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AW: Erfahrungen mit "reBellos"
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Zumindest in NRW ist das so und die beiden landeshundegesetze sind sich ansonsten inhaltlich sehr ähnlich. ???????? |
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der xxx mix ist als labbi mix bescheinigt. so lange nichts passiert wird es auch niemand wissen. meine güte so ein terror. der verein hat einfach mist gemacht und damit ist gut. bis dato wo ich mein hund dort geholt hatte war auch nicht zu denken das wir wieder nach bayern ziehen. ich bin in den abgelegensten ecken mit ihr spazieren. meine güte es ist ein hund keine liste. ich habe ihr die chance gegeben in einer intakten stabilen familie fuß zu fassen und nicht im tierheim zu versauern. ich hab mich gestern noch mal mit der hundetrainerin unterhalten. die hatte es noch mal überdacht und anders ausgedrückt. auf jeden fall ist kira ein angst beisser. das kann nicht aus dem umfeld kommen wo angeblich ihre mutter her kommt. ausserdem ist ihre mutter klar nur ihr vater nicht. wenn du schon schnüffelst dann mach es richtig. ansonsten wieder ein hoch auf die rebellos denn dann haben sie wieder kacke erzählt. sie haben nur gesagt ihr mutter währe verstört. nicht die kinder da sie noch nicht da waren wo die mutter geholt wurde.
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Wie geschrieben, du wirst in BAyern keinen Liste 1 Hund genehmigt bekommen. |
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Und bezüglich verstört und gestört ist ein Meilenweiter Unterschied. Die Mutter Kira wurde aus schlechter Haltung befreit, das ist belegbar. Ansonsten war Kira sehr verschmust und zutraulich. Die Babies wurden ja erst nach der Rettung geboren, deshalb - lieber nachdenken, bevor schreiben! Diese Info´s wirst du von zahlreichen Tierschützern erhalten, da für Kira (die Mutterhündin), die zu diesem ZEitpunkt hochtragend war, dringend ein übernehmender Verein gesucht wurde, wo sie in aller Ruhe ihren NAchwuchs bekommen darf. Dies ging durch alle Tierschutz-Verteiler. Das sind keine Infos von den Rebellos - da ich weder von Sandy, noch von Frank etwas halte. Hier ist Kira mit Babies: http://up.picr.de/8221175jjm.jpg http://up.picr.de/8221192kar.jpg |
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wow ich bin ehrlich gesagt geplättet. ich habe nie diese fotos gesehen. hast du evtl. noch mehr davon?
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auf jeden fall interessiert es mich ehrlich gesagt nicht ob liste oder keine liste. es ist mein wautzi die ich über alles liebe. sie ist so tief in unsere familie verankert das sie nicht mehr wegzudenken ist. ich möchte kein stress mit den behörden/justiz denn das hatte ich mittlerweile schon über 6 jahre. ich möchte das meine dicke ein wegbegleiter ist und ich sie auf ihren weg begleite bis zum bitteren ende. aus dem grund geh ich zur hundeschule damit sie ein ruhiges wesen bleibt weil sie eben irgendwas erfahren hat was ihr nicht gut tat. nun ende der geschichte. der verein ist/war mist und so wollte ich es äußern. liste hin oder her. |
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Vielleicht mal der Hinweis, dass Welpen auch im Mutterleib Stimmungsschwankungen der Mutter mitbekommen...:sorry:
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wohne selber in Bayern und hab schon mehrere Pittis hier gesehen....frag mich dann wo die her kommen oder wie die angemeldet sind?!?!
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Auszug: Zitat:
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Bei uns ist die Haltung ja mit Wesenstest erlaubt... |
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Sollte es für Dich machbar sein, wende Dich zwecks Training doch bitte mal an Sonja Meiburg von der Hundeschule Holledau. VG Claudia |
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also war heut noch ma bei einem anderen TA der sagte es währe ein dobermann. um gottes willen er sagte er hat über 40 jahre hundeerfahrung. ja danke cherry ich schau mal wie weit es weg ist.
