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Alt 12.04.2009, 16:08
Jörg Jörg ist offline
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Zitat:
Zitat von Ongoing Guerillas Beitrag anzeigen


Bei Rassehunden (Listenhunden) der Kategorie II kann im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden. Mit der Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erhält der Besitzer eines solchen Hundes vom Ordnungsamt seiner Wohngemeinde ein sog. "Negativzeugnis" (Rechtsanspruch). Eine Haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich.


http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/18614


das ist nur zulässig wenn dein Hund AUFGEFALLEN IST!

Eine sehr gute bekannte von mir arbeitet im Innenministerium in München.DAS tHEMA KENNE ICH SEIT / JAHREN: pUNKT
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