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Zitat von Jörg
Also so gehts ja nicht!!!!
Wenn man sich so absichert mit Schilder etc. und auflagen.
Für ein saublöden,sorry, Einbrecher kann keiner was.
Soweit ist es hier nicht das wir es den Einbrechern gemütlich machen müssen.
Und wenn ich einen Einbrecher verprügel weil er mich ausrauben will,passiert mir auch nichts.
Das wäre ja noch schöner.
Im Falle eines Falles ist das Gesetz auf deiner Seite,wenn du alle Auflagen erfüllst.Glaube mir.
Du musst auch nicht angeben ob Wach-oder Familienhund.
Wer sich unerlaubt auf fremden Grundstücken aufhält muss mit Notwehr rechnen,egal welcher Art!
Jörg
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Hallo Jörg,
Ich gebe dir - von der Logik her betrachtet - vollkommen Recht! Aber ich glaube es ist vom Gesetz her einfach nicht richtig, was du schreibst!
Auch wenn einer in dein Grundstück einbricht, hat er immernoch das Recht auf körperliche Unversehrtheit! Das steht über allem! Deswegen darft du ihm weder einen Baseballschläger über den Kopf hauen, noch deinen Hund auf ihn hetzen oder Bärenfallen aufstellen!
Natürlich darft du ihn mit dem Baseballschläger oder dem Hund in Schach halten, bis die Cops kommen....mehr aber nicht!
Nur wenn dich jemand direkt körperlich angreift, hast du ein Recht auf Notwehr - Einbruch hin oder her...und sogar ob diese Notwehr übertrieben ausgefallen ist, entscheidet ein Gericht!
Für alles andere...so nach der "Selbst-Schuld -Denkweise"...muss man mit einer Anzeige des Einbrechers und mit Auflagen für den Hund rechnen, wenn er einen Einbrecher beim Klauen oder einen "flüchtenden Einbrecher" auf deinem Grundstück oder einen gerade über die Mauer kletternden angeht! Auch in Bayern!
Bestimmt berücksicht ein Gericht, dass du gerade ausgeraubt worden bist - aber straffrei kommst du bestimmt nicht davon!
Also wenn der Hund wirklich einen Einbrecher auf dem Grundstück angreift und verletzt, sollte man, glaube ich, darauf achten, dass es ein Einbrecher ist, der einen Baseballschläger in der Hand hält und versucht hat, die Familie anzugreifen....unter Zeugen!
Ja sind denn keine Juristen unter uns!?