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Maulkorbzwang für Welpen?
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „Maulkorbzwang für Welpen?” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!
Schöne Grüße, Markus
Wer kann uns weiter helfen?
Die Tage haben wir unsere 6 Monate alte Mastinohündin im Ordnungsamt angemeldet.
Ohne den Hund zu kennen, wurde unserer kleinen jetzt ein Leinen und Maulkorbzwang auferlegt(Maulkorb beim Freigang):traurig3:. Bis zum Wesenstest nächstes Jahr.
Die Rasse erschien der Beamtin nach gesehenen Bild im I-net als zu gefährlich, so die Begründung. Da wir bereits mit dem Gutachter Kontakt hatten, versuchte er telefonisch die zuständige Sachbearbeiterin davon zu überzeugen, das dies alles andere als gut wäre usw... leider ohne Erfolg
Hat jemand eine Ahnung ob dies überhaupt möglich, zulässig ist? Was könnte man machen, hat jemand ähnliches erlebt?
Viele Grüße
Andrea
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
Hallo!
Erkundige Dich beim OA, ob sie einen vorläufigen Wesenstest anerkennen. Dann kannst Du jetzt einen Test machen und eine Beifreiung für ein Jahr erhalten und machst danach den richtigen Wesenstest.
Wenn das OA den Wesenstest erst mit 18 Monaten anerkennt, müssen Sie Dir ja eine Alternative anbieten, um den Hund bis dahin vom Maulkorb befreien zu können.
Hallo,
danke für deine schnelle ANtwort, an einen vorläufigen Test habe ich auch schon gedacht, bist du sicher das sie mir eine alternative bieten müssen?
Gruß Andrea
Frankenland in Bayern?
wenn ja rufe mich bitte dringend an - Nr. kommt per pn
In NRW ist es so, daß die Hunde bis 6 Monaten generell von den Auflagen befreit sind. Ab 6 Monate wird eine Bescheinigung vorgelegt, daß der Hund in der Junghundausbildung (egal bei welcher Hundeschule) ist und bekommt dann eine vorübergehende Befreiung von Maulkorb und Leine. Ab 15 Monate kann dann der Wesenstest zur endgültigen Maulkorb und Leinenbefreiung abgelegt werden.
Einfach nur blöde Behördenvorgänge, die Deinem Hund aber das Leben als "normaler" Hund ermöglichen.
LG
Annette
Bullifan 24.07.2008, 23:05 Ein Auszug aus "Listenhunde Bayern.de"
>Hunde der Kategorie II dürfen gehalten werden (auch ohne Leine und Maulkorb) wenn der Halter ab dem 6. Lebensmonat der Gemeinde ein vorläufiges Gutachten und mit dem 18. Lebensmonat ein endgültiges Gutachten vorlegt. Die Gemeinde erstellt dann entweder ein befristetes Negativzeugnis (6-18 Lebensmonat) oder ein endgültiges Negativzeugnis (ab 18. Lebensmonat). München (KVR, Herr Huber, Ruppertstr. 19) bildet hier die große Ausnahme. Hier reicht ab dem 6. Lebensmonat ein Antrag auf ein befristetes Negativzeugnis ohne Gutachten und erst ab dem 18. Monat ein endgültiges Gutachten. Kosten für ein befristetes Gutachten: ab 80 Euro und für ein unbefristetes Gutachten: ab 250 Euro.<
Darf ich mal erfahren von wo genau du im Frankenland kommst? (Per PN)
Ich habe für meinen Kimba ein vorläufiges Negativzeugnis bekommen (bis zum 18 Monat) und letzten Mittwoch den Wesenstest abgelegt. Ein Maulkorb brauchte er nie.
Ich würde deinem Hund keinen Maulkorb anlegen auch wenn er es müsste, ich würde es sogar drauf ankommen lassen.
Ich hoffe für dich und deinen Hund daß alles gut geht und er das Ding nicht tragen muss.
