Fall in der Beweispflicht. Dir wird die Gefährlichkeit unterstellt und jetzt Beweis das Gegenteil. War bei dem schon mal der Fall. Hundestaffel klingelte an der Haustür bei ihm, es läge eine Beschwerde vor und sie müssen der Sache nachgehen. Auf Nachfragen von wem, warum und wieso gab es keine Aussagen. Hat dan mit seinem Hund auf der Wiese wo er immer laufen geht (ganz toll) mit der Hundestaffel den Test (der hammerhart war ) ablegen müssen. Alles gut, alles super. Und jetz geht das Theater wieder los. Klar kannst jeden anschwärzen. Wenn auch unterm Strich nicht immer "bleibende Schäden" hast, hast bestimmt jede Menge Ärger am Hals.
DerSchwabe 31.05.2013, 10:49 Genau darum geht's doch. Hieraus folgt eine Begutachtung des Hundes... alles andere macht doch keinen Sinn...
Und genau das ist anscheinend in BW das Problem.
Aussage des RA und Aussage des Gutachters. Aber warten wir ab was rauskommt, alles andere sind Spekulationen.
@Der Schwabe
ich hoffe mal innständig, dass der Gutachter aus Mü nicht Hr. B. ist...
Das selbe mit dem Gutachter bei dem er war. Breitsamer aus München mein ich, bin mir nicht sicher.
:(
DerSchwabe 31.05.2013, 11:24 Oh oh je, warum????
Also ich mein schon...
@Lucy: Oh, nein... das ist ja heftig! :(
Hätte mir übrigens auch passieren können bzw. ist mir so was Ähnliches mit der unangeleinten Vega passiert, die sich direkt unterhalb einer Landstraße ein Nutria gepackt hatte.
Das Tier war nicht tot, sondern "nur" gelähmt (wahrscheinlich angefahren worden) und musste erlöst werden. Revierförster nicht erreicht, Polizei verwies auf TH oder Feuerwehr. Schließlich ist dann die Feuerwehr ausgerückt und hat uns geholfen.
Glück im Unglück: die waren total nett, haben uns sofort geglaubt (keine äußeren Verletzungen des Tieres) und wollten nicht mal unsere Personalien haben.
Ich wünschte, du wärst an ähnlich vernünftige Jäger und Polizisten geraten. *seufz*
Hast du denn von Amts wegen zwischenzeitlich irgendwas gehört? Hast du dich mit dem Anwalt in Verbindung gesetzt?
Du hast nicht zufälligerweise ein Bild von dem Kitz gemacht, oder? Quasi als Beweis, dass es nicht gerissen wurde....
Grüßlies, Grazi
Oh oh je, warum????
Also ich mein schon...
Dann hoffe ich für deinen Bekannten, dass er das "Gutachten" ausreichend hoch bezahlt hat...sonst geht der Knall nach hinten los. Hier hat er den Bock zum Gärtner gemacht. Breitsamer ist nicht unerheblich für die Schaffung der Gesetze 92 in Bayern verantwortlich
Ich fasse es immer nicht, wenn sich immer wieder der ein oder andere findet der diesen vom Dienst zuspektierten Expolizisten....:(
bx-junkie 31.05.2013, 13:57 Dann hoffe ich für deinen Bekannten, dass er das "Gutachten" ausreichend hoch bezahlt hat...sonst geht der Knall nach hinten los. Hier hat er den Bock zum Gärtner gemacht. Breitsamer ist nicht unerheblich für die Schaffung der Gesetze 92 in Bayern verantwortlich
Ich fasse es immer nicht, wenn sich immer wieder der ein oder andere findet der diesen vom Dienst zuspektierten Expolizisten....:(
meinst du suspendiert? Wenn ja dann ist er ja nur vorläufig seines Dienstes enthoben...mit dem anderen Wort kann ich nichts anfangen :schaem:
Was hat der denn angestellt? Gerne auch als PN
sorry, Tippfehler bzw. Wurstfinger..
