Steuerwillkür

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Markus
21.08.2013, 18:04
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Steuerwillkür” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

heder
21.08.2013, 18:04
Hallo,
wir haben mit unserem BM Rüden bisher in der Stadt Trier gelebt. Dort gab es keinerlei Einschränkungen in Bezug auf sogenannte Kampfhunde, auch nicht im steuerlichen Bereich. Der BM wird eigentlich in der Landeshundeverordnung in keinster Weise erwähnt. Steuerlich wurde er bislang immer wie ein ganz gewöhnlicher HUnd gesehen, mit 125€ im Jahr. Nun sind wir in unser neues Häuschen, ca. 8km, von Trier entfernt gezogen. Haben unseren BM auch schön brav umgemeldet und direkt eine böse Überraschung erlebt.

Laut Satzung des Städte und Gemeindebundes wird beim Bullmastiff eine Gefährlichkeit vermutet, es gibt keine Auflagen, aber dafür als Willkommensgeschenk den 8 fachen Steuersatz. Das Suspekte für uns ist aber, das er wie schon erwähnt, in der Stadt gar nicht gelistet ist und in der Gemeinde , noch auf der VG keiner erklären kann, wieso diese Rasse auf der Gemeindeliste steht.

Und was ich auch nicht nachvollziehen kann, ist, um die Gefährlichkeit zu wiederlegen, muss er entweder einen Wesenstest machen, oder vom behandelten Tierarzt eine Bescheinigung in Bezug auf die Ungefährlichkeit geschrieben werden. Nun, das lustige daran ist eigentlich, das ja meine Frau die behandelnte Tierärztin ist. Haben jetzt mal so eine Bescheinigung an die VG geschickt und erwarten jetzt schon gespannt auf eine Nachricht.

Da ja die Städte und Gemeinden die Freiheit haben, Hunderassen, gleich welcher Angehörigkeit, auf eine Liste der sogenannten gefährlichen Hunde zu setzen, die dann laut Besteuerungsgrundlage aber im Kreis gleich lauten sollen, hat das hier schon so ein bischen den bitteren Beigeschmack von Abzocke. Alleine schon die Aussage" es wird vermutet", stößt mir hier etwas sauer auf. Habe jetzt an die VG und unseren Bürgermeister entsprechend eine Stellungnahme geschrieben, in dieser auch darum gebeten, das die Dorfjugend nicht mehr in unsere Strasse kommen darf, da wir vermuten, Sie könnten etwas anstellen.
Bei einer solchen Willkür fragt man sich wirklich, warum für viele Steuergelder Verordnungen erlassen werden, wenn sich doch sowieso keiner daran hält.

Ist hier noch jemand aus RLP und hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht, wie schaut es bei Euch so steuerlich aus?

Folgende Rassen sind in der Gemeindesatzung gelistet, bei welchen eine Gefährlichkeit vermutet wird:

Bullmastiff
English Mastiff
Bullterrier
Dogo Argentino
Dogue de Bordeaux
Fila Brasileiro
Mastino Napoletano
Tosa Inu
sowie alle Kreuzungen aus diesen Rassen. Auch hier ist ersichtlich, das einige von den genannte, überhaupt nicht auf der Landesverordnung auftauchen.

Nadine
21.08.2013, 22:44
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
salix
21.08.2013, 22:44
das ist doch überall das selbe *sfz*.
eine bekannte hat neulich mit dem bürgermeister geschrieben weil bei ihr im ort an SÄMTLICHEN grünflächen hundeverbotsschilder aufgestellt wurden. sie fragte dann bei der gemeinde an, wo der hund denn noch sein geschäft verrichten dürfte. sie zahle ja nun auch hundesteuer und würde ohnehin alle haufen entfernen.
die antwort des (hundehaltenden!) bürgermeisters war eindeutig: im eigenen garten. wenn man keinen hat, pech gehabt. schliesslich sei die hundesteuer nur eingeführt worden um die städte von hunden zu befreien.

bx-junkie
22.08.2013, 08:29
Es wird wohl hieran liegen... :hmm:
Drei von vier Kommunen wollen Bürger stärker schröpfen... (http://www.t-online.de/wirtschaft/id_65071384/drei-von-vier-kommunen-wollen-buerger-staerker-schroepfen.html)

Dega
22.08.2013, 12:28
ich bin auch gespannt, was die Gemeinde zur Bescheinigung deiner Frau sagt :kicher:
Ich dachte eigentlich, das sei Ländersache, also dass man höchstens aufpassen muss, in welches Bundesland man sich begibt bzw umzieht, aber wenn das Gemeindesache ist ... Da weiß doch keiner mehr, woran er ist?
Und wenn das so willkürlich beschlossen werden kann - kann sein, ich hab heute Glück und morgen Pech?

Lucy
22.08.2013, 13:49
Also ich bin von einem Dorf weiter gezogen zum nächsten Dorf und da zahle ich ganz andere Steuern, aber die Hunde sind gelistet egal wo ich in Bayern bin.
Nur was die dann verlangen ist den Gemeinden einzeln überlassen

Dega
22.08.2013, 14:25
Aber bei Heinz verhält es sich doch anders, in A ist der Hund nicht gelistet und in B ist er es? A und B sind in demselben Bundesland.
Das ist doch wirklich komplett willkürlich. Da kann eine Gemeinde doch offenbar machen, was sie will. Mit diesem Vorgehen könnte sie doch auch andere Auflagen vorschreiben, wie Maulkorb, kurze Leine oder fesseln und knebeln.
Ich frage mich, ob das alles so rechtens ist, einfach eine "Rasseliste" zu erfinden, die sich von der des entsprechenden Bundeslandes so unterscheidet.

edit: ich hab grad gelesen, Heinz hat es oben erklärt, trotzdem finde ich das, nun ja, bizarr.

heder
22.08.2013, 16:40
Habe heute die Stellungnahme des VG Bürgermeisters bekommen. Klae haben Sie die Bescheinigung wegen Befangenheit nicht aktzeptiert, aber der für mich wieder ausschlagebende Punkt ist folgender Original Zitat aus dem Schreiben der VG:

"Diese Mustersatzung berücksichtigt zum einen das Landesgesetz, zum anderen aber auch zahlreiche Fälle der Rechtsprechung, aus denen heraus bestimmte Rassen wegen im Verhältniss zum vorhandenen Bestand häufiger Vorfälle als gefährlich vermutet werden."

Fazit für mich,da ich nun die aktuellen Beisstatistiken aus RLP von 2012, vorliegen habe, erhalten direkt von der Aufsichts & Dienstleistungsdirektion Trier (ADD), muss ich leider dahingehend argumentieren, das die vermutete Gefährlichkeit des BM, an den Haaren herbei gezogen ist. Der BM taucht bis zurückgehend ins Jahr 2001, nicht ein einziges Mal, auch nur namentlich erwähnt wegen Auffälligkeit, in dieser Statistik auf.

Nur mal so zur Info ein paar aktuelle Zahlen:

Schäferhund & Schäferhund Mix
55 x Bissverletzung Mensch 57 x Hund 9 getötete Hund

Mischlinge
30 x Bissverletzungen Mensch 19 x verletzte Hunde 2 getötete Hunde

Labrador & Mix
14 x Menschen 13 x Hund 3 getötete Hunde

Diese Zahlen sind ein Auszug aus 253 Beissvorkommen am Menschen, 263 am Hund und 59 Tötungen anderer Hunde.
Und viele unserer Molosser sind auf dieser Statistik gar nicht aufgeführt.

Also ist die ganze Angelegenheit für mich reine Willkür, die ich mir nicht werde gefallen lassen. Ich werde jetzt die nächste Gemeinderatssitzung abwarten, auf welcher dieser Punkt zum Tragen kommt. Wird hier nicht vernünftig argumentiert, haben wir uns entschlossen, diese Satzung via Gericht anzufechten. Ein Beschluß, der nur auf Vermutungen gefasst wird, hat vor keinem Gericht der Welt bestand.

es muss jetzt endlich mal Schluß sein mit Rasselisten, Steuerwillkür usw.

Werde Euch auf jeden Fall weiter berichten.......

Peppi
22.08.2013, 16:44
:ok: Sauber viel Erfolg.

Ich würde hier aber auch mal versuchen über die Medien zu gehen.

Und ich würde auch um die, der "Vermutung" zu Grunde gelegten Vorfälle bitten, wenn in der Statistik kein einziger Fall auftaucht.

Drück die Daumen!

heder
22.08.2013, 16:48
Hi Peppi, genau diesen Weg werden wir auch gehen. Wie schon gesagt, erst mal abwarten, was jetzt in der Gemeindratssitzung rauskommt.
Ich möchte gerne von den Herren ein paar schlagkräftige Argumente, warum gerade diese Rassen, etc.

Und dann geht es halt einen Schritt weiter, oder auch direkt zwei.
Eine Freundin von uns ist Rechtsanwältin, haben selbst ein BM Mädchen, welches aber auf die Stadt läuft, also normaler Steuersatz, aber hier ist die HIlfe schon vorgesehen.

Werde das Schreiben an die VG, wenn jemand Interesse hat, gerne mal zur Verfügung stellen, ist einiges an Ironie und Sarkasmus mit eingeflossen, wurde von meiner besseren Hälfte aber ein bischen entschärft.

Marti
22.08.2013, 16:52
Super, dass ihr euch nicht einfach alles gefallen lasst. Viel Erfolg und haltet uns bitte auf dem Laufenden :ok:

Dega
22.08.2013, 21:57
Sehr gut! :ok:
Ich wünsche viel Erfolg!

Ich würde sogar sagen, gerechnet die Lebenserwartung von Huutch (+ eventuellem Zweithund) x jährlichem Steuersatz kommt ihr mit gerichtlicher Anfechtung im Erfolgsfall sogar noch richtig günstig weg! :lach4:

Sanny
23.08.2013, 09:11
Ich find's auch klasse, dass ihr dagegen vorgehen wollt und wünsch euch viel Erfolg dabei! :)

Gabi
23.08.2013, 11:15
Finde es klasse, dass du dir das nicht gefallen läßt. Ich drücke ganz fest die Daumen!

Grazi
23.08.2013, 11:44
Viel Erfolg! :ok:

Grüßlies, Grazi

Rocky
23.08.2013, 12:48
... in diesem Sinne Heinz, viel Erfolg :)

heder
23.08.2013, 13:21
So, Heute die zweite Runde eingeläutet, lokale Medien kontaktiert, wie Zeitung Radio, etc. Auch eine Nachricht an das Trierer Bürgerfernsehen ist raus.
Habe nun entsprechend der Landeshundeverordnung argumentiert, dahingehend, das ja wohl Land vor Kreis oder Gemeinde geht.
Bin ja mal gespannt.
Und wenn es wieder nichts bringt, kommt dann in der nächsten Stufe die Klageandrohung.

Scotti
23.08.2013, 14:07
Super, viel Glueck!!

bx-junkie
23.08.2013, 14:59
:ok: Finde ich großartig und ich hoffe ihr habt Erfolg!!

BÖR
24.08.2013, 00:01
viel Erfolg!:ok:

sina
24.08.2013, 00:30
:ok:Super Heinz, viel Erfolg!

Mrs. Brightside
24.08.2013, 00:34
Ich Druck auch die Daumen! Viel Erfolg!:ok:

Dega
24.08.2013, 14:22
Das hier habe ich gefunden, passt auch zum Thema, hast du das schon gesehen, Heinz?
http://gassi-tv.de/Tier-und-Recht/Paragraph-Listenhund

Louis&Coco
26.08.2013, 17:31
Daumen gedrückt, viel Erfolg! :ok:

HelmBurn
27.08.2013, 14:18
Hallo,

ich wohne auch in Rheinland - Pfalz und habe das gleiche Problem.

