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Alt 13.07.2005, 21:01
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Goofymone Goofymone ist offline
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@Thyson

Um erstmal einen sog. Listenhund halten zu dürfen muss man, wie Du die mehr als sicher weisst, einen WT und teilweise auch einen SK haben, je nach Bundesland!
Dann kann man immernoch Klagen, wobei Einzelklagen nicht wirklich was bringen sollen, wie mir gesagt wurde!
Die Zahl der "Kläger" soll ja wohl auch nicht mehr der Knall im All sein und viele nicht mehr wirklich zu ihren Hunden stehen und halten, was ich mir bei der Fülle in den TH´s auch gut vorstellen kann. Was ich mehr als Schade und mehr als sehr traurig finde!
Unter den Gutachtern und Sachverständigen gibt es auch sehr sehr viele die noch Menschen und "PRO Hund" eingestellt sind!
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Die Zeit heilt keine Wunden,
sie lindert nicht einmal den Schmerz
Du hast Deinen Platz gefunden,
ganz tief in meinem Herz
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