AW: leid. Thema Hundesteuer
Nochmal langsam, bei Euch in Bayern ist es wohl so, dass wenn der Hund der Anlage 2 ein Negativzeugnis hat, entfallen die Auflagen und wohl dann auch (sofern ihr sie habt) die Listenhundsteuer!
Gehst Du in ein anderes Bundesland kann das Alles Null und Nichtig sein!
Ein Negativzeugnis muss nicht übertragbar in ein anderes Bundesland sein!
Ebenso verhält es sich mit der Listenhundsteuer.
So klarer?
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Die Zeit heilt keine Wunden,
sie lindert nicht einmal den Schmerz
Du hast Deinen Platz gefunden,
ganz tief in meinem Herz
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