Zitat:
Zitat von Ongoing Guerillas
Bei Rassehunden (Listenhunden) der Kategorie II kann im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden. Mit der Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erhält der Besitzer eines solchen Hundes vom Ordnungsamt seiner Wohngemeinde ein sog. "Negativzeugnis" (Rechtsanspruch). Eine Haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich.
http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/18614
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das ist nur zulässig wenn dein Hund AUFGEFALLEN IST!
Eine sehr gute bekannte von mir arbeitet im Innenministerium in München.DAS tHEMA KENNE ICH SEIT / JAHREN: pUNKT