suspendiert war gemeint
erst suspendiert, es folgten Ermittlungen und dann die Entlassung aus den Polizeidienst. Inzwischen ist Breitsamer im Pensionsalter
bx-junkie 31.05.2013, 16:40 Danke dir :ok: Na dann muß ja einiges vorgefallen sein :hmm:
Hiermal z.B. eine Aktion von Ihn: http://forum.ksgemeinde.de/archive/index.php/t-16835.html
ansonsten einfach mal googeln (z.B.) Maulkorbzwang + Breitsamer
bx-junkie 31.05.2013, 23:24 Oh Mann...und das war 2001 in der heißen Phase... :hmm:
Auf mehrfachen Wunsch erläutert der anwesende öffentlich bestellte Sachverständige aus Bayern Herr Breitsamer, zunächst die Eigenschaften der Hunderassen Pitbull, American Staffordshire-Terrier , Bullterrier und Staffordshire Bullterrier.
Charakteristisch für diese Gruppe ist, daß bei diesem Hunde bewusst bestimmte Kommunikationssignale weggezüchtet wurden, die für das Sozialverhalten der Hunde untereinander und gegenüber Menschen große Bedeutung haben. Dadurch fallen im Konfliktfall die sichtbaren Drohgebärden weg, so daß ein Angriff dieser Hunde schwer vorauszusehen ist. Dies begründet – neben der Beißkraft und Bemuskelung- die erhöhte Gefährlichkeit der Rassen.
Die Haltung dieser Hunde sollte daher nur in besonders gelagerten Fällen und unter bestimmten Auflagen möglich sein. Langfristig sollen die Rassen nicht mehr in Deutschland gehalten werden ( Einfuhr – und Zuchtverbot).
Im Anschluss daran erläutert Herr Breitsamer ausgehend von der Verordnung des Landes Brandenburg die Eigenschaften weiterer Hunderassen.
Beschluss:
Empfehlung an die AK I zur Weiterbehandlung in der IMK:
Die Arbeitsgruppe empfiehlt zur Vereinheitlichung der Landesvorschriften mehrheitlich folgendes Verfahren:
Bei gefährlichen Hunden sind zwei Gruppen zu unterscheiden, die entsprechend ihrer Gefährlichkeit unterschiedliche sicherheitsrechtlichen Vorschriften unterliegen sollen.
Nur klüger sind solche leute wol Auch 2013 Nicht.
@Lucy: Oh, nein... das ist ja heftig! :(
Hätte mir übrigens auch passieren können bzw. ist mir so was Ähnliches mit der unangeleinten Vega passiert, die sich direkt unterhalb einer Landstraße ein Nutria gepackt hatte.
Das Tier war nicht tot, sondern "nur" gelähmt (wahrscheinlich angefahren worden) und musste erlöst werden. Revierförster nicht erreicht, Polizei verwies auf TH oder Feuerwehr. Schließlich ist dann die Feuerwehr ausgerückt und hat uns geholfen.
Glück im Unglück: die waren total nett, haben uns sofort geglaubt (keine äußeren Verletzungen des Tieres) und wollten nicht mal unsere Personalien haben.
Ich wünschte, du wärst an ähnlich vernünftige Jäger und Polizisten geraten. *seufz*
Hast du denn von Amts wegen zwischenzeitlich irgendwas gehört? Hast du dich mit dem Anwalt in Verbindung gesetzt?
Du hast nicht zufälligerweise ein Bild von dem Kitz gemacht, oder? Quasi als Beweis, dass es nicht gerissen wurde....
Grüßlies, Grazi
Hey,
also bis jetzt habe ich noch von niemanden was gehört! Habe ab Donnerstag 1 1/2 wochen Zeit und das werde ich auch mal den Anwalt kontaktieren.
