Wesenstest überall gleich?
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Hallo,
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Schöne Grüße, Markus
Hallo Ihr!
Wir haben ja einen jungen Mastiff, 7 Monate alt. Laut der Satzung unserer Stadt gilt er als "gefährlicher" Hund - allerding komischerweise nur bei der Steuerstelle. Ansonsten gilt zusätzlich noch Leinen-, allerding kein Maulkorbzwang (außer sie würde auffällig). Das heißt ich dürfte sie nie laufen lassen und müsste 400 Euro Hundesteuer blechen im Jahr. Für uns war klar so bald wie möglich den Wesenstest zu machen um diese beiden Sachen zu umgehen (laut Stadt dann ok). Damit der Wesenstest aber ja "richtig" gilt muss der Hund doch ein gewisses Alter haben, oder? Die stadt hat mir heute den Bescheid geschickt. Da der Hund noch so jung ist muss ich dieses Jahr netterweise nur die reguläre Hundesteuer bezahlen (Anteilig ab 01.05.09 sind das 48 Euro). Bis Ende des Jahres muss der Wesenstest vorliegen sonst fallen ab 01.01.2010 die 400 Euro an. Dakota ist Ende des Jahres 15 Monate alt. Wenn ich jetzt noch warte bis Ende des Jahres gilt dann der Test für immer? Oder wird das vielleicht sogar Stadt- oder Bundeslandweise unterschiedlich gehandhabt? Ich hatte nämlich eh damit gerechnet dass ich jetzt gleich die hohe Steuer zahlen muss und dachte dass ich den Test sowieso zwei Mal machen muss. (Einmal um die 400€ zu umgehen, einmal dann später damit er "gilt"). Hoff ich hab euch jetzt nicht zu arg verwirrt... Bin's jetzt selber :-)
Und wird der Test überall gleich gemacht? Wer hat schon Erfahrung?
Ach ja, ohne Leine lass ich sie außerhalb so oder so laufen, hier kräht kein Hahn danach und ich laufe dann auch wirklich draußen auf Felder und Wiesen.
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
Dein Hund muß 15 Monate sein,um die Steuerpflich der Kampfhundesteuer zu erfüllen.Ab dem Zeitpunkt kann Deine Gemeinde auch den Wesenstest verlangen.Vorher ist Dein Hund ein ganz "Normaler"
Was allerdings passieren kann wäre,das Deine Gemeinde einen Vorläufigen Test verlangt.
Der Test muß von einem stattlich geprüften Gutachter oder Sachverständigen ausgeführt werden.Sonst könnte es Probleme geben.
Nein die Gemeinde hier ist ganz friedlich, gottseidank. Ich muss zur Prüfung zum Landratsamt in die nächste Kreisstadt, das weiß ich schon.
Der Test ist immer anders. Bitte doch darum, bei einem Test dort vorher mal zusehen zu dürfen. Dann wißt Ihr was auf Euch zukommt.
Lg
Annette
Dein Hund muß 15 Monate sein,um die Steuerpflich der Kampfhundesteuer zu erfüllen.Ab dem Zeitpunkt kann Deine Gemeinde auch den Wesenstest verlangen.Vorher ist Dein Hund ein ganz "Normaler"
Was allerdings passieren kann wäre,das Deine Gemeinde einen Vorläufigen Test verlangt.
Der Test muß von einem stattlich geprüften Gutachter oder Sachverständigen ausgeführt werden.Sonst könnte es Probleme geben.
