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Frage zur Gesetzeslage in NRW
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „Frage zur Gesetzeslage in NRW” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
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Schöne Grüße, Markus
bold-dog 11.12.2008, 11:49 ist ein Rottweiler in NRW ein Listenhund ?
Sind Auflagen zu erfüllen ?
Weiss das jemand von Euch ?
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
Hallo Birgit,
hier 2 Links dazu. Soweit ich es verstanden habe, gehören Rottweiler in NRW der Liste 2 an.
http://www.rottweiler.de/Informationen/Hundeverordnungen/Nordrhein-Westfalen/NRW.htm
http://www.adrk.de/5_hundeverordnungen.htm
Vielleicht helfen dir ja die Links weiter...:lach3:
Hallo!
Der Rotti steht auf der Liste 2. Das bedeutet, dass er bis zum Beweis des Gegenteils als gefährlicher Hund gilt und Leinen- und Maulkorbzwang besteht. Der Halter muss ein Führungszeugnis beim Ordnungsamt vorlegen, zudem muss er einen Sachkundenachweis vorlegen (es sei denn, er hält seit vielen Jahren Hunde, die beim OA auch gemeldet waren). Dann kann man eine Haltungsgenehmigung bekommen. Es gibt dann noch weitere Bedingungen, wie die Zaunhöhe vom Grundstück etc, aber die kenne ich nicht alle....
Wenn man nun den Hund von Leine- und Maulkorb befreien möchte, dann benötigt man noch einen Wesenstest. Ich habe mit meinen Mädels den Wesenstest beim OEMCD gemacht. Dort waren die Prüfer sehr nett und alles verlief problemlos. Bei bestandenem Test, gilt der Hund als "normaler über 40 cm" Hund und benötigt keine Leine/Maulkorb. Es kommt auf die OÄ an, wielange die Hunde dann als geprüft gelten. Bei meinem OA hatte ich für beide Hunde eine unbegrenzte Genehmigung. Wenn man einen Welpen hat, sind die Regeln leider nicht einheitlich und von OA zu OA verschieden. Normalerweise mußt Du dann eine Hundeschule besuchen und damit ist der Welpe dann für sein erstes Lebensjahr bis zum Wesenstest von Leine /Maulkorb befreit. Bei uns im Ort war das auch völlig problemlos, aber ich weiß von OÄ, die schon einem Welpen einen Maulkorb tragenlassen wollten... :boese4:
Alles weitere steht auch hier:
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/index.php
Corso Tosa 11.12.2008, 17:08 @Simone
Bei bestandenem Test, gilt der Hund als "normaler über 40 cm" Hund und benötigt keine Leine/Maulkorb.
Von der Leinenpflicht befreit wird man nicht. Keinesfalls.
Weder mit noch ohne Listenhund, mit oder ohne abgelegte Tests.
(Es sei denn, Du hast einen sog. Gebrauchshund mit entsprechender Ausnahmegenehmigung)
@ Simone So klingt bei uns in BaWü die Hundeverordnung für die Listis der Kat. 1.
Bei Kat 2 gibts kein Maulkorb.
Von der Leine kann man nicht befreit werden.
Hallo,
also ich wohne ja in Wanne-Eickel, o.k., Herne, sprich mitten in NRW. Ich habe in den letzten Jahren 3x mit versch. Filas an Überprüfungen durch das Ordnungsamt/Amtsvet. teilgenommen. Es war immer eine Gruppenveranstaltung, 10 - 20 Listenhunde, auch Rottweiler. Zum einen kann man dort also die Maulkorbbefreiung ab dem 15 Lebensmonat erhalten und ebenfalls die Leinenbefreiung! Diese Überprüfung (hier bei uns 70 Euro) wird hinterher mit einem Ausweis für den Halter und Führer attestiert und diesen muß man auch immer mit sich führen! Diese Überprüfung ist hier auf drei Jahre begrenzt, wird aber falls es keinen Vorfall gegeben hat danach auf unbegrenzte Laufzeit umgeschrieben. Die Städte haben aber die Möglichkeit unterschiedlich zu agieren. Ich weiß das es in Recklinghausen schon wieder ganz anders aussieht....
Wohl gemerkt, die Maulkorbbefreiung gilt für den überprüften Hund, die Leinenbefreiung betrifft nur die Person die mit dem Hund an dieser Überprüfung teilnimmt!
Susanne
baanicwu 11.12.2008, 18:53 Von der Leinenpflicht befreit wird man nicht. Keinesfalls.
