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Neue HH Verordnungen
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Schöne Grüße, Markus
Haftpflicht und Chips für alle Hunde
Parteien einig über härtere Auflagen in Hamburg. Große Tiere sollen an die Leine.
Von Florian Kain
Hamburg - Noch vor den Herbstferien soll die Hamburger Bürgerschaft ein Gesetz beschließen, über dessen Inhalt jetzt zwischen den Fraktionen CDU, SPD und GAL Einigkeit erzielt wurde. Das Halten von Hunden wird dadurch teurer. Die wichtigsten Änderungen:
Tierärzte müssen allen Hunden einen Identifikations-Chip einpflanzen, damit der Städtische Ordnungsdienst rasch herausfinden kann, wem ein auffällig gewordenes Tier gehört. Es wird eine zentrale Hunde-Registrierungsstelle eingerichtet. Voraussichtliche Kosten des Chips: 40 Euro.
Jeder Halter wird zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung gezwungen. Das soll die Schadensregulierung nach Beißfällen erleichtern. Kosten: pro Jahr je nach Rasse 70 bis 180 Euro.
Alle Hunde ab einer bestimmten Größe (angedacht sind 50 Zentimeter Schulterhöhe) sollen unter einen generellen Leinenzwang fallen, weil sie Menschen gefährlich werden können (einige betroffene Rassen siehe Kasten).
Ausnahmen von der Anleinpflicht sind möglich, wenn die Hunde einen Wesenstest bestehen (Kosten um 300 Euro) oder erfolgreich an einer Gehorsamkeitsschulung teilnehmen (rund 120 Euro, zum Beispiel im Tierheim). Fußgängerzonen und Naturschutzgebiete bleiben aber grundsätzlich Zonen mit Leinenzwang, egal, ob ein Test bestanden wurde.
Wer gegen die neuen Regeln verstößt, also etwa den Chip ablehnt oder seinen Hund ständig unangeleint durch den Park toben läßt, obwohl dieser nicht vom Leinenzwang befreit ist, kann zum Besuch einer Hundeschule verpflichtet werden. In krassen Fällen soll es ab Herbst auch möglich sein, Menschen das Halten von Hunden ganz zu verbieten.
Hunde, die unter den Leinenzwang fallen, sollen aber auch mehr Auslaufmöglichkeiten bekommen: Die Zahl der dafür reservierten Flächen wird von den Bezirken im Sommer von 60 auf 79 erhöht.
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
Lob von allen Parteien
Hunde: Neue Eckpunkte zur Haltung finden auch den Beifall des Tierschutzvereins.
Von Florian Kain
Mehrere Wochen hatte sich Gesundheitssenator Jörg Dräger Zeit gelassen, um die Eckpunkte für ein neues Hundehaltungsgesetz zu präsentieren. Dem parteilosen Politiker war es wichtig, vor der Präsentation seiner Pläne mit Experten zu sprechen und vor allem - die anderen Parteien mit ins Boot zu holen. Trotz der absoluten Mehrheit der CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft schien es der Gesundheitsbehörde sinnvoll, möglichst eine interfraktionelle Einigung zu erzielen. Grund: die aufgeheizte Stimmung in der Bevölkerung. Staatsrat Dietrich Wersich: "Wir sind mit einer Flut von E-Mails, Briefen und Anrufen konfrontiert worden, die uns gezeigt haben, wie wichtig viele Menschen in der Stadt dieses Thema nehmen. In den Parks kam es zum Teil zu schlimmen Streitereien zwischen Hundehaltern und anderen Spaziergängern."
Die zahlreichen Beißvorfälle der zurückliegenden Wochen und die dadurch ausgelöste Debatte hätten zu einer so schwierigen Situation geführt, daß der Behörde besonders daran gelegen gewesen sei, die Änderungen gemeinsam mit den anderen Parteien anzugehen. Dahinter steht auch der Gedanke, bei anhaltenden Protesten von Haltern nicht allein den Kopf hinhalten zu müssen.
Jörg Dräger bezeichnete die nun vorgelegten Eckpunkte als "Konsequenz aus den Ereignissen der letzten Monate": "Wir wollen damit einfachere und klarere Regelungen schaffen, um das Zusammenleben von Mensch und Hund in Hamburg auf eine sicherere Grundlage zu stellen." Das weitere Verfahren soll in enger Abstimmung mit den parlamentarischen Gremien erfolgen. Über die Einzelheiten muß dabei allerdings noch beraten werden. SPD-Innenexperte Andreas Dressel sagte: "Wichtig ist, daß wir den Handlungsrahmen ausschöpfen, gerade, was die verantwortungslosen Hundehalter betrifft." Auch die Möglichkeit einer Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen gegen die Regeln müsse nochmals geprüft werden. Grundsätzlich aber eröffneten die präsentierten Eckpunkte für das neue Gesetz ein "differenziertes Vorgehen, das verantwortungsvolle und rechtstreue Hundehalter besserstellt", so Dressel. "Zum Beispiel durch die Befreiung vom Leinenzwang, wenn ein Hund erfolgreich geschult wurde." Christian Maaß von der GAL bezeichnet das Eckpunkte-Papier als "geeignete Grundlage für die weitere Arbeit".