Es liegt schon ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vor aufgrund des Einspruchs einer BX - Besitzerin aus der Vorderpfalz: Die kommunalen Finanzbehörden haben demnach das Recht, an der geltenden Gefahrenhundeverordnung vorbei (!) eine rein "abstrakte Gefährlichkeit" (Zitat) einer Hunderasse anzunehmen einzig aufgrund der Körpergrösse. Dass die realen Erfahrungen mit dieser Rasse diese Annahme nicht bestätigen, spiele keine Rolle. Die Beissstatistiken der Landespolizeiämter sind also keine Argument.

Ich habe mit 4 oder 5 Ortsbeiräten gesprochen und erfahren, dass diese bei der Abstimmung gar nicht wussten was sie tun. Weder war ihnen klar, dass diese Liste gefährlicher Hunde gar nicht die RLP - Gefahrenhundeliste ist, noch wer die erstellt hat. Das kam als Vorlage vom Städtebund, wurde vom Verbandsbürgermeister so auf den Tisch gelegt und unkritisch übernommen. Dafür haben wir ja eine Demokratie und gewählte Vertreter, damit die irgendwelche Gesetzesvorlagen ungeprüft abnicken. Wäre nicht auszudenken, wenn wir eine Diktatur hätten, in dem einer Gesetze beschliesst, der weiss, was er tut – ohne dass das abgenickt wird.

Ich habe Glück und zahle hier nur 500.- Euro pro Jahr. Mir sagte ein Mastino-Besitzer aus Wolfstein, dass dort 2500.- pro Jahr verlangt werden. Allerdings weiss ich ja noch nicht einmal, ob ich eigentlich einen Molosser habe. Unser Lupo könnte genauso gut ein Schäferhund - Rottweiler - Mix sein oder was Ähnliches. Das Steueramt interessiert das nicht, nachdem ich mal geäußert habe, der Vorbesitzer habe Lupo manchmal Bullmastiff, manchmal auch Bordeauxdogge genannt. Klar ist nur: Dieser Vorbesitzer würde einen Molosser nicht mal erkennen, wenn der ihm in der Hintern beisst.

Es kam jedenfalls von der Hundsteuerstelle der Verbandsgemeinde ein Anschrieb mit 11 (!) Schreibfehlern, gerichtet an „Frau Magnus N.“ (Magnus ist unser Mops). Frau Magnus sei im Besitz einer als gefährlich eingestuften Rasse und es sei nun in ihrem eigenen Interesse, bis spätestens vorgestern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Tierarztes vorzulegen. Ich frage zurück, wer das denn machen könne. Antwort: jeder Tierarzt oder Amtsveterinär. Also bin ich zu unserem Tierarzt, habe Lupo von ihm noch mal untersuchen lassen und der schrieb mir einen Wisch, dass Lupo keine Auffälligkeiten zeigt. Ich schicke den Wisch ein. Leider war ich so unvorsichtig, auf die offensichtlichen Rechtschreibfehler aufmerksam zu machen. Jetzt müssen wohl innerhalb des Schädelknochens einen Schreibtischsesselbewohners sich die Zahnräder knirschend ineinander verhakt haben und die Denkmechanik kreischend zum Stehen gekommen sein. Ich bekam jedenfalls als Antwort: Jaaaa... neiiiin, so geht das nicht. Das können nur Tierärzte mit spezieller Ausbildung machen.

Ich tauche bei einem der 3 als zuständig genannten Tierärzte auf und erfahre, dass "Unbedenklichkeitsbescheinigung" Kokolores sei und ich bei ihm den "Hundeführerschein" machen soll. Also 270 Euro gelöhnt, theoretische Prüfung mit Links gemacht (obwohl darin Ansichten auftauchen, die in der Fachliteratur - na, sagen wir: nicht mehr allgemein anerkannt sind. Aber ich habe brav hingeschrieben, was die lesen wollten und bekam auch mein Leckerli). Inzwischen haben Lupo und ich mit der Trainerin unserer Hundeschule alle möglichen Situationen eingeübt - alles kein Problem, dachte ich. Trainerin sagt auch: Macht Lupo mit Links.

Zur Prüfung selbst kam es dann nicht. Es sollte mit einer tierärztlichen Untersuchung beginnen. Der Tierarzt ist - kaum dass wir im Behandlungsraum waren - von oben mit einer Augenspiegellampe auf Lupo los und der hat sich nach hinten zurückgezogen. Als er Lupo damit schließlich unter dem Tresen in die Ecke gedrängt hatte, hat Lupo nach ihm geschnappt. Ab da wurde es etwas surreal. Während ich versucht habe, meinen Hund zu beruhigen, schreit der Tierarzt auf mich ein: Ob der Hund Medikamente bekommen habe??? Wenn er sich nicht untersuchen lasse, müsse er ihn als gefährlich einstufen! Was ich jetzt machen würde, wenn er eine Empfehlung schreibe, dass der Hund einen Maulkorb tragen muss? Ob ich dann mit einem Rechtsanwalt käme???

Ich war mit meinem Hund beschäftigt, konnte nur halb hinhören, wünschte mir aber dringend, der dämlich Kerl könnte mal die Klappe halten, damit ich meinen Hund ruhig kriege. Schließlich gab ich es auf, sagte: ich kenne einen Hund so nicht und bin ab durch die Mitte. Ich habe erst hinterher allmählich kapiert, dass der mich verdächtigt hat, ich könnte meinem Hund Valium verpasst haben. Also mal ehrlich: Wer kommt denn schon auf so eine dämliche Idee? Seh ich aus wie ein Vollidiot?

Inzwischen sage ich mir: Es kann mir egal sein, ob dieser Tierarzt Lupo untersuchen kann oder nicht. Sein Haustierarzt kann es ja problemlos. Also zahle ich 500 Euronen im Jahr, dass ich mir den Götz von Berlichingen denken kann. Und wenn mir einer von wegen Gefährlichkeit kommt, sage ich: Weder ich noch mein Hund haben je einem Menschen was getan. Wenn mein Hund freilich neben mir an der Leine von einem freilaufenden Hund angegriffen wird, dann wissen wir uns nicht nur zu wehren, wir denken uns auch: Wo sind denn nun die Gefahrenabwehrer? Die bräuchten nur mal an einem normalen Sonntag nachmittag durch die Weinberge zu laufen, dann fänden sie Anlässe genug zum Einschreiten. Und nicht ein einziges Mal wäre es ein Molosser...

heder
28.08.2013, 13:27
Ja, ja,, und damit hat man genau erreicht, was man ja eigentlich will. Und diesen Tierarzt, der ja anscheinend befugt ist, den Wesenstest abzunehmen, von diesem würde ich mir mal den Befähigungsnachweis zeigen lassen. Dieser muss in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. Ohne Nachweis, keine Befähigung!

Zu dem Urteilen:
Hier gibt es einige Lücken, die rein Juristisch gesehen, schon zu einem Erfolg führen können. Wie schon gesagt, vermutungen oder Annahmen, in Bezug auf die Gefährlichkeit eines Hundes, lassen sich auf jeden Fall rechtlich wiederlegen. Hierzu muss man auch in der Lage sein, zu definieren, woher den die Gefährlichkeit kommen soll. Und dabei auf Gewicht und Größe zu gehen, was ist dann mit Pferdehaltern? Auch diese Tiere sind groß und schwer und wehrhaft?
Beispiele gäbe es hier zu dutzenden.

Auf jeden Fall ist es schon mal interessant, das jetzt für nächste Woche eine aussergewähnliche Gemeinderatssitzung einberufen wurde, in Bezug auf meine Anschreiben und Ankündigungen. Der VG Oberbürgermeister, der selbst Jurist ist, hat jetzt die Zuständigkeit an unsere Gemeind zurückgegeben, hier sporucht man aber von einer Vorgabe der VG, die einfach nur abgesegnet wurde. Also gibt es wohl unter VG und Gemeinderat schon mal etwas KLärungsbedarf. Auch hat sich mittlerweilen jemand von unserem Bürgerfernsehen gemeldet. Hier haben wir anvisiert, die Sitzung abzuwarten und dann einen Termin abzusprechen.
Also es tut sich was......

Ach so, in Bezug auf die Rechtschreibfehler in dem Schreiben vom Amt, nicht immer zu vorschnelle urteilen, hier sitzen mitunter auch mal Menschen, die irgendwelche Gebrechen haben, aber denoch aktiv am Arbeitsleben teilnehmen, sollte man also schon etwas tolerieren

So nächste Woche weiteres Feedback.......:boese1:

bx-junkie
28.08.2013, 15:37
Ach so, in Bezug auf die Rechtschreibfehler in dem Schreiben vom Amt, nicht immer zu vorschnelle urteilen, hier sitzen mitunter auch mal Menschen, die irgendwelche Gebrechen haben, aber denoch aktiv am Arbeitsleben teilnehmen, sollte man also schon etwas tolerieren

So nächste Woche weiteres Feedback.......:boese1:

Stimmt, allerdings sollten sie dann doch wenigstens soviel arbeitende Hirnmasse besitzen um den richtigen Adressaten einzusetzen und nicht den hauseigenen Mops :hmm:
Ich finde es total klasse das du dir nichts gefallen läßt und die Geschichte von HelmBurn macht mich einfach nur noch sprachlos und wütend..SCH*Sesselfurzer :boese1:

HelmBurn
28.08.2013, 17:56
Heder, Dir dürfte das schon bekannt sein, ich zitiere mal für alle aus dem Bericht über das Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.04.2010 
-*6*A*10038/10.OVG*-: „Darauf, dass in der Vergangenheit Beißvorfälle unter Beteiligung von Bullmastiffs nicht häufig bekannt geworden seien, komme es nicht an, weil für die erhöhte Besteuerung das Bestehen einer konkreten Gefahr nicht erforderlich sei. Vielmehr genüge ein abstraktes Gefährdungspotential. Dass das Landeshundegesetz Hunde der Rasse Bullmastiff nicht als generell gefährlich einstufe, schränke die Befugnis des kommunalen Satzungsgebers nicht ein, durch eine erhöhte Besteuerung auf die Begrenzung des Bestands dieser Hunde hinzuwirken.“

Das bedeutet, dass sich die Beweislast umkehrt: Nicht die Finanzbehörde muss die Gefährlichkeit eines konkreten Hundes nachweisen, sondern der Besitzer muss nachweisen, dass der Hund nicht beissen wird.

Mein Gott Heder, ich wünsche Dir den Erfolg von ganzem Herzen und drücke alle Daumen und grosse Zehen. Ich sehe nur nicht, dass es dafür wirklich einen juristischen Hebel gibt. Ich hoffe, dass ich mich täusche. Ich denke auch nicht, dass da jemand etwas „eigentlich will“. Die Leute in den Verwaltungen wollen halt ihre Formulare ausgefüllt und ihre Tabellen vollständig ausgefüllt und bis zum Feierabend alles reibungslos in den Akten abgeheftet haben. Aus meinen persönlichen Erfahrungen kann man sehen, dass keiner genau weiss, was er da tut, nicht die kommunalen Gremien, nicht der Städtebund und auch nicht die Leute auf der Steuerstelle, die das durchziehen sollen: Was solls denn nun sein, die Unbedenklichkeitserklärung eines beliebigen Tierarztes, den Hundeführerschein wie in NRW oder ein Wesenstest nach dem „Ludwigshafener Modell“? Tja, und wenn dann so ein Tierarzt eine gewisse Monopolstellung hat und auch noch einen schlechten Tag, da kann man eben Pech haben und muss froh sein, wenn es nur um 500 Euro geht. Da nützt es auch nichts, sich den Befähigungsnachweis zeigen zu lassen, wenn doch die Hundesteuerstelle von seiner Befähigung überzeugt ist.

