Zitat:
Zitat von Goofymone
Nochmal langsam, bei Euch in Bayern ist es wohl so, dass wenn der Hund der Anlage 2 ein Negativzeugnis hat, entfallen die Auflagen und wohl dann auch (sofern ihr sie habt) die Listenhundsteuer!
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Diese Aussage ist keinesfalls richtig
Auch in Bayern können bei Bedarf und trotz erfolgreichen Wesenstest, Auflagen im Negativzeugnis stehen (z.B. Leinenzwang bei einen nicht abrufbaren Hund)
Auflagen entfallen nicht automatisch!
Und auch die erhöhte Steuer entfällt nicht automatisch es gibt durchaus einige bayrische Städte und Gemeinden die sich mit erhöhten Steuersatz die Finanzen aufbessern z.B. Schwabach bei Nürnberg