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Alt 31.05.2009, 11:20
Tirza Tirza ist offline
Graf / Gräfin
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von morpheus Beitrag anzeigen
Ohne klugscheißen zu wollen, das BGB regelt ausschließlich privatrechtliche Ansprüche und niemals öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.
ich habe das bgb mit aktuellen urteilen rund um die hundehaltung vor ca.3 jahren mal sehr erfolgreich benutzt. wir hatten in unserem ort so eine tolle Gemeindesatzung die besagte das alle hunde innerhalb und außerhalb des ortes nur an der leine zu führen wären. die Gemeindesatzung mußte in unserem ort wegen Unverhältnismäßigkeit geändert werden.
ich schau mal nach ob ich die urteile noch finde evtl. könnten diese bei der betreffende Gemeinde auch mal für änderungen sorgen.
Evtl. sollte man dort das zuständige amt einfach mal anrufen und nachfragen was wirklich beschlossen werden soll. nachdem ja soviel über die neue hundeverordnung in niedersachsen geschrieben wurde und man da echt gedacht hat das geht jaaaa gar nicht habe ich da kurzerhand angerufen und mich mit fr.meierdirks unterhalten und was war. ALLES HALB SO SCHLIMM nix von 700€pro hund wegen dem wesenstest geschweige denn überhaubt solch einen bei jedem hund, es werden alle hunde gleich gestellt und deren halter auch zb. wenn oma sich einen pudel kaufen möchte MUß sie vorher einen sachkundenachweis erbringen auch dann wenn fifi nur ein endgewicht von 6 kg hat. lg tina
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Das leid der Tiere beginnt mit dem gewinn denken der Menschen:traurig3:

Geändert von Tirza (31.05.2009 um 11:32 Uhr)
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