Ausführliche Informationen zur Einreise nach Großbritannien
VisitBritain
Urlaubsservice Großbritannien
Hackescher Markt 1
10178 Berlin
Tel: 01801-468 642 (zum Ortstarif!)
Fax: 030-3157 1910
E-Mail:
[email protected]
http://www.visitbritain.com/de
Öffnungszeiten: Mo-Do 10:00-17:00 Uhr + Fr 10:00-13:00 Uhr
Britain Visitor Centre, Hackescher Markt 1, 10178 Berlin
Öffnungszeiten: Mo-Fr 11:00-18:30 Uhr + Sa 10:00-15:30 Uhr
Britain Visitor Centre, c/o The British Council
Siebensterngasse 21, 1070 Wien, Österreich
Tel.: 0800-150 170 (gebührenfrei nur innerhalb Österreichs)
Fax: 01-533 261 685
Öffnungszeiten: Di-Fr 11:00-17:00 Uhr
Öffnungszeiten ab September Di 12-19 Uhr, Mi-Fr 11-17 Uhr
E-Mail:
[email protected]
http://www.visitbritain.com/at
PET TRAVEL SCHEME
Bedingungen für die Einreise von Haustieren (Hunde und Katzen) nach Großbritannien
Das Pet Travel Scheme (PETS) ist ein System von Bestimmungen, nach denen Sie mit Ihrem Haustier - Hund oder Katze - aus bestimmten Ländern nach Großbritannien einreisen dürfen (*nur auf zugelassenen Routen!), ohne Ihr Haustier in Quarantäne geben zu müssen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. PETS wurde als ein Versuchsprojekt für den Transport von Hunden und Katzen aus bestimmten europäischen Ländern (u. a. aus Deutschland, Schweiz, Österreich) nach Großbritannien am 28. Februar 2000 eingeführt. Mittlerweile ist es auf unbestimmte Zeit in Kraft gesetzt worden und unterliegt periodischen Überprüfungen und Veränderungen. Der Agrarministerrat einigte sich am 27. Juni 2002 in Luxemburg auf einen gemeinsamen Standpunkt zu einem Entwurf für eine Verordnung des Rates und Parlaments über das Verbringen von Haustieren. Diese wird sich weitgehend am Pet Travel Scheme orientieren. Das Vereinigte Königreich begrüßt die EU-weite Harmonisierung der Vorschriften, die es ihm erlauben, sein im Februar 2000 eingeführtes Pet Travel Scheme mindestens bis 2008 fortzuführen.
(* u. a. Fähren auf den Strecken Calais-Dover, Oostende-Dover, Hoek van Holland-Harwich)
Vorgehensweise in Kurzform
1.
Ihr Haustier muss mit einem Mikrochip versehen werden (bevor es gegen die Tollwut geimpft wird).
2.
Dann muss Ihr Haustier gegen die Tollwut geimpft werden, und es müssen regelmäßige Auffrischimpfungen vorgenommen werden.
3.
Nach der Impfung muss ein Bluttest vorgenommen werden. Aus dem Ergebnis muss hervorgehen, dass der Impfstoff dem Tier einen ausreichenden Schutz gegen die Tollwut gibt.
4.
Nach der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von sechs Monaten, ehe das Tier nach dem Vereinigten Königreich verbracht werden darf. Es muss eine entsprechende amtliche PETS-Tollwutimpfbescheinigung für Ihr Tier ausgestellt werden (erhältlich beim Amtstierarzt).
5.
In den letzten 24-48 Stunden vor der Abreise muss Ihr Tier gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden; hierüber muss eine amtliche PETS-Bescheinigung ausgestellt werden (Ihr Tierarzt hat diese Bescheinigung vorrätig).
6.
Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich werden Sie auch aufgefordert, eine Erklärung über den Ort zu unterzeichnen, an dem das Tier gehalten wurde. Das Formular hierfür erhalten Sie bei dem Verkehrsunternehmen, das Ihr Haustier nach dem Vereinigten Königreich befördert.