Es geht um die Leinenbefreiung außerhalb bebauter Gebiete.
Innerhalb von Ortschaften müssen alle Hunde an die Leine, außerhalb nur die die keine Leinenbefreiung haben.
LG Barbara
Kategorie Hunde werden nie befreit!:traurig3: (In BaWü)
Von der Leinenpflicht befreit wird man nicht. Keinesfalls.
Weder mit noch ohne Listenhund, mit oder ohne abgelegte Tests. Das stimmt so nicht! Wie Barbara schon schrieb: es geht um die Leinenbefreiung außerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete...und die erhalten in NRW nach bestandenem Wesenstest auch Listenhunde.
Ich selbst kenne hier einige Rottis & Co., die von MK und Leine befreit sind. Die Halter müssen nur jederzeit den entsprechenden "Ausweis" mit sich führen.
§ 5 Pflichten
(2) Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind gefährliche Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche. Gefährlichen Hunden ist ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen. Satz 3 gilt nicht für Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats.
(3) Die zuständige Behörde kann für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Verpflichtung nach Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 erteilen, wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Für die in § 11 Abs. 6 und § 2 Abs. 2genannten Bereiche kann eine Befreiung von der Anleinpflicht nicht erteilt werden. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen.
§ 11 Große Hunde
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen.
§ 2 Allgemeine Pflichten
(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Rottweiler gehören in NRW laut § 10 zu den "Hunde bestimmter Rassen", die da wären: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander.
Quelle: Landeshundegesetz NRW (http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/autorenbereich/Dezernat_21/DirkSonnenschein/LHundG_NRW.pdf)
Simone hat die Bestimmungen ja bereits genannt.
@Silke: Wie es in anderen Bundesländern ausschaut, bringt den Fragesteller leider nicht weiter. ;)
Grüßlies, Grazi
bold-dog 12.12.2008, 11:45 danke !
ich wusste es ja :
"....hier werden Sie geholfen" !:lach2::lach2:
bold-dog 12.12.2008, 11:52 wenn hier einige sind die so was schon machen mussten :
kann mir jemand sagen was genau da ein Hund "aushalten" muss ?
Es geht mir nun auch darum, einzuschätzen ob der Hund der in Frage kommt den Wesenstest denn auch bestehen würde.
Ist das von Prüfer zu Prüfer verschieden ?
Wenn ich genau wüsste was da verlangt wird, dann könnte ich ihm Tierheim ja schon mal so eine Situation nachstellen.
cane de presa 12.12.2008, 14:04 Es geht mir nun auch darum, einzuschätzen ob der Hund der in Frage kommt den Wesenstest denn auch bestehen würde. Der hund darf auf keinen fall irgendwie agressiv auf menschen verhalten,Hunde kann er hassen soviel er will. deshalb hätte shiva den test niemals bestanden,erst jetzt ist sie soweit.. :lach1:
Corso Tosa 12.12.2008, 14:45 @Grazi
Das stimmt so nicht! Wie Barbara schon schrieb: es geht um die Leinenbefreiung außerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete...und die erhalten in NRW nach bestandenem Wesenstest auch Listenhunde.
Dann habe ich Simone falsch verstanden.
Ich bin davon ausgegangen, dass sie von einer Grundsätzlichkeit
der Befreiung spricht. Und die gibt es nunmal nicht....für keinen Hund.
"....wenn hier einige sind die so was schon machen mussten :
kann mir jemand sagen was genau da ein Hund "aushalten" muss ?...."
Hallo Birgit,
ich kann dich vorab schon mal beruhigen. Die Überprüfungen der Listenhunde, zumindestens hier bei uns, ist absolut nicht schlimm. Jeder Hund der einen guten Bezug zu seinem "Herrchen/Frauchen" hat, besteht sowohl den Maulkorb als auch den Leinen-Test. Es werden da so Übungen absolviert wie mit dem angeleinten Hund durch eine Menschengruppe gehen, oder angeleint mit dem Hund an den anderen Teilnehmern mit deren Hunden vorbei gehen, Fahrradfahrer/Jogger/Inlineskater/Kindergruppe überholt dich und deinen Hund, eine Gruppe spielt mit einem Ball und du mußt mit deinem Hund daran vorbei gehen an durchhängender Leine. Wenn das alles funktioniert und der Hund sich wirklich aufmerksam dir gegenüber zeigt und wirklich sehr führig ist werden die Übungen mit freifolgendem Hund nochmal absolviert!