Ich halte Deinen Gang an die Öffentlichkeit für am aussichtsreichsten. Wenn die Berichterstattung die kommunalen Vertreter in den Medien in ein ungünstiges Licht setzt, kann es schon vorkommen, dass die sich das noch mal überlegen.

Übrigens habe ich aufgrund des ersten Bescheids bei der Verbandsgemeinde gegen die Hundesteuer überhaupt Widerspruch eingelegt mit einem dieser Musterschreiben. Das war im Februar und da sah es ja noch so aus, als würde es vor dem EU Gerichtshof für Menschenrechte zu einer Beschwerde kommen, was inzwischen auf so höchst seltsame Weise vom Tisch ist. Mein Einspruch wurde an den Rechtsausschuss weitergeleitet, aber der wird nach dem OVG – Urteil auch nicht besser entscheiden können. Ich habe seitdem aber nichts mehr davon gehört und warte erst mal ab. Spätestens wenn im Januar die Hundesteuer fällig wird, wird es ihnen schon wieder einfallen.

Der Schreiber des ersten Bescheids hat übrigens keine Behinderung. Natürlich war es dennoch unklug, einen Schreibtischsesselinhaber auf Fehler hinzuweisen. Wer schätzt das schon. Trotzdem scheint es mir ein Symptom zu sein: Wenn man mir schon in die Tasche greift, sollte ein kleiner Klick auf des Rechtschreibkorrekturprogramm nicht zuviel verlangt sein. Und dass Magnus keine Frau sein kann und nicht mal die Adresse nicht korrekt abgeschrieben wird... na, da darf ich mich schon ein bisschen vergackeiert fühlen.

heder
29.08.2013, 13:04
Hallo, HelmBurn,

kann deine Wut auch gut nachvollziehen, aber genau bei dem Urteil, wie von Dir beschrieben liegt auch der Hase im Pfeffer begraben:

Es geht hier nähmlich gar nicht um eine Umkehrbeweislast gegenüber der Finanzbehörden, diese legt die Steuersätze in Bezug Hundesteuer nicht fest. Es obliegt dem Städte- und Gemeindebund, in Anlehnung an die Satzung der Landeshundeverordnung,die Steuern selbst festzulegen. Die Finanzbehörden sind dann nur noch als überwachendes und einziehendes Organ zuständig. Und das gilt für gesamt Deutschland!!
Genau an diesem Punkt werden wir auch ansetzen. Urteile können gut und schön sein, Ihr Zweck gerade in diesem Bereich scheint aber wirklich zu sein, die Hundehalter einzuschüchtern, gerade weil hier sehr absurde gegensächlichkeiten möglich sind, und nach beliebiger Willkür, geändert, angepasst und was auch immer, werden kann.

Mal ganz einfach ausgedrückt: Es kotzt mich so an, das man hier(Deutschland), ohne auch nur den kleinsten Schimmer von Ahnung zu haben, nur schon alleine durch das Halten eines großen, oder dunklen Hundes, fast schon als Verbrecher abgefertigt wird und im Vorfeld, wohl als Schutzmassnahme, eine Strafe in Form einer total überzogenen Steuer zahlen soll.
Und es gibt noch mehr Variationen, wie man dieses auslegen könnte.

Für mich ist einfach klar, man sollte nur dann etwas einschätzen, wenn man auch die Ahnung davon hat und diese durch Fakten belegen kann. Und das betrifft insbesondere unsere Hunde.

Ich kann auch nicht durch einfaches Anschauen einen Menschen als gefährlich einstufen und dann entsprechend handeln, nur weil er vielleicht eine andere Hautfarbe hat, oder nen dicken Pickel auf der Nase:schreck:

Peppi
30.08.2013, 07:09
http://allevents.in/events/Gr%C3%B6%C3%9Fte-Demo-in-Deutschland-Tag-zur-Abschaffung-der-Hundesteuer/590599737621948

03.09.2013

heder
30.08.2013, 13:04
http://allevents.in/events/Gr%C3%B6%C3%9Fte-Demo-in-Deutschland-Tag-zur-Abschaffung-der-Hundesteuer/590599737621948

03.09.2013

Vom Ansatz her ja ganz interessant, scheint aber etwas unorganisiert zu sein.

Peppi
30.08.2013, 13:17
Vom Ansatz her ja ganz interessant, scheint aber etwas unorganisiert zu sein.

Das ist das Problem.

Stell Dir nur mal vor alle Hundehalter würden es auf die Kette kriegen sich zu organisieren... ;)

Peppi
30.08.2013, 16:06
Ich setz den Text hier einfach mal drunter. Genehmigung vom "Autor" liegt vor:

"Die Hundesteuer muß, wie in fast allen anderen Ländern Europas, endlich auch in Deutschland abgeschafft werden“

Die kommunale Aufwandsteuer wird ausschließlich auf die Haltung von Hunden, „nicht auf die Haltung anderer Tiere“ erhoben.
Sie wird von den Städten und Gemeinden „als zusätzliche fiskalische Einnahmemöglichkeit“ beim Ausgleich der kommunalen Haushalte gesehen, jedoch nicht, wie von Politikern gerne scheinheilig u. heuchlerisch begründet, als „ordnungspolitische Lenkungsfunktion“.

Kommunalpolitiker beziehen sich hierbei auf ihr Steuerfindungs- u. kommunales Selbstverwaltungsrecht zur Erhebung von Verbrauchs- u. Aufwandsteuern.
Die Hundesteuer wird als so genannte Aufwandsteuer (Luxussteuer) erhoben.
Dabei wird die in der Einkommensverwendung über den notwendigen eigenen Lebensunterhalt hinausgehende und zum Ausdruck kommende wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit getroffen und besteuert.
Man rechtfertigt sie mit der Erwägung daß der, der sich einen Hund kaufen, leisten und diesen unterhalten kann, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit besitzt die sich zur Besteuerung geradezu anbietet.
Das heißt, wer einen Hund hält betreibt finanziellen Aufwand der über den notwendigen Aufwand zum eigenen Lebensunterhalt hinausgeht. Wer jedoch solchen Aufwand betreibt der kann auch Steuern zahlen.
Eine Perversion des Denkens wenn es darum geht, zweckdienliche Argumente und Ausreden zu erfinden zur Durchsetzung finanzpolitischer Interessen.
Politiker waren in der Findung von Zweck- u. Alibiargumenten schon immer höchst erfinderisch, geht es einzig darum, fiskalpolitische Interessen gegen Volksinteressen konsequent durchzusetzen.
Dann müßte für die Haltung aller anderer Haus- u. Liebhabertiere, sogar auch für Kinder, „Aufwandsteuern“ wegen Mehraufwand erhoben werden.
„Eine Aufwandsteuer (Luxussteuer) jedoch ist an ein Mitgeschöpf nicht anknüpfbar“
Die Hundesteuer ist nicht als Aufwandsteuer qualifizierbar und somit finanzverfassungswidrig!
Am 01.09.1990 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (§ 90a BGB) und dem neuen Art.20a GG vom Herbst 1994 in Kraft getreten.
Dieses geht von der im Tierschutzrecht verankerten Auffassung aus, daß das Tier (Hund) ein Mitgeschöpf des Menschen und somit ein schmerzempfindendes, leidensfähiges Lebewesen ist, dem gegenüber der Mensch zu Schutz und Fürsorge verpflichtet ist.
Dieser Grundgedanke soll innerhalb der gesamten Rechtsordnung gelten.
Diese Aufwertung der Tierhaltung verdient besondere Beachtung.
Nach hier vertretener Auffassung ist es danach nicht mehr möglich, maßlose Hundesteuersätze zu beschließen mit der Folge, daß viele Bürger ihren Hund abschaffen müssen weil sie die hohe Hundesteuer nicht mehr aufbringen können.
Der Hund der abgeschafft wird leidet „Mensch und Tier leiden“.
Die Besteuerung einer Hundehaltung mit unsozialen und progressiven Steuersätzen findet jedenfalls ihre Grenze an der neuen Rechtsstellung des Tieres!

Somit sind auch Hunde dem Begriff der „Sache“ entrückt und rechtlich nicht mehr geeignet, um an sie eine Aufwandsteuer anzuknüpfen.

Geradezu absurd ist es, die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Hundehalters daraus abzuleiten, daß er für die Folgekosten und den Unterhalt des Tieres aufkommen kann.
Der Hundehalter, der seinem Tier die ordnungsgemäße Grundversorgung angedeihen läßt, erfüllt zugleich eine sittliche und tierschutzgesetzliche Pflicht.
Gehört er zu den Leuten mit mittlerem bis kleinem Einkommen, so wird er diese -als tierliebem Menschen für ihn selbstverständliche- Pflicht oft unter Einsparungen an anderen Stellen des privaten Haushaltes erfüllen.
Hier ist die Hundehaltung dann gerade nicht Ausdruck eines gut gefüllten Geldbeutels, sondern im Gegenteil, Zeichen persönlicher -aus Tierliebe geborener- Opferbereitschaft.

Fazit: Wer einen oder mehrere Hunde hält ist finanziell überhaupt nicht leistungsfähiger als jemand der keinen Hund hält; im Gegenteil: Kein Mensch schafft sich einen Hund an weil er reich ist oder es sich finanziell leisten könnte, sondern weil er als Hundeliebhaber die für ihn deutlich verbesserte Lebensqualität durch Hundehaltung einfach nicht missen möchte.

Was an dieser schroffen Stellungnahme von Aufwandsteuer für Mehraufwand durch Hundehaltung so bedenklich stimmt ist, daß sich in den fast 200 Jahren seit Bestehen der Hundesteuer das Denken des Fiskus nicht geändert hat.
Kein Gedanken an die äußerst wertvolle psychologische Hilfe für alte und jüngere, aber vereinsamte Personen, um die sich unsere Gesellschaft im Allgemeinen kaum kümmert. Kein Gedanken an die seelischen Werte der Zuwendung die ein Hund bietet.
Bildet vielleicht Art.14 GG der das Eigentum garantiert, oder eine andere Norm des Grundgesetzes gegen maßlose Hundesteuersätze, oder gegen die Besteuerung für Hundehaltung überhaupt, eine Schranke?
Ein Verstoß gegen Art.14 GG ist dann anzunehmen, wenn eine Steuer wegen ihrer Höhe substanzverzehrenden Charakter annimmt; dies ist bei der Hundesteuer längst der Fall wenn man davon ausgeht, daß ein Mischlingshund in der Regel einen Substanzwert von 300-400 DM hat.
Art.14 GG schützt das Eigentum.
Der Eigentümer eines Lebewesens darf nicht schlechter gestellt werden als der Eigentümer einer Sache!

Die Hundesteuer ist insgesamt unsachlich, unmoralisch, ethisch nicht haltbar, sittenwidrig, ungerecht, zutiefst unsozial und nicht verhältnismäßig. Sie ist rechtlich höchst umstritten. Die Hundesteuer dient ausschließlich fiskalischem Zweck.
Sie stellt eine reine Geldbeschaffungsmaßnahme dar; sie ist tier-, menschenfeindlich u. tierschutzwidrig.
Eine Besteuerung für Hundehaltung ist die Erfindung einer Zeit und ihrer Geisteshaltung, von der wir heute glaubten sie längst überwunden zu haben.
Ein Anachronismus der für die BR-Deutschland -nach Meinung von Finanz- u. Rechtswissenschaftlern- heute jedenfalls keinerlei Daseinsberechtigung mehr hat.
Daher ist gut nachvollziehbar, weshalb viele europäische Länder den Sinn und die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalles klar erkannt und dementsprechend auch gehandelt haben, indem sie die Hundesteuer aus ethischen, moralischen und verfassungsrechtlichen Bedenken sinnvoller Weise abgeschafft haben.

