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Widerlegbar gefährlich??
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „Widerlegbar gefährlich??” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!
Schöne Grüße, Markus
Worly1996 22.08.2014, 13:34 Hallo!
Dann will ich mal loslegen mit meinen Fragen, hier die erste:
Der BM steht ja in NRW auf der Liste 2 des LHG. Was genau bedeutet "widerlegbar gefährlich"? Heißt das, der BM ist nach bestandenem Wesenstest wie ein "normaler" Hund zu behandeln? Auch steuerlich? Und wie ist das bis zum Wesenstest (der meines Wissens nach mit frühestens 18 Monaten absolviert werden kann)?
Was ist mit Rassen die auf Liste 1 stehen? Was haben die für "Vorteile" vom Wesenstest? Außer Maulkorbbefreiung nichts, oder? Leinenzwang und höhere Besteuerung bleiben doch bestehen, oder?
Ich verfolge schon länger die Entwicklung des Landeshundegesetzes und versuche nur zu verstehen.... Über Sinn und Unsinn will ich hier nicht diskutieren, hat auch keinen Zweck.
Wünsche Euch allen einen schönen Tag noch!
Lg Jenny
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
Worly1996 23.08.2014, 16:45 Keiner? Schade...
Ist Wochenende,musst dich schon gedulden..
Meines Wissens haben Steuern ,da Gemeinde-Sache, nichts mit der Rasseliste der Bundesländer zu tun.
Aber ich warte mal auf die NRW-ler !
Bei uns in NDS gibt es keine Rasseliste. Trotzdem stehen, in jeder Gemeinde Andere, bestimmte Hunderassen auf der Steuerliste mit massiv erhoehten Steuern.
Siehe blue: Leinen- und/oder Maulkorbzwang entfallen nach bestandenem Wesenstest.
Die Hundesteuer ist allein Sache der Gemeinde. Manche erheben keine höheren Steuern, wenn der Hund einen Wesenstest hat, aber die meisten nehmen gern jeden Groschen, den sie kriegen können.
Ich bin auch in Nds., und zahle für meinen Mastino satte 420 Euro Hundesteuer. 4 km weiter nördlich wären es 48 ...
Was mich aber viel mehr stört: im Hundesteuernachweis steht seit ein paar Jahren nicht mehr "Kampfhund", sondern "Gefährlicher Hund". Widerspruchsverfahren gibt es in Nds. nicht, also kann ich nur klagen.
Hallo Jenny,
bei den Hunden der Anlage 2 wird in NRW erst mal die Gefährlichkeit "vermutet", diese kannst du aber halt wie du schon richtig geschrieben hast durch einen Verhaltenstest/Wesenstest "widerlegen". Das heißt der Leinenzwang gilt bis dahin erst einmal uneingeschränkt, der Maulkorbzwang ab Vollendung des 6. Lebensmonats.
Durch den Wesenstest kannst du aber den Hund von Maulkorb- und Leinenzwang befreien lassen. Das sind zwei unterschiedliche Befreiungen. Im ersten Teil geht es um die Maulkorbbefreiung, ist diese erreicht kann man entscheiden ob man auch die Leinenbefreiung angeht. Das gilt für die Hunde der Anlage 1 ebenso wie für die der Anlage 2.
Anleinpflicht bleibt aber immer in bebauten Gebieten und öffentlichen Plätzen etc. bestehen . Das gilt aber genauso für 20/40 Hunde.
Wie die Hunde besteuert werden ist Sache der jeweiligen Kommune und variiert stark. Diese Entscheidung kann die Kommune auch ganz willkürlich ändern. Da ist man mit nie auf der sicheren Seite.
In meiner Gemeinde z.B. galt bisher für die Anlage 1 Hunde ein erhöhter Satz, durch bestandenen Wesenstest kam er aber in die "normale" Steuer.
Für Anlage 2 Hunde galt grundsätzlich erst mal die "normale" Steuer, außer er wurde auffällig und als §3 Hund eingestuft. Ein paar Ortschaften weiter, aber selber Kreis ist steuerlich Hund=Hund.
Zu Beginn dieses Jahres brauchte die Stadt hier Geld und es stand zur Debatte dieses entweder über Parkgebühren oder die Hundesteuer einzutreiben. Man entschied sich natürlich für die Hundesteuer und nun werden auch die Anlage 2 Hunde hoch besteuert und es gibt auch durch einen bestandenen Wesenstest keine Möglichkeit mehr von der hohen Steuer runter zu kommen :(. Bis dahin kostete der Anlage 2 Hund knapp 70,-€/Jahr, nun 500 Euronen.
So schnell kann sich das also ändern ;).
Wie das gehandhabt wird entscheidet also die jeweilige Gemeinde ganz nach Ermessen.
Bedenken solltest du auch das du eine Haltegenehmigung von der Stadt brauchst, für die ein Führungszeugnis und der erweiterte Sachkundenachweis notwendig ist. Diesen braucht auch jeder andere (z.B. Partner) der mit dem Hund vor die Türe geht.
Solltest du einen Garten haben den der Hund nutzen darf, gilt es auch hier wieder Vorschriften einzuhalten. (Zaunhöhe und Stabilität)
Vielleicht bringt dir das ja ein wenig Licht ins Dunkel
https://www.google.de/search?q=h%C3%B6here+einnahmen+hundesteuer&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&channel=sb&gfe_rd=cr&ei=hnD5U5eEBofe8gfE4YDgBw#channel=sb&q=h%C3%B6here+einnahmen+hundesteuer&rls=org.mozilla:de:official&tbm=nws
;)
Worly1996 25.08.2014, 07:46 Danke für die Antworten! Ja, so ungefähr hatte ich mir das schon gedacht. Da ich auch in einer gaaaaaanz armen Stadt wohne, schätze ich, die werden trotzdem hoch besteuern. Na ja, wenn es denen hilft! Alle anderen Auflagen (hab die gestern nach langem Suchen gefunden) kann ich erfüllen. Dann steht dem BMchen nix mehr im Weg (außer das Mama und Papa noch kein Stelldichein hatten)... Egal, ich warte!
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