Habe bilder vom Kitz und von dem Ort gemacht an dem es gelegen hat. Hatte ja kurzfristig schon überlegt die Bilder hier mal einzustellen aber ich glaub von euch will niemand ein totes Kitz sehen! Wobei es nicht schlimm aussieht.
Ich hoffe das das einfach alles vergessen wird.
LG
DerSchwabe 05.06.2013, 08:42 Update.
Gestern war der Prozess. Mann mann mann, Deutsche Rechtsprechung. Also die Klägerin kam mit drei Zeugen, alle drei verschiedene total konfuse Aussagen. Die "schweren Beißwunden" wurden einwandfrei wiederlegt. DIe Zeugin ist wohl in psychologischer Behandlung!!! Traut sich nicht mehr aus dem Haus!!! Hat jetzt Angst vor allen Hunden (hat selber aber auch einen), sitzt aber 2 Stunden im Prozess meinem Kumpel gegenüber und grinst ihn an. Also der ganze Prozess eine Farce. Letztendlich muss er Zahlen. Warum? Weil in BW, sobald ein Hund an einem Menschen hochspringt dies als Beissvorfall gewertet wird-Punkt!!! Egal aus welchem Grund, hier war es Spiel, auch klar bewiesen. Also, wenn ihr in BW lebt, und jemand in die Pfanne hauen wollt, spielt mit dem Hund, lasst ihn an euch hochspringen und verklagt ihn. So einfach ist das. Mein Kumpel hat den Gutachter wirkklich gelobt, hat sich eine Stunde lang vor dem Richter den Ar.... aufgerissen. Wurde aber auf jedes Argument sofort mit dummen Fragen niedergemacht. (O-Ton des Richters "sollen jetzt alle Menschen Tierpsychiologie studieren?")... also er hatte keine Chance sein Gutachten vernünftig darzustellen. Was da abging kann man getrost als Sauerei bezeichnen.
Update.
Gestern war der Prozess. Mann mann mann, Deutsche Rechtsprechung. Also die Klägerin kam mit drei Zeugen, alle drei verschiedene total konfuse Aussagen. Die "schweren Beißwunden" wurden einwandfrei wiederlegt. DIe Zeugin ist wohl in psychologischer Behandlung!!! Traut sich nicht mehr aus dem Haus!!! Hat jetzt Angst vor allen Hunden (hat selber aber auch einen), sitzt aber 2 Stunden im Prozess meinem Kumpel gegenüber und grinst ihn an. Also der ganze Prozess eine Farce. Letztendlich muss er Zahlen. Warum? Weil in BW, sobald ein Hund an einem Menschen hochspringt dies als Beissvorfall gewertet wird-Punkt!!! Egal aus welchem Grund, hier war es Spiel, auch klar bewiesen. Also, wenn ihr in BW lebt, und jemand in die Pfanne hauen wollt, spielt mit dem Hund, lasst ihn an euch hochspringen und verklagt ihn. So einfach ist das. Mein Kumpel hat den Gutachter wirkklich gelobt, hat sich eine Stunde lang vor dem Richter den Ar.... aufgerissen. Wurde aber auf jedes Argument sofort mit dummen Fragen niedergemacht. (O-Ton des Richters "sollen jetzt alle Menschen Tierpsychiologie studieren?")... also er hatte keine Chance sein Gutachten vernünftig darzustellen. Was da abging kann man getrost als Sauerei bezeichnen.
:schreck::schreck::schreck: Nun ich lerne daraus, daß niemand mehr meinen Hund anfassen wird. Hundehalter sind halt nur 2.Klassemenschen und werden meistens auch so beurteilt, LG Manuela
Hey,
also bis jetzt habe ich noch von niemanden was gehört! Habe ab Donnerstag 1 1/2 wochen Zeit und das werde ich auch mal den Anwalt kontaktieren.
Habe bilder vom Kitz und von dem Ort gemacht an dem es gelegen hat. Hatte ja kurzfristig schon überlegt die Bilder hier mal einzustellen aber ich glaub von euch will niemand ein totes Kitz sehen! Wobei es nicht schlimm aussieht.
