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Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!
Schöne Grüße, Markus
Marieuhdana 08.06.2013, 10:22 Hey Ihr,
bräuchte mal Euren Rat :hmm:
Vor ca 10 Tagen sind wir unseren gewohnten Weg (sehr abgelegen, im Frühjahr Sommer auch mal mit Wanderern, Stockmenschen, Radfahrer und Joggern belastet) gelaufen. Dabei hatten wir eine 5,5 Monate alte Staff-Hündin die bei uns zur Pflege war. Die Hunde waren unangeleint und ca. 5-7 Meter vor mir. Ich wollte rechts abbiegen, als die Kleene an mir vorbeischoss, schwanzwedelnd auf einen Jogger (der sein Tempo hielt) zulief. Als dieser sie anbrüllte sind bei meinem Sly wohl die Sicherungen durchgeknallt, er also auch im Vollspeed zu dem Jogger und hat ihn mit der Kleenen zusammen "gestellt" und verbellt :crazy:
Der Jogger ist immer noch brüllend in's Gebüsch gesprungen, ich habe Sly gerufen, er kam auch sofort (die Kleene im Schlepptau), ich habe ihn abgesetzt und mich bei dem Jogger entschuldigt, der nun mich anbrüllte (was habe ich nicht verstanden), die Kleene habe ich an ihrem Geschirr gesichert und mein Dicker hat mich vollkommen unverständlich angeglotzt, war aber vollkommen auf mich fixiert und saß da wie ein Fels.
Gestern bekam ich ein Schreiben unserer Gemeinde: Er soll als gefährlich eingestuft werden, mit Wesenstest, Sachkunde und dem ganzen Brimborium :hmm:
Er hätte den Jogger gebissen und dieser wäre gestürzt . . . .
Er hat weder gebissen (naja, vllt, hat er ihn gestumpt, das habe ich nicht gesehen), aber dieses schreiende Wesen ist definitiv nicht gestürzt und konnte auch ganz prima schimpfend weiter joggen . . .
Hat da jemand Erfahrung ? Wie verhalte ich mich denn jetzt ?
Wir leben in Hessen und da steht ein CC def. nicht auf der Liste . . .
Sly ist nicht einfach (Beschlagnahmung wg Misshandlungen), aber er beisst nicht !!! Er pöbelt und Männer, rennende Menschen, Gegenstände in Händen oder Gebrüll sind ein rotes Tuch für ihn . . . aber er beisst NICHT !!!!
Ich wäre für jeden Rat dankbar :sorry:
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
Anwalt und besser aufpassen in Zukunft!
Ich zitiere aus der hundeVO Hessen:
"(2) Gefährlich sind auch die Hunde, die
...einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,"
Also sogar wenn er nicht gebissen hätte - aber irgendwie scheinst du dir da ja auch nicht 100% sicher zu sein!?
So, wie es ausschaut, ist dein Hund jetzt ein "gefährlicher Hund" und du solltest dich und ihn auf die "Erlaubnis zum Halten" vorbereiten.
Vor allem auf die hessische Wesensprüfung.
Ob es "nebenher" noch Sinn macht, gegen die Vorwürfe/Behauptungen des Joggers anwaltlichen vorzugehen, weiß ich nicht. Aber ich denke zum "beweisen" des Hundebisses muss er schon ein ärztliches Attest vorlegen - aber wie gesagt: Bin ja kein Anwalt.
bx-junkie 08.06.2013, 11:49 Anwalt und besser aufpassen in Zukunft!
:ok: So ist es!
Ich verstehe auch nicht wie man einen Hund, der ohnehin schon Macken hat, freilaufen lässt wenn Jogger, Passanten in der Nähe sind...so etwas kann immer passieren wie du gesehen hast und du bzw. dein Hund hat dann die A**karte gezogen. Völlig unnötig war das nach meinem dafürhalten :hmm:
Ansonsten schliesse ich mich Peppi an...Anwalt einschalten und aufpassen das so etwas nie mehr passiert!
Marieuhdana 10.06.2013, 11:50 Wow, Vorwürfe aus den eigenen Reihen :-/
Also erkläre ich mich wohl erst mal hier:
Sly hat die Begleithundeprüfung. Ich führe ihn seit knapp 2,5 Jahren. In dieser Zeit begegneten uns auch Jogger, Radfahrer etc. Vorfälle gab es nie, ich hatte meine Hunde (bis März lebte noch unsere alte DC-Mix Hündin) immer unter Kontrolle und es haben sich bei mir schon zig-mal Menschen (Wanderer, Jogger, Radfahrer) bedankt, weil ich meine Hunde immer rechtzeitig aus deren Weg gebracht habe (angelent, abgesetzt etc). Leider habe ich mir das nie schriftlich bestätigen lassen, für den Fall, mal für das Gegenteil verurteilt zu werden.
