Zitat:
Zitat von Peppi
Soweit ich weiss nur in Zusammenhang mit weiteren Auflagen:
Gut und Grund müssen ausserhalb liegen. Notwendigkeit auf Hundehaltung zu Schutzzwecken muss nachgewiesen werden. Hinweisschilder auf den genauen Hund...
Und ich hab auch mal gehört, der Hund muss ne Ausbildung zum Wachhund nachweisen... wobei einige auch behaupten die gibbet gar nich' mehr...
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hier ist das auf keinen Fall so!
Es geht um Einbruch,nicht um Hausierer oder Postboten oder Besuch...
Jörg