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Es gibt aber durchaus legal gemeldete und gehaltene Kat 1 Hunde in Bayern. Gerade in kleineren Gemeinden, hat man mit der Anmeldung eines solchen Hundes manchmal Glück. Manchmal ist es nur Großzügigkeit, oft das Wissen das diese Listen Quark sind, manchmal auch das Nichtwissen bzw. informiert sein darüber (auf der Gemeinde) das es solch eine Gefahrenhundeverordnung gibt manchmal auch nur Vitamin B. Schwank beim Anmelden unseres Pflegehundis Snoopi, nach dem Umzug von Hessen nach Bayern... O-Ton Sachbearbeiter im Amt zuständig für (Hochzeiten, Geburten, Sterbefälle und Kampfhunde) Auflagen, Kampfhundsteuer ..."Blödsinn, ja glabbst das mer des fir di extra ei fiere" Trotzdem nocheimal...sämtliche Ausführungen bezüglich der Rasse des Hundes sind in Bayern NUR RELEVANT, wenn diese von einen vereidigten Gutachter gemacht wurden (da zählt auch ein Amtstierarzt nicht) Zur F2 Generation hatte ich schon ein Urteil eingestellt. |
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wow guter beitrag danke für die infos
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Ein Hallo aus dem tiefsten Niederbayern...hab das ganze jetzt mal mitverfolgt...da ich selber mit Hunden arbeite und auch schon Staffbull, Amstaff etc. auf dem Hupla hatte würde mich sehr interessieren woher du kommst und auf welcher Huschu du bist...gerne auch per PN...die Aussage deiner Trainerin ist ja nun mehr als merkwürdig.....:lach4:
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Grüßlies, Grazi |
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Ein bayrischer Politiker hat als "berechtiges Interesse so einen Hund zu halten" folgendermaßen erläutert: Wenn sie so eine abgerichtete Waffe als Zirkusnummer auftreten lassen wollen, kriegen sie ne Genehmigung. Ergo: es ist unmöglich eine Genehmigung zu bekommen. |
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Gibt genug Deppen, die ihr Glück mit Labrador-Boxer versuchen - bis sie mal erwischt werden - dann ist der Hund weg und versauert im Tierheim. Es gibt vereinzelte Fälle, die ihre Hunde behalten dürfen, weil sie die schon vor dem Gesetz hatten ... |
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Hallo Grazi, ich bin es (Silvia) Milan ist noch mit Momo spielen. Ich kann leider nicht mehr an meine Daten um das alte Kampfhundgesetz einzustellen. Das hieß wirklich Kampfhundgesetz :( Stimmt trat 1992 in Kraft...94 gab es vorübergehend eine kurze Erleichterung. Die Tierheime quollen in Bayern über und andere Bundesländer waren es leid Bayerns Hunde aufzunehmen Es gab hier auch sehr sehr viele Kat 1 Mixe wg. der stationierten Amerikaner Deswegen war vorübergehend das tierschützerische Interesse legitim. In den Ausführungen des Innenministeriums steht dies auch immer noch so. gehändelt wird es seit ca 11 Jahren so nicht mehr , bzw. findet sich keine Stadt/Gemeinde die dies genehmigt. Das aktuelle Gesetz läuft seit1.11.2002 und ist für 10 Jahre gültig... z.Z. wird an der 3. Generation "gebastelt" :hmm:das wären dann 30 Jahre Hundehetze in Bayern... Auf Grund von Art.37 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes - LStVG - (BayRS 2011-2-I) erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung: (bla bla bla...) Diese Verordnung tritt am 1 November 2002 in Kraft. München, den 02. Oktober 2002 Bayerisches Staatsministerium des Innern Dr. Günther Beckstein, Innenminister Anmerkung: "Der Rottweiler und fünf weitere Hunderassen, bei denen von einer gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen ist, werden ab November 2002 als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft," gab Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in München bekannt. "Damit tragen wir einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof von 1994 Rechnung, das den Gesetzgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen, wenn neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen vorliegen." Nach neuen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass Rottweiler aufgrund ihres Temperaments im Zusammenspiel mit ihrer rassenspezifischen Muskel und Beißkraft eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen können. So kam es in den letzten Monaten vermehrt zu Angriffen von Rottweilern, Opfer waren dabei überwiegend Kinder. Die Änderung der Kampfhundeverordnung tritt zum 1. November 2002 in Kraft. Neben dem Rottweiler werden die folgenden 5 weiteren Hunderassen neu als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft: (bla bla) Beckstein wies darauf hin, dass die Bayerische Kampfhundeverordnung jedoch keine Einbahnstraße ist. Aus der Liste der Kampfhunde herausgefallen ist der sogenannte Rhodesian Ridgeback. In einer Reihe von Überprüfungen wurden festgestellt, dass diese Rasse nur ein geringes zuchtbedingtes Aggressionspotential aufweist, so dass nicht mehr von der ursprünglich vermuteten Gefährlichkeit ausgegangen werden kann. Für die Haltung eines derartigen Hundes ist daher in Zukunft keine behördliche Erlaubnis mehr erforderlich. Man kann am Text der aktuellen jedoch auch erkennen das es vorher auch schon ein Gesetz dazu gab hach doch noch in den tiefen des PCs fündig geweorden... Landesstrafrecht Art. 37 http://www.hund-is-hund.de/docs/vwv-bayern_10Jul92.pdf |
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Ich mag es absolut nicht wenn falsches verbreitet wird - noch dazu zu einem Gesetz das seit 19! Jahren existiert und inzwischen wirklich bekannt sein sollte. Ich kann überhaupt nicht mehr zählen wie oft ich (unter meinen Account) dies eingestellt habe. Hier im Forum mussten die Ausführungen dazu auch zu finden sein... ah sorry nicht ausgeloggt...ich bin es noch einmal Silvia (Monty) |
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@Silvia: Vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast. Du gibst in der Regel auch immer brav die Quellen an...
