Zitat:
Zitat von Tigibaby
Aber was heißt "Hausgemeinschaft"? Darf dann also die Mieterin, die über uns wohnt, sich keinen Hund anschaffen, weil dann die "Steuer" für zwei Hunde in unserem Haus Berechnet wird?(Bei uns im Haus gibt es drei abgeschlossene Wohnungen).
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"Wohngemeinschaft" wäre der passendere Ausdruck.
Selbstverständlich werden nicht alle Hunde in einem Mehrfamilienhaus zusammen versteuert. Hier müssen aber ganz klar ersichtlich getrennte Wohneinheiten vorliegen. In einer Wohngemeinschaft (also mehrere Hunde in
einer Wohnung), die mit einer eheähnlichen Verbindung gleichgesetzt wird, geht das Amt von einer gemeinsamen Haltung aus und daher werden die Hunde auch gemeinsam versteuert.
Ein Blick in eure Steuersatzung sollte das aber klären.
Grüßlies, Grazi