Ich hoffe das das einfach alles vergessen wird.
LG
Hallo, habe da mal ne Frage dazu, hatte ja vor einiger Zeit auch mit nem Jagdspezi das vergnügen (hatte ich hier geschrieben). Haben die das Kitz nicht weggenommen?
Und solange Du keine schriftliche Aufforderung von Amtes wegen hast, irgendetwas nachzuweisen, würde ich diesen Punkt auch schön aussitzen(Anwalt aber trotzdem einschalten und beraten lassen).
Und auf das Geschwätz der beiden, von wegen Du und deine HUnde, bla,bla,bla... hatte selbst vor vielen Jahren auch so ein Erlebniss. Wir hatten damals noch einen Rottweiler. Irgendwann kam mal ein Schreiben von unserer Gemeinde, mit der Androhung einer Anzeige, etc. Es wurde behauptet, das unser HUnd Nachts durch das Dorf streifen würde und Hühner, Hasen, etc, reißen würde, sowie hier und da auch Leute bedroht hätte.
Die Anzeige kam direkt von unserem Bürgermeister, der unseren HUnd kannte, wußte, ist groß und schwarz, passt schon:(
Ist aber nix passiert, da sich einige Zeit später der böse Hund gefunden hatte, war ein Riesenschnauzer von nem Aussiedlerhof! Aber, wie gesagt schwarzer großer Hund, konnte nur unserer sein, war halt am einfachsten.
Und zu dem Rehkitz, so schnell stirbt kein Kitz an Herzschlag, kann genausogut nem Radler reingelaufen sein oder was auch immer. Alles andere hat vielleicht gerade dummerweise zufällig gepasst.
Also, Kopf hoch, wird schon werden:lach3:
Ne ne die haben das Rehkitz liegen lassen, denke die haben gedacht das kann man schlecht essen lassen wir es liegen.
Ich mache auch nix mehr bevor ich nicht nen schrieb bekomme! Morgen ist erst mal die OP von Diego, da sind erst mal meine Gedanken und dann mal guggen
DerSchwabe 05.06.2013, 13:19 Presse?
War da, und wird schon dementsprechend berichten. Haben das damals als der "Vorfall" war schon verrissen, ist doch top für die Schreiber, Rottweiler beißt Jugendliche. Was besseres kann denen doch nicht passieren...
peppi meinte ihr sollt an die Presse gehe und die sollen sich für euch stark machen
An Hundepresse... online & print...
Yeeeeeeaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhhhh ich hab mal kapiert was du willst :lach1:
Globetrotter 05.06.2013, 14:52 Na schöne *******,
drücke dir alle zehn Daumen, die ich habe. Ich hätte wohl genauso gehandelt wie du. Ich weiß aber auch, wie ich jetzt mit mit solch einer Situation umgehen würde. Auch, wenn´s nicht ehrlich wäre.
Aber mal schnell noch ein Beispiel aus meinem Dorf. Es geht nämlich auch gaaaanz anders. Bei uns hat vor 1 1/2 Jahren ein Rudel DEUTSCHE Doggen (4 an der Zahl) einen Hundehalter und dessen Säferhundwelpen sehr schwer verletzt. Beide mussten sich langwierigen Op`s unterziehen. Der Halter humpelt übrigens heute noch immer. Es geschah.... NICHTS.:shake: Die Sache wurde einfach tot geschwiegen. Ein halbes Jahr später griffen die selben Doggen einen Jäger und seinen Hund an. Der Jäger konnte noch in sein Auto flüchten, seinen Hund konnte er leider nicht mehr retten. Als er aus dem Auto heraus auf die Hunde schießen wollte sah er nämlich, dass der Halter (und Züchter) der Doggen zwische die kämpfenden Hunde geraten war und von seinen eigenen Hunden auch gebissen wurde. Aber jetzt ging die Post ab, es geschah nämlich wieder.... NICHTS.... Die Gemeinde schweigt, das OA schweigt und alle anderen Dorfbewohner schweigen auch..... Der Halter der Doggen züchtet übrigens bis heute!!! :boese5:
Nein, dies ist kein Märchen. Aber jetzt stellt euch vor, die Doggen wären keine deutschen sondern italienische oder spanische oder Mastiffs...... :schreck:
DerSchwabe 14.07.2014, 12:32 Was aktuelles, ergänzend zu dem Vorfall den ich hier beschrieben habe, "Rottweiler beist Jugendliche".
