Dies stellt meines Erachtens ganz klar einen Verstoss gegen höherrangiges Recht dar. Eine gemeindliche Satzung kann keine Verordnung oder ein Gesetz außer Kraft setzen, es fehlt also die Regelungskompetenz, da Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Ländersache ist. Das wird wohl nüscht, auch nicht im Freistaat...