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Klage gegen Kampfhundesteuer für BX - Berufuung abgelehnt
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „Klage gegen Kampfhundesteuer für BX - Berufuung abgelehnt” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
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Schöne Grüße, Markus
Hallole,
ich glaube hier hatte ich noch nicht geschrieben, dass wir seit Jahren gegen Kampfhundesteuer für BX - in BW laut Polizirecht kein Kampfhund - kämpfen.
Erste Instanz hatten wir verloren, Berufung beantragt und heute kam der Gebührenbescheid, aus dem hervorgeht, dass die Berufung vom VGH in Mannheim abgelehnt wurde. Sch .... !
Ich nehme an, dass man so auch nicht vors Bundesverwaltungsgericht ziehen kann. Bin echt fertig. :43: :43: :42: :42:
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
Hallo Anke,
Geld und Nerven hättest Du sparen können. Denn es ist wirklich so, die Kommunen können an Hundesteuer erheben wieviel und von wem sie es wollen. Das wurde am 19. Januar 2000 vom Bundesverwaltungsgericht entschieden. Deine Caro hätte ich als wasweißich-Rasse/Mischung angemeldet. Es geht vielen so, selbst in Niedersachsen, wo das Land keine Rasselisten hat, können die Kommunen die KH-Steuer erheben.
Wir wohnen in einem Sch... Land.
Hallo Julie,
das Urteil ist zwar die Grundlage, dass die Gemeinden jetzt so unverschämt kassieren, aber in dem Urteil steht auch, dass die Zukunft neue Erkenntnisse bringen muß.
Und neue Erkenntnisse sind: es gibt keine gefährlichen Hunderassen!
Die Bordeaux Dogge ist keine gefährliche Hunderasse - Gutachten der AG Bordeaux Dogge haben wir vorgelegt gehabt.
Warum sonst ist die BX von einigen Landeslisten verschwunden?
Putschi1 07.06.2005, 23:14 Hallo,
in Hamburg ist die BX Dogge den Kampfhunden der Klasse III zugeordnet worden. Der Wesenstest war Pflicht ( 800 DM seinerzeit unverschämt) und ab dem Test galt meine BX als ganz "normaler" Hund. (Steuer)
Hier in HH war es eine harte Zeit als auf einmal alle Leute zu Hundehassern mutierten. Wir die unsere Hunde lieben zahlen ja auch jeden Preis....diejenigen die diese Kosten Verursachen geben Ihren Hund einfach im Tierheim ab ! Hier in HH haben die BX Freunde auch für die Streichung von der Liste gekämpft,aber leider auch ohne Erfolg. :43:
Wir alle wissen das die BX alles andere als ein fieser Kampfhund ist, und das die Kosten völlig überrissen sind...ich hoffe für Euch das genug Leute mitmachen und es irgendwann eine Faire Lösung für Euch gibt. Es ist traurig wenn man sich so einen Traumhund irgendwann einfach nicht mehr leisten kann !
Liebe Grüße aus HH Leila & Xhaxhi
Hallo Leila,
ich kenne die Situation in Hamburg halbwegs, incl. Berichte über den ausführlichen Wesenstest. Sind ja selber Hamburger, nur dass wir seit fünfzehn Jahren in BW leben und nur noch einmal jährlich einige Tage auf Besuch kommen.
Hamburg hat unserern Wesenstest aus BW auch problemlos anerkannt, weshalb Caro auch dort Leinenbefreiung hat, aber leider ist der Freilauf ja auf ein Minimum eingeschränkt worden.
Es tut mir leid, dass die Berufung abgelehnt wurde. Kann mir nur zu gut vorstellen, wie gefrustet du nun bist, weil ich dieses ständige Hin und Her mit Gerichten, Anwälten, Anhörungen usw. hautnah bei einer in Hessen lebenden Freundin mit Dogo und AmStaff miterlebt habe. Was hat sie das alles an Zeit, Geld und vor allem Nerven gekostet! Und letztendlich hat sie doch nichts erreichen können... :43:
Viele Grüsse, Grazi
Carolina 08.06.2005, 10:21 Tut mir leid für euch, aber es gibt bereits Erfolge gegen erhöhte Kampfhundesteuer.
Gruß Caro
Hier die Nachricht:
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Liebe Hundefreundin,lieber Hundefreund,
ich habe soeben nachfolgende e-mail erhalten, die ich Ihnen unbedingt weiterleiten wollte.
