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AW: Alles eine Frage der Erziehung...
puh, das sieht nach Stress pur aus:D
ich könnte mich körperlich gegen soviel Power gar nicht durchsetzen. Hut ab:respekt: Andrea, Bör und Mina |
AW: Alles eine Frage der Erziehung...
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Hier in NRW dürfte man aber mit 2 oder 3 BXen gar nicht gehen. Ich hatte mich ja kürzlich erkundigt wie es mit den Auflagen für die Haltung eines BM aussähe, und es ist so, dass man neben dem BM keinen anderen Hund ausführen dürfte... ebenso ist es mit anderen Kat. 2- Hunden... |
AW: Alles eine Frage der Erziehung...
Zitat:
@Andrea Ich auch nicht, aber ich sags keinem :kicher: |
AW: Alles eine Frage der Erziehung...
:schreck: bin ich froh, nur einen Hund zu haben - der hat auch manchmal den Drang, in die genau andere Richtung als ich zu gehen :hmm: - aber mit drei schauts echt anstrengend aus :D:D:D
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AW: Alles eine Frage der Erziehung...
Toll wie die Bande in den Leinen steckt!:kicher:
Ich hab schon meine Schwierigkeit mit Calle und Heinrich zusammen zu gehen. Calle zieht nach vorne und beim Heinrich muß ich damit rechnen das er ganz plötzlich hinten rum reisst und mir fast den Arm auskugelt!:D Mit allen drei Hunden gehe ich auch nicht alleine. |
AW: Alles eine Frage der Erziehung...
@ Mila: ich müsste doch glatt mal Fragen wie das bei uns ist, bin ja auch immer mit drei Hunden unterwegs und davon sind zwei CC´s !!!!
Aber hmmmmmmmmm wo kein Kläger da kein Richter :) Tolle bilder! Kenn ich irgendwo her :) |
AW: Alles eine Frage der Erziehung...
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AW: Alles eine Frage der Erziehung...
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Das OA Dortmund hatte mir vor paar Monaten auf meine Anfrage hin geschrieben "Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden nach §10 LHundG NRW durch eine Person ist unzulässig." Große Hunde sind ja der §11 des Landeshundegesetzes von NRW! |
AW: Alles eine Frage der Erziehung...
Zitat:
(4) Die Halterin oder der Halter muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen. Eine andere Aufsichtsperson darf außerhalb des befriedeten Besitztums einen gefährlichen Hund nur führen, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfüllt, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und in der Lage ist, den gefährlichen Hund sicher zu halten und zu führen. Die Halterin, der Halter oder eine Aufsichtsperson darf einen gefährlichen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums keiner Person überlassen, die die Voraussetzungen des Satzes 2 nicht erfüllt. Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig. Da steht nichts davon das man einen "gefährlichen" und einen "harmlosen"(dem Gesetz nach) führen darf, aber das führen mehrerer gefährlicher Hunde ist unzulässig. Somit darf ich auch mit 10Doggen laufen, sofern ich es gebacken bekomme, denn die gelten dem Gesetz nach nur als große Hunde (40/20):D Doch nix falsch gemacht... |
AW: Alles eine Frage der Erziehung...
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