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scheuerlappen 15.09.2011 19:49

AW: Erfahrungen mit "reBellos"
 
also war heut noch ma bei einem anderen TA der sagte es währe ein dobermann. um gottes willen er sagte er hat über 40 jahre hundeerfahrung. ja danke cherry ich schau mal wie weit es weg ist.

Scotty 15.09.2011 21:22

AW: Erfahrungen mit "reBellos"
 
Zitat:

Zitat von Lennox_1201 (Beitrag 292022)
Nein, das gilt für Bayern nicht!
Wie geschrieben, du wirst in BAyern keinen Liste 1 Hund genehmigt bekommen.

Das stimmt sicher für alle größeren Städt.

Es gibt aber durchaus legal gemeldete und gehaltene Kat 1 Hunde in Bayern.
Gerade in kleineren Gemeinden, hat man mit der Anmeldung eines solchen Hundes manchmal Glück.

Manchmal ist es nur Großzügigkeit, oft das Wissen das diese Listen Quark sind, manchmal auch das Nichtwissen bzw. informiert sein darüber (auf der Gemeinde) das es solch eine Gefahrenhundeverordnung gibt manchmal auch nur Vitamin B.

Schwank beim Anmelden unseres Pflegehundis Snoopi, nach dem Umzug von Hessen nach Bayern... O-Ton Sachbearbeiter im Amt zuständig für (Hochzeiten, Geburten, Sterbefälle und Kampfhunde)

Auflagen, Kampfhundsteuer ..."Blödsinn, ja glabbst das mer des fir di extra ei fiere"


Trotzdem nocheimal...sämtliche Ausführungen bezüglich der Rasse des Hundes sind in Bayern NUR RELEVANT, wenn diese von einen vereidigten Gutachter gemacht wurden (da zählt auch ein Amtstierarzt nicht)

Zur F2 Generation hatte ich schon ein Urteil eingestellt.

scheuerlappen 16.09.2011 00:03

AW: Erfahrungen mit "reBellos"
 
wow guter beitrag danke für die infos

Mushu 16.09.2011 00:26

AW: Erfahrungen mit "reBellos"
 
Ein Hallo aus dem tiefsten Niederbayern...hab das ganze jetzt mal mitverfolgt...da ich selber mit Hunden arbeite und auch schon Staffbull, Amstaff etc. auf dem Hupla hatte würde mich sehr interessieren woher du kommst und auf welcher Huschu du bist...gerne auch per PN...die Aussage deiner Trainerin ist ja nun mehr als merkwürdig.....:lach4:

Grazi 17.09.2011 06:33

AW: Erfahrungen mit "reBellos"
 
Zitat:

Zitat von Lennox_1201 (Beitrag 292060)
Auszug:
Zitat:

Bayern

Der Freistaat Bayern hat bereits seit 1992 eine rassespezifische Hundeverordnung.

Bitte eine Quellenangabe nachliefern!

Grüßlies, Grazi

BlackCloud 17.09.2011 08:38

AW: Erfahrungen mit "reBellos"
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 292019)
Ist in Bayern die Aufnahme eines Hundes aus dem Tierschutz kein "besonderes Interesse"?

Zumindest in NRW ist das so und die beiden landeshundegesetze sind sich ansonsten inhaltlich sehr ähnlich.

????????

Nein - in Bayern gibt es diese Regel nicht - die Staffs und Pittis in bayrischen Tierheimen dürfen ausnahmslos nur in andere Bundesländer vermittelt werden! Es ist in Bayern verboten einen Listenhund der Kat 1 zu halten.

Ein bayrischer Politiker hat als "berechtiges Interesse so einen Hund zu halten" folgendermaßen erläutert:

Wenn sie so eine abgerichtete Waffe als Zirkusnummer auftreten lassen wollen, kriegen sie ne Genehmigung.

Ergo: es ist unmöglich eine Genehmigung zu bekommen.

BlackCloud 17.09.2011 08:41

AW: Erfahrungen mit "reBellos"
 
Zitat:

Zitat von Hola (Beitrag 292055)
wohne selber in Bayern und hab schon mehrere Pittis hier gesehen....frag mich dann wo die her kommen oder wie die angemeldet sind?!?!

Wer sagt, dass sie angemeldet sind?

Gibt genug Deppen, die ihr Glück mit Labrador-Boxer versuchen - bis sie mal erwischt werden - dann ist der Hund weg und versauert im Tierheim.

Es gibt vereinzelte Fälle, die ihre Hunde behalten dürfen, weil sie die schon vor dem Gesetz hatten ...

Peppi 17.09.2011 08:50

AW: Erfahrungen mit "reBellos"
 
Zitat:

Zitat von BlackCloud (Beitrag 292413)
Nein - in Bayern gibt es diese Regel nicht - die Staffs und Pittis in bayrischen Tierheimen dürfen ausnahmslos nur in andere Bundesländer vermittelt werden! Es ist in Bayern verboten einen Listenhund der Kat 1 zu halten.

Ein bayrischer Politiker hat als "berechtiges Interesse so einen Hund zu halten" folgendermaßen erläutert:

Wenn sie so eine abgerichtete Waffe als Zirkusnummer auftreten lassen wollen, kriegen sie ne Genehmigung.

