Hallo Angela,
hier für uns kann ich nur sagen das die Begleithundeprüfung, abgenommen durch einen SV-Richter sprich nach VDH-Richtlinien, nichts mit der Leinenbefreiung für den Listenhund zu tun hat. Ich hatte ja auch bereits die Begleithundeprüfung mit Xodo gemacht und mußte trotzdem für die Leinen- und Maulkorbbefreiung zusätzlich die Überprüfung bei der Stadt durch den Amtsvet. machen.
Susanne
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