Frage: unterschiedliche Hunde auf der "Liste"?

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Markus
26.09.2016, 09:09
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Frage: unterschiedliche Hunde auf der "Liste"?” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Takida
26.09.2016, 09:09
Hallo,

Hab da mal eine Frage, wohne ja in MV auf Rügen.
Auf der MV Liste ist der Bullmastiff nicht vertretten, ebenso nicht auf der Liste meines Wohnortes. In der Welpenschule wurd ich angesprochen das er aber wohl ein paar Orte weiter als gefährlicher Hund läuft und stolze 613€ Steuer kosten würde.
Dachte bisher immer die Listen würden von den einzelnen Bundesländer verbindlich erstellt und nicht von jedem Ort unterschiedlich?
Gibt es da eine Rangfolge, Land geht vor Kreis/Gemeinde?

Lg Tom

Nadine
26.09.2016, 11:33
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Scotti
26.09.2016, 11:33
Nee, jede Gemeinde entscheidet selber.

Muffin
26.09.2016, 12:33
Moin ich wohne auch auf Rügen. Mir sagte die Gemeinde das in ganz mv keine bm auf der Liste stehen. Wir zahlen normale Steuern. Lg

Grazi
26.09.2016, 12:40
Nicht ganz: die Einstufung als Gefährliche Hunde, Widerlegbar gefährliche Hunde, Hunde besonderer Rassen, etc. pp. wird von jeweiligen Landeshundegesetz einheitlich geregelt.

Allerdings ist die Besteuerung Gemeindesache.

Es kann also durchaus vorkommen, dass in einem Ort ein per LHG als Listie eingestufter Hund (mit allen damit verbundenen Auflagen) genauso besteuert wird wie ein Dackel.

In anderen Gemeinden wiederum gilt dann eine erhöhte Hundesteuer.

Kritisch wird es in Bundesländern, in denen keine Rasseliste existiert... verlangt hier eine Gemeinde trotzdem eine erhöhte Hundesteuer, kann man notfalls versuchen, gerichtlich dagegen vorzugehen!Würden das alle betroffenen Hundehalter machen, stünden die Chancen natürlich höher, dass es irgendwann ein hoffentlich PRO Hund ausfallendes verbindliches und rechtskräftiges Urteil gibt .

Lest mal hier nach:
http://www.nilsbecker.de/hundesteuer-erhoehung-nur-bei-abstrakter-gefaehrlichkeit/

Grüßlies, Grazi

Takida
26.09.2016, 13:04
Danke für Eure Antworten.

@ Muffin, sieh mal hier

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://amt-wr.de/Gingst/pdf/Hundest.pdf&ved=0ahUKEwj6nveY46zPAhXILcAKHXnNCt8QFggbMAA&usg=AFQjCNGyAE1nFZWEFniq5m6X2TZpoMMmXA&sig2=wl9OuYarFVa826D9d7mDKQ

Der Kollege aus der Welpenschule kommt aus Gingst und war ganz erstaunt das bei uns der BM nicht gelistet ist.

Lg Tom

Muffin
27.09.2016, 15:20
Oh das ist schlecht. Hier ist unsere Satzung. http://www.amt-nord-ruegen.de/wp-content/uploads/2014/09/Satzung-der-Gemeinde-Dranske-%C3%BCber-die-Erhebung-einer-Hundesteuer.pdf
Zieh auf die andere Seite der Insel:kicher:

Takida
27.09.2016, 19:09
@Muffin, muss ich ja nicht hier in Binz steht der BM ja nicht auf der Liste, deshalb war ich ja so erstaunt über Gingst.

Lg Tom

Muffin
27.09.2016, 20:35
Ansonsten hätte ich netterweise den kleinen Racker zu mir genommen:D

Grazi
28.09.2016, 08:09
Wie selbstlos von dir. :kicher:

Grüßlies, Grazi

paggy
02.10.2016, 09:33
Da kocht jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen. Hier sog. Kat. 2 Hunde im Stadgebiet 650 € im Landkreis wenige Kilometer weiter ohne Erhöhung als normaler Hund für 50 €.