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![]() IMO darf der Vermittler auch die Schutzgebühr einstreichen. Aber dann darf es eben wirklich nur eine Schutzgebühr sein. Die letzte Dame, die ich "betreut" habe, wollte deutlich mehr Geld einstreichen als für einen Nothund angemessen. Das gab dann eine sehr deutliche Ansage von mir. Sie hat sich dann auch die Vereinbarung gehalten.... andernfalls hätten wir jegliche Zusammenarbeit sofort eingestellt und keine weiteren Interessenten mehr an sie weitergeleitet. Garantien hat man leider nie... und Rückschläge, Ärgernisse wird es immer geben. Aber auf der anderen Seite hat man dann Hunde, die wirklich gut vermittelt werden... und die sind den Ärger wert. Grüßlies, Grazi
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![]() ![]() Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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