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Endlich!!
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „Endlich!!” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!
Schöne Grüße, Markus
Schnuck-Schnuck 12.12.2008, 14:49 Endlich,nun ist es vollbracht!!
Sachsen Anhalt hat als letztes Bundesland seine Kampfhundeverordnung beschlossen.CDU und SPD haben sich gegen FDP und Linke durchgesetzt.
Diese Verordnung tritt dann 2009 in Kraft.
Man bin ich froh,endlich brauch ich keine Angst mehr vor diesen Bestien haben und kann gefahrlos vor die Tür treten.
Da fühlt man sich als Frau doch gleich sicher,niemand mehr der einem die Handtasche klaut,dich vor langer Weile zusammenschlägt.
Und Vergewaltigungen wird es nun auch nicht mehr geben.
Meine Tochter kann ich jetzt auch wieder ruhigen Gewissens rauslassen.
- und immernoch kein Kotzsmilie-
wütend Michele
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
Na, super. :boese5:
Die Regelungen treten ab dem 1.3.2009 in Kraft. Gelistet sind Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier.
Können die Tiere in einem Wesenstest ihre Ungefährlichkeit nachweisen, sollen die Auflagen entfallen. Blinden- und Begleithunde müssen keine Wesenstests absolvieren, selbst wenn sie einer gefährlichen Rasse angehören.
Hier geht's zu einem Artikel vom MDR: "Kampfhunde"gesetz Sachsen-Anhalt (http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/5948582.html)
Grüßlies, Grazi
Was ein Blindenhund ist, beantwortet sich von selbst.
Aber bitte was meinen die mit Begleithund??
Das Foto dazu ist ja auch wiedermal nicht polarisiered .:schreck::boese5:
tripwire 12.12.2008, 20:42 ...ich bin sprachlos :boese5:
Was ein Blindenhund ist, beantwortet sich von selbst.
Aber bitte was meinen die mit Begleithund??
Für mich im Sinne des Wortes, ein Hund der mich im Alltag begleiten kann. Überall hin (wo es erlaubt ist!).
Für viele ist es aber eben nur ein Zettel, der eine bestandene Prüfung attestiert und bei manchen Rassen Grundlage zur Zuchtverwendung darstellt.
Wir auch nicht selten kurz vorm Schaulaufen im Showring angeboten...
Meldegebühren, etc., etc.
Hier geht es wahrscheinlich um die abgelegte Begleithundeprüfung beim großen Verband für das deutsche Hundewesen.
Also: Schnell Mitglied werden, Beitrag zahlen, Prüfung machen.
Mich würde interessieren ob die "Dissidenz" auch zur Abnahme der Prüfung berechtigt ist...
Pecunia non olet! :lach1:
:sorry:
cane de presa 13.12.2008, 18:18 das sagt mein freund wiki:
Unter einem Begleithund versteht man nach den Richtlinien des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) einen Hund, der die unterste Stufe in einem mehrstufigen System von Ausbildungen erreicht hat. Das Ablegen der Begleithundeprüfung kann als Eingangsprüfung für die Beteiligung am vereinsmäßig organisierten Hundesport verstanden werden. Diese Prüfungen können nur Mitglieder ablegen, die einen Unterverein des VDH angehören. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen schriftlichen Test bestehen.
Außerdem wird der Begriff Begleithund benutzt, um Hunde nach ihrer Verwendung zu kategorisieren. Der Begleithund ist hier ein Hund, dessen vordergründige Aufgabe die Begleitung seines Halters (Besitzers) ist. Unter diesem Begriff werden darüber hinaus Hunderassen zusammengefasst, die zu dieser Verwendung gezüchtet wurden. Hier ist dann auch von Begleit- und Gesellschaftshunden die Rede....
:lach1:Bin ich froh in österreich rasselistenfrei zu sein,ist wie spass haben in holland,egal legal
das sagt mein freund wiki:
Unter einem Begleithund versteht man nach den Richtlinien des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) einen Hund, der die unterste Stufe in einem mehrstufigen System von Ausbildungen erreicht hat. Das Ablegen der Begleithundeprüfung kann als Eingangsprüfung für die Beteiligung am vereinsmäßig organisierten Hundesport verstanden werden. Diese Prüfungen können nur Mitglieder ablegen, die einen Unterverein des VDH angehören. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen schriftlichen Test bestehen.