Ich bin nicht die naive Nuss, die mit ihrem unkontrollierbaren Hund durch die Welt trappert und dann mit einer solchen Aktion überfordert ist. Das war nicht der Grund meiner hiesigen Anfrage.
Mit der hessischen Hundeverordnung kenne ich mich zu Genüge aus, schl. kämpfe ich seit Jahren gegen die "Rasseliste" und setze mich besonders für sogenannte "Listi's" ein.
Die Vorwürfe sind Unterstellungen des Joggers, Sly hat ihn weder angesprungen (kann er gar nicht aufgrund seiner Hüfte und seines Rückens) noch gebissen. Ich habe ihn sofort unter Kontrolle gehabt und an seinem Verhalten war für mich nichts auszusetzen. Ich weiß nicht, ob Eure Hunde wegrennen, wenn ein Mensch brüllend und schimpfend auf Euch zugerannt kommt. Meiner hat erstmal entschieden "bis hierhin und nicht weiter" Mehr nicht.
Es floß weder Blut, noch ging irgendwas zu Bruch. Die Hunde haben den Jogger auch nicht gehetzt.
Ich habe kommende Woche einen Termin mit der Sachbearbeiterin der Gemeinde . . . wir werden sehen, ob ich einen Anwalt brauche.
Aber Dankeschön, dass ich lernen durfte, dass wenn man Rat von vermeintlichen "Interessen-Genossen" haben möchte, auch erstmal mit Vorwürfen rechnen muss. . . :-(
Ich wollte rechts abbiegen, als die Kleene an mir vorbeischoss, schwanzwedelnd auf einen Jogger (der sein Tempo hielt) zulief. Als dieser sie anbrüllte sind bei meinem Sly wohl die Sicherungen durchgeknallt, er also auch im Vollspeed zu dem Jogger und hat ihn mit der Kleenen zusammen "gestellt" und verbellt :crazy:
Der Jogger ist immer noch brüllend in's Gebüsch gesprungen, ich habe Sly gerufen, er kam auch sofort [...]
Er hat weder gebissen (naja, vllt, hat er ihn gestumpt, das habe ich nicht gesehen), aber dieses schreiende Wesen ist definitiv nicht gestürzt und konnte auch ganz prima schimpfend weiter joggen . . .
Sly ist nicht einfach (Beschlagnahmung wg Misshandlungen), aber er beisst nicht !!! Er pöbelt und Männer, rennende Menschen, Gegenstände in Händen oder Gebrüll sind ein rotes Tuch für ihn . . . aber er beisst NICHT !!!!
Die Vorwürfe sind Unterstellungen des Joggers, Sly hat ihn weder angesprungen (kann er gar nicht aufgrund seiner Hüfte und seines Rückens) noch gebissen. Ich habe ihn sofort unter Kontrolle gehabt und an seinem Verhalten war für mich nichts auszusetzen. Ich weiß nicht, ob Eure Hunde wegrennen, wenn ein Mensch brüllend und schimpfend auf Euch zugerannt kommt. Meiner hat erstmal entschieden "bis hierhin und nicht weiter" Mehr nicht.
Man lernt nie aus! ;)
Herrlich polemisch. :ok:
Vielleicht gleichst Du die beiden Schilderungen des Sachverhaltes noch kurz an, dann wirkt es schlüssiger! ;)
bx-junkie 10.06.2013, 13:13 @Peppi
:ok: Dem ist nichts hinzuzufügen ;)
Solche HH habe ich besonders gern...
Erst die Hunde nicht unter Kontrolle haben und dann noch dem Jogger quasi die Schuld geben. :hmm:
Also wie ich das verstanden habe, kam es unvorhergesehen zu diesem Zwischenfall!
Das kann jedem passieren, es sei denn, der Hund ist blind, taub und ständig angeleint!
Unverhofft kommt oft!
Ich versuche auch immer vorausschauend spzieren zu gehen, aber...
...neulich begegneten wir einem zum Glück nicht ängstlichen Mann, den beide Hunde, wer weiß, warum auch immer, angekläfft und umtanzt haben, nachdem wir aus einem zugewachsenen Weg in einen Wanderweg abgebogen waren! Die Hunde gingen beide zuvor bei Fuß!?
... und da war noch ein unschuldiges Reh, das uns nicht kommen sah... und leider von den zwei Kläffern, die genauso von der Begegnung überrascht waren, aufgescheucht wurde. Mal abgesehen von der überraschten HH, die durch den plötzlichen Ruck und dem abschüssigen Gelände zu Fall kam...
