Zitat:
Zitat von cane de presa
das sagt mein freund wiki:
Unter einem Begleithund versteht man nach den Richtlinien des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) einen Hund, der die unterste Stufe in einem mehrstufigen System von Ausbildungen erreicht hat. Das Ablegen der Begleithundeprüfung kann als Eingangsprüfung für die Beteiligung am vereinsmäßig organisierten Hundesport verstanden werden. Diese Prüfungen können nur Mitglieder ablegen, die einen Unterverein des VDH angehören. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen schriftlichen Test bestehen.
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Heißt dass.. wenn mein Hund die Begleithundprüfung hat, braucht er keine Maulkorb und Leinenbefreiung mehr???