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bobbie 03.05.2011 17:58

AW: Tierarztkosten steuerlich absetzbar - hääää??
 
Noch ganz vergessen.:sorry:

Das FA macht irgendwann mal ne Stichprobe. Also ganz wichtig, der Hund sollte IMMER auf dem zu bewachenden Gelände/Gebäude sein, also am abend bzw. in der früh nicht im kuscheligen Bett des Privathauses schnarchen (wenn der Finanzbeamte vor der Tür steht).;) (außer man ist gewerblicher Schmuckhändler und hat die Pretiosen auch zu Hause:))

Optimal, wie bei uns, ist, wenn das Privathaus sich auf dem zu bewachenden Firmengelände befindet.

VG Angie

Peppi 04.05.2011 10:54

AW: Tierarztkosten steuerlich absetzbar - hääää??
 
Zitat:

Zitat von Wie Waldi (Beitrag 270635)
Ernsthaft?
Wieso wird denn nicht argumentiert, dass ein Liste 2-Hund oder ein ungelisteter eben dieselbe "Arbeit" leisten kann?

Ich sehe hier jedenfalls kein begründetes Intertesse...

Ich hab das mal irgendwo genau in diesem Zusammenhang gelesen, dass zum Beispiel ein "Juwelier" ein begründetes Interesse an solch einem Wachhund haben könnte...

Die Argumenation, dass man auch einen Liste zwei Hund verwenden könnte, kenn ich nicht, kann ich mir im Rassisten-Deutschland aber gut vorstellen. ;)

Faltendackelfrauchen 13.05.2011 13:06

AW: Tierarztkosten steuerlich absetzbar - hääää??
 
guckt mal da!

http://www.steuerberatung-knaak.de/i...page=aktuelles

dort der Absatz:

"Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Haustieren
Vom: 09.03.2011

Seit 2003 können haushaltsnahe Dienstleistungen zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer führen. Je nach Art der Dienstleistung ergeben sich unterschiedliche Absetzungsmöglichkeiten (§ 35 a EStG). In einem Verfahren vor dem Finanzgericht Münster hat ein Steuerbürger Aufwendungen für die Betreuung seines Haustieres geltend gemacht. Zu einem Urteil kam es nicht, weil das Finanzamt dem Kläger zustimmte. Unter Hinweis auf das Anwendungsschreiben des BMF v. 15.02.10 (BStBl. I S. 140) könnte eine steuerliche Berücksichtigung folgender Kosten möglich sein:

* Tierbetreuungskosten
* Tierpflegekosten
* Tierarztkosten für die Versorgung im Haushalt
Voraussetzung für eine Steuerermäßigung ist das Vorliegen einer entsprechenden Rechnung des Dienstleisters/Arztes und deren Bezahlung per Überweisung."

Voraussetzung für Anerkennung ist, dass die Behandlung Zuhause stattfindet! Aber immerhin!

leavinblues 18.05.2011 13:52

AW: Tierarztkosten steuerlich absetzbar - hääää??
 
Hund muß eine Schutzhundausbildung haben und es muß ein begründetes Interesse vorherrschen ( Einbruch auf dem Firmengelände oder Gebäude) nur der Verdacht allein genügt nicht. (Abweisung durch FA nach meiner Eingabe):lach4:

leavinblues 18.05.2011 13:53

AW: Tierarztkosten steuerlich absetzbar - hääää??
 
Dann wären aber alle Kosten, Futter, TA,Steuer usw. steuerlich anrechenbar.:ok:

deisterschreck 01.08.2011 23:01

AW: Tierarztkosten steuerlich absetzbar - hääää??
 
ja, da gibt es einen vergleich. es geht aber darum, dass der tierarzt nach hause kommt. http://www.finblog.de/2011/05/06/der...ienstleistung/
schade, hatte auch gedacht, man könnte da was machen


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