Lob kam auch vom Hamburger Tierschutzverein. Chef Wolfgang Poggendorf: "Viele Forderungen des Tierschutzbeirats finden sich in dem Papier wider." Einige Fragen seien aber noch völlig ungeklärt, zum Beispiel die Ausnahme vom Leinenzwang nach bestandenem Gehorsamkeitstest: "Wer prüft, wer testiert?" Außerdem sei das Dickicht an neuen Regelungen "zu kompiziert". Massive Kritik an den Plänen äußerte Jutta Thumser von der "Hunde-Lobby Hamburg", die heute ab 5 vor 12 vorm Hauptbahnhof gegen den Leinenzwang demonstriert: "Eine Katastrophe, es gibt viel zu wenig Freilaufflächen!"
Die neue Gefahren-Einteilung der Hunde
Kategorie 1: Zum Beispiel Pitbull, American Staffordshire Terrier. Ab Herbst außerdem Bullterrier (Übergangsfrist). Extra Haltungsgenehmigung nötig, absoluter Leinenzwang, Steuer: 600 Euro.
Kategorie 2: Wird neu definiert. Zu ihr gehören künftig alle Hunde, die sich im Einzelfall gefährlich gezeigt haben. Keine Befreiung vom Leinenzwang, Maulkorbpflicht und 600 Euro Steuer.
Kategorie 3: Alle bisherigen Kategorie-2-Hunde wie Mastiff und Kangal und jetzt auch Rottweiler. Steuer: 600 Euro, Freistellung vom Leinenzwang möglich.
Kategorie 4 (neu): Kein Leinenzwang nach bestandenem Test, 90 Euro Steuer. U. a.: Labrador, Bernhardiner, Schäferhund, Golden Retriever, Dogge, Hovawart, Bobtail, Collie, Huskie, Eurasier Weimaraner, Dobermann und Windhund.
Kategorie 3: Alle bisherigen Kategorie-2-Hunde wie Mastiff und Kangal und jetzt auch Rottweiler. Steuer: 600 Euro, Freistellung vom Leinenzwang möglich.
Ich verstehe das so, das unser alter Wesenstest, dann
für nichtig erklärt wird, weil ja nun Kategorie 3 und
nicht mehr 2....
Traurige grüsse aus HAMBURG
es is einfach unglaublich :mad: und wer soll diese hohe steuer bezahlen .ich sehe die tierheime schon wieder wie sie vollgestopft werden mit unschuldigen hunde seelen.
Ich habe zwar noch keinen Hinweis gefunden, daß die hohe Steuer nach dem Wesenstest erlassen wird, aber ansonsten ändert sich doch für uns nicht viel.
Die Auflagen sind doch die gleichen wie vorher auch.
Jetzt geht es nur all denen ans Leder, die 2000 mit unseren Listenhunden nix zu tun haben wollten.Ehrlich gesagt ist es mir ein richtiger innerer Vorbeimarsch, daß auch Retriever und Dalmatiner Besitzer "dran" sind. Für die Hunde tut es mir allerdings leid. Ich halte auch den Wesenstest im Gegensatz zum Hundeführerschein für ein völlig ungeeignetes Instrument um einen Hund bzgl. der Leinenfreiheit zu beurteilen. Aber da wir das Thema ja 2000 und vor zwei Jahren komplett durchgespielt haben, mache ich mir wenig Sorgen. Mein Hund darf in "meinem" Park legal gar nicht laufen, egal ob mit oder ohne Test, und das schon seit 1957(Gesetz über Grünanlagen in HH), an der Strasse nehme ich ihn sowieso an die Leine, und ich bin schon immer in die Auslaufflächen oder aufs Land gefahren. So what?!
Ich bin überzeugt, daß der bereits gemachte Test anerkannt wird, warum auch nicht, aber die Kontrollen stark zunehmen werden. Hier war es vorher schon zum K... mit der ganzen schlechten Presse; es wird sich jetzt eben leinenzwangmäßig den NRW-Verhältnissen anpassen. Aber dort habt Ihr bald Wahlen und könnt die Höhn davonjagen!
Traurig ist es nur für die Bullterrierleute, denn die waren bisher mit uns in Kat.2 und rücken nun in die "gefährliche" Klasse auf. Wie es mit den alten Hunden gehandhabt wird, muß man abwarten.
kann einfach durch Nicht-Wiederwahl für Ihre unsachgemäßen Entscheidungen und Äußerungen "bestraft" werden. Ob andere es anders oder besser machen sei mal dahingestellt. Bisher waren ja nicht die politischen Entscheidungsträger sondern allein die Gerichte für weitere Veränderungen verantwortlich. Und die werden bekanntermaßen nicht von uns gewählt.
Im Gegensatz zu vielen anderen war ich in Hamburg bei der entscheidenden Gerichtsverhandlung anwesend und weiß ganz genau was da auf uns zukommen wird.
Diesmal machen sie es "sattelfest", denn Hinweise zur Gesetzgebung haben die Behörden seitens des Richters genug bekommen. *** oder VDH hin oder her, die spielen keinerlei Rolle mehr bei der Gesetzgebung und haben es auch vorher nicht. Eventuell können die noch anzuhörenden Sachverständigen etwas ausrichten, falls denn Hunde-Sachverständige gehört werden und nicht Vertreter vom NaBu oder so. Ich habe es mir abgewöhnt mit Logik, Sachverstand oder Gerechtigkeitssinn an die Sache ranzugehen; ich habe vernünftige Vorschläge gelesen, sollten diese umgesetzt werden, kann ich damit leben. Sollten es unannehmbare Bedingungen werden, kann ich klagen. Das Ziel ist in jedem Fall Hunde raus aus der Stadt und das wird unter jedweder Landesführung weiter verfolgt werden.
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