Beides hätte ich vorhersehen können, habe ich aber nicht...
Ach ja: Mein Mann hat ungesehen im Dunkeln den Großen abgeleint und zum Vorrennen animiert...Leider stand in Laufrichtung ein anderer HH in dunkler Kleidung mit einem Schäferhund... Otto hat das als Aufforderung zum Anpöpeln aufgefaßt, war aber sofort abrufbar...!
Das gab richtig Ärger: Falsche Anschuldigungen(mehrfacher tätlicher Angriff, Beißvorfall, gekaufte Begleithundeprüfung, Kampfhund...usw.) wurden nach einem Face-to-face-Gespräch auf dem Amt mit dem Herren, der meine Vorurteile gegenüber Mitglider des Vereins für den deuteschen Wappenhund verschärft, wieder richtigstellend zurückgenommen!
Ich kann nur einen solchen Versuch empfehlen und wünsche allen, die sich trauen ihren Hund vertrauensvoll abzuleinen,
VIEL GLÜCK!
bx-junkie 10.06.2013, 21:55 und wünsche allen, die sich trauen ihren Hund vertrauensvoll abzuleinen,
VIEL GLÜCK!
Ich leine meine Hunde auch ab, aber da wo es auch geht und nicht in einem Gebiet wo mir Jogger und dergleichen mehr entgegen kommen! DAS ist vorausschauend spazieren gehen und nicht auf gut Glück die Hunde rennen lassen, zumal wenn ich weiß das einer meiner Hunde auf gewisse Dinge merkwürdig reagiert (was ich auch nachvollziehen kann, der Hund kann nichts dafür).
Glück braucht man dazu nicht, nur ein wenig Voraussicht...mehr nicht.
Marieuhdana 11.06.2013, 10:46 Auch auf die Gefahr hin, dass ich (wieder) falsch verstanden werde:
Wir leben vollkommen abgeschieden im tiefsten Hintertaunus, an unserem Haus fahren tgl. so ca. 20 Auto's vorbei, wir haben keine Nachbarn und beim Gassi treffen wir monatlich so ca. 3 Menschen und 1,5 Hunde. Sly ist schon von einem Reh über den Haufen gerannt worden und ausser (nach knapp 2 Jahren) immer noch diesen Fels hoch starren, auf dem es damals verschwunden ist, jagt er nix und es interessiert ihn auch nicht . . .
Wenn es doch mal zu Begegnungen kommt, dann sehe ich die Leute/Radfahrer/Jogger/Reiter/etc. vorher, mein Dicker bleibt sofort stehen und ich kann ihn abrufen und anleinen. Radfahrer und Co. die von hinten kommen, machen sich irgendwie bemerkbar und geben mir die Möglichkeit meinen Hund anzuleinen.
Aber in einer einsamen Gegend darf man auch mal von einem plötzlich aus dem Nichts auftauchendem schreienden Jogger überrascht sein. Wäre mir das alles am Rheinufer oder an einem anderen stark frequentierten Ort passiert, sehe es vllt. anders aus, dann hätte ich den Jogger wahrscheinlich auf dem Zettel gehabt . . .
Ich habe kommende Woche mit der Dame vom Amt einen persönlichen Termin, wir werden sehen.
Bis dahin lass ich mich gerne von Leuten, die die perfekten Hundehalter zu seien scheinen, weiterhin als unfähig o.ä. betiteln und wünsche diesen, dass sie immer so perfekt handeln und leben wie sie es von anderen erwarten/verlangen.
Ach so, ich vergaß, dem Jogger gebe ich keine Schuld, wie auch, wenn man sehenden Auges auf Hunde zu rennt, erkennt, dass der Halter einen nicht bemerkt hat, dann ist man nicht schuldig, dann hat man ja wohl alles Recht der Welt für sich gepachtet. Da hilft auch kein bereits seit Jahren bekanntes OLG Urteil (OLG Koblenz Az. 5 U 27/03).
http://www.ebay.de/itm/T-Shirt-DAS-HAT-NOCH-NIE-GEMACHT-HUND-/300884420657#vi-content
http://www.ebay.de/itm/T-Shirt-DER-WILL-NUR-SPIELEN-Hund-/300884420669?pt=DE_Herren_T_Shirts&hash=item460e1be83d
wolkenspringer 11.06.2013, 14:29 Hi,
also wenn es so ist, dass der Jogger tatsächlich nicht gebissen wurde UND auch nicht gestürzt ist, wird er es schwer haben dieses nachzuweisen, denn hierfür sollte ja dann wohl ein ärztl. Attest vorliegen. da du nichts von etwaigen Zeugen geschrieben hast, gehe ich mal davon aus, dass es auch keine gab, also auch da wird er es schwer haben.