Vor rund 2 Wochen bei uns im Nachbardorf, ein Polizist mit seinem (natürlich Schäferhund) Diensthund geht im Dorf spazieren. Der Hund, es gab schon mehrere Vorfälle mit dem, unangeleint. Eine Freundin meiner Bekannten kommt mit ihrem kleinen Hund entgegen, der Schäferhund schlägt sofort an. Die Frau bückt sich, will den kleinen Hund auf den Arm nehmen, der Schäferhund greift sie an. Mehrere Bisse, zuletzt voll ins Gesicht, ein Auge schwer verletzt, ist nicht klar ob es gerettet werden kann. Das Gesicht übel entstellt. Was meint ihr was mit dem Diensthund passierte? Nix....ihm wurde Leinenzwang auferlegt sonst nix. Mein Kumpel mit seinem Rottweiler kämpft heute noch gegen den Leinen- und Maulkorbzwang an. War beim Breitsamer in München der ihm ein TOP-Gutachten ausgestellt hat. Die Gemeinde hat dieses zuerst nicht akzeptiert,nun ist der Stand der, dass der Rottweiler eine BH-Prüfung ablegen muss und dann neu entschieden wird. Hammer echt, so offensichtlich eine Abzocke der Jugendlichen, die mittlerweile auch ihre 2000€ Schmerzensgeld bekommen hat und von ihren psychischen Problemen nichts mehr zu sehen ist. Das kotzt so an, aber ein Deutscher Diensthund der eine Frau so extrem schwer verletzt hat, und dies nachdem es schon Vorfälle gegeben hat bekommt "nur" Leinenzwang....Das macht wütend, sprachlos, fassungslos. So eine Willkür, man kann es nicht fassen.
...seit 1992 (Rasseliste in Bayern) habe ich einer Rechtsschutzversicherung und ich weiß überhaupt nicht mehr , wie oft ich die in Anspruch nehmen musste... mit Klagen gegen Steuern mind. 10 x
Während dieser Zeit haben unzählige DSH Diensthunde, wie von Privathaltern zugebissen - auf der Anklagebank sah ich nur zwei. Konsequenzen für die Hunde hatte es auch nicht.
Wenn mein Bulli aber furzt...
Mir wurde ja damals ausdrücklich von der Polizei gesagt das wenn es ein Schäferhund gewesen wäre mit dem Kitz, es nicht so schlimm gewesen wäre!
Tja wie Monty schon sagt, wenn unsere Hunde furzen dann werden wir verfolgt wie bei einer Hexenjagd oder anderen Sachen..............................
DerSchwabe 17.07.2014, 09:48 Mir wurde ja damals ausdrücklich von der Polizei gesagt das wenn es ein Schäferhund gewesen wäre mit dem Kitz, es nicht so schlimm gewesen wäre!
Tja wie Monty schon sagt, wenn unsere Hunde furzen dann werden wir verfolgt wie bei einer Hexenjagd oder anderen Sachen..............................
Hab jetzt aktuelles, wie der Vorfall genau ablief.