Deine Auskunft ist so nicht richtig. Du lebst in Bayern - enouk lebt in BaWü
Der test in Ba Wü unterscheidet sich sehr vom bayerischen test (für den es eine Anweisung des Innenministeriums gibt, wie und was geprüft werden soll, damit in etwa die gleichen Voraussetzungen geschaffen sind)
bin ich froh das wir sowas in österreich (noch) nicht brauchen. wir müssen nur einen sachkundenachweis bringen...und den müssen aber ALLE hundebesitzer machen. 2 stunden theorie von einem hundetrainer und tierarzt. sowas wie ein führerschein...
soviel ich weiss müssen diesen wesenstest ja nur die sogenannten listenhunde machen, oder?? wenn das richtig ist finde ich das ja total arg!!!
wenn dann alle, oder? ein yorkschi kann ja auch auszucken unter falscher haltung? und steht der schäfer bei euch auch auf der liste? sorry für die blöden fragen aber ich finde das schon interessant.
lg aus österreich:lach1:
es sind nur die listenhunde und davon nur kategorie 2. kategorie 1 hat nicht mal die chance ihre unterstellte bosheit zu wiederlegen.
nein natürlich steht der DEUTSCHE Schäferhund nicht drauf! ( obwohl man ja munkelt das so manche beissstatistik von denen angeführt wird )
schau mal was ich grade unter bild.de gefunden habe...sehr interessant:lach1:
http://www.bild.de/BILD/berlin/aktuell/2008/06/30/die-bissigsten-hunderassen/tabelle.html
so und das glaubt ihr einfach so? Da ist ja noch nicht einmal eine Quelle angegeben, woher diese dubiose Statistik stammt...
http://www.bild.de/BILD/berlin/aktuell/2008/06/30/die-bissigsten-hunderassen/und-die-hundebiss-statistik.html#
Das gehört dazu.
Angaben in absoluten Zahlen sind zum Vergleich äusserts ungeeignet...:sorry:
Man kann sich ja jede Statistik so hindrehen dass es paßt. Ich finde die Statistiken am Besten wo die Bisshäufigkeit in Relation gesetzt wird zur Häufigkeit der Rasse. Natürlich beißen Schäfer am meisten - weil es ja auch millionen davon gibt. (Ich bin absolut kein Freund von Schäfern, habe bis auf eine einzige Ausnahme nur negative Erfahrungen damit gemacht - aber in sofern muss man ja auch fair bleiben). Und dann sind es glaub meist Dobermänner und Rottweiler an den ersten Plätzen, aber trotz der Häufigkeit dann dicht gefolgt von den Schäfern.
Ich glaube der DSH ist auch in den relativen Zahlen oben. Allerdings werden wohl sämtliche Hunde die diesem Phänotypen entsprechen dieser Rasse zugeordnet - also, die Statistik forscht nicht ob es auch wirklich ein Hund vom SV ist...
Das muss man ja bei der ganzen Rassen-Diskussion dann auch mal erwähnen... :lach3:
Deine Auskunft ist so nicht richtig. Du lebst in Bayern - enouk lebt in BaWü
Der test in Ba Wü unterscheidet sich sehr vom bayerischen test (für den es eine Anweisung des Innenministeriums gibt, wie und was geprüft werden soll, damit in etwa die gleichen Voraussetzungen geschaffen sind)
Wußte ich garnicht,das es da nochmal Unterschiede gibt.
Ich dachte,die Wesensüberprüfungen sind alle irendwie gleich....bin jetzt recht überrascht das dem nicht so ist.
Vielen Dank für die Info.
es sind nur die listenhunde und davon nur kategorie 2. kategorie 1 hat nicht mal die chance ihre unterstellte bosheit zu wiederlegen.
nein natürlich steht der DEUTSCHE Schäferhund nicht drauf! ( obwohl man ja munkelt das so manche beissstatistik von denen angeführt wird )
Versteh ich nicht...unsere klene hat auch die Möglichkeit auf Maulkorbbefreiung und sie geht bald zum Wesenstest.
was ist den eure kleine? kann es sein das es wieder bundeslandabhängig ist?
in bayern geht das nicht.
Wir dürfen hier von der Stadt aus keine "Liste-1-Hunde" halten. Das ginge nur auf Antrag und man muss nachweisen dass man so einen Hund braucht - und diesen Nachweis kann man nicht erbringen weil es ja immer andere Ausweichsrassen gibt. Liste-2 Hunde dann wie gesagt in unserer Stadt mit Leinenpflicht, (Maulkorb nur wenn er auffällig wird) und die höhere Steuer. Hat er dann den Wesenstest ist er ein ganz "normaler" Hund.