So wie es andere schon geraten haben, schalte einen Anwalt ein, in Deutschland gilt das "Unschuldsprinzip" und laut deiner Aussage kann der Jogger nichts beweisen, selbst dass er angebellt wurde, kann er nicht beweisen, sofern du es abstreitest. ;)
Und was die Ignoranz von Joggern, Radfahrern und Spaziergängern, besonders die im Rentenalter, angeht, kann ich ein Liedchen singen.
Ein Grossteil von Vertretern dieser Gruppen haben alle das alleinige Recht gepachtet im Wald umherzulaufen bzw. zu fahren und das ohne Rücksicht auf irgendjemanden und oder irgendetwas zu nehmen und sollte mal jemand kommen, der rücksichtsvoll seine Hunde bei Seite nimmt, damit Jogger und Radfahrer ungehindert und ungebremst weiter können, müssen diese sich auch nicht bedanken, denn Hunde und Halter haben dort ja überhaupt nichts verloren!
Das letzte spazierende Rentnerpaar was ich d.bzgl. noch auf dem Schirm habe, musste auf einem gut 3 - 4 Meter breiten Weg so dicht meinen Hogan passieren, dass dieser nur leicht den Kopf zu ihrer Seite bewegen brauchte um den Herrn am Ärmel seiner schwarzen Jacke zu berühren, worauf dieser sofort los schrie, mein Hund hätte seinen Mantel versaut und wer das jetzt bezahlen würde!!! Ich habe ihm ganz ruhig aber bestimmt, ein paar Worte zu seinem Verhalten gesagt und ihm abschätzig 10 € für die Reinigung hingehalten, die er dann aber nicht mehr annahm. :D
Und als was wir, also Hogan und ich, schon alles grundlos tituliert wurden, möchte ich hier gar nicht mehr posten :kicher:
Es begegnen uns aber durchaus auch noch freundliche Zeitgenossen und ich wollte nur mal zum Ausdruck bringen, dass ich mir sehr wohl vorstellen kann, dass man schuldlos in eine solche Situation geraten kann!
Ach noch etwas, ich weiss nicht, ob es ratsam ist, das Gespräch auf dem Ordnungsamt zu führen, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben, man hat schnell mal etwas gesagt, was einem dann anders ausgelegt werden kann und es einem Anwalt dann unnötig schwer macht, das Beste für einen rauszuholen.
Gruss,
Reinhold
So wie es andere schon geraten haben, schalte einen Anwalt ein, in Deutschland gilt das "Unschuldsprinzip" und laut deiner Aussage kann der Jogger nichts beweisen, selbst dass er angebellt wurde, kann er nicht beweisen, sofern du es abstreitest. ;)
Nur im Strafrecht...
Ach noch etwas, ich weiss nicht, ob es ratsam ist, das Gespräch auf dem Ordnungsamt zu führen, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben, man hat schnell mal etwas gesagt, was einem dann anders ausgelegt werden kann und es einem Anwalt dann unnötig schwer macht, das Beste für einen rauszuholen.
Gruss,
Reinhold
Faende ich auch wichtig!
Marieuhdana: Ich habe eine Frage und ganz ganz ehrlich, sie ist nicht provokant gemeint. Ich erläutere, wenn ich Deine Antwort habe, was ich im Sinn habe.
Du hast geschrieben u.a.:
"Der Jogger ist immer noch brüllend in's Gebüsch gesprungen, ich habe Sly gerufen, er kam auch sofort (die Kleene im Schlepptau), ich habe ihn abgesetzt und mich bei dem Jogger entschuldigt, der nun mich anbrüllte (was habe ich nicht verstanden), die Kleene habe ich an ihrem Geschirr gesichert und mein Dicker hat mich vollkommen unverständlich angeglotzt, war aber vollkommen auf mich fixiert und saß da wie ein Fels. "
Wofür hast Du Dich bei dem Jogger entschuldigt?
Entschuldigt hört sich gleich nach Schuldeingeständnis an.....
Entschuldigt hört sich gleich nach Schuldeingeständnis an.....
Naja, es war ja auch die Schuld der Hunde des TS.
Eine Entschuldigung ist sicherlich etwas was man nach so einer Aktion verlangen kann.
kannste dann aber wieder schlecht abwiegeln wenn es hart auf hart kommt....
Stimmt, aber unter Umstaenden kann eine ernst gemeinte Entschuldigung sowas verhindern.
