Zitat:
Zitat von Simone Dustert
Hallo!
Ich dachte bislang der BM stünde in Hessen nicht auf der Liste, was mir auch von einer BM-Besitzerin aus Hessen bestätigt wurde. Aber leider gibt es eine Dame, die sich mit der Bitte um Hilfe, an mich wandte, deren BEhörden das Gegenteil behaupten. Das Amt für öffentliche Ordnungteilte ihr mit, dass der Bullmastiff sehr wohl zu den gefährlichen Hunden zählt! Jetzt muss sie eine Sachverständige Person bez. Stelle zur Durchführung von Wesenprüfungen und Sachkundeprüfung nach hessischen Hunde VO durchführen lassen.
Können die Ordnungsämter verschiedene Listen erstellen, so das ich dehalb verschiedene Auskünfte erhalte? Was ist denn in Hessen los?
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HundesTeuer
In vielen Städten/Gemeinden [Anmerkung: In Hessen] wird für Listenhunde eine erhöhte Hundesteuer verlangt. Dies hat nichts mit der Rasseliste oder der HundeVO an sich zu tun, sondern hier dient als Grundlage die Steuersatzung der jeweiligen Kommune. In Hessen kann für einen „gefährlichen“ Hund bis zum 10fachen der normalen Hundesteuer verlangt werden.
Die Entscheidung, ob ein Hund bzw. eine Hunderasse gefährlich ist oder nicht, obliegt dabei der Kommune und muss nicht den Rassen der Rasseliste entsprechen, tut dies aber in den meisten Fällen.
http://www.dogoargentinos.de/Listi_Hessen.html
Wenn eine Kommune eine Rasse wegen den Steuereinnahmen offiziell als "gefährlichen" Hund eingestuft hat, dann wird die Rasse auch sonst wie ein "gefährlicher" Hund behandelt (Wesenstest usw).
So ist meine Info. Ohne Gewähr.
Bei uns halten sie sich an die HundeVO.