Wesenstest (Maulkorbbefreiung)

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Markus
15.06.2009, 12:48
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Wesenstest (Maulkorbbefreiung)” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Maike
15.06.2009, 12:48
Hallo ihr lieben, ich habe da mal eine Frage...

und zwar gehört unser BM Spike ja laut Papieren meinem Freund und unser AmStaff Mädel Basta mir.
Wir wurden nun beide zur Maulkorbbefreiunng vom Kreis eingeladen und haben auch beide teilgenommen, jedoch mussten wir beide mit beiden Hunden den Test machen da mein Freund sonst wenn er mit Basta läuft einen Maulkorb aufsetzten muss ich umgekehrt mit Spike.
Nach bestandener Prüfung :3D05: haben wir den Bescheid vom Kreis bekommen und müssen nun pro Hund 50 Euro bezahlen und weil ja jeder nochmal mit dem anderen laufen musste auch nochmal 25 Euro pro Hund. Das ist doch absolute abzocke oder nicht :boese5: wirklich dreist vom Staat.
Dazu kommt natürlich noch die Erlaubnis von der Gemeinde die so weit ich weiss auch nochmal 25 Euro pro Hund kostet und eventuell ja auch x2 da wir ja beide die Erlaubnis brauchen das erfahre ich morgen.
Wir sind jetzt am überlegen ob wir vielleicht mal unseren Anwalt darauf ansprechen sollten um diesen Bescheid anzuwechten was meint ihr dazu?

Nadine
15.06.2009, 12:54
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Renate + JoSi
15.06.2009, 12:54
" Liebschen "
ja glaubst Du denn in anderen Gemeinden ist das anders? Wir haben uns mit 2 Hunden bis jetzt wund bezahlt an diesen Genehmigungen. Alle 4 Jahre muss ich neue Wesensteste einreichen und jeder Stempel und jedes Zettelchen haben wir mit mehr wie 50,- Euro bezahlen müssen. Das ist von Gemeinde zu Gemeine zwar unterschiedlich, aber hoch liegt Ihr da wirklich nicht.
Freu Dich das Du die Befreiung von Leine und MK hast und ganz ehrlich, hätte sie 200,- Euro gekostet, hätte man sie auch gemacht. Oder?
Ärgere Dich nicht, könnte schlimmer kommen.
V-G
Renate

Maike
15.06.2009, 12:59
Sicher bin ich Happy, dass beide es ohne Probleme geschafft haben...ich habe nur gedacht wenn keiner was sagt wird auch nie etwas geändert
man könnte es ja einfach mal versuchen...

Peppi
15.06.2009, 13:00
Maulkorbefreiung gilt in NRW für den Hund. Also nur einmal pro Hund zu machen.

Die Leinenbefreiung muss jeder machen der den Hund führt und ableint. Und den Sachkundenachweis muss auch jeder machen, der den Hund führt.

Die Haltergenehmigung gilt pro Haushalt und Hund. Da stehen aber auch die anderen Personen des Haushalts mit drin.

Ich würd auch nicht alles einfach schlucken, da die Behörden selbst mit den Gesetzen überfordert sind, legen die das gar nicht selten falsch aus.

linda
15.06.2009, 19:56
also hier in bawü musste ich für meine staff hündin nur dreimal zu wt aber mir der dc hündin muss ich nicht. ich habe den test immer gemacht aber egal wer mit dem hund läuft, muss sie nie ein maulkorb anziehen. wir haben auch hier keine kampfhundsteuer. aber die leinen befreiung gibt es bei uns nicht. egal ob sie den wt bestanden hat muss sie immer an der leine bleiben

katinka
15.06.2009, 22:18
@peppi, bist du sicher mit der maulkorbbefreiung pro hund? bei unserem bm habe ich die maulkorbbefreiung incl. wesenstest nrw erhalten. rest der familie (alle haben sachkundetest) soll aber mit maulkorb am hund laufen, da es personenbezogen wäre.

Peppi
15.06.2009, 23:55
Bei Liste 2 bin ich mir - recht - sicher. Hatte die Diskussion auch unlängst schon an anderer Stelle. Meines Wissens nach, dürfen die Hundeführer ohne die Vehaltensprüfung den Hund nur nicht ableinen.

Kann sein, dass das auf die "im-Haushalt-lebenden" limitiert ist.

Nicht 100%, aber fast :lach1:

katinka
16.06.2009, 00:22
dem inhaber dieses ausweises wurde gem. §10 Abs. 1 i.v.m §4 abs. 1 lhundg nrw die unbefristete erlaubnis zum halten des rückseitig aufgeführten hundes, sowie befreiung der maulkorbpflicht, erteilt.
darunter mein name.


in der ausnahmegenehmigung der stadt heisst es:
entsprechend ihrem antrag vom .....wird ihnen gemäß abs.......blablabla s.o.... die ausnahmegenehmigung erteilt ausserhalb eines befriedeten besitztums ohne maulkorb oder eine in der wirkung gleichstehenden vorrichtung ausserhalb im zusammenhang bebauter ortsteile auf öffentlichen straßen, wegen und plätzen mit ausnahme der in §2 abs. 2 lhundg nrw aufgeführen bereiche unangeleint führen zu dürfen.


wobei unangeleint noch nicht stimmt, leinenbefreiung habe ich mir für den herbst vorgenommen.

also muss hier in unserer stadt jedes familienmitglied den wesenstest zur maulkorbbefreiung extra machen.