Manchmal aber eben leider auch nicht.
Marieuhdana 11.06.2013, 21:26 Ich habe mich entschuldigt, weil er ja offensichtlich erschrocken ist . . . . und das weil, hätte ich es verhindern können, auch verhindert hätte . . . ich entschuldige michja auch beim Einkaufen, wenn ich jemand aus Versehen anrempel.
Eigentlich habe ich vor dem Termin beim Amt nicht wirklich Angst, habe mit unserer Hundetrainerin gesprochen und die kennt die zuständige Dame, die wäre sehr nett und auch immer an gütlichen Einigungen interessiert, sie hätte wohl auch selbst einen Hund (es hat auch so seine Vorteile auf dem Land mitten im Nix zu wohnen ;) ) . . . ich werde es auf alle Fälle mit Freundlichkeit versuchen . . . das hilft meistens bei Frauen :)
wolkenspringer 12.06.2013, 13:14 Nur im Strafrecht... Da muss ich dir widersprechen!
Nehmen wir mal an, du seist mein Nachbar und ich zeige dich nun an, weil du meinen Zaun zerstört hast, muss ich das dann erst nachweisen, oder bist du automatisch der Schuldige? ;)
Gruss,
Reinhold
http://www.initiative-abmahnwahn.de/zivilrecht-fur-und-von-anfanger/
bx-junkie 12.06.2013, 13:51 Es stimmt was Peppi sagt, im Zivilrecht gibt es keine Unschuldsvermutung, da zählen nur harte Fakten. Wenn du substantiiert darlegen kannst, das Peppi deinen Zaun zerstört hat und er dieses nicht widerlegen kann, ist er schuldig. Das nennt man Beweisumkehr ;) In dem Fall bedeutet das, das Peppi dir das Gegenteil beweisen muß ansonsten ist er schuldig.
Im Strafrecht sieht das anders aus...dort ist der Staat vertreten durch die Staatsanwaltschaft der Kläger und dort muß der Staat dir erstmal beweisen das du etwas mit der Tat die dir zur Last gelegt wurde, auch wirklich etwas zu tun hast, ansonsten gilt bis zur Verurteilung das Unschuldsprinzip...Zivil und Strafrecht verwechseln die Menschen gerne, sind aber 2 völlig verschiedene Schuhe.
wolkenspringer 12.06.2013, 14:02 Hm,
auch wenn es ein wenig "off-topic" ist!
es ist doch nicht so, dass ich einfach behaupten kann, er war's und er muss zahlen, nur weil er es nicht entkräften kann. In dem Link steht doch folgendes:
da mihi factum, dabo tibi jus – Gib mir Fakten (Tatsachen), ich gebe Dir das Recht!
Also reicht meine blosse Behauptung nicht aus um ihn zum Schadenersatz zu bringen. Das war es eigentlich auch, was ich mit dem Beispiel aufzeigen wollte und was ich ebenfalls bei dem Jogger meinte. Der Jenige, der Recht erhalten möchte, also der Jogger, der behauptet gebissen worden und gestürzt zu sein, der sollte auch Fakten (ärztliche Atteste, Zeugenaussagen) auf den Tisch legen.
Mit meinem gewählten Begriff "Unschuldsvermutung" scheint Ihr, bzgl. des Zivilrechts, ja recht zu haben und ich habe wieder etwas dazu glernt.
Gruss,
Reinhold
bx-junkie 12.06.2013, 14:06 Hm,
auch wenn es ein wenig "off-topic" ist!
es ist doch nicht so, dass ich einfach behaupten kann, er war's und er muss zahlen, nur weil er es nicht entkräften kann. In dem Link steht doch folgendes:
da mihi factum, dabo tibi jus – Gib mir Fakten (Tatsachen), ich gebe Dir das Recht!
Also reicht meine blosse Behauptung nicht aus um ihn zum Schadenersatz zu bringen. Das war es eigentlich auch, was ich mit dem Beispiel aufzeigen wollte und was ich ebenfalls bei dem Jogger meinte. Der Jenige, der Recht erhalten möchte, also der Jogger, der behauptet gebissen worden und gestürzt zu sein, der sollte auch Fakten (ärztliche Atteste, Zeugenaussagen) auf den Tisch legen.
