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Alt 31.05.2009, 17:42
Gast280210
Gast
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Ja, Peppilein, das ist so wie mit dem Führerschein. Du kannst ihn überall machen, anerkannt wird er in good old Germany nur bedingt.

Ich denke, in diesem Falle, ist es nur ein Aufhänger für die Behörde, um ganz elegant ein unliebsames Problem zu lösen.

Da die Dame die Leinen- und Maulkorbauflage einfach ignoriert hat, hätte man durch Vollzug von bereits vorhandenen Gesetzen die Angelegenheit kurz und schmerzlos regeln können. Wollte man aber anscheinend nicht. Dieser Vorfall war m.E. nach geradezu willkommen, um die Gesetzeslage aufgrund dieses Vorfalles, mit Zustimmung der aufgebrachten Bevölkerung passend zu machen.

Sollte dieses Verhalten durchgehen, können wir uns nur durch Abschluss einer guten Rechtsschutzversicherung und dem Austausch entsprechend spezialisierter Rechtsanwälte wappnen.

Je schwieriger die Zeiten, umso engstirniger und boshafter die Leute. Schade, dass diese Energie nicht gegen die gerichtet wird, die es eigentlich verdient haben. Sorry, aber das ist typisch "Deutsches Spießertum", feige, nach oben kriechen und nach unten treten, dazu noch hinterfotzig, scheinheilig und verlogen.

Da lob' ich mir unsere Hunde.
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