AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Zitat:
Zitat von Tirza
Welch ein Glück haben wir da noch ein Grundgesetz.Soweit mich meine grauen Zellen nicht Täuschen ist DAS nicht möglich, wenn man den richtigen RA hat. Lest mal im BGB nach.
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Ohne klugscheißen zu wollen, das BGB regelt ausschließlich privatrechtliche Ansprüche und niemals öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.
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Es grüßt
Stefan
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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