Bekannte hatten ihren Rotti 7 Monate alt angemeldet,sie mußten mit den Rüden zu einem Gutachter um ein vorläufiges Gutachten zumachen.Mit der Bescheinigung hatten sie dann kein Problem mehr.Bei uns ist das aber von Gemeinde zu Gemeinde oder Stadt verschieden.
Gruß Jacks Fraule
Hallo Bullifan,
danke für den Auszug, ich werde auf jedenfall alles probieren und Widerspruch einlegen. PN kommt
Conner, ja da ist es dann wohl schon etwas besser geregelt
Monty, danke nochmal
Ein Auszug aus "Listenhunde Bayern.de"
Ich würde deinem Hund keinen Maulkorb anlegen auch wenn er es müsste, ich würde es sogar drauf ankommen lassen.
Ich hoffe für dich und deinen Hund daß alles gut geht und er das Ding nicht tragen muss.
der Rat ist so etwas zweideutig - darauf ankommen lassen, event. angehalten und kontrolliert zu werden?
das wird bestenfalls teuer(Zwangsgeld)
schlimmstenfalls heisst es beim Amt nicht zuverlaessig an die Auflagen gehalten, zum Halten des Hundes ungeeignet, Erlaubnis verweigert.
oder meintest du damit notfalls auch gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?
Ich habe deinen Link zu den Listenhunden Bayerns geklickt und wollte dir eben ein oder zwei Hundeschulen, die sich ueber Listies freuen zusenden.
Dabei bin ich darauf gestossen das Du auf der Seite genau den Herren als Gutachter emfiehlst, der aus den Polizeidienst entlassen wurde, gegen den ermittelt wurde und den wir diese tolle Rasseliste zu verdanken haben :boese5:
Infos dazu schicke ich dir gerne
Bullifan 27.07.2008, 11:08 @ Monty,
ich hatte beides mit gemeint, Widerspruch einlegen und es auch auf Kontrollen/Zwangsgeld ankommen zu lassen. Aber das muß natürlich jeder selber wissen wie weit man gehen will/kann.
Die Site ist nicht von mir und den Gutachter kenn ich auch nicht, wenn dem so ist tut es mir leid. Hatte halt gedacht es könnte weiterhelfen.
Mit Gutachtern im Münchner Raum habe ich eh nichts am Hut ,bin aus Nordbayern. Aber wenn du mir die Info über diesen Herren zukommen lassen würdest wäre ich dir sehr dankbar. Bin für jede Info über dieses Thema dankbar, denn auch ich bin nicht allwissend.:wie:
Renate + JoSi 27.07.2008, 11:18 Hallo, wir sind auch aus NRW und wie ich die Haltungsgenehmigung für unseren 2. Hund beantragt habe, ( er war damals 3 Wochen alt ) sagte die Frau auf den OA auch, er müsse sofort einen MK tragen. Zuerst habe ich gelacht, doch es war ihr völlig ernst damit. Sie hatte einfach keine Ahnung. Weder von der Rasse, noch von ihren eigenen Verordnungen. Damals habe ich mir von meiner Hundeschule eine Junghundeüberprüfung geben lassen und halte Dich fest, bekam daraufhin für ihn die Befreiung für 4 Jahre.
Dann war besagte Dame nicht mehr dort und ein noch unfreundlicher Herr sass jetzt dort. Für ihn durfte ich dann das ganze Programm abspulen. Erneute Haltung beantragen, ( die er von oben herab tatasächlich genehmigt hat ) Wesenstest, Sachkundetest und den Nachweis, ihn ausbruchsicher untergebracht zu haben. Es gibt leider auf vielen OÄ Schwachköppe die nur alleine beim Namen unserer Molosser Rassen am Rad drehen und am liebsten die Einweisung oder schlimmeres veranlassen möchten. Mir hält das immer vor Augen wie schlimm es im 3. Reich gewesen sein muss. Abhängigkeit von Willkür und Dummheit.