Ausführliche Information (PDF)
Weitere Informationen
Britische Botschaft
Wilhelmstr. 70-71, 10117 Berlin
Tel.: 030-204570
Fax: 030-20457594
E-Mail:
[email protected]
Website: http://www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm
Auskunft erhält man auch unter den folgenden Telefon- und Fax-Nummern (montags bis freitags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr MEZ):
PETS Helpline
Tel.: 0044-870-2411710
Fax: 0044-207-9046834
E-Mail:
[email protected]
Website: http://www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm
PET TRAVEL SCHEME - Ergänzungen
Kanalinseln
Die Kanalinseln (Jersey und Guernsey) nehmen seit 15. Mai 2000 am Pet Travel Scheme teil und man kann unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einer Einreise ins Vereinigte Königreich einen Hund oder eine Katze mitnehmen. Dies ist über die Route St. Malo nach Guernsey oder Jersey (ausschließlich mit der Fährgesellschaft Emeraude Lines) oder auch über das Vereinigte Königreich möglich (nur auf zugelassenen Fährstrecken).
Weitere Informationen bei:
Jersey Tourism
Liberation Square
St. Helier, Jersey JE1 1BB, Channel Islands
Tel.: +44 (0) 1534 601690
Fax: +44 (0) 1534 500 808
E-Mail:
[email protected]
Website: http://www.jersey.com/promo_index.asp?target=content_page.asp?id=836
Guernsey - Commerce and Employment Department
Raymond Falla House, P.O. Box 459
Longue Rue, St. Martin, Guernsey Gy1 6AF, Channel Islands
Tel.: +44 (0) 1481 234567
Fax: +44 (0) 1481 235015
Irland - Irish Tourist Board
Gutleutstraße 32
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069 923 185 50
Fax: 069 923 185 88
Gesetzliche Bestimmungen
Besucher mit Haustieren sollten sich darüber im Klaren sein, dass in Großbritannien sehr strikte Tierschutzbestimmungen gelten. Insbesondere macht die Tierschutzorganisation RSPCA darauf aufmerksam, dass Tiere bei hohen Außentemperaturen nicht in Autos zurückgelassen werden dürfen und dass bei Zuwiderhandeln Strafanzeige erstattet wird. Weitere Informationen bei:
RSPCA (Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals)
Wilberforce Way, Southwater, Horsham, West Sussex RH13 9RS, England
Tel.: 0044-870-3 33 59 99
Website: http://www.rspca.org.uk
Weiterhin ist zu beachten, dass viele Gemeinden Problemen mit Hundekot durch strengere Auflagen an die Hundehalter begegnen. Sie müssen mit Bußgeldern rechnen, wenn Ihr Hund Bürgersteige oder Parkanlagen beschmutzt. Einige Strände sind in der Badesaison für Hunde gesperrt.
Da die Regelungen (sowie auch die Höhe der Bußgelder) von Ort zu Ort unterschiedlich sind, sollten Besucher sich an folgende Grundregeln halten:
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Lassen Sie Ihren Hund niemals ohne Aufsicht. Hunde, die ohne ihre Halter angetroffen werden, können als Streuner angesehen und entsprechend behandelt werden.
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Beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und rüsten Sie sich am besten mit geeigneten Hilfsmitteln aus. Einfache Plastikbeutel eignen sich dazu genauso wie die vielerorts erhältlichen "Poop-Scoops" (frei übersetzt "Häuflein-Schäuflein"). Auch wenn der Hund nicht angeleint ist, bleibt die Verantwortung für die Verschmutzung beim Hundehalter und die anfallenden Geldbußen sind zum Teil empfindlich hoch (bis zu £1.000).
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Wenn Sie mit dem Hund unterwegs sind, legen Sie ihm ein Halsband mit Adressschild an.