AW: Wesenstest überall gleich?
Darüber gibt es keine gesetzliche Regelung. Im Grunde entscheidet das zuständige OA, ab wann der Hund mit MK laufen muss und wann er einen Wesenstest ablegen darf.
Als ich mich - vor Ewigkeiten - mal hier in Bonn erkundigt hatte, verwies das OA auf das zuständige Vet-Amt... man halte sich an deren Empfehlungen. Dort wiederum gab man mir die Auskunft, dass ein Welpe / Junghund ohne MK laufen dürfe, um sich normal bewegen und kommunizieren zu können (wichtiger Aspekt für die nötige Sozialisierung).
Mit ca. 1 Jahr könne dann ein (evtl. vorläufiger) Wesenstest abgelegt werden. Da gerade ein Molosser in diesem Alter weder körperlich noch geistig ausgereift sei und er sich auch vom Verhalten her noch verändern könne, müsse der Test später wiederholt werden. Sei der Hund jedoch absolut unauffällig und der Halter mache einen kompetenten, engagierten Eindruck, so dass man davon ausgehen könne, dass sich der Hund nicht zum Negativen verändern werde, könne man von Amts wegen auf einen weiteren Test verzichten.
Also: mit OA und Amts-Vet kurzschließen, erkundigen.... und bei zu rigiden oder planlosen Vorstellungen einfach mal eine Vorgehensweise wie oben vorschlagen. Das zumindest ist meine Empfehlung.
Grüßlies, Grazi
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