Gruss,
Reinhold
Ich bezog mich auf diese, deine Aussage:
So wie es andere schon geraten haben, schalte einen Anwalt ein, in Deutschland gilt das "Unschuldsprinzip"
Und da hat Peppi recht...das gibt es nur im Strafrecht in dem wir uns HIER nicht befinden...alles klar? ;)
wolkenspringer 12.06.2013, 14:10 Hatte schon verstanden worauf du / Ihr euch bezogen habt, wollte aber auch noch mal darlegen, wie ich es gemeint habe, wenn auch von mir falsch abgeleitet. ;)
Eigentlich habe ich vor dem Termin beim Amt nicht wirklich Angst, habe mit unserer Hundetrainerin gesprochen und die kennt die zuständige Dame, die wäre sehr nett und auch immer an gütlichen Einigungen interessiert, sie hätte wohl auch selbst einen Hund...
Mal eine Frage an die "Rechtsverdreher" hier. ;)
Hat die Sachbearbeiterin irgendwas zu melden in diesem Fall? Sie kann doch nicht irgendwelche Urteile fällen, oder?
Wenn der Jogger behauptet er wurde vom Hund gebissen oder sonstwie bedroht, ist das doch in der HundeVO geregt was dann passiert, oder nicht?
DSH von einem Bekannten (auch Hessen) wurde zum "gefährlichen Hund", weil er auf dem eigenen Grundstück (Hofeinfahrt) einen kleinen Rüden "gezwickt" hat (Loch im Pelz, bissl Blut, mehr nicht). Das ging Rucki-Zucki.
Ich bezog mich auf diese, deine Aussage:
Und da hat Peppi recht...das gibt es nur im Strafrecht in dem wir uns HIER nicht befinden...alles klar? ;)
Das hab ich nicht so gesagt... :boese3: :p
Ist das kein Strafrecht, hier?
bx-junkie 12.06.2013, 16:02 Das hab ich nicht so gesagt... :boese3: :p
Ist das kein Strafrecht, hier?
Sorry...nein ist kein Strafrecht..
bx-junkie 12.06.2013, 16:06 Mal eine Frage an die "Rechtsverdreher" hier. ;)
Hat die Sachbearbeiterin irgendwas zu melden in diesem Fall? Sie kann doch nicht irgendwelche Urteile fällen, oder?
Wenn der Jogger behauptet er wurde vom Hund gebissen oder sonstwie bedroht, ist das doch in der HundeVO geregt was dann passiert, oder nicht?
DSH von einem Bekannten (auch Hessen) wurde zum "gefährlichen Hund", weil er auf dem eigenen Grundstück (Hofeinfahrt) einen kleinen Rüden "gezwickt" hat (Loch im Pelz, bissl Blut, mehr nicht). Das ging Rucki-Zucki.
Doch kann sie...das sie Verwaltungsbeamtin ist und dieser Vorfall dem Verwaltungsrecht unterliegt, hat sie das Recht dazu. Wenn du dagegen Widerspruch einlegst, geht es vor Gericht und dort wird sie nunmehr als Zeugin geladen um die Sichtweise der Behörde zu offenbaren....entscheiden "tut" dann aber der Richter...
@Jörg: Weisst Du ob die Möglichkeit bestanden hätte, mit WT die Gefährlichkeit zu widerlegen?
Mal eine Frage an die "Rechtsverdreher" hier. ;)
Hat die Sachbearbeiterin irgendwas zu melden in diesem Fall? Sie kann doch nicht irgendwelche Urteile fällen, oder?
Es stimmt was Peppi sagt, im Zivilrecht gibt es keine Unschuldsvermutung, da zählen nur harte Fakten. Wenn du substantiiert darlegen kannst, das Peppi deinen Zaun zerstört hat und er dieses nicht widerlegen kann, ist er schuldig. Das nennt man Beweisumkehr ;) In dem Fall bedeutet das, das Peppi dir das Gegenteil beweisen muß ansonsten ist er schuldig.
Im Strafrecht sieht das anders aus...dort ist der Staat vertreten durch die Staatsanwaltschaft der Kläger und dort muß der Staat dir erstmal beweisen das du etwas mit der Tat die dir zur Last gelegt wurde, auch wirklich etwas zu tun hast, ansonsten gilt bis zur Verurteilung das Unschuldsprinzip...Zivil und Strafrecht verwechseln die Menschen gerne, sind aber 2 völlig verschiedene Schuhe.
So schön hätte ich es nicht erklärt bekommen, danke
Doch kann sie...das sie Verwaltungsbeamtin ist und dieser Vorfall dem Verwaltungsrecht unterliegt, hat sie das Recht dazu. Wenn du dagegen Widerspruch einlegst, geht es vor Gericht und dort wird sie nunmehr als Zeugin geladen um die Sichtweise der Behörde zu offenbaren....entscheiden "tut" dann aber der Richter...
stimmt, Verwaltungsrecht halt - der Sachbearbeiter erlässt einen Bescheid (nach eignen ermessen und ist dabei meist übervorsichtig), der wird nach vier Wochen rechtskräftig, wenn man nicht dagegen Widerspruch einlegt. Vor Gericht muss es dabei noch nicht zwangsläufig gehen...