Ich komme auch aus NRW und in meiner Komune ist es ganz einfach....Hund anmelden...bis zum 15ten Lebensmonat , Maulkorb und Leinenbefreit...dann der Wesenstest....Ende !!!
Du siehst , auch innerhalb von NRW ist es sehr verschieden....wenn man bedenkt , daß Conner eine Stadt weiter wohnt....!
Aber allgemein in ganz Deutschland ist es so , daß Du die Befreiung beantragen kannst und auch bekommst ( als Junghund) , den Wesenstest mußt Du dann selbstverständlich machen !
liebe Grüße
Corinna
Monty, danke nochmal
gerne geschehen :lach3:
Ich habe deinen Link zu den Listenhunden Bayerns geklickt und wollte dir eben ein oder zwei Hundeschulen, die sich ueber Listies freuen zusenden.
hier sind Listies willkommen:
Im altdeutschen Schäferhundverein Zirndorf, Bronn am Berg ( bei Nürnberg) die Vorsitzende ist selbst Gutachterin
im Boxerverein am Nürnberger Tierheim
in der Hundeschule des Tierheimes Feucht und
in Würzburg bei der Hundeschule Katharina Keck ( hier als Faltendackel bekannt)
@ Monty,
Aber wenn du mir die Info über diesen Herren zukommen lassen würdest wäre ich dir sehr dankbar. :
wird gerne vergessen bei politisch aktiven Menschen, wo sie überall mitgespielt haben, vielleicht bist du auch nur jünger als ich und hast den ganzen Mist damals nicht live mit erlebt
für Interessierte:
http://www.hundegesetze.de/
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/breitsamer/Breitsam.htm
obwohl der Herr auch noch mit einen selbsternannten Dr. R.S. befreundet war, der wegen Tierquälerei inhaftiert war und und und - werde ich nicht vergessenden! - ich empfinde es als xxxxx das der eine eine fast weiße Weste hat und der andere mit einen blauen Auge davon gekommen ist.
Bullifan 28.07.2008, 10:43 Also dem Herrn B. seine HP hatte ich mir vor längerem schon mal angeschaut und mich damals schon gefragt was für ein DXXX das ist, mich aber nicht weiter mit solchen MXXXXXXXXX beschäftigt weil die auch nicht in meinem Einzugsgebiet leben. Daß wir die Liste teilweise solchen IXXXXXX zu verdanken haben war mir klar (deshalb haben die mich wohl nicht mehr interessiert???) Ich weiß wie Gutachter, Vet.amt bei uns hier "drauf" sind und kann mich nicht beklagen. OA und Gemeinde ist ne andre Sache.:boese2:
Hier sind Listis auch willkommen:
http://www.canisteam.de
Hallo zusammen,
so nun will ich euch mal auf den aktuellen Stand bringen.
Unser zukünftiger Gutachter hat ein allgemeine Stellungnahme ans Ordnungsamt geschrieben über Rasse , Maulkorb, Agressivität usw.
Daraufhin sind wir heute mit Kind und unserem Kampfschmuser dort angewackelt.
Fakt ist , das sie eigentlich nicht auf den Maulkorbzwang verzichten wollen, kennen die Rasse nicht, wollen keine Verantwortung übernehmen usw. Die Frau war zwar beeindruckt wie brav die Sabberbacke ist auch mit unserer Tochter, aber naja.
Sie hat mich gefragt ob ich ihr andere Gemeinden nennen kann, in Bayern die im vorläufigen Nagativzeugnis nicht gleich eine Leinen und Maulkorbzwang anordnen. Am besten wäre es noch es würde sich hierbei auch um Mastinos handeln:49:
Es wäre total super wenn mir jemand aus eigener Erfahrung seine Gemeinde, mit Rasse und dortigem Ansprechpartner nennen könnte, so das sich die Dame vielleicht doch noch überzeugen lässt.