Die Hundesteuer mit nötiger „Gesundheits- u. ordnungspolitischer Lenkungsfunktion“ zu begründen ist grob unredlich.
Vielmehr handelt es sich bei solcher Zweckargumentierung lediglich um ein vorgeschobenes Schutzargument zur Durchsetzung steuer- u. finanzpolitischer Interessen.
Die Länder sollen doch endlich zugeben, dass es sich bei der Besteuerung für Hundehaltung ausschließlich und wahrheitsgemäß um reine fiskalpolitische Zielsetzung zu mehr Steuereinnahmen für die Finanzhaushalte von Kommunen und Gemeinden geht und sonst um nichts anderes!

„Wir appellieren an die Vernunft und den Anstand der Politiker, an ihr sittliches, ethisches und moralisches Empfinden:
Schafft endlich die ungerechteste und rechtlich höchst umstrittenste aller Steuern, die Hundesteuer, ab.
Mißbraucht nicht die Liebe u. Zuneigung des Bürgers zu seinem Hund mit der Absicht der Einnahmeerzielung für steuer- u. kommunalfinanzpolitische Interessen der Finanzhaushalte von Kommunen u. Gemeinden, u. für politischen Eigennutz“!

Jörg-Peter Schweizer (Stuttgart)
Bürgerinitiative gegen Hundesteuer"

heder
02.09.2013, 06:26
Ist inhaltlich gesehen eine interessante Theorie, die aber wahrscheinlich, wenn es zu einem Klageschritt kommt, genauso vorm Europäischen Gerichtshof scheitern wird, wie die Klage von Dr. E.Vitt.
Hier gingen dann urplötzlich innerhalb der Frist 2 Dokumente verloren, womit die Klage vorerst gestoppt wurde. Auch wenn die Dokumente vom Gericht selbst verschl.... wurden, gibt es wohl keinen Weg einer Verlängerung.

Sehe hier wirklich nur den Weg das ganze von unten anzugehen, spriche, die kleinen Gemeinden und Kommunen müßen erst mal handeln, da ja hier eigentlich der finanzielle Aspekt zum Tragen kommt.

Nächste Woche wird bei unserem Fall irgendeine Entscheidung getroffen werden, die dann den nächsten Schritt auslösen wird.

So und jetzt noch für alle, die es bisher nicht wussten:

Der Bullmastiff ist ein Löwenhund, frißt in Afrika Löwen und ab und an auch kleine Kinder (Wurde dahingehend gerade aufgeklärt von einem Einwohner unseres Dorfes), sitze seitdem jeden Morgen an unserer Strasse und hoffe, das ein paar Maul gerechte Häppchen vorbeikommen für unseren HUnd:07::schreck::boese1:

HardCore
03.09.2013, 19:10
Hallo

Bin sehr verwundert, da ich immer nur Landesverordnungen gesehen habe, sowohl in der BRD als auch in der Schweiz (Kantonalverordnungen). Ich würde diesbezüglich der Sache schon aus Interesse auf den Grund gehen. Es könnte sein, dass die Verordnung eventuell Illegal ist.

Bei uns in Lux verhält es sich so: einige wenige Hunde sind "gelistet". Der BM gehört dazu, wenn er keine offiziellen Papiere, von einer vom Luxemburger Staat anerkannten Hundefederation hat. Ich dachte damals ich würde das nicht richtig verstehen, und fragte bei einem Anwalt nach, der mir dies ebenfalls bestätigte.

Steuertechnisch gibt es allerdings keine Unterschiede. Die Steuern belaufen sich auf ... 20 oder 30 Euro pro Jahr.


MfG

heder
10.09.2013, 18:08
Hallo,
ja so ist es. die Steuersatzung in Rheinland Pfalz ist ungültig!!!!

An alle, die hier bis dato erhöhte Hundesteuer gezahlt haben, Ihr solltet Euch mal melden.

Auszug aus dem Landesgesetz zur Gefahrenabwehr:

mit Änderung der Gefahrenabwehrverordnung vom September 2004, wird zum 01.Janur 2005, die Liste gefährlicher Rassen abgeschaft.
Auszug des Kommunalen Steuerrechtes des Städte und Gemeindebündnisses zur HUndesteuer:

Es obliegt dem ermessen der Städte und Gemeinden, für bestimmte Hunderassen, die im Rahmen der Landesverordnung für Gefahrenabwehr, aufgeführt werden, diese in der Satzung aufzuführen und einen erhöhten Steuersatz zu erheben.

Man beachte diese zwei Punkte!!!!

Und Heute Abend bekommen wir Besuch vom Bürgermeister, auch er hat jetzt die Problematik erkannt. Die erhöhte Steuer für willkürlich erfasste Rassen ist rechtsungültig.

Das könnte für die Städte und Gemeinden bedeuten, jeder, der von 2005 bis jetzt diese erhöhten Steuern gezahlt hat, könnte diese bis Heute zurückfordern!!!

Die in Rheinland Pfalz geltende Fassung zur Verordnung der Hundesteuer stammt noch aus dem Jahr 2000, die Gesetzesänderung zu 2005, wurde von den allerwenigsten Städten und Gemeinden berücksichtigt und die Satzung entsprechend angepasst.

Schaut auch mal in Euren Bundesländern nach, wie es dort mit den aktuellen Gesetzgebungen in Bezug auf die Gefahrenabwehrverordnung aussieht. Und vergleicht diese mit Eurer zur Zeit aktuellen Satzung.

Nähere Infos folgen.......

Dega
10.09.2013, 18:47
Es obliegt dem ermessen der Städte und Gemeinden, für bestimmte Hunderassen, die im Rahmen der Landesverordnung für Gefahrenabwehr, aufgeführt werden, diese in der Satzung aufzuführen und einen erhöhten Steuersatz zu erheben.



Das ist wohl das Wichtige. Nun, wenn es im Rahmen der Landesverordnung keine gefährlichen Rassen mehr gibt, dann ist eine erhöhte Steuer zweifellos nicht rechtens.

Heute Abend besucht euch der Bürgermeister? Man will sich außergerichtlich einigen? :kicher:

Na, wenn das mal nicht an die Öffentlichkeit gerät! :D

Peppi
11.09.2013, 08:43
Ich hoffe Du hast heimlich mitgefilmt und entlarvst das kranke System großflächig...


... sonst Video bei der NSA anfordern! :D

bx-junkie
11.09.2013, 10:01
hahahahaha :ok:

HelmBurn
11.09.2013, 10:53
Hallo Heder,

Ein echter Knaller! Das wird ein Fest beim Termin im Rechtsausschuss.

Doch eine Bitte: Könntest Du bitte die genaue Fundstelle nennen?

Das Kommunale Abgabengesetz von Rheinland-Pfalz enthält nämlich genau diese Einschränkung nicht, sondern lautet im § 5 nur:

"(3) Die Ortsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte können Hundesteuer für das Halten von Hunden erheben."

und das alte VergnSt/HuStErmG scheint nicht mehr zu gelten, jedenfalls kann ich es auf http://landesrecht.rlp.de nicht finden.

heder
14.09.2013, 07:23
So, einen Schritt haben wir schon mal erreicht.
Die geltende Hundesteuersatzung RLP, die von einigen Städten und Gemeinden immer noch verwendet wird, ist wohl juristisch so nicht mehr haltbar.

Laut Rechtsprechung des BVG von 2004, wurde die sogenannte Rasseliste in RLP komplett abgeschafft.

Nun sagt das Landesgesetz zur Gefahrenabwehr, sowie die Verordnung des Landes zur Erhebung der Steuer:

Den Städte- und Gemeindebündnissen obliegt es, die derzeit geltende Satzung, in Bezug auf gefährliche HUnde, oder auch Hunde, bei denen die Gefährlichkeit vermutet wird, anhand der Liste der Rassen aus der Landesverordnung zu erweitern.

Aber diese Liste gibt es seit 2004 nicht mehr, also ist auch die erhebung einer erhöhten, sogenannten "Kampfhundesteuer" unrechtens.

Auf der Gemeinderatssitzung gab es da auch schon sehr eingefallene Gesichter, nachdem unser Bürgermeister sich wohl, anhand unserer schriftlichen Argumente, schon an die verschiedenen Dienstbarkeiten gewendet hatt, und auch von diesen schon mal eingelenkt wurde, das da wohl was nicht richtig gelaufen ist.
Die Rassen wurden vom Ordnungsamt auf die Satzun gesetz, die Rechtslage ist denen aber unbekannt und es wurde sofort auf die Finanzbehörden verwiesen. Diese wiederum sagen, das Sie nur für die Richtigkeit der Kommunalsteuerlichen Rechte zuständig sind und für die Beitreibung. Die Stadt Trier wiederum hattte noch niemals eine erhöhte Steuer oder Liste, sondern hat Hunde, unabhängig von der Rasse, nach Vorkommnissen eingestuft.

1. Erfolg
Die Erhebung der erhöhten Kampfhundesteuer wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Die Satzung muss nun juristisch geprüft und angepasst werden. Es werden alle Städte- und Gemeinden wohl informiert werden, das es hier eventuell zu steuerrechtlichen Klagen kommen kann. Das heißt, ein jeder, der von 2005 bis dato, diese erhöhte Steuer gezahlt hatt, kann diese anteilig,sobald die Änderungen durch sind, zurückfordern!

Überprüft doch mal bei Euch, inwieweit die Landesverordnungen noch eine Liste führt, wie Eure Kommunalen Satzungen aussehen, etc.

Werde nach meinem Urlaub mal alle Schriftstücke zusammen fassen und auf Wunsch an Euch weiterleiten.

Nächster Schritt:

Schreiben an die Landesregierung in Mainz, mit der Aufforderung, alle Kommunen dahingehend zu unterrichten, diese Satzungen zu überprüfen und anzupassen.

Sind auf jeden Fall schon mal alle schwer am arbeiten :)

Werde weiter berichten.......

heder
14.09.2013, 07:26
Hallo Heder,

Ein echter Knaller! Das wird ein Fest beim Termin im Rechtsausschuss.

Doch eine Bitte: Könntest Du bitte die genaue Fundstelle nennen?

Das Kommunale Abgabengesetz von Rheinland-Pfalz enthält nämlich genau diese Einschränkung nicht, sondern lautet im § 5 nur:

"(3) Die Ortsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte können Hundesteuer für das Halten von Hunden erheben."

und das alte VergnSt/HuStErmG scheint nicht mehr zu gelten, jedenfalls kann ich es auf http://landesrecht.rlp.de nicht finden.

Hallo, das ist so auch richtig, Hundesteuer dürfen die erheben, aber eben nicht die erhöhte Steuer für sogenannte Kampfhunde. Das Problem ist einfach, das diese Satzungen aus 2000 stammen. Die Rassen, die hier vermerkt sind, Bullmastiff, Fill, Bordeaux Dogge, Mastino, Tosa Ino, etc, standen auch bis dahin auf der Liste 2. Aber wie schon gesagt, seit 2005 gibt es in RLP diese Listen nicht mehr.

heder
14.09.2013, 07:35
Ah ja, mittlerweilen haben wir sogar schon mehrfachen juristischen Beistand und sind auch Willens, im Zweifelsfall bis vor den BGH zu gehen.