@Jörg: Weisst Du ob die Möglichkeit bestanden hätte, mit WT die Gefährlichkeit zu widerlegen?
So weit ich mich erinnern kann musste der Hund damals zur Wesensprüfung und hat bestanden. Ich glaube, dass der Hund aber weiterhin ein "gefährlicher Hund" war, aber er hatte wegen der positiven Wesensprüfung keine Auflagen und die WP ist Bedingung für die "Erlaubnis zur Haltung".
Die WP musste er ja auch wiederholen...
Wenn's interessiert frage ich gerne nochmal genauer nach...ist bestimmt 4-5 Jahre her und den Hund gibt's leider auch nicht mehr.
Danke für die Antworten!
Wenn ich darf, würde ich gerne zu der ganzen "Rechtsberaterei" ein wenig meinen "Senf" liefern: Die Frage, was eine Verwaltungsbeamtin kann oder nicht kann/darf: das Zauberwort ist "Ermessen" und hier ist die penible Frage, gibt es überhaupt ein Ermessen, dass quasi über den Schreibtisch verfügt werden kann. Ferner hat eine Verwaltungsbeamtin überhaupt ein Ermessen, das unabgestimmt anwendbar ist? Ich meine spontan, dass das fragwürdig ist.
Wenn aber doch die Lage so prekär ist, wie die OP es schildert und da jemand wild um sich schlägt "der Jogger": Angriff ist, leider, die beste Verteidigung und daher - für etwas beherztere Seelen - wäre die Frage, ob die OP den Jogger nicht anzeigt?
Um es kurz zu halten, da ich mich nicht auf den Boden von Rechtsberatung begebe: der OP rate ich, umgehend einen geeigneten Anwalt aufzusuchen, Rat einzuholen. Ansonsten abzuwarten, was - ob - da von "dem Jogger" kommt.
Meine Frage an die OP, die diese nur indirekt beantwortet hat, lautete "wofür entschuldigt?". Ich habe die marginale Erklärung verstanden, aber: das Verhalten des Jogger war gfs. nötigend und nicht vernunftgemäss. Darüber würde ich einfach einmal nachdenken, denn Entschuldigungen sind für Menschen aus unserem Kulturkreis sehr richtig, aber - vgl. Herder Bericht zu dem gefährlichen Hund, der jemanden angsprungen haben soll - wir wissen nie, auf welche Grundstimmung wir bei einem vis-á-vis treffen. Daher meine Frage nach dem Grund der Entschuldigung.
Ich weiss schon sehr genau, warum ich mit meinen "huge boys" niemals den eigenen Grund und Boden verlasse. Ich wünsche der OP alles Gute. OP schreibe ich auch nur, weil ich den Namen nicht behalte und nicht falsch schreiben möchte. Schönen Abend.
bx-junkie 12.06.2013, 19:25 wer hat denn hier eine Rechtsberatung gegenüber der Themenerstellerin gegeben? :hmm:
Das sie einen Anwalt konsultieren soll, wurde direkt im 1.Posting geraten, alles weitere hatte mit dem "Fall" gar nichts zu tun.
Ansonsten muß ich zugeben verstehe ich nicht sehr viel von deinem Text...ist aber auch nicht wichtig.
:schreck: OB ich dachte eigentlich das wäre ein Hygieneartikel :D
Ich helfe gerne, Monty : http://de.wiktionary.org/wiki/OP
OP: ein wenig eine "Internet-Unart", aber sehr praktisch:
"Bedeutungen:
[1] original post: erste Nachricht (bzw. das originale Dargebotene)
[2] original poster: Schreiber der ersten Nachricht [1] "
Freundliche Grüsse
weiß ich, der Name ist aber netter...
Guten Tag Monty, beileibe nicht um Recht zu haben, aber Ihr Hinweis, auf das was netter sei - nämlich Namen zu nennen, lässt mich fragen oder überlegen: Wenn Sie sich der Mühe unterzögen: ich schrieb
"Ich wünsche der OP alles Gute. OP schreibe ich auch nur, weil ich den Namen nicht behalte und nicht falsch schreiben möchte. Schönen Abend. "
Nun bezogen Sie sich gerade auf diesen Text und hätten die Freundlichkeit nicht erkannt. Das täte mir insofern leid, als ich hoffe, dass die OP (ich kann den Namen immer noch nicht unfallfrei memorieren :) ) es richtig(er) versteht.