leider tun dies nicht alle User und bei Lennox_1201 fehlte sie halt. Daher meine Aufforderung an sie/ihn. Grüßlies, Grazi |
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Hier die Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste |
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In Bayern besteht das Gesetz seit 1992! Ein Hund der noch unter Altbestand fiele wäre inzwischen fast 20 Jahre alt, selbst wenn er erst kurz vorher geboren worden wäre. Für den Altbestand gab es damals eine Übergangsfrist von einigen Monaten, um ihn anzumelden und zu legalisieren. Auflagen wurden trotzdem (meist) verhängt. Es mag durchaus sein, das hier einige APBT herumlaufen, die nicht legitim sind...aber glaube mir 99% sind es und wenn sie dann ein amtliches Gutachten als Kat2er haben, der Hund auf einer US Base lebt oder ähnliches...der Bayer findet Wege um seinen Hund legal zu halten. |
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Ist ja gut - tut mir Leid, wenn ich mich geirrt habe.
Ich weiß nur, dass die Listis der Kat 1, die in den Tierheimen in Bayern sitzen, nicht innerhalb Bayerns vermittelt werden. Das steht sogar bei den Vermittlungstexten dabei "nur Vermittlung in andere Bundesländer". Wenn es Ausnahmen gibt, ist das toll, aber eben ne Ausnahme. Ich weiß das von meinem damaligen Patenhund. Eine Frau aus Bayern wollte ihn übernehmen, bekam aber keine Genehmigung, da Listenhund Kat 1. Bin auch nur ein Mensch und nicht allwissend :sorry: |
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In unserer Gemeinde ist es egal ob Kategorie 1 oder 2 Vertreter vom Landratsamt kommt sowie und schaut an in welcher Umgebung der Hund gehalten wird. Bei Hunde Kategorie 1 aus dem Tierheim nur innerhalb von Bayern ist es nach Absprache mit Landratsamt sowie Gemeinde möglich das Tier zu halten. Die Einfuhr aus anderen Bundesländern auch Tierheimhunde Kat 1 ist nicht zulässig. Meine Erfahrung mit Kat 1. (ging um eine Hündin tosa-inu aus einem anderen Bundesland)
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wenn das ein oder andere Tierheim sich nicht die Mühe macht oder die finanziellen Mittel hat, den Hund bei einen staatlich b. + vereidigten Gutachter, begutachten zu lassen und für den Hund ein wohlgesonnenes Gutachten erstellen zu lassen ;) ist dies nicht generell so. btw. für Rechtsfragen gibt es Rechtsanwälte, um sich über die Rechtslage zu informieren, sollte man das Gesetz lesen...und nicht irgendetwas (auch wenn es gut gemeint ist) nachplabbern. |
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zur Erinnerung - deine Worte Zitat:
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Ich finde es gut,das du dir Hilfe gehohlt hast und zu einer hndetrainerin gehst.Auch find ich es ziemlich merkwürdig das der "Verein" keine Internetseite mehr hat und auch nicht mehr im netz ist um weitere Hunde zu vermitteln.Sollte es wahr sein das du so einen zustand wie du erzählt hast (die angeblichen brüder von meiner dicken wurden im hof gehalten bei schweine kälte alles vollgeschissen und kein futter)dann hätte ich das zuständige Veterinärsamt eingeschaltet.,denn das ist bestmmt nicht im Tierschutz sinne.