Der Diensthund, es gab bereits 3!!! Beissvorfälle, lief unangeleint und schlug sofort bei dem kleinen Hund an. Die Frau nahm den Hund auf den Arm und drehte sich um. Der Schäferhund fiel sie von hinten an und verbiss sich in deren Hinterkopf. Dann mehrere Bisse in Arme und Rücken. Als die Frau, schwer blutend, zu Boden ging hat er sie schließlich ins Gesicht gebissen. Der Stand heute ist der, das es ihr immer noch sehr schlecht geht. Hat sie am Anfang auf dem einen Auge noch hell und dunkel gesehen, sieht sie mittlerweile gar nichts mehr auf diesem Auge. Ihr Gesicht entstellt, traut sich nicht aus dem Haus. Nun der (Ober-)-Oberhammer. Der Polizist (Besitzer des Hundes) kam zum Opfer der Mutter um sich zu erkundigen (das Opfer will ihn nicht sehen). Die Mutter frägt ihn, warum der Hund nicht schon lang einen Beisskorb trägt (der Hund ist in der ganzen Nachbarschaft als bissig bekannt), was glaubt ihr war die Antwort? "Was meinen sie was das für einen Eindruck bei der Nachbarschaft hinterliesse?" Man man, stellt euch das mal vor. Das Opfer hat natürlich Strafanzeige gestellt, ein paar Tage später kam ein Kollege des Polizisten zu der Mutter und meinte nur was das mit der Strafanzeige soll, der Fall wäre ja eh schon bei der Aufklärung, dass müsste doch nicht sein. Ich habe der Bekannten echt geraten dies alles öffentlich zu machen. Das ist eine Geschichte die man nicht fassen kann, vor allem wenn man die Geschichte meines Bekannten mit seinem Rottweiler kennt....
Sorry, aber auf so Stories springt doch in diesen Zeiten irgendein Presseorgan an, wenn die Sachen belegbar sind.
Druck der Öffentlichkeit, auf den dann auch Behörden/Politiker reagieren werden.
Louis&Coco 17.07.2014, 12:02 Hab jetzt aktuelles, wie der Vorfall genau ablief.
Der Diensthund, es gab bereits 3!!! Beissvorfälle, lief unangeleint und schlug sofort bei dem kleinen Hund an. Die Frau nahm den Hund auf den Arm und drehte sich um. Der Schäferhund fiel sie von hinten an und verbiss sich in deren Hinterkopf. Dann mehrere Bisse in Arme und Rücken. Als die Frau, schwer blutend, zu Boden ging hat er sie schließlich ins Gesicht gebissen. Der Stand heute ist der, das es ihr immer noch sehr schlecht geht. Hat sie am Anfang auf dem einen Auge noch hell und dunkel gesehen, sieht sie mittlerweile gar nichts mehr auf diesem Auge. Ihr Gesicht entstellt, traut sich nicht aus dem Haus. Nun der (Ober-)-Oberhammer. Der Polizist (Besitzer des Hundes) kam zum Opfer der Mutter um sich zu erkundigen (das Opfer will ihn nicht sehen). Die Mutter frägt ihn, warum der Hund nicht schon lang einen Beisskorb trägt (der Hund ist in der ganzen Nachbarschaft als bissig bekannt), was glaubt ihr war die Antwort? "Was meinen sie was das für einen Eindruck bei der Nachbarschaft hinterliesse?" Man man, stellt euch das mal vor. Das Opfer hat natürlich Strafanzeige gestellt, ein paar Tage später kam ein Kollege des Polizisten zu der Mutter und meinte nur was das mit der Strafanzeige soll, der Fall wäre ja eh schon bei der Aufklärung, dass müsste doch nicht sein. Ich habe der Bekannten echt geraten dies alles öffentlich zu machen. Das ist eine Geschichte die man nicht fassen kann, vor allem wenn man die Geschichte meines Bekannten mit seinem Rottweiler kennt....
Du meine Güte, die arme Frau! :( Wahnsinn sowas...hoffentlich schafft sie es irgendwann das Ganze zu verarbeiten...
Wo ist da die Presse?
