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CC in NRW auch Listenhund
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „CC in NRW auch Listenhund” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!
Schöne Grüße, Markus
Vielleicht ne doofe Frage, aber ich weiß es echt nicht
Aber ich hätte mal gern gewusst, ob der Cane Corso hier in NRW Listenhund ist?
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
Definitiv nicht ,zählt zu den 40 / 20 iger Hunden
Gruß Don
Ganz sicher?
Also normale Hundesteuer, kein Wesenstest?
Nur Sachkundenachweis?
Vielleicht ne doofe Frage, aber ich weiß es echt nicht
Aber ich hätte mal gern gewusst, ob der Cane Corso hier in NRW Listenhund ist? Wer hat schon alle Hundegesetze im Kopf? :)
Der CC ist (bisher) nur in Brandenburg und in Bayern gelistet. In NRW fällt er -wie Günter bereits schrieb- unter die 40/20'er Regelung.
Grüßlies, Grazi
Perro de presa 14.12.2007, 17:13 Kann man leider im Moment so klar nicht beantworten.
Seit dem "Alano/Dogo Canario FCI" Erlass 2006 des Ministeriums ist in NRW,
handhaben die Ordnungsämter dies unterschiedlich.
Wir haben im Dogo-Canario-Deutschland e.V. gerade einen Fall in Duisburg,
wo das Odrnungsamt bei einem CC, der seit 2004 angemeldet ist und eine BGH Prüfung hat,
einen Alano sieht und so einen Liste 2 Hund daraus machen will.
Ebenso Ordnungsamt Herford, wo auch ein CC als Liste 2 Hund, den Alanos zugehörig eingestufft wurde.
Aber wenn man sich dagegen wehrt, ist der CC nicht gelistet.
Und der Dogo Canario?
Ich habe die beiden Rassen verwechselt,
ich meinte nämlich ursprünglich den Dogo Canario, denn eine gewisse Ähnlichkeit zum Ca de Bou ist vorhanden!
Also normale Hundesteuer, kein Wesenstest? Die Hundesteuer bestimmt die Gemeinde. Grundsätzlich dürfte aber nirgends in NRW eine erhöhte Steuer für CCs fällig werden... es sei denn der Hund ist in irgendeiner Weise auffällig geworden.
Laut LHG besteht Microchip- und Versicherungspflicht. Außerdem muss der Halter (zumindest der Ersthundehalter bzw. der Erstgroßhundhalter) seine Sachkunde nachweisen und bestätigen, dass er nicht vorbestraft, nicht drogen- oder alkoholabhängig, nicht psychisch krank usw. ist.
Ein Wesenstest ist nicht Pflicht. Auch besteht keine ständige MK- und Leinenpflicht.
Grüßlies, Grazi
Und der Dogo Canario?
Ich habe die beiden Rassen verwechselt, Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, der DC gehört weder zur Liste 1 noch zur Liste 2.
Schau mal hier (http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/hundegesetz/). Da kannst die entsprechenden Passagen direkt im LHG nachlesen.
Grüßlies, Grazi
Die Hundesteuer bestimmt die Gemeinde. Grundsätzlich dürfte aber nirgends in NRW eine erhöhte Steuer für CCs fällig werden... es sei denn der Hund ist in irgendeiner Weise auffällig geworden.
Laut LHG besteht Microchip- und Versicherungspflicht. Außerdem muss der Halter (zumindest der Ersthundehalter bzw. der Erstgroßhundhalter) seine Sachkunde nachweisen und bestätigen, dass er nicht vorbestraft, nicht drogen- oder alkoholabhängig, nicht psychisch krank usw. ist.
Ein Wesenstest ist nicht Pflicht. Auch besteht keine ständige MK- und Leinenpflicht.
Grüßlies, Grazi
Danke für deinen Rat, aber einen großen Hund habe ich schon und genau das musste ich auch schon alles machen und vorweisen!
Aber trotzdem Danke
Anscheinend sind ja nur noch Am-Staff Am-PitBull Bullterrier Staff-Bullterrier "gefährlich"
Goofymone 14.12.2007, 21:57 Hier findest Du sämtliche HVO´s und Gesetze:
http://www.hundepolitik.de/gesetze.html
Super Seite und vor allen Dingen ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,Aktuell
Gruß Don :lach2:
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