Machen sich Amts-TAs strafbar, wenn sie nicht gegen Tierschutzverstöße einschreiten?

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Markus
13.02.2009, 16:09
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Machen sich Amts-TAs strafbar, wenn sie nicht gegen Tierschutzverstöße einschreiten?” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Grazi
13.02.2009, 16:09
Folgt man einem Rechtgutachten, das der Rechtsanwalt Rolf Kemper aus Berlin im Auftrag des hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz erstellt hat, dann macht sich ein Amtstierarzt strafbar, wenn er trotz begründetem Verdacht Tierschutzverstößen nicht nachgeht.

Hier geht's zum ganzen Artikel: animal-health-online (http://www.animal-health-online.de/klein/2009/02/12/machen-sich-amtstierarzte-strafbar-wenn-sie-nicht-gegen-tierschutzverstosse-einschreiten/3829/)

Hier geht's zum Gutachten (http://www.amtstieraerzte.de/downloads/Garantenstellung_Amtstieraerzte_Tierschutz_13StGB_ Gutachten_20060930.pdf)

Grüßlies, Grazi