Zitat:
Zitat von Sabine
Dein Hund muß 15 Monate sein,um die Steuerpflich der Kampfhundesteuer zu erfüllen.Ab dem Zeitpunkt kann Deine Gemeinde auch den Wesenstest verlangen.Vorher ist Dein Hund ein ganz "Normaler"
Was allerdings passieren kann wäre,das Deine Gemeinde einen Vorläufigen Test verlangt.
Der Test muß von einem stattlich geprüften Gutachter oder Sachverständigen ausgeführt werden.Sonst könnte es Probleme geben.
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Deine Auskunft ist so nicht richtig. Du lebst in Bayern - enouk lebt in BaWü
Der test in Ba Wü unterscheidet sich sehr vom bayerischen test (für den es eine Anweisung des Innenministeriums gibt, wie und was geprüft werden soll, damit in etwa die gleichen Voraussetzungen geschaffen sind)