Rechtsanwalt Volker Stück berichtet von einem Fall erhöhter "Kampfhundesteuer" für eine Bordeauxdogge, die für einige Hundehalter zumindest Hoffnung auf die weitere Entwicklung im Bereich Kampfhundesteuer macht.Liebe Hundefreunde, am 17.02.2005 fand vor dem VG Gießen - AZ 9 E 252/04 - eine Verhandlung wegen erhöhter "Kampfhundesteuer" (300 statt 30 €) für eine Bordeauxdogge statt. Beklagte war die Stadt Wetzlar mit einer Hundesteuersatzung von 1998, die die übliche Liste enthielt, die auf die Musterhundesteuersatzung des Städte-/Gemeindebundes zurückgeht. Es gab noch die Besonderheit, dass für tatsächlich gefährliche Hunde (die z.B. gebissen hatten), die erhöhte Hundesteuer nur 90 € beträgt, für die unwiderleglich gefährliche Listenhunde dagegen 300 €. Das VG Gießen hätte der Klage stattgegeben, weil eine unsachliche Ungleichbehandlung darin liegt, dass tatsächlich gefährliche (Nichtlisten) Hunde laut Satzung geringer besteuert werden als unwiderleglich gefährlich vermutete aber tatsächlich auffällige Listenhunde. Ähnlich hatte auch das OVG Lüneburg Urteil vom 05.08.2002 - 13 L 4102/00 - entschieden. Auszug aus den Urteilsgründen:"Der allgemeine Gleichheitssatz, der eine spezielle Ausprägung im Steuerrecht in dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit gefunden hat, ist verletzt, wenn eine Hundesteuersatzung, mit der von Hunden ausgehende Gefahren bekämpft werden sollen, nicht gewährleistet, dass über eine verhältnismäßig geringfügige Anzahl von Hunden bestimmter Rassen in einer Liste nicht auch sonstige gefährliche Hunde gleichermaßen der erhöhten Steuer unterworfen werden. Dies wären insbesondere solche Tiere, die bereits in der Öffentlichkeit als bissig und somit als erhöhte Gefährdung der Allgemeinheit aufgefallen sind (vgl. BVerwG, ZKF 2000, aaO) die Listung der Bordeauxdogge sachlich nicht gerechtfertigt ist, nachdem der Hessische Verordnungsgeber diese 2002 aus der Liste der HundeVO herausgenommen hat wegen erwiesener Unauffälligkeit/Ungefährlichkeit. Auch das (Bundes)Gesetz zur Bekämpfung listet die Rasse nicht. Folglich liegt eine willkürliche Ungleichbehandlung vor bzw. ein Wertungswiderspruch der Rechtsordnung.Was für die Bordeauxdogge gilt, hat auch - jedenfalls in Hessen für den Mastin Espanol, den Tosa Inu und den Bullmastiff zu gelten. Alle diese Molosserrassen wurden und werden in den Musterhundesteuersatzungen (noch) genannt. Widersprüche und Klagen gegen Hundesteuerbescheide für diese Rassen dürften große Erfolgsaussichten haben. Um ein Urteil zu vermeiden, hat die Stadt Wetzlar die Klägering klaglos gestellt. Sie wird die erhöhte Hundesteuer nebst Zinsen an die Klägerin rückerstatten und trägt die gesamten Kosten des Verfahrens. Mit freundlichen
Grüßen/Kind regardsVolker Stück
Danke Carolina,
das Urteil kannte ich. Ist aber leider Hessen und nicht BW und ja auch erst Verwaltungsgericht und noch nicht Oberverwaltungsgericht!
Nützt mir also gar nichts. Leider. :( :43:
Hallo,
leider wohnt Ihr in der falschen Gemeinde. Hier in BaWü geht jede einzelne anders vor. In unserer Stadt wird die erhöhte Steuer nur von AmStaff, Pit; Bulli und deren Mix kassiert.
Mit bestandenem Wesenstest wird auch bei diesen Rassen darauf verzichte. Im Vergleich ist das ziemlich fair.
Es liegt an der Region und wie die Leute drauf sind. Gibt es ein paar wildgewordene Stadträte, angeblich schwer engagiert im Kinderschutz und ähnlichem, haben die Hundehalter nichts mehr zu lachen.