Heißt dass.. wenn mein Hund die Begleithundprüfung hat, braucht er keine Maulkorb und Leinenbefreiung mehr???
Ich denke, der Schreiberling wird sich wohl nur vertan haben... die Begleithundprüfung sagt ja in den meisten Fällen nichts über die Verträglichkeit und den Gehorsam eines Hundes aus.
Gerade im Zusammenhang mit "Blindenhunden", die offiziell eigentlich Blindenführhunde heißen, könnte ich mir eher vorstellen, dass Behindertenbegleithunde gemeint waren.
Grüßlies, Grazi
War in den Anfängen der ganzen Rasselistenhysterie nicht der Wesenstest an die "Begleithundeprüfung" angelehnt?
Irgendwas war da...
Goofymone 14.12.2008, 21:01 Mich würde interessieren ob die "Dissidenz" auch zur Abnahme der Prüfung berechtigt ist...
Müssen sie wohl, ich habe sie letztes Jahr mit Whoopi gemacht, aber nicht beim VDH
Das Gesetz ist doch ganz neu und noch nicht mal in Kraft...???
:traurig2:
War in den Anfängen der ganzen Rasselistenhysterie nicht der Wesenstest an die "Begleithundeprüfung" angelehnt? Hmmm, daran kann ich mich nicht erinnern. Aber das muss ja nichts heißen.
Wenn überhaupt, dann könnte ich mir vorstellen, dass Teile aus der Unbefangenheitsprüfung und des Verkehrs- / Straßenteils übernommen worden sind. Der nach stupidem Schema gelaufen Unterordnungsteil ist ja eher uninteressant, auch wenn im Wesenstest (gerade für die Leinenbefreiung) überprüft werden muss, ob der Hund im Gehorsam steht... auf Zuruf kommt, die grundlegenden Kommandos wie Sitz, Platz und Bleib beherrscht...
Und ja... das Gesetz steht offenbar noch nicht und ist - wenn ich das richtig verstanden habe- bisher nur grob umrissen worden. Es bleibt also abzuwarten, wie die Formulierungen und Bestimmungen letztendlich genau aussehen werden. *seufz*
Grüßlies, Grazi
Bei der Begleithundprüfung gibt es ja auch den zweiten Teil, der aber von Hundeplatz zu Hundplatz und von Prüfer zu Prüfer anders gehandelt wird und manchmal auch sehr aufwendig ist.
@ Susanne...
was ist deine Meinung dazu bzw. magst du mal den Walter Hoffm. fragen?
L.G. Angela
Das Gesetz ist doch ganz neu und noch nicht mal in Kraft...???
:traurig2:
Jo richtig, gültig ab März 09, LG Manuela
Hallo Angela,
hier für uns kann ich nur sagen das die Begleithundeprüfung, abgenommen durch einen SV-Richter sprich nach VDH-Richtlinien, nichts mit der Leinenbefreiung für den Listenhund zu tun hat. Ich hatte ja auch bereits die Begleithundeprüfung mit Xodo gemacht und mußte trotzdem für die Leinen- und Maulkorbbefreiung zusätzlich die Überprüfung bei der Stadt durch den Amtsvet. machen.
Susanne
Um Meinungen und Spekulationen vorzubeugen, müsste man einfach mal beim entsprechenden Ministerium des entsprechendes Bundeslandes nachfragen.
Es gibt übrigens eine InformationsPFLICHT für die Behörden - falls diese mal wieder mit einer Antwort auf sich warten lassen...:lach1:
Da ich Simba schon mit diesen Bänderen erziehen musste, damals brauchten wir eine VDH anerkannte BH zur MK und Leinenbefreiung, wurde mir auf den Hu Plätzen von den Ausbildern der Leinenruck zur Korrektur beigebracht.
Hier aus dem Stachelthema...entschuldigung Renate :sorry:
Da kann ich wieder nur mit dem Kopf schütteln. Sowas ist unnötig. Und Augenwischerei dazu..
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