Moin,
Tollwut Titer brauchst du, wenn du von einem "nichtgelisteten Drittland" in die EU einreisen willst - und zwar unbedingt. Ansonsten muss dein Hund 3 Monate
in Wartezeit.
In viele nicht EU Länder reist man mit seinem Hund ohne grössere Probs ein (meist Impfbescheinigung & Gesundheitszeugnis vom Vet.-Amt), das böse Erwachen kommt dann, wenn man wieder "heim" in die EU will, hat man keine Titerbestimmung, gilt es nicht als "Wiedereinfuhr", sondern als "Ersteinfuhr".
Also IMMER hier in der EU noch die Titer Bestimmung vor der Reise machen lassen!
Ich weiß schon, viele denken und planen ihre Reisen, Auslandsaufenthalte oder berufl. Veränderungen mit Hund nur "EU-intern", gibt aber auch andere...
Nicht gelistete Drittländer:
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Stand...tGelistet.html
Zitat:
Zitat:
Einreise aus Ländern mit unklarer Tollwutsituation
Ist das Herkunftsland nicht gelistet und somit die dortige Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich, müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein.
Diese Untersuchung muss
mindestens 30 Tage nach der Impfung und
mindestens drei Monate vor der Einreise
erfolgen. Dabei hat die Blutentnahme ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt vorzunehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen (Anhang 1 der Entscheidung der Kommission 2004/233/EG).
Liste der für Tollwuttests zugelassenen Labors in den Mitgliedsstaaten (in englisch)
Liste der für Tollwuttests zugelassenen Labors in den Drittländern (in englisch)
Hierzu muss die Blutprobe an eines der zugelassenen Laboratorien gesendet werden. Es wird empfohlen, vorher mit dem betreffenden Labor Kontakt aufzunehmen, um den Versand der Blutprobe abzustimmen. Sofern nach der Blutuntersuchung die vom Hersteller des Impfstoffes vorgegebenen Impfintervalle eingehalten wurden, muss die Blutuntersuchung nicht wiederholt werden.
Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinreise von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, wenn bei diesen Tieren vor der Ausreise aus der EU eine Blutuntersuchung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde und dies im Heimtierausweis dokumentiert ist.
|
Quelle: BMELV