AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
Ich hab mir das angesehen. Was soll man davon halten, trifft beide Seiten. Solche, die sich wirklich für ihr Ego einen Hund zulegen, davon gibt es auch genug, auf der anderen Seite, wird ironisch, die gängige Voreingenommenheit und das Klischee des etwas behäbigen voreingenommenen Bürgers bedient.
Insofern gefährlich, weil etwas geistig unbeweglicher das Ernst nimmt, besonders die letzte Sequenz.
Die Lachschleifen als Untermalung fand ich besonder scharf.
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