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Alt 11.12.2008, 15:51
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Simone Simone ist offline
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Hallo!

Der Rotti steht auf der Liste 2. Das bedeutet, dass er bis zum Beweis des Gegenteils als gefährlicher Hund gilt und Leinen- und Maulkorbzwang besteht. Der Halter muss ein Führungszeugnis beim Ordnungsamt vorlegen, zudem muss er einen Sachkundenachweis vorlegen (es sei denn, er hält seit vielen Jahren Hunde, die beim OA auch gemeldet waren). Dann kann man eine Haltungsgenehmigung bekommen. Es gibt dann noch weitere Bedingungen, wie die Zaunhöhe vom Grundstück etc, aber die kenne ich nicht alle....

Wenn man nun den Hund von Leine- und Maulkorb befreien möchte, dann benötigt man noch einen Wesenstest. Ich habe mit meinen Mädels den Wesenstest beim OEMCD gemacht. Dort waren die Prüfer sehr nett und alles verlief problemlos. Bei bestandenem Test, gilt der Hund als "normaler über 40 cm" Hund und benötigt keine Leine/Maulkorb. Es kommt auf die OÄ an, wielange die Hunde dann als geprüft gelten. Bei meinem OA hatte ich für beide Hunde eine unbegrenzte Genehmigung. Wenn man einen Welpen hat, sind die Regeln leider nicht einheitlich und von OA zu OA verschieden. Normalerweise mußt Du dann eine Hundeschule besuchen und damit ist der Welpe dann für sein erstes Lebensjahr bis zum Wesenstest von Leine /Maulkorb befreit. Bei uns im Ort war das auch völlig problemlos, aber ich weiß von OÄ, die schon einem Welpen einen Maulkorb tragenlassen wollten...

Alles weitere steht auch hier:
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher...unde/index.php

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LG Simone

Geändert von Simone (11.12.2008 um 15:57 Uhr)
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