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HundeVO Hessen
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31.10.2008, 15:38
Peppi
Kaiser / Kaiserin
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http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...VO/HundeVO.htm
soweit ich das verstehe, gelten Auflagen und Listen für das gesamte BL.
Bei der Besteuerung können die einzelnen Kommunen und Städte selbst entscheiden.
So hab ich das verstanden.
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