AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
Also so gehts ja nicht!!!!
Wenn man sich so absichert mit Schilder etc. und auflagen.
Für ein saublöden,sorry, Einbrecher kann keiner was.
Soweit ist es hier nicht das wir es den Einbrechern gemütlich machen müssen.
Und wenn ich einen Einbrecher verprügel weil er mich ausrauben will,passiert mir auch nichts.
Das wäre ja noch schöner.
Im Falle eines Falles ist das Gesetz auf deiner Seite,wenn du alle Auflagen erfüllst.Glaube mir.
Du musst auch nicht angeben ob Wach-oder Familienhund.
Wer sich unerlaubt auf fremden Grundstücken aufhält muss mit Notwehr rechnen,egal welcher Art!
Jörg
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