Ergo: es ist unmöglich eine Genehmigung zu bekommen.

Also das steht in den Durchführungsanweisungen anders.

Scotty 17.09.2011 08:58

AW: Erfahrungen mit "reBellos"
 
Zitat:

Zitat von Grazi (Beitrag 292398)
Bitte eine Quellenangabe nachliefern!

Grüßlies, Grazi


Hallo Grazi,


ich bin es (Silvia) Milan ist noch mit Momo spielen. Ich kann leider nicht mehr an meine Daten um das alte Kampfhundgesetz einzustellen. Das hieß wirklich Kampfhundgesetz :(

Stimmt trat 1992 in Kraft...94 gab es vorübergehend eine kurze Erleichterung.
Die Tierheime quollen in Bayern über und andere Bundesländer waren es leid Bayerns Hunde aufzunehmen
Es gab hier auch sehr sehr viele Kat 1 Mixe wg. der stationierten Amerikaner
Deswegen war vorübergehend das tierschützerische Interesse legitim.

In den Ausführungen des Innenministeriums steht dies auch immer noch so. gehändelt wird es seit ca 11 Jahren so nicht mehr , bzw. findet sich keine Stadt/Gemeinde die dies genehmigt.

Das aktuelle Gesetz läuft seit1.11.2002 und ist für 10 Jahre gültig...
z.Z. wird an der 3. Generation "gebastelt" :hmm:das wären dann 30 Jahre Hundehetze in Bayern...


Auf Grund von Art.37 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes - LStVG - (BayRS 2011-2-I) erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung:

(bla bla bla...)

Diese Verordnung tritt am 1 November 2002 in Kraft.
München, den 02. Oktober 2002
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Dr. Günther Beckstein, Innenminister

Anmerkung:

"Der Rottweiler und fünf weitere Hunderassen, bei denen von einer gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen ist, werden ab November 2002 als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft," gab Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in München bekannt. "Damit tragen wir einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof von 1994 Rechnung, das den Gesetzgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen, wenn neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen vorliegen." Nach neuen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass Rottweiler aufgrund ihres Temperaments im Zusammenspiel mit ihrer rassenspezifischen Muskel und Beißkraft eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen können. So kam es in den letzten Monaten vermehrt zu Angriffen von Rottweilern, Opfer waren dabei überwiegend Kinder. Die Änderung der Kampfhundeverordnung tritt zum 1. November 2002 in Kraft.

Neben dem Rottweiler werden die folgenden 5 weiteren Hunderassen neu als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft:

(bla bla)


Beckstein wies darauf hin, dass die Bayerische Kampfhundeverordnung jedoch keine Einbahnstraße ist. Aus der Liste der Kampfhunde herausgefallen ist der sogenannte Rhodesian Ridgeback. In einer Reihe von Überprüfungen wurden festgestellt, dass diese Rasse nur ein geringes zuchtbedingtes Aggressionspotential aufweist, so dass nicht mehr von der ursprünglich vermuteten Gefährlichkeit ausgegangen werden kann. Für die Haltung eines derartigen Hundes ist daher in Zukunft keine behördliche Erlaubnis mehr erforderlich.


Man kann am Text der aktuellen jedoch auch erkennen das es vorher auch schon ein Gesetz dazu gab

hach doch noch in den tiefen des PCs fündig geweorden...

Landesstrafrecht Art. 37

http://www.hund-is-hund.de/docs/vwv-bayern_10Jul92.pdf

Scotty 17.09.2011 09:03

AW: Erfahrungen mit "reBellos"
 
Zitat:

Zitat von BlackCloud (Beitrag 292413)
Nein - in Bayern gibt es diese Regel nicht - die Staffs und Pittis in bayrischen Tierheimen dürfen ausnahmslos nur in andere Bundesländer vermittelt werden! Es ist in Bayern verboten einen Listenhund der Kat 1 zu halten.

Ein bayrischer Politiker hat als "berechtiges Interesse so einen Hund zu halten" folgendermaßen erläutert:

Wenn sie so eine abgerichtete Waffe als Zirkusnummer auftreten lassen wollen, kriegen sie ne Genehmigung.

Ergo: es ist unmöglich eine Genehmigung zu bekommen.

Stimmt nicht so deine Aussage. Es gibt einzelne wenige kleinere Gemeinden die die Genehmigung dazu erteilen...klar ist dies fast wie ein 6er im Lotto und als TSV würde ich auch nicht nach Bayern vermitteln. Generell explizit verboten ist Kat 1 jedoch nicht!

Ich mag es absolut nicht wenn falsches verbreitet wird - noch dazu zu einem Gesetz das seit 19! Jahren existiert und inzwischen wirklich bekannt sein sollte.

Ich kann überhaupt nicht mehr zählen wie oft ich (unter meinen Account) dies eingestellt habe.
Hier im Forum mussten die Ausführungen dazu auch zu finden sein...

ah sorry nicht ausgeloggt...ich bin es noch einmal Silvia (Monty)


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