Erstmal herzlich willkommen hier.
Zitat:
Guck mal bitte hier: http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/11321 Allein das Anmelden bei der Steuer reicht nicht aus. Du hast einen Hund der Kategorie II und die Gemeinde muss dazu Ihre erlaubnis erteilen. Wurdest du darüber beim Erwerb deines Hundes nicht aufgeklärt was du zu tun hast ? Als guter Züchter sollte ich das wissen, wenn ich einen Hund in ein anderes Bundesland vermittle. Leider kenn ich jetzt in Aschaffenburg keine gute Hundeschule bzw. Hundegutachter. |
Wir mußten eine Haltergenehmigung bei der Gemeinde beantragen. Die widerrum legen das beim Veterinäramt vor. Dieses genehmigt dir den Hund dann befristet, stellt schon mal gewisse Auflagen fest, und teilt dir im gleichen Schreiben mit, bis wann der Wesenstest vorgelegt werden muss.
lg Dani :lach1: |
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