Gruß Felix
Hallo,
leider wohnt Ihr in der falschen Gemeinde. Hier in BaWü geht jede einzelne anders vor. In unserer Stadt wird die erhöhte Steuer nur von AmStaff, Pit; Bulli und deren Mix kassiert.
Mit bestandenem Wesenstest wird auch bei diesen Rassen darauf verzichte. Im Vergleich ist das ziemlich fair.
Es liegt an der Region und wie die Leute drauf sind. Gibt es ein paar wildgewordene Stadträte, angeblich schwer engagiert im Kinderschutz und ähnlichem, haben die Hundehalter nichts mehr zu lachen.
Gruß Felix
Ich glaube nicht, dass unser Gemeinderäte im Kindeschutz engagiert sind, allerdings sind die Mehrheit Hundehasser!
Ich weiß, dass das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Unsere Nachbargemeinden Neuenbürg und Birkenfald kassieren gar nicht! Und in Keltern wird "erst" ab 1.1.06 kassiert - ebenfalls für alle zwölf Rassen. :mad:
Carolina 08.06.2005, 13:15 Das VG Gießen hätte der Klage stattgegeben, weil eine unsachliche Ungleichbehandlung darin liegt, dass tatsächlich gefährliche (Nichtlisten) Hunde laut Satzung geringer besteuert werden als unwiderleglich gefährlich vermutete aber tatsächlich auffällige Listenhunde. Ähnlich hatte auch das OVG Lüneburg Urteil vom 05.08.2002 - 13 L 4102/00 - entschieden. Auszug aus den Urteilsgründen:"Der allgemeine Gleichheitssatz, der eine spezielle Ausprägung im Steuerrecht in dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit gefunden hat, ist verletzt, wenn eine Hundesteuersatzung, mit der von Hunden ausgehende Gefahren bekämpft werden sollen, nicht gewährleistet, dass über eine verhältnismäßig geringfügige Anzahl von Hunden bestimmter Rassen in einer Liste nicht auch sonstige gefährliche Hunde gleichermaßen der erhöhten Steuer unterworfen werden. Dies wären insbesondere solche Tiere, die bereits in der Öffentlichkeit als bissig und somit als erhöhte Gefährdung der Allgemeinheit aufgefallen sind (vgl. BVerwG, ZKF 2000, aaO) die Listung der Bordeauxdogge sachlich nicht gerechtfertigt ist, nachdem der Hessische Verordnungsgeber diese 2002 aus der Liste der HundeVO herausgenommen hat wegen erwiesener Unauffälligkeit/Ungefährlichkeit. Auch das (Bundes)Gesetz zur Bekämpfung listet die Rasse nicht.
Das ist nicht nur Hessen, auch das OVG Lüneburg hat so entschieden und es ist immer von Vorteil, wenn man auf solche Prozesse verweisen kann.
Gruß
Caro
Unterschied: BX in Hessen nicht mehr auf der Liste
BX in BW Liste 2 Hund
@ Caro:
Tut mir sehr leid für Dich. Die Entscheidungen sind eben sehr von der jeweiligen Satzung und vom Richter abhängig.
@ Julie:
Ich bin nicht der Meinung, daß sie Geld und Nerven besser gespart hätte. Gerade in Bezug auf BX, die seit Jahren nicht auffällig geworden sind, war bestimmt eine reelle Chance vorhanden.
Jeder, der Geld und Nerven spart und einen solchen Bescheid klaglos hinnimmt, bestärkt die Kommunen in ihrer Politik. Etwas ändern kann man nur, wenn man sich wehrt.
Übrigens war der Vertreter der Stadt Wetzlar recht geschickt. Als klar wurde, daß die Stadt verlieren würde, hat er ganz schnell mitgeteilt, die Stadt sei bereit den Bescheid in einen normalen Hundesteuerbescheid zu ändern und die zuviel gezahlten Steuern zurück zu zahlen. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt. Es war zwar ein Sieg (dank Herrn Stück, der hervorragende Arbeit geleistet hat!!!), aber leider kein Urteil. D.h., daß auch in Wetzlar jeder neue BX-Besitzer wieder vor Gericht ziehen muß. Leider denken viele wie Du, sodaß es sich für die Stadt immer noch rechnet.
Viele Grüße
Emma
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