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Es gibt Wege einen Staff bei uns (Bayern) legal zu halten!
Aber erstens sind oft die Auflagen so schwierig und langwierig das das keiner in Kauf nehmen möchte oder du zahlst Kohle und zwar richtig oder die Gemeinde kennst sich nicht aus, so wie meine! Hab da mal zur Gaudi nachgefragt und gesagt das ich mir einen Staff kaufen möchte und ob das okay ist und die hat gesagt ja wo es denn da Probleme geben sollte :hmm: :hmm: Muss sagen war aber die Urlaubsvertretung von dem der es sonst macht :) Aber die meisten haben diese Hunde als Boxermix gemeldet. Oder Amis haben die Hunde!! Wie gesagt, einen weg gibt es immer aber ob das der gesündeste für den Hund ist, ist die Frage. @Scheuerlappen: Was machst du wenn dein Nachbar dich anzeigt wegen dem Hund, und es rauskommt das es ein Staff ist der illegal gehalten wird? Dann ist das geheule wieder groß. Ich versteh sowas nicht, entweder ich steh dazu oder lass es bleiben!!!!! |
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Ich hatte vor Jahren einen recht stämmigen APBT eines Oktobermorgens im Wald am baum angebunden gefunden. nach kurzer Kontaktaufnahme nahm ich ihn mit, ohne mir richtig im Klaren drüber zu sein was ich (lt. Gesetzgebung) da eigentlich tue. Nach rund 14 Tagen wunderschöner Zeit mit dem Hund kam es mir (nach einem Besuch beim TA) zu Bewusstsein, auf was ich mich eingelassen hatte. Erkundigungen eingezogen. Ressümee: Ich hätte den Hund nie und nimmer behalten dürfen. WT etc. wäre nicht mehr möglich gewesen, da er schon illegal in meinem Besitz war. Beim TH nachgefragt. Antwort: Sie können ihn ins TH geben, aber SIE (ich) werden ihn nicht wieder bekommen können, da sie der Abgeber waren (auch mit W;)T nicht). Was willste in so einer Situation machen? (außer "Wege" finden) :lach4: |
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Ich habe doch geschrieben, dass bei den Vermittlungstexten dabei steht, dass diese Hunde nur in andere Bundesländer vermittelt werden - das ist also eine Tatsache und keine Behauptung! |
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Es gibt sicher Grenzfälle und es gibt sicher auch Kat. 1 Hunde die in Bayern legal angemeldet sind, manchmal auch mit seltsamen Auflagen wie z.B. Türklinken abbauen und stattdessen drehbare Türknöpfe an allen Türen anzubringen. Karl Valentin hätte sicher seinen Spaß daran gehabt.
Dass jemand mit einem Kat. 1 Hund, oder eben Mischling daraus, der diesen Hund hier illegal eingeführt und dazu noch wissentlich falsch angemeldet hat, so ein „Grenzfall“ ist, oder werden könnte, muss ich leider stark bezweifeln. Ich wünsche Scheuerlappen eine friedliche Nachbarschaft und einen Plan-B für den Notfall. |
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Update:
....und täglich grüsst das Murmeltiert......:( Die Hündin des TE wurde bereits vor etlicher Zeit beschlagnahmt (bzw. von der Mutter des TE an ein Tierheim übereignet) zusammen mit ihren Welpen :traurig::( - der Vater der Welpen der Rottweiler der Mutter !!! Natürlich war keine Genehmigung für die Haltung eines Kat.1 - Hundes vorhanden - die Hündin war als Mischling gemeldet..... Die Welpen sind schon seit einiger Zeit gut vermittelt, jedoch sitzt die Hündin noch immer ein :(:( .....und somit wieder ein Hund, der aufgrund der Unfähigkeit und Uneinsicht der Halter, das Süppchen auslöffeln muss..... Wir können gespannt sein, ob vom TE hierzu noch ein Statement kommt |
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wohl kaum zu erwarten :hmm: Traurig für die Hündin :(
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Wie traurig und als hätten wir es nicht gewußt
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Und da wird sich andernorts aufgeregt, weil man hier Neulinge nicht mehr unbedingt mit Samthandschuhen anfasst...
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