Es stimmt übrigens nicht wie in einem Beitrag zuvor geschrieben das der zu überprüfende Hund nur Menschen gegenüber freundlich sein muß und die anderen Hunde ruhig "hassen" darf, richtig ist das der zu überprüfende Hund in einem Abstand zu den anderen Hunden neutral sein muß!
Falls du noch irgend etwas wissen möchtest oder ich hier etwas zu unverständlich geschrieben habe, frag einfach nochmal.
Susanne
Es stimmt übrigens nicht wie in einem Beitrag zuvor geschrieben das der zu überprüfende Hund nur Menschen gegenüber freundlich sein muß und die anderen Hunde ruhig "hassen" darf, richtig ist das der zu überprüfende Hund in einem Abstand zu den anderen Hunden neutral sein muß! Exakt!
Angemessen aggressives Verhalten, z.B bei gleichgeschlechtlichen Konfrontationen oder bei Bedrohung, ist in Ordnung. Wichtig ist hierbei, dass der Prüfer sieht, wie der Hundehalter damit umgeht, ob er den Hund unter Kontrolle hat und wie schnell der Hund sich wieder abreagiert.
Ein Hund, der Artgenossen "hasst" und bereits auf Distanz völlig ausklinkt, wird garantiert keine Maulkorbbefreiung erhalten.
Grüßlies, Grazi
@Grazi
Dann habe ich Simone falsch verstanden.
Ich bin davon ausgegangen, dass sie von einer Grundsätzlichkeit
der Befreiung spricht. Und die gibt es nunmal nicht....für keinen Hund.
Sorry, da habe ich mich nicht genau genug ausgedrückt. @Grazi danke, für die weitere Erklärung! Ich denke, jetzt ist klar, wie ich es gemeint habe.
Gast280210 13.12.2008, 13:23 Hallo Birgit,
aus gegebenem Anlass - Tequila hat seinen Wesenstest gestern gemacht -
Cara hat ihren vor 3 Jahren gemacht.
Ich würde Dir auf jeden Fall einen öffentl. bestellten und vereidigten Sachverständigen empfehlen. Mittlerweile erstellen auch manche TÄ ein Gutachten, was aber u.U. nicht anerkannt wird. Erkundige Dich vorher nach dem Prüfer und seiner Methode. Es gibt Prüfer, die den Hund unter extremen unter Stress stellen und provozieren. Der Hund sollte geistig und körperlich voll entwickelt sein - also Prüfung nicht vor dem 18. Lebensmonat. In Bayern kann man bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gemeinde ein s.g. "Negativzeugnis" anfordern, sodass der Hund bis zur Prüfung wie ein "normaler Hund" geführt und besteuert wird.
Der Prüfer kam in unser Haus, es wurden die Papiere, die Versicherung sowie das Impfheft eingesehen und der Chip per Gerät geprüft, sowie das Verhalten des Hundes bei der Begrüßung und während des Aufenthaltes in den Räumen. Es ein ausführliches Gespräch geführt über seine Eigenheiten, Gesundheit und Problemsituationen, dies alles wurde vom Prüfer dokumentiert. Dann fuhren wir zum Ortskern einer größeren Ortschaft, gingen an Gärten mit bellenden Hunden vorbei, an lauten Baustellen und stark befahrenen Straßenengpässen. Danach ging es in zu einem Einkaufszentrum mit einem großen und engen Parkplatz. Dabei führte der Prüfer von Anfang an seinen eigenen Hund mit. Tequila wurde am Eingang des Einkaufszentrums am Handlauf einer Treppe, die zu einem Fitness-Center führte angeleint. Ich musste mich entfernen und ohne Blickkontakt ca 3 Minuten alleine lassen. Der Prüfer ging dann auf Tequila zu, streichelte ihn und prüfte sein Verhalten, machte Fotos von ihm.
Mein Hund war souverän, ich total nervös und daneben.
Wichtig ist das Verhältnis Hund zu Halter, Hund zu Hund, Sicherheit im Umgang mit Lärm, Baustellen und Artgenossen. Aggression ist in keinem Falle erwünscht. Wenn doch, muss der Halter in der Lage sein zu de eskalieren und das möglichst schnell.
Das ganze Proceder dauerte ca. 3 Stunden. Wir bekommen Gutachten, dass auf die verschiedenen Punke ausführlich eingeht.
Das sind die Erfahrungen, die ich persönlich weitergeben kann.
Viel Glück für Euch:lach1:
tripwire 13.12.2008, 14:19 herzlichen glückwunsch zur bestandenen prüfung! :lach2:
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