Na, super.
Die Regelungen treten ab dem 1.3.2009 in Kraft. Gelistet sind Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier.
Zitat:
Können die Tiere in einem Wesenstest ihre Ungefährlichkeit nachweisen, sollen die Auflagen entfallen. Blinden- und Begleithunde müssen keine Wesenstests absolvieren, selbst wenn sie einer gefährlichen Rasse angehören.
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Hier geht's zu einem Artikel vom MDR:
"Kampfhunde"gesetz Sachsen-Anhalt
Grüßlies, Grazi