Langsam sollte doch mal wirklich Schluss sein, mit diesen ganzen Kampfhundetiraden und der damit verbundenen Steuerwillkür.
Es gibt ein tolles Gutachten von Prof.Dr. Wolfram Harmann in Bezug auf diese Problematik, worin auch eindeutig klargemacht wird, das hier aus Unwissenheit, Willkür, etc, eine Rasseliste erstellt wurde, wobei die meisten weder den Typus HUnd, noch seine spezifischen Charactereigenschaften kennen.

http://www.hund-is-hund.de/docs/hamann01.pdf

Dega
14.09.2013, 09:49
Dann ist Wikipedia da auch falsch, was die Rasseliste in RP betrifft?
http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste

Edit: ein großartiger Erfolg für euch, Heinz! :ok:

Grazi
14.09.2013, 10:53
Das ist wirklich großartig! :ok:

Grüßlies, Grazi

Louis&Coco
14.09.2013, 11:11
Toll, weiter so! Ihr könnt noch viel erreichen! :ok:

Daumen weiterhin gedrückt! :)

Dorkas_Dosenöffner
14.09.2013, 20:25
Mich trifft es auch in doppelter Hinsicht.
Wir, also BX, MAN und meinereiner wohnen im Raum Saarburg

Kosten:
1. Hund 400€
2. Hund 600€

Ich hab nen Steuerbescheid von 1000€ vorliegen

Mit der BX geh ich jetzt zum Sachkundenachweis.. TA meinte, der Digge kommt ohne Beanstandung durch.

Zu den Pferden:
Schau nach Hessen, da gibts die Pferdesteuer und die ersten Betriebe sind schon pleite

Sanny
16.09.2013, 09:46
Ich finde eure Erfolge großartig! :ok:

heder
04.10.2013, 08:03
SO ,nach etwas ruhigerer Zeit, gehts jetzt weiter im Spiel mit der Rasseliste. Es stimmt also tatsächlich, das die Steuersatzungen in RP, in welchen noch Hunderassen aufgeführt werden, wohl rechtsungültig sind. Genaues wird sich nächste Woche rausstellen.
Das bedeutet aber auch, wer bis dato die sogenannte Kampfhundesteuer bezahlt hat, kann sich diese von 2005 bis Heute, eventuell wieder zuzrückholen. Werde hier zu gegebener Zeit weiter informieren.......

Scotti
04.10.2013, 08:33
Das waere der Knaller!!

Dorkas_Dosenöffner
04.10.2013, 11:45
ist das dann *nur* bei Listenhunden oder auch bei den potentiell gefährlichen?
Weiß man da schon was?

heder
05.10.2013, 14:32
Hallo Dorkas,
die Landesverordnung gibt wie folgt vor:

Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)
Vom 22. Dezember 2004
(GVBl S. 576)
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen;
§1
Begriffsbestimmung
(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten:
1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen,
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und
4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust,
Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.
(2) Hunde der Rassen American St
affordshire Terrier und Staffo
rdshire Bullterrier, Hunde des
Typs Pic Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen,
sind gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1

und hier greift die staatlich vorgegebene Regelung:

Maulkorb & Leinenzwang
erhöhter Steuersatz

aber, es gibt die Möglichkeit, durch das Ablegen einer Sachkunde / Wesenstest, dieses zu wiederlegen. Dan kannst Du bei deiner zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Einstufung in die normale Hundesteuer stellen. Leider obliegt dieses Entscheidung aber alleine bei Städte und Gemeinden.

Werde weiter berichten......

Dorkas_Dosenöffner
05.10.2013, 14:51
as isses ja.. meine haben nich nix avon getan werden aber als potentiell gefährlich eingestuft
1. Hund 400,00€
2. Hund 600,00€

Mit Morphy geh ich zum Sachkunde/Wesenstest. Aber mit Dorka kann ich das vergessen

HelmBurn
08.10.2013, 12:39
So, am 23.10. bin ich vor den Kreisrechtsausschuss geladen.
Es geht weiter. Aber ich rechne mir keine grossen Chancen aus.

Wäre natürlich dann gut, wenn Dein Fall, Heder, ein abgeschlossener Präzedenzfall wäre.

heder
11.10.2013, 17:45
Bei uns liegt der Vrogang bei den Juristen der stadt, keine Ahnung, wie lange es dauert, bis sich jetzt etwas tut....

Dega
11.10.2013, 20:43
Sag bitte auf alle Fälle Bescheid, die RPer werden es dir danken! :lach4:

Monty
16.10.2013, 10:19
Ich wünsche euch ganz viel Glück und noch mehr Menschen mit Hirn (also bei denen, mit welchen Ihr zu tuen bekommt)

Kann es sein das event. die Ende OKT. Anf. Nov, zu erwartende Entscheidung der EU zur Hundesteuer abgewartet wird?

heder
16.10.2013, 18:01
Dazu kann ich nichts sagen. Aber das Problem hier ist auch andersweitig sehr problematisch. Sollte sich herausstellen, das die Erhebung der Steuersätze unrechtens sind, dann muss rückwirkend zurückgezahlt werden. Und was das für manche Städte und Gemeinden bedeutet, kann sich ja jeder selbst ausrechnen.
Ich werde aber Ende des Monats mal nachfragen, wie der Stand ist, da wir ja nur einen Aussetzung der Steuer bekommen haben, bis die Rechtslage geklärt ist.

HelmBurn
23.10.2013, 15:49
Heute vormittag war Rechtsausschusssitzung. 9:00 Uhr war angesetzt, um 9:08 Uhr war ich schon wieder auf dem Heimweg. Abgelehnt, die Steuerbescheide sind rechtens, Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller - ich also.
Tut mir leid, ich würde lieber Besseres berichten können.

Peppi
23.10.2013, 17:17
Diese Faschisten. :boese1:


Kannst Du - wenn Du magst - mal die Begründung kommunizieren?

Monty
23.10.2013, 17:47
Heute vormittag war Rechtsausschusssitzung. 9:00 Uhr war angesetzt, um 9:08 Uhr war ich schon wieder auf dem Heimweg. Abgelehnt, die Steuerbescheide sind rechtens, Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller - ich also.
Tut mir leid, ich würde lieber Besseres berichten können.

Hast du jetzt den Klageweg noch vor dir? Bzw. Gehst du nun den Klageweg?

heder
23.10.2013, 19:01
Heute vormittag war Rechtsausschusssitzung. 9:00 Uhr war angesetzt, um 9:08 Uhr war ich schon wieder auf dem Heimweg. Abgelehnt, die Steuerbescheide sind rechtens, Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller - ich also.
Tut mir leid, ich würde lieber Besseres berichten können.

Hast Du Dir die Begründung schriftlich geben lassen? Wäre sehr interesant mal zu erfahren, nach welcher Rechtsgrundlage hier entschieden worden ist.

HelmBurn
25.10.2013, 10:44
Guten Morgen, Heinz,

ich brauchte mir die Begründung nicht schriftlich geben lassen, ich konnte sie mir an den 5 Fingern abzählen: Es liegt bereits ein Urteil des OVG vor. Ich kannte es ja schon und habe es in meinem ersten Post schon genannt, es lässt sich einfach ergoogeln. Ich war ohnehin drauf und dran gewesen, meinen Widerspruch zurückzuziehen - aber als ich gelesen habe, dass Deine Gesprächspartner gewackelt haben, da dachte ich mir: Einen Versuch ist es vielleicht doch wert.

Ich habe nicht vor, noch weiter zugehen, es wird mir schlicht zu teuer. 4 Kinder wollen eine Ausbildung und Urlaub gab es 1987 zum letzten Mal. Lupo ist jetzt fast 3 Jahre alt, und ich bezweifle, dass er alt wird. 600 Euronen / Jahr kommen da günstiger als weitere Verwaltungs - und Verfahrenskosten. Der nächste Hund, wenn es einen geben wird, ist dann eben ein Bernhardiner - Boxer - Mix. Ätsch.

Gruß Helmut

Monty
25.10.2013, 11:48
Nur mal so am Rande...
Eine gute Rechtsschutzversicherung gibt es ab 70 Euro jährlich. Steuerrecht ist immer mitversichert, meist auch Verwaltungsrecht (weiß ich jetzt aber nicht so genau) Verwaltungsrecht ist verdammt wichtig, egal ob es um ALG Leistungen, Renten und andere soz. Dinge geht.
Meine Versicherung hat problemlos zwei Verhandlungen (wg. Steuer)eine weitere wg. Halteerlaubnis und eine wg. Maulkorbzwang gegen die Stadt Nürnberg und zwei weitere gegen die Stadt Fürth bezahlt. Selbst die Reisekosten für Hr. Weidemann nach Bayern wurden erstattet.

heder
25.10.2013, 12:50
Guten Morgen, Heinz,

ich brauchte mir die Begründung nicht schriftlich geben lassen, ich konnte sie mir an den 5 Fingern abzählen: Es liegt bereits ein Urteil des OVG vor. Ich kannte es ja schon und habe es in meinem ersten Post schon genannt, es lässt sich einfach ergoogeln. Ich war ohnehin drauf und dran gewesen, meinen Widerspruch zurückzuziehen - aber als ich gelesen habe, dass Deine Gesprächspartner gewackelt haben, da dachte ich mir: Einen Versuch ist es vielleicht doch wert.

Ich habe nicht vor, noch weiter zugehen, es wird mir schlicht zu teuer. 4 Kinder wollen eine Ausbildung und Urlaub gab es 1987 zum letzten Mal. Lupo ist jetzt fast 3 Jahre alt, und ich bezweifle, dass er alt wird. 600 Euronen / Jahr kommen da günstiger als weitere Verwaltungs - und Verfahrenskosten. Der nächste Hund, wenn es einen geben wird, ist dann eben ein Bernhardiner - Boxer - Mix. Ätsch.

Gruß Helmut

Darf ich mal fragen, von wo genau Du kommst? Und ja, es stimmt, das ein Urteil vom OGV gibt, welches aber im Wiederspruch zum Landeskommunalen Steuergesetz steht, als auch der Gefahrenabwehrverordnung RLP.

Wir machen auf jeden Fall weiter, bis zur höchsten Instanz, wenn es den sein muss!
Ich sehe es nicht ein, das man nur durch reine Diskriminierung, und nichts weiteres ist das ganze, zu einer Strafsteuer verurteilt lässt, die sich an Fakten aber nicht festmachen lässt.

Ist doch das gleiche, als wenn ich hingehen würde, nur weil bei mir in der Strasse jemand wohnt, der schon einmal straffällig geworden ist, das ich dann alle anderen, die im gleichen Haus wohnen, mit irgend welchen Sanktionen belege!!! Es könnte ja sein, das da eventuell was passiert.

Aber mal im Ernst, es ist ja nicht nur so, das dein HUnd als möglicher Straftäter gesehen wird, was nutzt denn eine erhöhte Steuer? Geld ist keine Garantie dafür, das der Hund immer unauffällig bleibt. Auch wenn der eine oder andere die Aussage trifft, erhöhte Steuersätze sollen vor der Anschaffung eines sogenannten Listis abschrecken.

Fakt ist doch einfach:

Allein in 2011 haben die Gemeinden in Deutschland 275.180.000€ an Hundesteuer eingenommen, davon entfallen alleine auf Rheinland Pfalz 13.847.000€, (Quelle: Steuerhaushalt, Fachserie 14 von 2011)die nicht zweckgebunden eingesetzt werden können. Die Statistik Prognosen für 2012 tendieren zu einem weiterem Wachstum der Einnahmen. Es ist also ein nicht unerheblicher Teil Geld, der hier zum tragen kommt.

Wenn man diese Zahlen sieht, kann man auch verstehen, warum die Landesverordnung / Gefahrenabwehr, so schwammig ausgelegt wird.

Info zur Steureinnahmen und Verteilung gibts hier:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/Steuern/Steuerhaushalt/SteuerhaushaltJ2140400117004.pdf?__blob=publicatio nFile


Wir machen auf jeden Fall weiter!!!