Wir geben auf jedenfall nicht auf...
Viele Grüße
Andrea:lach3:
Bullifan 07.08.2008, 00:34 Hallo Andrea,
in meiner Gemeinde Rödelmaier in Unterfranken ist die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, Ordnungsamt Hr. Büttner, zuständig.
a)Die befristete Bescheinigung (Negativzeugnis) sieht lediglich vor daß ich meinen Bullmastiff im Wohngebiet außerhalb des Grundstückes an einer max. 1Meter langen Leine mit schlupfsicherem Halsband zu führen habe. Von einer befähigten, kräftigen und zuverlässigen Person.
b)Durch ausbruchsichere Unterbringung z. B. Zwinger, Zaun, Schließvorrichtung, ist zu gewährleisten, dass der Hund sicher verwahrt wird, d.h. weder das Grundstück unbeaufsichtigt verlassen kann, noch auf dem Grundstück, auf dem er gehalten wird, sich befugt aufhaltenden Personen gefährlich werden kann.
c)Der Hund darf nur bei ausreichender Entfernung außerhalb von bewohntem Gebiet frei auslaufen, wenn der Hund auf Befehl zuverlässig zum Halter kommt.
Vor zwei Wochen etwa haben wir den Wesenstest gemacht (könnt ihr auf meiner HP lesen) und warten auf das unbefristete Negativzeugnis, dauert allerdings noch ein paar Wochen, der Sachbearbeiter ist in Urlaub:sonne01:
was die sich da dann einfallen lassen weiß ich allerdings noch nicht:sonne02:
Ich wünsche dir viel Glück Andrea und daß er das blöde Ding nicht tragen muß. Soll ja Aggression fördern?!?
die Nummer von Frau Kassner ( Fürth )hast ja...
In Fürth, Erlangen, Schwabach, Roth, München gibt es keine Auflagen bis zum 18. Monat ( außer es fällt etwas vor, dann wird dies geändert)
Selbst in Nürnberg wird nichts mehr verlangt bis zum 18. Monat, nachdem die Stadt vor Gericht , bei meiner Klage verloren hat.
Hast du ein Fax? - ich überlege dir das Urteil vom Amtsgericht Ansbach
zu faxen ( wenn ich es endlich finde)
btw. @ Bullifan die Länge der Leine - falls dies vorgeschrieben wird muss 1,20m sein ( kürzer dürfen sie nicht)
Das Urteil ist vom Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach: AN 5 K 06. 0 1562
Entscheidungsgründe/
Ziffer 2 ( Maulkorbzwang) ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§113 Abs. 1 Satz VwGO)
...der Beisskorbzwang müsse auch und insbesondere wegen der unstreitigen Kampfhundeeigenschaft des Hundes zusätzlich zum Leinenzwang verhängt werden, im Rahmen des Verhaeltnismaesigkeitengrundsatzes NICHT ZU HALTEN
Bullifan 08.08.2008, 00:55 @Monty,
danke für deinen Hinweis. Unsere Gemeinde sieht generell Leinenzwang für Hunde ab 50cm Schulterhöhe vor (innerhalb bewohntem Gebiet), die Länge dafür lag auch generell bei 1m. Meine Gutachterin hatte beim Wesenstest eine Leinenlänge von 2m empfohlen. Mal schauen was der Herr von der VG empfiehlt.:35: kann ihm das Urteil ja dann präsentieren.:lach2:
... sorry ich habe das unklar getippt - das Urteil bezieht sich auf den Maulkorbzwang
Bei der Leine würde ich nicht klagen oder viel Stress machen, wenn grundsätzlich alle Hunde über 50cm Schulterhöhe davon betroffen sind und dies nur im Stadtgebiet greift (keine Erfolgschancen)
Hi,
nen, ne das bezieht sich lediglich auf den Maulkorbzwang im Freilauf...
Viele Grüße
Andrea
danke für eure Mithilfe:lach3:
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