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Verhaltensprüfung gem. §5 Abs.3LHundG NRW bestanden!
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13.05.2009, 02:41
Marion
Gast
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AW: Verhaltensprüfung gem. §5 Abs.3LHundG NRW bestanden!
Herzlichen Glückwunsch, habt ihr prima gemacht
und viel Erfolg beim Amtsgericht.
Grüßel Marion