Das ist auch nicht korrekt von der Stadt in der ihr lebt. Es ist sicherlich möglich das Städte innerorts Leinenzwang verhängen. z.B. für alle Hunde über 50cm Schulterhöhe.
Ansonsten müssen sich aber auch die Städte (außer Hansestädte) an die Gesetzte des Bundeslands halten.
Ist der Hund nach bestandenen Wesenstest ein "normaler Hund" dann muss er auch wie ein normaler Hund behandelt werden. In Nürnberg hat eine Klage geholfen, damit unser nach Wesenstest "normaler Hund" ohne Auflagen leben darf.
JA, falls das falsch rüber kam. Bis jetzt - ohne Wesenstest - haben wir den Leinenzwang. Danach nicht mehr. Dann kostet er auch nur noch die "normale" Hundesteuer...
hardcoremama88 28.04.2009, 16:27 Ab welchem Alter müßen in NRW die "Kampfhunde" Maulkorb tragen wenn noch kein Wesenstest gemacht wurde und ab wann kann man den machen?
LG
Darüber gibt es keine gesetzliche Regelung. Im Grunde entscheidet das zuständige OA, ab wann der Hund mit MK laufen muss und wann er einen Wesenstest ablegen darf.
Als ich mich - vor Ewigkeiten - mal hier in Bonn erkundigt hatte, verwies das OA auf das zuständige Vet-Amt... man halte sich an deren Empfehlungen. Dort wiederum gab man mir die Auskunft, dass ein Welpe / Junghund ohne MK laufen dürfe, um sich normal bewegen und kommunizieren zu können (wichtiger Aspekt für die nötige Sozialisierung).
Mit ca. 1 Jahr könne dann ein (evtl. vorläufiger) Wesenstest abgelegt werden. Da gerade ein Molosser in diesem Alter weder körperlich noch geistig ausgereift sei und er sich auch vom Verhalten her noch verändern könne, müsse der Test später wiederholt werden. Sei der Hund jedoch absolut unauffällig und der Halter mache einen kompetenten, engagierten Eindruck, so dass man davon ausgehen könne, dass sich der Hund nicht zum Negativen verändern werde, könne man von Amts wegen auf einen weiteren Test verzichten.
Also: mit OA und Amts-Vet kurzschließen, erkundigen.... und bei zu rigiden oder planlosen Vorstellungen einfach mal eine Vorgehensweise wie oben vorschlagen. Das zumindest ist meine Empfehlung.
Grüßlies, Grazi
was ist den eure kleine? kann es sein das es wieder bundeslandabhängig ist?
in bayern geht das nicht.
Sie ist ein American Staffordshire Terrier und ich musste die Erlaubnis sie halten zu dürfen bei meiner Gemeinde beantragen und hab sofort eine Zusage bekommen. Es musste ein privates oder öffentliches Interesse bestehen damit wir sie halten dürfen und da sie aus dem Tierheim kommt besteht ein öffentliches Interesse.
Auf dem Antrag für die Erlaubnis habe ich auch Maulkorb- und Leinenbefreiung beantragt.
So wie ich weiß ist es Bayern ja sowieso etwas strenger als in den anderen Bundesländern!
JA, falls das falsch rüber kam. Bis jetzt - ohne Wesenstest - haben wir den Leinenzwang. Danach nicht mehr. Dann kostet er auch nur noch die "normale" Hundesteuer...
Auch dies legt eure Gemeinde /Stadt falsch aus
, denn in Bayern wird davon ausgegangen (steht auch so im Gesetz), das von einen Junghund keine Gefahren ausgehen.
- Eine Leine z.B. im Stadtverkehr , solange der Hund noch nicht erzogen ist - ist sicher zu seinen eigenen Schutz sinnvoll - genereller Leinenzwang ist aber NICHT Vorschrift
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