Peppi
16.06.2009, 08:49
...oder es wird von der Gemeinde so "ausgelegt"...


Liess mal §5, Abs. 3 & 4. des LHundG NRW.

Das Gesetz macht einen Unterschied zwischen Halter und Führer.

Halter beantragt Maulkorbbefreiung.

Andere "Führer" = Sachkundenachweis & Leinenpflicht (wenn für den Hund eine Befreiung von der Maulkorbpflicht durch den Halter vorliegt!!!).


Wenn Dein Mann mit dem Hund raus will und ihn auch ableinen will, muss er den Test auch machen.

Solange Du aber eh nur die "Maulkorbbefreiung" mit ihm gemacht hast, ist das Schnuppe...:lach3:

Susanne
16.06.2009, 12:04
Hallo, gehöre ja auch zu NRW und habe in unserer Stadt Wanne-Eickel (Herne) nun in den letzten Jahren mit 3 Hunden der Liste 2 die Maulkorb- und Leinenbefreiung gemacht. In NRW ist es so das die Maulkorbbefreiung für den Hund gilt, egal wer aus dem Haushalt mit dem Hund raus geht! Die Leinenbefreiung muß jeder machen der mit dem Hund spazieren gehen möchte, diese gilt immer nur für den Führer des Hundes. Wichtig ist es ebenfalls das der Ausweis immer mitgeführt wird, es kann je nach Stadt richtig teuer werden wenn der "Hunde-/Führer-Ausweis" auf Verlangen der Polizei oder aber der Ordnungsamt-Personen nicht vorgezeigt werden kann!

Susanne

katinka
16.06.2009, 14:33
hallo susanne und peppi,
dankeschön, ich wollt nicht bei der stadt nachfragen, schlafende hunde muss man ja nicht wecken....kommt mir natürlich sehr entgegen, maulkorbbefreiung für den hund und nicht personenbezogen.:lach3:

Peppi
16.06.2009, 15:22
Nimm zumindest meine Antwort jetzt nicht als Freibrief. Ich hatte das immer so verstanden und wie gesagt auch noch eine Diskussion darüber. Und heut morgen nochmal nachgelesen. Susanne kennt's auch nur so.


Aber ich würde das schon mit der Gemeinde ausdisktutieren... sure is sure.

Wenn die Kontrolleure von Eurem Amt "instruiert" sind, werden die es auch so sehen wie Ihre Vorgesetzten...

Einfach mal schriftlich fragen, worin sich das gründet und dann ggf. mit den entsprechenden Paragraphen argumentieren.

Oder in der HuSchu nachfragen, die natürlich auch ein Interesse haben könnten, mehrere Absolventen des Tests zu "binden"...

:lach3:

katinka
16.06.2009, 16:02
hmm, ich wollte bei einer eventuellen kontrolle schon sagen: susanne und peppi haben das aber gesagt.............:lach1:

Peppi
16.06.2009, 16:09
Das dacht ich mir...und schwups hab ich se wieder vor der Tür :lach1:

Maike
17.06.2009, 05:46
Ich habe in meinem Bescheid vom Kreis folgenden Text stehen...

Anderen Aufsichtspersonen darf der Hund nur anvertraut werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und körperlich in der Lage sind, den Hund sicher zu halten. Ohne Maulkorb darf eine vom Halter beauftragte Aufsichtsperson den Hund nur führen, wenn vom Halter sichergestellt werden kann, dass der Hund dieser Person auch uneingeschränkt gehorcht.

Und diese Person ist ja schließlich mein Freund der auch mit den Hunden zusammen lebt, deshalb kommt mir das ein bischen merkwürdig vor! Aber wir haben das schon beim Kreis gemeldet die wollen sich deswegen nochmals erkundigen und sich dann bei uns melden.

Ich bin mal gespannt!

Peppi
17.06.2009, 08:30
Ohne Maulkorb darf eine vom Halter beauftragte Aufsichtsperson den Hund nur führen, wenn vom Halter sichergestellt werden kann, dass der Hund dieser Person auch uneingeschränkt gehorcht.


Also dieser Satz klingt schon arg danach als hätte ein Amts und Würdenträger sich einfach mal in der Neuformulierung der Gesetze versucht...:lach1:

katinka
18.06.2009, 14:44
Also dieser Satz klingt schon arg danach als hätte ein Amts und Würdenträger sich einfach mal in der Neuformulierung der Gesetze versucht...:lach1:


die betonung liegt auf - versucht - :lach1: