Zitat:
Zitat von Susanne
... Hinweisschilder am Zaun/Toreingang und Türeingang mit "Vorsicht, Gefährlicher Hund wacht!".
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Hm, gerade solche und ähnliche Schilder ("Vorsicht, bissiger Hund!") können einem im Falle eines unbefugten Betretens des Grundstücks durch Fremde das genick brechen. Denn ein kleverer Anwalt kann daraus schlussfolgern, das man als Halter von der Gefährlichkeit/Bissigkeit des Hundes wusste. Wenn sich der Einbrecher dann auch noch "geirrt" hat, und eigentlich im Nachbarhaus einbrechen wollte, haste schlechte Karten, wenn dem mehr als nur nen Stück Hose fehlt.