kampfhundesteuer

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Markus
07.10.2006, 20:46
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „kampfhundesteuer” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

sandtman
07.10.2006, 20:46
hallo an alle

hab da mal ne frage zur kampfhundesteuer. ich wohne in der nähe von stendal in sachsen-anhalt, dort wurde ein kleiner junge von einem bulldog angefallen und schlimm verletzt. nun geht wieder die diskusion los mit der hundesteuer für listenhunde. wollte mir eigentlich wieder nen bullmastiff zulegen trotzdem wir unseren vor kurzem einschläfern mussten( sie ist gerademal 3 monate alt geworden). kennt sich jemand mit den preisen aus. bie uns in der zeitung stand nur mastiff als gelistet oder ist wo anders bullmastiff auch gelistet.


gruß der sandtman:35:

Nadine
07.10.2006, 20:54
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
king
07.10.2006, 20:54
hallo also in thüringen gibt es keine kampfhund steuer und das ist gut so ein bm kostet bei uns 30 € im jahr.ich dachte in sachsenanhalt gibt es auch keine.
mfg.king

morpheus
07.10.2006, 20:58
Völlig wurscht wer wo gelistet ist oder nicht, die Steuer ist immer Angelegenheit deiner Kommune. Frag am besten dort nach.

Tyson
07.10.2006, 21:16
Hallo Sandtman, wohne auch in Sachsen Anhalt, habe einen Mastiff. Bei uns gibt es das ja alles noch nicht. Ist zwar im Gespräch, aber warte doch erstmal ab. Aber falls was kommt liegt es an Deiner Kommune. mfg Manuela

Caro-BX
07.10.2006, 23:15
Es ist völlig egal, ob deine Wunsch-Rasse in deinem Bundesland gelistet ist oder nicht. Bei der Hundesteuer bzw. Kampfhundesteuer darf jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen, also musst du auch dort nachfragen.

Und diese Hundesteuerverordnungen können natürlich auch jederzeit vom Gemeinderat geändert werden.

DED
08.10.2006, 11:17
Es ist schon richtig, dass die Komunen einzeln entscheiden können, ob sie nun Hundesteuer erheben und in auch welcher Höhe.
Die einzelnen Bundesländer aber wiederrum entscheiden, welche Hunde auf die Liste der Gefahrenhunde (Anl. 1 oder 2) aufgeführt werden. Diese ist nach Gutdünken der einzelnen Landesregierungen erweiterbar.

Nach dieser können nun die einzelnen Komunen der jeweiligen Bundesländer entscheiden, ob sie für die von der Landesregierung erstellte Gefahrenhundliste nun Kampfhundesteuer erheben oder nicht und auch in welcher Höhe ist ihnen ebenfalls freigestellt!


Liebe Grüsse,
DED!

Kirsten BM
10.10.2006, 12:45
Hier in Hessen ist der BM lt. Innenminister nicht gelistet.

Es gab auch in Gießen ein Urteil wegen einer BX.
Fazit: die Kommunen können/sollten/dürfen? sich einerseits nicht über die Entscheidung des Innenminister stellen, andererseits sind Ordnungsrecht und Steuerrecht zweierlei....

Ist auf jeden Fall ein gutes Argument um bei den Kommunen um eine erhöhte Steuer herum zu kommen, wenn man anführt, dass der Inninminister die Rasse nicht gelistet hat.

Unter www.club-fuer-molosser.net findet ihr zum Teil die Verordnungen der einzelnen Bundesländer.

bullkess
10.10.2006, 15:46
Hallöchen,hätte da auch etwas dazu beizutragen.
In jedem BL gibt es Listen oder Verordnungen.Die einen haben Listen mit Kategorie 1 oder 2 die anderen haben lediglich einen allgemeinen Zusatz wo bestimmte Rassen separat augezählt sind.
@King :lach1:
Deine Aussage ist so leider nicht richtig,wir in Thüringen haben eine sogenannte Gefahrenhundeabwehrverordnung.Die beinhaltet schon verschiedene Rassen mit NAMEN, z.B. BX,Tosa Inu ...Für diese Hunde beläuft sich der Jahresbeitrag auf ca.526 € so in etwa.
Der BM ist Gott sei Dank nicht mit dabei. Was den Beitrag im Jahr betrifft sind es in und um Erfurt 72 €, alle Orte die eingemeindet sind.Ansonsten obliegt es der Gemeinde was sie an Jahresbeitrag nimmt.
Schönen Tag noch wünschen Jeannettee&Rudelhunde:lach3:

Scotty
11.10.2006, 13:48
Hier in Hessen ist der BM lt. Innenminister nicht gelistet.

Es gab auch in Gießen ein Urteil wegen einer BX.
Fazit: die Kommunen können/sollten/dürfen? sich einerseits nicht über die Entscheidung des Innenminister stellen, andererseits sind Ordnungsrecht und Steuerrecht zweierlei....

Ist auf jeden Fall ein gutes Argument um bei den Kommunen um eine erhöhte Steuer herum zu kommen, wenn man anführt, dass der Inninminister die Rasse nicht gelistet hat.

Unter www.club-fuer-molosser.net findet ihr zum Teil die Verordnungen der einzelnen Bundesländer.

Hat bei mir in Fulda auch geklappt. Die Steuerbehörde will sich in Zukunft komplett an die Liste von Hessen halten und keine zusätzlichen Rassen extra besteuern.