Marti
25.10.2013, 15:24
Daumen hoch, Heinz! Wir sind sehr gespannt und drücken die Daumen :ok:

HelmBurn
27.10.2013, 13:50
Marty: Danke für Deinen Tip. Ich habe auch eine - aber weil ich sie nie gebraucht habe, bin ich einfach nicht draufgekommen, die Kosten dort einzureichen. Auf alle Fälle werde ich das tun und auch herausfinden, ob die auch noch eine weitere Runde mittragen.

Heinz: Der Spruch des OVG beinhaltet ja gerade, dass es keinen Widerspruch gibt, weder zum Kommunalen Abgabegesetz von Rheinland - Pfalz noch zum Landesgesetz gefährliche Hunde, sondern dass die Kommunen eine „abstrakte Gefährlichkeit“ annehmen und durch eine Besteuerung kanalisieren dürfen. Und ehrlich: Ich kann beim besten Willen rein juristisch keinen Widerspruch sehen; eine gestaffelte Steuer ist im KAG nur nicht ausdrücklich vorgesehen, das hat aber keine verhindernde Wirkung. Noch schlimmer ist, dass die Kommunen in RLP nicht verpflichtet sind, diese Liste weder jetzt noch sonst irgendwann an realen Erfahrungen zu überprüfen - was bedeutet, dass sie solange gelten, bis die Hundesteuer überhaupt abgeschafft wird.

Aber mir geht schon seit Mittwoch etwas nicht mehr aus dem Kopf, was der Vorsitzende des Rechtsausschusses nebenbei gesagt hat. Ich kriege es nicht mehr wörtlich zusammen, es lief darauf hinaus, dass die Interessenvereine Leuten wie Dir und mir zwar gern zusehen, wie wir gegen Gesetze anrennen, aber selbst nichts tun - oder jedenfalls nichts riskieren. Und jetzt denke ich: Wenn doch tatsächlich eine Chance gegeben wäre, in RLP die Steuer zu kippen, warum hört man nichts zum Beispiel vom Molosserclub, VDH und noch anderen? Das wäre doch ein medienwirksamer Sieg gegen die Kampfhundesteuer mit Signalwirkung, wenn die wenigstens hier gestoppt werden könnte? Das Happening in Frankfurt ist ja von den Politikern anscheinend nicht gerade ernst genommen worden. Wie wäre es denn, gemeinsam einen Juristen zu bezahlen, der Deinen Fall für Dich und damit für alle wasserdicht durchzieht? Sollte man doch denken?

Klar siehst Du die Ungerechtigkeit richtig und ich stimme Dir aus vollem Herzen zu. Ich laufe ja selbst wie mit einem Periskop durch die Gegend: Jede Hecke, jeder Parallelweg, jede Kreuzung im Auge behalten, denn Lupo ist schon zweimal an der Leine von freilaufenden Hunden angegriffen worden. Er kann sich zwar gut wehren, aber wenn er sich richtig gut wehrt, ist er ja doch der gefährliche Hund; also macht man sich mehr Sorgen um das Wohlergehen des Angreifers als um den eigenen Hund. Ich gehe ohnehin nur noch zu Tageszeiten mit ihm weg, wenn möglichst niemand anders unterwegs ist. Am Wochenende verlassen wir das Grundstück nicht mehr, denn da sind in heller Scharen die teils hundeschulhalbgebildeten, teils durch den Hl. Geist wireless erleuchteten Hundeversteher unterwegs, die ihre Rovers und Tysons grundsätzlich nicht an die Leine nehmen. Und wenn dann so ein Schäferhundmix quer über den Acker zähnefletschend auf uns losgeht, dann stehen die angewurzelt wie die Ölgötzen und brüllen ihrem Hund hinterher, was der natürlich als anfeuern versteht. Übrigens erstaunlich, wie viele Hunde den gleichen Nachnamen haben. Die heissen alle Rover Gehstdujetzther und die adeligen heissen: Tyson bei Fuß. Zweimal hab ich schon Anzeige erstattet. Dem Mops wurde der Hinterlauf durchgebissen - und der Angreifer läuft immer noch frei, ist ja kein Listenhund. Auf den Tierarztkosten bin ich auch sitzengeblieben, genauer gesagt auf Platz 9 der Schuldnerliste.

Du siehst Heinz: Niemand wünscht sich Deinen Erfolg mehr als ich. Ich hoffe, Du behältst doch irgendwie Recht.

Peppi
27.10.2013, 16:21
Übrigens erstaunlich, wie viele Hunde den gleichen Nachnamen haben. Die heissen alle Rover Gehstdujetzther und die adeligen heissen: Tyson bei Fuß. Zweimal hab ich schon Anzeige erstattet. Dem Mops wurde der Hinterlauf durchgebissen - und der Angreifer läuft immer noch frei, ist ja kein Listenhund. Auf den Tierarztkosten bin ich auch sitzengeblieben, genauer gesagt auf Platz 9 der Schuldnerliste.


Da würde ich mal gegen die Ordnungsbeamten vorgehen & auch die Presse hinzuziehen.

Monty
27.10.2013, 21:33
... dass die Interessenvereine Leuten wie Dir und mir zwar gern zusehen, wie wir gegen Gesetze anrennen, aber selbst nichts tun - oder jedenfalls nichts riskieren. Und jetzt denke ich: Wenn doch tatsächlich eine Chance gegeben wäre, in RLP die Steuer zu kippen, warum hört man nichts zum Beispiel vom Molosserclub, VDH und noch anderen? Das wäre doch ein medienwirksamer Sieg gegen die Kampfhundesteuer mit Signalwirkung, wenn die wenigstens hier gestoppt werden könnte?

Da darfst du deinen Hintern verwetten, das irgendein Verein der genannten als erster das von euch erkämpfte Urteil auf seine Fahnen...äh Seiten hätte.

Die GBF (Gesellschaft der Bullterrier Freunde e.V.) hatte rasant schnell die von mir erkämpften Urteile aus Bayern "als Neuigkeit" auf der Homepage.

Unterstützung null, aber als eigenen Erfolg verkaufen wollen und letztendlich lässt man es auch zu, weil ich mir dann wie z.B. hier Wenn eine Gemeinde erlaubt, Schäferhunde frei laufen zu lassen, darf sie für Kampfhunde mit bestandenem Wesenstest keinen Leinenzwang anordnen. Das geht aus einem veröffentlichten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Alleine aufgrund der Rasse sei eine unterschiedliche Behandlung von Kampfhunden mit bestandenem Wesenstest und anderen großen und kräftigen Hunden nicht zu rechtfertigen.
(Aktenzeichen 10 BV 06.3053) denke: Vielleicht hilft es ja den ein oder anderen Halter mit seinen Hund

Auf jeden Fall freue ich mich über jeden der den Rechtsweg geht und sich wehrt (sind immer noch viel zu Wenige) viel Glück

heder
28.10.2013, 13:23
Und böse Zungen könnten ja auch behaupten, das Abtauchen einfacher ist und auch nix kostet.

Presse ist schon involviert, haben nur noch keinen Termin.....

Monty
28.10.2013, 20:14
lol, das war bei uns erst der zweite Weg, nachdem mit Rechtsmitteln nichts mehr zu erreichen war. Ich habe die Möglichkeit und feix mir eines, bevor ich die erhöhte Steuer überweise.

Peppe
29.10.2013, 11:08
Hoffentlich wird der Bericht dann in der Presse richtig geschrieben, die schreiben doch nur was die Leute lesen wollen, das ist nicht unbedingt die Wahrheit.

Peppi
29.10.2013, 12:40
Hoffentlich wird der Bericht dann in der Presse richtig geschrieben, die schreiben doch nur was die Leute lesen wollen, das ist nicht unbedingt die Wahrheit.

Man muss das richtig einstielen und die Burschen suggestiv auf die richtige Fährte setzen.

In dem Fall mit dem freilaufenden Schäfer, hätte ich gleich im Anschreiben einen Bezug zu den Vorfällen in Hamburg 2K hergestellt, wo auch die Ordnungshüter gepennt haben.

Bezug zu gefährdeten Kindern herstellen und den Beamten den schwarzen Peppi zu schieben... :pfeiff:

heder
17.02.2014, 19:09
Hallo,so nach länger Zeit mal wieder eine kurze Rückmeldung bzgl. des geschilderten Falles und Vorgehens von unserer Seite.
Heute Abend gibt es in unserer Gemeinde eine sogenannte Vorabsitzung bzgl. der "Kampfhundesteuer" in Bezug auf die Steuersatzung RLP. Unser Bürgermeister hat , was schon fast unwahr klingt, wirklich einiges in Rollen gebracht und sich auch mit dem Oberbürgermeister unserer VG kräftig in den Haaren gehabt. Die VG, als auch die Person, die die Satzung für Rheinland Pfalz in einer Musterfasung erstellt hat, sind sich auf einer Seite keiner Schuld bewußt, haben aber jetzt im Hinblick auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes von 2005, in denen von den Städten und Gemeinden verlangt wird, diese Steuersatzung den aktuellen Gesetzesprechungen anzupasse, wohl etwas Defizit im Bezug darauf, wie Sie sich jetzt verhalten sollen.
Es steht mittlerweilen ausser Frage, das sich hier in Bezug "Kampfhundesteuer",so wie die Satzung ausgelegt ist, um Willkür, ohne Anlehnung an das aktuelle Landeshundegesetz handelt.
Es sieht also jetzt so aus, wie schon erwähnt, Heute Abend Vorabsitzung, am Donnerstag eine offizielle Gemeinderatssitzung, in welcher unsere Gemeinde im Alleingang, eine Entscheidung treffen wird. Zu beiden Sitzungen sind wir eingeladen, um selbst den Sachverhalt erläutern zu können. Von der VG hat es vorab schon einen verbalen Warnschuß gegeben, das man sich ja nicht trauen sollte, einen Alleingang zu wagen......

Juristisch gesehen ist es auf jeden Fall schon mal so, das alleine der Begriff" Kampfhund", als absolut abstrus angesehen wird, zumal es von verschiedenen Gerichten dazu absolut unterschiedliche Definitionsformen gibt.

Und in Bezug auf das kommunale Steuergesetz, das die Satzung anhand der Landeshundeverordnung festmacht, gibt es Verbotshunde, aber ansonsten keine "Listis"

Ein Witz an der Sache ist, wenn wir uns von irgend einem Tierazt bestätigen lassen, das von unsrem Hund keine Gefahr ausgeht, wird er als "Normalo" eingesteuert!
Das bedeutet, keine Sachkundenachweis, kein Wesentest bei einer authorisierten Person, sondern nur eine Bescheinigung von irgend einem TA reichen völlig aus!
Und jetzt sollte man anfange, sich über Sinn und Unsinn, Gedanken zu machen......

So, muß mich jetzt noch etwas vorbereiten, werde aber Morgen schon mal weiterberichten.

Ach ja, geht das ganze in die Hose, man weis ja nie, gehts vors Oberlandesgericht und dann im Zweifelsfall vors Bundesverfassungsgericht, als auch vor den obersten Finanzgerichtshof.

Aber gut, vielleicht ist ja am Donnerstag der große Tag und alles wird gut. Sollte eine positive Entscheidung fallen, werde ich die abgeänderte Satzung gerne jedem auf Wunsch zukommen lassen, natürlich dann auch mit den Punkten, die zu dieser Änderung geführt haben....schauen wir mal...