Wie schon geschrieben wurde-eine unserer Rassen furzt und kurz drauf gibt's die Schlagzeile "KAMPFHUND vergast halbe Stadt!"...aber einen Polizeihund darf man natürlich ungesichert rumlaufen und Leute mit deren Hunden anfallen lassen...:hmm:
Wobei ich hier das Hauptaugenmerk nicht nur auf den Biss legen würde, sondern auf die Tatsache wie von Seiten der Polizei damit umgegangen wird!
DerSchwabe 17.07.2014, 12:51 Die Presse einzuschalten, da fehlt ihr im Moment die Kraft. Sie ist einfach noch nicht so weit, wurde aber schon angesprochen.
Louis&Coco 17.07.2014, 12:57 Die Presse einzuschalten, da fehlt ihr im Moment die Kraft. Sie ist einfach noch nicht so weit, wurde aber schon angesprochen.
...das kann ich verstehen, ich selbst hätte für dieses Presse-Tamtam sicher auch keine Nerven...:(
Trotzdem eine bodenlose Frechheit-die Polizei müsste selbst die Größe und Ehrlichkeit besitzen eine Mitteilung zu veröffentlichen! :hmm:
Und wieso bittet keiner das Ordnungsamt, die Polizeidienststelle und den Bürgermeister mal um eine offizielle SCHRIFTLICHE Stellungnahme, warum der Vorfall keine Konsequenzen für das Tier hat, mit Verweis auf bestehende Gesetze?
Es muss doch einen offiziellen Verwaltungsakt zu dem Vorfall geben.
Da kann man doch sogar das Ordnungsamt drankriegen, wegen Pflichtverletzung.
Sei mir nicht böse, aber bei der hier geschilderten Tragweite (Sehverlust, etc.) klingt das irgendwie nicht so richtig glaubwürdig. :sorry:
Die Presse einzuschalten, da fehlt ihr im Moment die Kraft. Sie ist einfach noch nicht so weit, wurde aber schon angesprochen.
Dies würde ich NICHT raten, wenn noch kein Urteil gesprochen ist. Sie sollte direkt zur Staatsanwaltschaft und dort direkt das Verhalten der Polizei schildern, sowie Anzeige erstatten.
Zur Presse??? -da man weiß nie, wie das ausgeht. Es ist immer besser nicht soviel zu plappern (Bei Polizei und der Presse, denn jede Information die gegeben wird, kann auch gegen dich verwendet werden.)
Hat sie ein Urteil in Händen, kann Sie immer noch an die Presse und dann auch nachträglich Schadenersatz usw. verlangen, bzw. rechtliche Schritte gegen die/oder den einzelnen Polizisten unternehmen.
Dauert länger, ist aber der sichere Weg und schont die Nerven.
Und wieso bittet keiner das Ordnungsamt, die Polizeidienststelle und den Bürgermeister mal um eine offizielle SCHRIFTLICHE Stellungnahme, warum der Vorfall keine Konsequenzen für das Tier hat, mit Verweis auf bestehende Gesetze?
Es muss doch einen offiziellen Verwaltungsakt zu dem Vorfall geben.
Das tut es sicher, schon bei einen Telefonanruf, wird eine Gesprächsnotiz gemacht und kommt zu den Akten. Als "Betroffener/Beschuldigter" bekommst du aber keine Einsicht. Die erhält man nur indirekt über einen eigenen Rechtsanwalt.
Der kann die Akten kopieren und dann sieht man erst was da alles (auch an Unfug und unberechtigten Anschuldigungen) drin steht.
Bullshit! :sorry:
Ich will keine Akteneinsicht sondern ne Stellungnahme der Behörden, warum der Hund draußen weiterhin ohne Maulkorb rumläuft.
Und das kann ich auch als Karl A*sch machen, z.B. weil ich mir Sorgen um die Kinder in der Gegend mache... und wenn die Karl A. keine Auskunft geben, dann muss Karl A. die Presse mobilisieren, damit die Leute hingucken.
