Einzelnen Beitrag anzeigen
  #42 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 19:12
Jörg Jörg ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 27.01.2009
Ort: Planet Earth
Beiträge: 1.375
Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Die Kategorie 2 (§1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) enthält die Rassen, denen diese Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Das bedeutet, dem Halter ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit Auflagen verbunden werden.
Mit Zitat antworten