Heinz:lach3:

Marti
17.02.2014, 19:23
Hut ab vor eurem Engagement. Ich hoffe, ihr habt Erfolg und drücke euch die Daumen!:ok:

Mrs. Brightside
17.02.2014, 23:40
Hut ab vor eurem Engagement. Ich hoffe, ihr habt Erfolg und drücke euch die Daumen!:ok:

Dem kann ich nur zustimmen! :ok:

heder
18.02.2014, 10:54
So, gestern Abend ist ja die große Vorbesprechung gewesen in Punkto Abstimmung und Anpassung Steuersatzung. Aufgrund der großen Teilnahme des Rates ( Bürgermeister und 1 Mitglied), konnten die von mir strittig gemachten Punkte aber gut dargelegt werden und haben dazu geführt, das am Donnerstag der Passus der Satzung, in welcher die Rassen: Bordeaux Dogge, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, etc, noch aufgeführt werden, als vermeindlich, eventuell gefährliche Hunde, gestrichen wird. Die Satzung wird dahingehend abgeändert, in Anlehnung an das Landeshundegesetz von 2005, das auch diese Hunde zukünftig "normal" besteuert werden. Auch den Begriff "Kampfhund", wird es in der Satzung nicht mehr geben. Da ja im Landeshundegesetz schon im §1 Absatz 1, geregelt wird, wie man mit auffälligen oder sogenannten gefährlichen Hunde umzugehen hat, ist eine rechtliche Handhabe der Gemeinde bei Vorfällen gegeben.

Der erhöhte Steuersatz wird an den normalen Satz angepasst, sprich, nix mehr Kampfhundesteuer!!!

Man hat die Befürchtung, das nach juristischer Auskunft, der erhöhte Steuersatz im Zweifelsfall vor den Gerichten als Strafsteuer angesehen werden kann, was aber nach dem Kommunalen Steuergesetz, rechtswidrig wäre.

Also mal schauen, ob und wie weit am Donnerstag dieser Vorschlag verabschiedet wird.......

Sollte das so funktionieren, stelle ich auf Anfrage gerne die entsprechenden Unterlagen bereit, sodas auch Ihr eventuell eine Möglichkeit habt, da etwas zu erreichen.

Werde weiter berichten

Louis&Coco
18.02.2014, 11:17
:ok:

bx-junkie
18.02.2014, 12:24
find ich richtig gut Heinz! :ok:

Marti
18.02.2014, 12:46
Große klasse, das freut mich sehr :ok:

bregu73
20.02.2014, 11:31
drücke ebenfalls ganz fest die Daumen :ok::ok::ok: und Hut ab für Dein Engagement und deine Hartnäckigkeit. :ok:

heder
22.02.2014, 08:27
Hallo alle zusammen,
schwere Diskusionen, auf der Basis von Unwissenheit, dumme Bemerkungen, keinerlei richtige Argumentation gegen die von uns vorgebrachten Argumente und Hinweise. So hat sich jetzt fast ein Jahr lang die Debatte gegen die Steuerwillkür in Bezug auf die Hundesteuersatzung unserer Gemeinde hingezogen.
In der Stadt Trier: keine Listenhunde, keine sogenannte Kampfhundesteuer, etc. Es wird eine Steuersatzung des Städtebundes angewendet, die im Jahr 2005, nach Änderung der Landeshundeverordnung (Abschaffung der Listenhunde), abgeändert und seit dem angewendet wird.

Fast alle umliegenden VG`s nutzen aber die alten Satzungen des Städte und Gemeindebundes, in welcher der Mastiff, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Tosa Inu, etc, als gefährlich angesehen werden, was dann die sogenannte Kampfhundesteuer rechtfertigt.

Das ist jetzt aber endlich vorbei, keine Listenhunde mehr in unserer Gemeinde, eine Anpassung der Satzung wird schnellstmöglich vorgenommen, es gibt keine Kampfhundestuer mehr, Bullmastiff und CO, werden endlich als das angesehen, Hunde wie jede andere Rasse auch:ok::ok::ok::kicher::kicher:

Natürlich werden jetzt auch die anderen Gemeinden und die VG in Zugzwang kommen, Ihre Satzungen entsprechend abzuändern, was ja auch nur mehr als gerecht angesehen werden muss.

Es war niemand in der Lage, zum ersten das Versäumniss der Anpassungspflicht, in Bezug auf die Änderung der Gesetzeslage, einzugestehen, also wird jetz stillschweigend gehandelt.

Das bedeutet, es wird sich was rühren in Rheinland Pfalz. Habe nächste Woche einen Termin mit der Presse, die es brennend interessiert, wie wir es geschafft haben, die Hundesteuersatzung zu kippen.......

Und wer von Euch jetzt interesse hat, auch etwas zu tun, bin ich gerne berit, Euch entsprechend zu unterstützen.......

Doc_S
22.02.2014, 08:41
Respekt vor deinem Engagement.
Und Glückwunsch!

bx-junkie
22.02.2014, 08:42
einfach nur super! :ok:

Skadi
22.02.2014, 09:07
Chapeau! Beide Daumen hoch :lach2:

Dorkas_Dosenöffner
22.02.2014, 09:47
IHR SEID GENIAL

Bitte, bitte ne Abschrift zu mir...

Dankeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee

Peppi
22.02.2014, 09:53
:ok:

Jule69
22.02.2014, 14:01
Gut gemacht :ok:.
Wäre schön wenn das den Stein ins Rollen bringen könnte.

Nina
22.02.2014, 15:24
Sehr gut gemacht!!!!! Glückwunsch!

Grazi
22.02.2014, 15:54
Hut ab! Das habt ihr toll gemacht! :ok:
Und ich hoffe, das geht wirklich so richtig schön durch die Presse...

Grüßlies, Grazi

baanicwu
22.02.2014, 16:35
Respekt und Hochachtung vor so viel Durchhaltevermögen!
Viele werden euch dankbar sein :ok:

Mrs. Brightside
22.02.2014, 16:48
Yeah!!! :ok:

heder
22.02.2014, 19:40
Hallo,
sobald wir die korrigierte Fassung der Steuersatzung haben, werde ich Sie hier einstellen. Mal abwarten, was die Presse so bringt.....:D:D:D

Louis&Coco
23.02.2014, 12:14
Toll!

Hochachtung und Respekt für euren Willen und das nötige Durchhaltevermögen! :ok:

Ihr könnt stolz auf euch sein!!

Ila_hb
24.02.2014, 16:45
Das ist wirklich klasse.
In Niedersachsen gibt es zum Glück keine Rasseliste.
Bei uns gibt es auch den Passus mit gefährlichen Hunden, aber der greift nur, wenn die Tiere auffällig geworden sind (selbst dann kommt normalerweise erst eine Verwarnung...je nach schwere der "Tat").
Die Gemeinden legen die Steuersätze selber fest, aber bei EUR 35 für den ersten Hund, EUR 40 für den 2ten Hund und ab Hund Nr 3 EUR 60 pro Hund, brauche ich mich nun wirklich nicht beklagen.
Das ist schon alles ok so.

Peppi
25.02.2014, 15:36
http://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/hundesteuer-1.500-euro-hundesteuer-fuer-sog-kampfhund-ist-zu-hoch

heder
25.02.2014, 17:18
Hier mal zum Vergleich:

Steuersatzung der Stadt Trier:

http://www.trier.de/File/9474-full-pdf/

Steuersatzung VG Ruwer (gegen die wir vorgegangen sind):

http://www.riveris.de/veroeffentlichungen/hundesteuersatzung_07.01.2011.pdf

Steuersatz für "normale Hunde" 75€ jährlich
Steuersatz für die "Listis" 560€jährlich

Die Gemeinde wird nun im März 2014 die Satzung der Stadt Trier übernehmen, sowie den Steuersatz bei 75€ für alle Rassen festlegen!

Louis&Coco
26.02.2014, 12:08
Was ist mit denen, die bereits jahrelang eine überhöhte Steuer bezahlt haben-denkst du die haben eine Chance ihr Geld zurückzufordern?

heder
26.02.2014, 18:39
Was ist mit denen, die bereits jahrelang eine überhöhte Steuer bezahlt haben-denkst du die haben eine Chance ihr Geld zurückzufordern?

In unserem Fall wird es jetzt darüber wohl massive Diskussionen geben. Speziell in unserer Gemeinde gab es vorab wohl noch nie einen "Listie"! Aber es ist abzuwarten, was passiert, wenn der Fall jetzt demnächst öffentlich publiziert wird. Dann werden auch viele aus den umliegenden Gemeinden, etc, wohl dahingehend ein Fass aufmachen.
Rechtlich gesehen würde einer Rückforderung nichts im Wege stehen, aber leider kann jede Gemeinde Ihre Satzungen an aktuelle Thematiken anpassen und mit etwas Geschick eine rückwirkende Entschädigung ausschließen.
Aber Du kannst für das laufende Steuerjahr, anteilig die Steuer zurückverlangen!

Wie schon gesagt, warte jetzt noch diverse Unterlagen und stelle dann mal die details ein...

Rammstein
02.03.2014, 21:21
Diese unverschämten Hundesteuern bezogen auf sogenannte "Listenhunde" dient nur dem Zwecke der Geldeinnahme der Gemeinden oder Städte. Die Gelder werden sowieso für allen unnötigen Mist verblasen..... Das führt genau dazu das viele ihre "lebensgefährlichen" Hunde von Tierarzt als Mischlinge(wo es geht) auszeichnen lassen. Boxer-Doggen etc Mischlinge. Meinen Segen haben diese Leute... Jeder bekommt das was er will !
Natürlich ist das für Züchter keine Alternative....:stupid:

Dorkas_Dosenöffner
02.03.2014, 21:38
mir hat mein Steuerfuzzi auffm Amt gesagt, dass das nur gegen die zu hoch angesetzten Stereun über 800 € wäre..

Dega
05.03.2014, 10:33
@dorka,Nein, denn bei Heinz ging es wohl um 560€, nicht mal um über 800.
Jetzt hartnäckig bleiben! Nimm persönlich Kontakt zuHeinz auf, er hat ja angeboten zu helfen.

Ich finde diesen Ausgang großartig! :ok::ok::ok:
Gäbe es mehr solcher Leute wie dich, Heinz, wäre diese unselige Gewinnvermehrung durch Steuern, und vielleicht noch mehr, längst Geschichte.

heder
15.03.2014, 08:24
Danke Dega, aber noch heist es warten. Erst wenn ich alles schriftlich in den Händen habe, dann wird ne Büchse Chappi aufgemacht:schreck:

heder
15.03.2014, 08:27
mir hat mein Steuerfuzzi auffm Amt gesagt, dass das nur gegen die zu hoch angesetzten Stereun über 800 € wäre..

Hilf mir mal, verstehe diese Aussage nicht?:lach4:

Dorkas_Dosenöffner
17.03.2014, 21:40
Hilf mir mal, verstehe diese Aussage nicht?:lach4:

Huhu Heinz,

also ich hab hier auf dem Amt angerufen. MAN zählen hier ja nicht zur Liste 1, sondern *nur* als potentiell gefährliche Hunde. Hier wird der Ersthund dann mit 400 € besteuert. Ausser man bringt nen Wesenstest. Dann gilt der normale Steuersatz.
Er meinte nun beim Telefonat, dass das Urteil nur die Gemeinden deckelt, die über 800€ Steuer für den Hund veranschlagt haben

Peppi
18.03.2014, 07:42
Lest doch mal den Link.

Am 25. Februar hat das VG Trier in einem anderen Fall auch entschieden, dass die Hundesteuer zu hoch ist. Da ging es um einen "Liste 1" Hund.

Hier darf die Gemeinde laut VG Trier sehr wohl höhere Steuern verlangen, allerdings dürfen diese nicht den zu erwartenden Unterhalt überschreiten, weil dies einem Verbot gleichen würde. Zu einem Verbot sei die Gemeinde allerdings nicht befugt.