Ihr sollte mal auf Medienprofis hören. Dann sind die ganzen Aktionen auch nicht immer für'n Popo! :p
DerSchwabe 17.07.2014, 16:05 Und wieso bittet keiner das Ordnungsamt, die Polizeidienststelle und den Bürgermeister mal um eine offizielle SCHRIFTLICHE Stellungnahme, warum der Vorfall keine Konsequenzen für das Tier hat, mit Verweis auf bestehende Gesetze?
Es muss doch einen offiziellen Verwaltungsakt zu dem Vorfall geben.
Da kann man doch sogar das Ordnungsamt drankriegen, wegen Pflichtverletzung.
Sei mir nicht böse, aber bei der hier geschilderten Tragweite (Sehverlust, etc.) klingt das irgendwie nicht so richtig glaubwürdig. :sorry:
Das du meine Glaubwürdigkeit anzweifelst ist dein Recht und kein Problem für mich. In wie weit du nach so einem Vorfall der erst 3 Wochen her ist, und du noch mit erheblichen gesundheitlichen (und psychischen) Problemen kämpfen musst, die Kraft hättest, solche Schritte einzuleiten kann ich nicht beurteilen, ich kenne dich nicht. Eine Strafanzeige hat sie bereits in die Wege geleitet, in wie weit sie sich an die Presse wendet ist ihre, und nur ihre Entscheidung.
DerSchwabe 17.07.2014, 16:12 Hund beißt Frau ins Gesicht
ZVW, vom 30.06.2014 17:04 Uhr
Am Montag ist eine Frau von einem Schäferhund ins Gesicht gebissen worden. Die 26-Jährige war gegen 6.40 Uhr am nördlichen Ortsende mit ihrem kleinen Hund spazieren gewesen.
Die Frau war aus einem Seitenweg auf den Süberlweg eingebogen. Der 52 Jahre alte Besitzer des Schäferhundes erkannte die Frau erst sehr spät. Er hatte seinen Schäferhund nicht angeleint. Der Schäferhund rannte in Richtung der Frau. Zum selben Zeitpunkt wollte die Frau ihren kleinen Hund auf den Arm nehmen. Der Schäferhund biss der Frau ins Gesicht.
Sie zog sich hierbei schwere Verletzungen zu und wurde mit einem Hubschrauber in eine Spezialklinik geflogen.
DerSchwabe 17.07.2014, 16:13 Das ist die originale Nachricht der Tageszeitung.
Glaubwürdigkeit wieder hergestellt?
Erwähnen muss man, dass der Vorfall wie er in der Zeitung geschildert wurde, nicht der Tatsache entspricht.
Das du meine Glaubwürdigkeit anzweifelst ist dein Recht und kein Problem für mich. In wie weit du nach so einem Vorfall der erst 3 Wochen her ist, und du noch mit erheblichen gesundheitlichen (und psychischen) Problemen kämpfen musst, die Kraft hättest, solche Schritte einzuleiten kann ich nicht beurteilen, ich kenne dich nicht. Eine Strafanzeige hat sie bereits in die Wege geleitet, in wie weit sie sich an die Presse wendet ist ihre, und nur ihre Entscheidung.
Du hast mich falsch verstanden.
Wenn Du so nah an der Sache dran bist, hättest Du doch die Energie in diesem Fred in ein Anschreiben an die o.g. Ämter investieren können.
Und nach dem verlinkten Pressebericht, hätte ich direkt offiziell nachgefragt, warum die Tatsache, dass es sich im einen Polizeihund, der nachweislich 3 x auffällig war, handelt verschwiegen wird.
Und gleiche offizielle Anfrage, wäre an die Ämter gegangen.
Und wenn sich keiner bewegt, würde ich die Eltern instrumentalisieren.
Gefährdete Kinder zieht doch immer...
Hier nutzt die Geschichte keinem.
Ich wollte Dir auch nicht zu nahe treten, aber man liest im Internet soviele von solchen Geschichten, die am Ende halt immer maßlos überzogen sind. Hüben wie drüben!
:prost:
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