Welch erstaunliche Wendungen und wie schnell sich doch bewahrheitet, was ich sonst noch anmerkte: ".....wir wissen nie, auf welche Grundstimmung wir bei einem vis-á-vis treffen. "
Ja, das mit den Grundgestimmtheiten, das ist schon ein Rätsel, nicht wahr?
Wie Waldi 14.06.2013, 13:04 alter Schwede...
Ich glaub ich bin ganz froh dass ich das danke meiner Ignore Liste verpasse. ;)
bx-junkie 14.06.2013, 17:37 Ich glaub ich bin ganz froh dass ich das danke meiner Ignore Liste verpasse. ;)
:D ich bin immer noch verwirrt :crazy:
Marieuhdana 26.06.2013, 10:44 Hier mal die News :-/
Der "Jogger" ist Mitarbeiter der Gemeinde und sogar noch der Vorgesetzte der Sachbearbeiterin auf der Ordnungsbehörde :-/
Nach dem Termin auf der Gemeinde, in dem ich das erfahren habe, war mir umso klarer, dass ich nun einen Rechtsanwalt brauchen werde.
Hier betreten wir nämlich ganz merkwürdigen Boden, bei dem mir instinktiv das Wort "Amtsmissbrauch" in den Kopf geschossen ist . . . Und wie sollte ich denn belegen können, das dieser Herr seinen eigenen Arbeitgeber angelogen und instrumentalisiert hat.
Wir werden sehen, was als nächstes passiert.. . .
:schreck::schreck::schreck:
Horror! Viel Glück und nicht unterkriegen lassen ;)
Hier mal die News :-/
Der "Jogger" ist Mitarbeiter der Gemeinde und sogar noch der Vorgesetzte der Sachbearbeiterin auf der Ordnungsbehörde :-/
Nach dem Termin auf der Gemeinde, in dem ich das erfahren habe, war mir umso klarer, dass ich nun einen Rechtsanwalt brauchen werde.
Hier betreten wir nämlich ganz merkwürdigen Boden, bei dem mir instinktiv das Wort "Amtsmissbrauch" in den Kopf geschossen ist . . . Und wie sollte ich denn belegen können, das dieser Herr seinen eigenen Arbeitgeber angelogen und instrumentalisiert hat.
Wir werden sehen, was als nächstes passiert.. . .
Dumm gelaufen:hmm:
Jetzt bist du daran, nachzuweisen, das die Anschuldigungen in dieser Form nicht richtig sind, also ab zum Anwalt. Aber es kann passieren, das Du schon vorab Auflagen für das Führen von deinem Hund bekommst (Maulkorb und Leinenzwang). Dem solltest du auch unbedingt Folge tragen, auch wenn dein Gerechtigkeitsgefühl etwas anderes sagt.
Und ein kleiner, aber auch etwas sarkastisch gemeinter Tipp; Egal, wie du es darstellst, die Inquisition wird immer aktiv werden:boese1::D
Ansonsten drücke ich Dir die DAUMEN::::ok:
Na, super... :(
Daumendrückend, Grazi
Louis&Coco 27.06.2013, 19:34 Mist...viel Glück...ihr könnt es sicher brauchen! :(
Marieuhdana 05.08.2013, 17:02 :lach4: So, jetzt will ich auch mal berichten, wie es ausgegangen ist . . .
Nachdem wir (meine Tochter und ich) uns auf der Gemeindeverwaltung mit allen Beteiligten getroffen und nochmals über den "Vorfall" gesprochen haben, wurde die Anzeige zurückgezogen und der Wesenstest, die erhöhte Steuer und alles drum und dran ist vom Tisch :ok:
Wir haben versichert, dass Sly nur noch an der Leine, über die in der Ferienzeit stark von Touristen und anderen Freizeitaktivisten frequentierten Wege geführt wird, aber an bestimmten Wiesen und vor allem auf seinen Lieblingswegen- wiesen und "seinem" Lahnstrand auch weiterhin unangeleint sein Leben genießen darf.
Auch diesmal hat sich mir wieder bestätigt, dass man öfter als man glaubt, mit einer offenen und ehrlichen Art mehr erreichen kann als ein sackteurer Anwalt mit endlosen Schriftsätzen ;)
LG
Renate + Jorden 05.08.2013, 19:38 Ich freue mich für Euch das es so ausgegangen ist.:lach3:
... der gesunde Menschenverstand ist anscheinend doch noch nicht ganz ausgestorben.
Erfreulich kann man da nur sagen :)
Das freut mich für euch! :lach4:
Grüßlies, Grazi
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