Ich denke das meinte Dein "Steuerfuzzi" und hat eventuell was durcheinander geworfen. Denn scheinbar unterscheidet auch das VG Trier noch zwischen Liste 1 und 2.

heder
18.03.2014, 11:02
Das ist ja genau der springende Punkt, in dem Urteil wird wohlweislich zwischen Liste 1 & 2 differenziert. Aber genau hier haben wir angesetzt, da mit Rechtskräftig werden der Gefahrenabwehrverordnung von 2005, diese Liste 2 nicht mehr existent ist. Es besteht auch immer noch die Möglichkeit für die Gemeinden, Hunde als potentiell gefährlich einzustufen, aber unabhängig von Rasse und Herkunft (gilt nicht für die drei verbotenen Rassen). Die Problematik liegt aber auch darin, das schon im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz (D 3231), aus dem Jahre 2000, das an Tierärzte, die die Befugniss zur Abnahme des Wesenstestes hatten, ausgegeben wurden, keinerlei Listen mehr dargestellt wurden.

§1 Definition Gefährliche Hunde
§2 Zucht- und Handelsverbot
§3 Haltung gefährlicher Hunde

in diesen 3 § wird schon eindeutig geregelt und dargestellt, was gefährlich ist und was nicht!

Daran hat sich auch in der Gesetzes Neufassung vom 22.12.2004 nichts geändert!

Bedeutet also nichts anderes, als, die Definition, potentiell gefährliche Hunde, die gefährlichkeit wird vermutet, verstößt gegen diese Gesetzesregelung, da laut Verordnung, erst bei einer Auffälligkeit, geahndet werden kann.

Also mit nem Anruf wird man da gar nichts erreichen, sondern wirklich mit der entsprechenden Argumentation angreifen.
Warum auch soll eine Gemeinde einfach mal auf Anfrage hin, den Geldsack schmälern?

Bei uns haben wir gerade die Satzung dahingehend aufgearbeitet, das der Gemeinde noch die Möglichkeit betshen bleibt, rein rechtlich einzugreifen, bei entsprechenden Vorkommnissen, aber unabhängig von Hunderasse, etc. Das bedeutet, der kleine Yorki kann jetzt genauso an den E..... gepackt werden, wenn er auf dem SPielplatz Kinder angreift oder sonstiges, wie auch der böse Rottweiler. Steuerlich aber sind es einfach nur Hunde, weder gut noch bös, sondern als neutral nach Steuerrecht zu betrachten!

Für uns sieht die Lage so aus, das sobald die Änderung vollzogen ist und in Kraft tritt, wir eine Eingabe auf Landesweiter Ebene machen werden, um villeicht mal einen Anstoss zum Überdenken zu geben!

Es kann einfach nicht rechtens sein, das jedes Bundesland hier willkürlich handeln und agieren kann, sondern es muss jetzt langsam mal eine Bundes Weite regelung her!!!!

weiteres folgt.....

Peppi
18.03.2014, 13:58
Aber das Urteil war - zumindest dem Link nach - nach Eurem Termin... :35:

Monty
18.03.2014, 14:54
Es kann einfach nicht rechtens sein, das jedes Bundesland hier willkürlich handeln und agieren kann, sondern es muss jetzt langsam mal eine Bundes Weite regelung her!!!!

weiteres folgt.....

Jedes Bundesland? - jede Gemeinde/Stadt hat noch einmal eine andere Hundesteuersatzung...ich wäre schon froh wenn es für die Bundesländer einheitl. Steuersätze gäbe.

Grundsätzlich ist die (erhöhte) Hundesteuer aber ein sehr ergiebiges Thema, welches man nicht ungeprüft hinnehmen sollte. Aber nicht das hier ein Irrglaube entsteht. Hundesteuer ist generell nicht an die Listen gebunden und darf von Gemeinden und Städten zu Lenkungszwecken Hunderassen unterschiedlich besteuern.- Leider

Gerade im Steuerrecht gibt es viele Fallstricke (für die Gemeinden) und wenn dies dann noch mit oder an unsinnige Listen gekoppelt ist ...sollte Jeder den A.r.s.c.h. in der Hose haben und versuchen sich dagegen zu wehren

heder
19.03.2014, 06:37
Hallo Peppi,
richtig, das Urteil wurde nach unserer Entscheidung gefällt, aber hierbei ist zu berücksichtigen, das es sich um den Kreis Vulkaneifel handelt. Hier differenziert sich wieder mal der Durcheinander: Städte- & Gemeindebund, Städtebund, etc.
Der Kreis Vulkaneifel wendet die steuerliche Regelung des Städte- und Gemeindebundes an, sprich also genau die Steursatzung, gegen die wir angegangen sind. Wir hier wenden die Städtebund Satzung an. Der Unterschied liegt einfach darin, Trier führt im Städtebund keine Listenhunde auf, der Städte- und Gemeindebund dagegen schon.
In dieser Satzung steht auch eben der Passus, eine Gefährlichkeit wird bei folgenden Rassen vermutet: Bordeauxdogg, Bullmastiff, Tosa Inu, Mastiff, etc.
Solange diese Satzung Verwendung findet, ist auch die erhöhte Steuer anwendbar und aus diesem Grund mußte das VG entsprechend urteilen.

Und das hat sich für uns ja als diese Willkür dargestellt, man sucht sich einfach mal die Regelung aus, die am meisten Geld findet. Also haben wir dann auch entsprechend argumentiert, das es sich hierbei in Bezug auf das Landesgesetz um eine Strafsteuer handelt. Die Argumente der VG Ruwer, erhöhte Steuer sei ausschließlich dafür gedacht, bestimmte Rasse-Bestände niedrig zu halten, ist für uns dann auch der entscheidende Punkt gewesen. Sprich, hast Du einen Hund, der bei uns in der Liste steht, dann zahlst Du Strafe!

Zur Zeit haben wir noch eine Anfrage gestellt, an das Ministerium in Mainz, mit der Bitte, in Bezug auf die Gesetzesänderung vom 22.12.2004, Landeshundegesetz, bei den Kommunen zu prüfen, inwieweit diese Ihre Satzungen angepasst haben. Dazu sind diese von Gesetzes wegen verpflichtet.

Und wie schon mal erwähnt, wenn jemand von Euch diesbezüglich auch etwas tun möchte, stehe ich gerne bereit, dabei zu unterstützen.

Ich finde, das jammern auf hohem Niveau gut und schön ist, aber wenn man nichts unternimmt, wird auch nichts geändert. Man muss nicht alles hinnehmen, was einem vom Staat vor diktiert wird. Es sind schließlich auch nur Menschen, die auch Fehler in Ihrer Denkweise machen können, die dann zum Nachteil der Allgemeinheit reichen. Aber solange jeder nur in seinem Kämmerlein am weinen ist, ändert sich auch nix.:(

Peppi
19.03.2014, 09:06
Der Unterschied liegt einfach darin, Trier führt im Städtebund keine Listenhunde auf, der Städte- und Gemeindebund dagegen schon.

Hört sich ein bisschen nach "wir sind die Volksfront von Judäa" an! ;)

Ich muss das nochmal lesen, wenn ich wach bin! :D:lach4:

heder
19.03.2014, 16:42
Hört sich ein bisschen nach "wir sind die Volksfront von Judäa" an! ;)

Ich muss das nochmal lesen, wenn ich wach bin! :D:lach4:

Genau so.....;):lach4:

Mickey48
19.03.2014, 23:26
:lach4: :kicher:

http://www.youtube.com/watch?v=6pwmffpugRo

heder
06.05.2014, 10:41
So, jetzt ist es amtlich. Ab dem 01.05.2014 gibt es KEINE sogenannte Kampfhunde mehr in unserer Gemeinde, als auch schon in einer Nachbargemeinde. Die Satzungen wurden entsprechend der aktuellen Landeshundeverordnung angepasst, sowie die entsprechenden Absätze geändert, bzw, entfernt. So wie es ausschaut, werden jetzt nach und nach alle Geminden, die unserer VG angehören, schrittweise auch Ihre Satzungen abändern.

Keine "Kampfhundesteuer" mehr bei uns:sorry::ok::kicher:

Und ich biete jetzt nochmals meine Hilfe an, wer auch die E.... in der Hose hat und entsprechendes Durchhaltevermögen, ich helfe euch gerne, einfach per PN melden oder hier mal anfragen.... es gibt überall einen Weg was zu erreichen, es muss nur was getan werden. Und lasst euch von den Amtsschimmeln nicht einschüchtern:schreck::boese1:

Marti
06.05.2014, 10:47
Vor eurer Leistung kann man nur den Hut ziehen! Glücklicherweise gibt es bei uns für Bullmastiffs (und American Bulldogs) keine erhöhten Steuern..

Sanny
06.05.2014, 13:05
Dem kann ich mich nur anschließen! Ganz toll!
In Berlin gibt es zum Glück überhaupt keine Rasseunterteilung bei der Steuer.

Leyana
06.05.2014, 15:49
Herzlichen Glückwunsch! Eine absolut bewundernswerte Leistung!

Scotti
06.05.2014, 15:53
Geil!!!!!!!!

Dega
06.05.2014, 16:10
:ok::ok::ok:

Scotti
25.06.2014, 19:33
Heder, eventuell brauch ich deine Erfahrung, bei uns in Niedersachsen gibt es keine Kampfhunde, in den umliegenden Gemeinden, die aber alle im Landkreis Diepholz liegen gibt es teilweise keine gefährlichen Hunde, teilweise gefährliche Hunde, aber BM fallen nicht drunter, bei uns hingegengilt der BM als gefährlicher Hund und kostet statt 40,- dann 612,-.

Ich muss da morgen mal anrufen, weil die Fassung von 2003 ist, da gab es ja in NDS glaube ich noch eine Rassistenliste, aber wenn dem wirklich so ist... Ugr.

phlipsn
26.06.2014, 08:29
Hi,

also soweit ich weiß sollten in der Gemeinde eigentlich alle Hunderassen die nicht unter "Listenhunde" gelistet sind das gleiche kosten! Weil: Hund ist dann Hund und wenn nicht auf der Liste des Bundeslandes jeder Hund gleich behandelt wird ( sofern mit deinem Tier nichts vorgefallen ist! ).
Aufm Amt wissen teilweise die Beamten ja nichtmal wie groß bzw. wie die die einzelnen Hunde überhaupt aussehen ( so wars bei mir:-)..... ).Ich hatte meinen beim anmelden mit 4 Monaten dabei..... Der ist ja süss der kleine...... Was ist denn das für einer........ Hab ich ja noch nie gehört, aber wie tapsig der ist........ Die waren hin und weg......


Gruß
Phlipsn

Scotti
26.06.2014, 08:34
http://www.bruchhausen-vilsen.de/files/hundesteuersatzung_suestedt.pdf
Das ist unsere Satzung.
Jede Gemeinde (alle im Landkreis Diepholz) hat eine abweichende Regelung, der BM steht glaube ich nur bei uns drin, in der Nachbargemeinde ist es statt des BM die BX, teilweise gibt es keine "Gefährlichen Hunde"...

phlipsn
26.06.2014, 08:57
Ui,

hab grad mal etwas gegoogelt, in Niedersachsen ist also alles recht offen gestaltet....
Für mich ware jetzt klar was ich machen würde.........


gruß

Scotti
26.06.2014, 11:04
Es hat sich Gott sei Dank erledigt. Es steht zwar noch da drauf, ist beim Bullmastiff aber veraltet. Wir müssen nur 40 Euro zahlen.

Mickey48
26.06.2014, 11:29
Hast du denn einen BM im Auge? ;)

Scotti
26.06.2014, 12:33
Man soll ja niemals nie sagen. ;)